Kleine Schriften Antike – Spätantike – Neuzeit – Fachdidaktik
Analysen griechischer und römischer Texte, Aspekte ihrer Rezeption und Transformation, Übersetzungen lateinischer Texte und Gedanken zur didaktischen Umsetzung
Zusammenfassung
Leseprobe
Inhaltsverzeichnis
- Cover
- Titel
- Copyright
- Autorenangaben
- Über das Buch
- Zitierfähigkeit des eBooks
- Dedication
- Inhaltsverzeichnis
- Geleitwort
- Vorwort
- I. Antike
- I.1. Zeugen im Verres-Prozeß nach Ciceros Darstellung, in: Gymnasium 96, 1989, 521–531
- I.2. Beobachtungen und Gedanken zur Todesproblematik in Senecas Epistulae morales und christliche Stellungnahmen zum Thema (Originalbeitrag)
- I.3. Sueton: Leben, Sprache und Stil1
- I.4. Pascal Mercier und die klassische Antike, in: Forum Classicum, Heft 4, 2006, 264–269
- I.5. Die Römer und ihre Nachbarn unter besonderer Berücksichtigung des Verhältnisses zu den Etruskern
- Rezensionen (I)
- II. Spätantike/Mittelalter
- II.1. Schimpfwörter in Athanasius’ Reden gegen die Arianer, in: M. Wissemann (Hrsg.), Roma Renascens: Beiträge zur Spätantike und Rezeptionsgeschichte; Ilona Opelt von ihren Freunden und Schülern zum 9.7.1988 in Verehrung gewidmet. Frankfurt/M./Bern/New York/Paris 1988, 308–320
- II.2. Formen der Polemik bei Basilius in der Streitschrift Adversus Eunomium, in: Glotta 67,1989, 233–242
- II.3. Schimpfwörter in den Invektiven des Gregor von Nazianz gegen Kaiser Julian Apostata1, in: Glotta 71, 1993, 189–202
- II.4. Invektiven in den Texten der frühesten nachapostolischen Literatur (Clemens von Rom und Polykarp von Smyrna) (Originalbeitrag)
- II.5. Die Bildersprache in den Werken des Salvian von Marseille, in: Orpheus (Rivista di umanità classica e cristiana) 1991, 492–509
- II.6. Moribus antiquis res stat Romana – Römische Wertbegriffe bei christlichen und heidnischen Autoren der Spätantike, in: Forum Classicum Heft 1, 2003, 27–41
- II.7. Entscheidende Momente im Leben des Heiligen Ludgerus (Originalbeitrag)
- Rezensionen (II)
- III. Neuzeit/Rezeption/Transformation
- III.1. Marcus Antonius Muretus, Leben und Werk sowie die erste Elegie1
- III.2. La théorie de la conversation et de l’art épistolaire dans la tradition latine et néolatine, in: Bernard Bray/Christoph Strosetzki (Hrsg.), Akten zum Kolloquium in Wolfenbüttel vom 7.-10.10.1991 mit dem Titel: Art de la lettre, art de la conversation à l’époque classique en France. Paris 1995, 11–23
- III.3. Juan Ginés de Sepúlveda, Beobachtungen zum Prooemium des Dialoges über die gerechten Kriegsgründe (Originalbeitrag)
- III.4. Die Antike in den Werken des Cubaners Alejo Carpentier, des Mexikaners Octavio Paz und der Chilenin Isabel Allende (Originalbeitrag)
- Rezensionen (III)
- IV. Fachdidaktik
- IV.1. Ciceros Briefe. Eine Unterrichtssequenz für die Jahrgangsstufe 11, in: Der Altsprachliche Unterricht, Heft 1, 1989, 22–40
- IV.2. Rhetorik in Praxis und Theorie. Cicero: Pro Sestio/de inventione, in: Der Altsprachliche Unterricht, Heft 3, 1995, 41–53
- IV.3. Eine Lanze gegen Cäsar – Alternativen zu Cäsars Bellum Gallicum, in: Anregung 45, 1999, 32–40
- IV.4. Plädoyer für die Lektüre von römischen Fachschriftstellern, illustriert am Beispiel des Themas: Kunst und Ethos des Arztes. Texte zur antiken Medizin unter besonderer Berücksichtigung von Celsus: De Medicina1, in: Forum Classicum, Heft 3, 2002, 186–192
- IV.5. Πάντα ρει̃ – Wandel in der Konzeption lateinischer Unterrichtswerke. Ein Streifzug durch die Jahrzehnte bis heute, in: Forum Classicum, Heft 2, 2009, 85–10
- IV.6. Πάντα ρει̃ – Wandel in der Konzeption lateinischer Unterrichtswerke. Ein Streifzug durch die Jahrzehnte bis heute (II), in: Forum Classicum, Heft 1, 2012, 15–32
- IV.7. Aktuelle Beobachtungen und Überlegungen zur Kanonfrage für das Fach Latein1
- IV.8. Anregungen und Überlegungen zu einer modernen Lehrbuchkonzeption. Das Lehrwerk und weitere Materialien1 (Originalbeitrag)
- IV.9. Latein und Griechisch als Basisfächer für das Erlernen der spanischen Sprache – Überlegungen zum rationalen Erlernen des Spanischen als Quartärsprache1
- IV.10. Die Behandlung mittelalterlicher Texte im Lateinunterricht, theoretische Überlegungen und praktische Beispiele (Originalbeitrag)
- Rezensionen (IV)
- Gesamtverzeichnis der Publikationen
- Register
- Namen, antike, mittelalterliche, frühneuzeitliche
- Namen, moderne
- Sachen
- Begriffe, deutsche
- Begriffe, lateinische
- Begriffe, griechische Schimpfwörter
- Weitere griechische Wörter
- Reihenübersicht
Geleitwort Prof. Dr. Michael von Albrecht
Geleitwort
Der Verfasser hat sein Leben der Vermittlung der klassischen Sprachen gewidmet, doch ohne die Naturwissenschaften und die modernen Philologien zu vernachlässigen. Von Natur vielseitig interessiert und aufgeschlossen, lernt er durch Elternhaus und Schule schon früh den Wert ernsthafter Arbeit schätzen; so gilt für ihn Goethes Prinzip, in einem kreativen Leben nichts ohne Folgen zu lassen. Zunächst studiert er Chemie (er behält von da an die Freude an klarer und präziser Ausdrucksweise), dann Latein und Französisch (davon ein Semester in Frankreich) mit Staatsexamen; bei der Promotion im Fach Latein kommt Griechisch hinzu; nach einem Sommer in Mexiko und Guatemala studiert er (neben einer vollen Lehrtätigkeit als Studienrat) Spanisch und besteht ein Staatsexamen in diesem Fach. Bald darauf wird er Lehrbeauftragter für die Didaktik dieses Faches an der Universität. Von großer Bereitschaft, Römertugenden nicht nur im Munde zu führen, sondern Verantwortung zu übernehmen, zeugt sein aktives Wirken in der Kommunalpolitik ebenso wie im Deutschen Altphilologenverband und bei Euroclassica.
Die vorliegende Sammlung Kleiner Schriften (die auch zahlreiche bisher unveröffentlichte Beiträge enthält) vermittelt für den Sprach- und Ethikunterricht – und darüber hinaus für alle an europäischer Kultur Interessierten – vielseitige Anregungen. Das Griechische ist durch Beiträge zu Schimpfwörtern bei Kirchenvätern kompetent vertreten. Der Lateinlehrer, der nach Ersatz für Caesar sucht, wird sich vom Verfasser gerne zu Cicero hinführen lassen – sowohl was den Wert der Rhetorik für die staatsbürgerliche Erziehung als auch was römische Wertbegriffe und Rechtsvorstellungen betrifft. Erfrischend sind Beispiele zur Lektüre lateinischer Briefe – Ciceros und natürlich Senecas (mit der zentralen Todesproblematik) –, aber auch die wohlbegründete Anregung, Sueton zu lesen, und zwar sogar im Hinblick auf Sprache und Stil, ein Gebiet, auf dem gerade die klare und nüchterne Ausdrucksweise dieses Autors ein Bollwerk gegen modischen Wortschwall bilden kann. Mit Recht weitet sich der Horizont lateinischer Lektüre auch auf die Patristik aus (z.B. Salvian) bis hin zur Ludgerus-Vita und mittelalterlichen Texten. Der Humanismus ist durch Muretus und Sepúlveda vertreten, wobei der Diskussion der Kriegsgründe für den Unterricht besondere Aktualität zukommt.←11 | 12→
Verdienstvoll ist der Nachweis antiker Elemente bei bedeutenden spanischsprachigen Autoren wie Octavio Paz und Isabel Allende. Als Freund des Lateinsprechens im Unterricht begrüßt man besonders den Beitrag zur Theorie der Konversation und des Briefeschreibens.
Kurz: Wir Leser haben allen Grund, dem Autor – einem vir bonus discendi peritus – für eine Fülle frischer Früchte zu danken, die ein intensiv gelebtes Leben widerspiegeln und Lehrenden wie Lernenden in vielen Richtungen neue Wege weisen.
Vorwort
Im Laufe der Jahre hat es sich ergeben, dass ich eine Reihe von Aufsätzen, Lektüreausgaben, Lexikonartikel, Rezensionen und Übersetzungen publiziert habe. Schließlich kam der Wunsch auf, einen Großteil dieser Veröffentlichungen in einem Sammelband zusammenzufassen. Die Einteilung ergab sich recht schnell nach den verschiedenen Interessensgebieten. Meine Hauptneigung galt zunächst der klassischen Antike (Kapitel I), schnell wurde aber mein Interesse an Autoren und Texten der Spätantike geweckt (Kapitel II). Als ich in den Schuldienst eintrat (1985) fing ich an, über geeignete Texte der Übergangslektüre beziehungsweise der Erstlektüre nachzudenken, und so stieß ich zwangsläufig auf Autoren des Mittelalters (Kapitel II). Ich habe diese beiden Bereiche zusammengefasst, da Epochengrenzen in der Regel willkürlich gezogen werden und jeweils vom Standpunkt unterschiedlich betrachtet werden können (vgl. die These von C. Wickham, Das Mittelalter. Europa von 500 bis 1500. Darmstadt 2018). Später „entdeckte“ ich die neulateinische Literatur, die stets mit Rezeptions- und Transformationsvorgängen in Verbindung gebracht werden sollte, und so bot es sich an, diesen beiden Themenbereichen ein weiteres Kapitel (III) zu widmen. Der Fachdidaktik galt gewissermaßen aus beruflichen Neigungen meine Aufmerksamkeit, auf diese Weise kam das nächste Kapitel zustande (Kapitel IV).
Angeordnet sind die einzelnen Beiträge nach einem bestimmten Kriterium, zunächst die Aufsätze in Zeitschriften, dann die Rezensionen in verschiedenen Publikationsorganen, in der Regel chronologisch. Ich habe versucht, die Zitierweise bei den Aufsätzen zu vereinheitlichen (Ausnahme: der französische Beitrag, Kapitel III 2, und die in spanischer Sprache verfassten Rezensionen, III 3, 4, 5, 7). Ausgelassen habe ich Übersetzungen, meist in Diglossen (Cicero, Sueton, Muretus, I, III,), aber auch einen umfangreichen Text von Sepúlveda (III), sowohl aus Platzgründen als auch aus rechtlichen Gründen. Ebenfalls unberücksichtigt blieben alle Lexikonartikel (vgl. die Artikel im Buch von K.-H. Leven, im Neuen Pauly, die Artikel im Antike-Lexikon für Schule und Studium, betreut und herausgegeben von M. Wissemann und mir). Ich habe auch darauf verzichtet, Publikationen aufzunehmen, die ich mit anderen Autoren herausgegeben habe; ich denke an eine Reihe von Schullektüren, die ich mit meinem Freund Prof. Dr. Michael Wissemann gemeinsam bearbeitet habe (vgl. Publikationsliste), aber auch an Kapitel, die ich für ein Lehrwerk verfasst habe (Via mea, Literaturverzeichnis Nr. 161, 180, 181). Dasselbe gilt für Vorträge, die ich mit Michael Wissemann im Rahmen der verschiedenen Kongresse des Deutschen ←13 | 14→Altphilologenverbandes, aber auch auf regionaler Ebene in NRW gehalten habe. Ein Vortrag in englischer Sprache, den ich als Vertreter des Deutschen Altphilologenverbandes von Euroclassica in St. Petersburg (September 2007) gehalten habe, wurde ebenfalls nicht in diese Sammlung aufgenommen. Eine veränderte deutsche Fassung ist im Forum Classicum, Heft 1, 2008 (Literaturverzeichnis Nr. 122) publiziert worden.
Ich habe mich bemüht, die bereits publizierten Aufsätze zu aktualisieren, zumindest was die Hinweise auf spätere Sekundärliteratur betrifft (Veröffentlichungen bis 2020 habe ich berücksichtigt). Hingegen habe ich die Rezensionen so belassen, wie sie veröffentlicht wurden, gewissermaßen als Zeitdokument. Es sollten aber nicht nur bereits publizierte Aufsätze aufgenommen werden, sondern auch einige neu verfasste Beiträge (Kapitel I 2, I 5, II 4, II 7, III 1, III 3, III 4, IV 7 und 8, IV 10). Auf Querverweise auf andere Aufsätze mit genauen Seitenangaben in diesem Buch habe ich bewusst aus Platzgründen verzichtet (mit sehr wenigen Ausnahmen), denn sämtliche Beiträge, die ich je verfasst habe, haben im vorliegenden Buch Aufnahme gefunden. Das Inhaltsverzeichnis enthält alle genauen Seitenangaben zu jedem Aufsatz.
Die Aufnahme der Rezensionen in diesen Band möchte ich gesondert rechtfertigen. Ich bin davon überzeugt, dass Rezensionen einen integralen Bestandteil des wissenschaftlichen Diskurses darstellen. Durch die Lektüre zahlreicher Bücher, die ich für verschiedene Zeitschriften rezensieren durfte, habe ich persönlich viel gelernt; mein Blick für manche Details, aber auch für größere Zusammenhänge, wurde durch die gründliche Sicht von Monografien, aber auch Aufsatzsammlungen geschärft.
Ich habe ein umfangreiches Register erstellt, das den Lesern eine Hilfe sein soll, die spezielle Begriffe suchen oder sich mit einer bestimmten Thematik befassen möchten, ohne einen ganzen Beitrag lesen zu müssen. Zu diesem Zweck habe ich erst eine Rubrik mit antiken Namen erstellt, wobei sich die zeitliche Grenze bis in die Neuzeit erstreckt. In der zweiten Namensrubrik habe ich „moderne“ Autoren aufgeführt, unabhängig davon, ob man sie zur Primär- oder Sekundärliteratur zählen möchte. Über die genaue zeitliche Abgrenzung lässt sich natürlich diskutieren, aber ich habe eine bestimmte Grenze festgelegt, die meines Erachtens als sinnvoll zu betrachten ist.
Eine Rubrik dieses Registers gilt den griechischen Schimpfwörtern, die in einigen Aufsätzen (Kapitel II 1, 2, 3, 4) untersucht wurden. Eine weitere Rubrik enthält lateinische Begriffe. Dadurch lassen sich zum Beispiel römische Wertbegriffe bequem finden, die bei verschiedenen Autoren verwendet werden.
Im Falle einiger Eigennamen wie Caesar, Konstantin und Marc Aurel gibt es in der Literatur verschiedene Schreibweisen. Da diese Namen auch in zitierten ←14 | 15→Sätzen vorkommen, sind die Namen im vorliegenden Buch nicht in einheitlicher Orthografie verwendet.
Ich möchte mich ausdrücklich bei den Herausgebern verschiedener Zeitschriften, in denen meine Beiträge zunächst erschienen sind, für die Erlaubnis des Nachdrucks bedanken. Im Falle des Forum Classicums ist OStD Hartmut Loos, Vorsitzender des Deutschen Altphilologenverbandes, gerne meinem Wunsch nach Wiederabdruck meiner Publikationen nachgekommen.
In einigen Fällen gelang es mir nicht, einen kompetenten Ansprechpartner zu finden. Entscheidend ist auf jeden Fall, dass ich den Satz der ursprünglichen Publikation nicht übernommen habe und auch kein reprografisches Verfahren angewandt habe, sondern aus Gründen der Einheitlichkeit einen eigenen Satz gewählt habe.
Ich danke meinem Freund Prof. Dr. Michael Wissemann (Düsseldorf/Wien) für seine Bereitschaft, das Opus gründlich durchzulesen und mir offensichtliche Druckfehler mitzuteilen. Ich möchte ganz herzlich Herrn Prof. Dr. Michael von Albrecht meinen Dank bekunden, weil er nicht nur bereit war, das Buch in seine Reihe Studien zur klassischen Philologie aufzunehmen, sondern auch ein Geleitwort zu verfassen.
Ganz besonders möchte ich mich bei meiner lieben Frau Monika Schmitz-Kloppenburg bedanken, die immer wieder ein erstaunliches Verständnis gezeigt hat, wenn ich an meinem Buch gearbeitet habe und dann „abgetaucht“ bin.
I.1. Zeugen im Verres-Prozeß nach Ciceros Darstellung, in: Gymnasium 96, 1989, 521–531
Beinahe alle sizilischen Gemeinden1 baten ihren früheren Quaestor M. Tullius Cicero, der 75 v. Chr. in dieser Funktion in Lilybaeum tätig war, die Repetundenklage gegen den Proprätor C. Verres zu führen. Einerseits vermochte Cicero dieses Ersuchen wegen der Treueverpflichtungen den Siziliern gegenüber nicht abzulehnen2, andererseits sah er die Möglichkeit, für sich politisch daraus Kapital zu schlagen3. Schließlich bewarb er sich 70 v. Chr. um die Ädilität, sodass ihm ein sicherlich Aufsehen erregender Prozess gegen den damals berühmtesten Redner des Forums, Q. Hortensius Hortalus, sehr gelegen erscheinen musste.
Um seine Anklage erfolgreich durchsetzen zu können, versuchte er sich in der Frist von 110 Tagen (II 1, 30), die ihm eingeräumt worden war, das nötige Beweismaterial zu beschaffen. Die Strategie seiner Anklage beruhte im Wesentlichen auf Hinzuziehung von Zeugen und Urkunden, Rechnungsbüchern, privaten und öffentlichen Schriftstücken, I 33: nunc hominem tabulis, testibus, privatis publicisque litteris auctoritatibusque accusemus.
Die Gegenseite, hauptsächlich Hortensius, sah vor, den Prozess möglichst lange hinauszuzögern. Den Verteidigern war es bereits gelungen, den für Anfang Mai 70 vorgesehenen Prozessbeginn auf den 5. August zu verschieben (M. Gelzer [vgl. Anm. 1] 39.41). Aufgrund der innenpolitischen Lage, insbesondere der Besetzung der Konsulämter und der Prätur, wäre es für C. Verres günstiger gewesen, wenn sich der Prozess bis in das Jahr 69 hingezogen hätte. Für dieses Amtsjahr war der Verteidiger des C. Verres, Q. Hortensius Hortalus, zum Konsul gewählt, Q. Caecilius Metellus zum zweiten Konsul und M. Metellus zum Prätor (Verr. I 31; vgl. auch M. Gelzer 40).←19 | 20→
Da Cicero hoffte, vor dem amtierenden Prätor und den Geschworenen seine Sache erfolgreich durchbringen zu können, setzte er alles daran, dass die erste Verhandlungsrunde vor dem Anfang der Votivspiele (16. August bis 1. September, I 31) beendet wurde; auf diese Weise war es möglich, den zweiten Rechtsgang nach den ludi Romani (5. – 19. September, I 31) einzuleiten. Der Erfolg gab Cicero Recht, denn das Gericht schloss nach der Beweisaufnahme am 13. August die erste Verhandlungsrunde. Dies beschleunigte Verfahren war nur möglich, weil Cicero – entgegen der sonst üblichen Praxis – seine Behauptungen jeweils sofort durch Zeugen und Urkunden bewies. In der Regel wurden nämlich die Zeugen erst nach den Plädoyers der Anwälte befragt (dazu W. Stroh [o. Anm. 3] 33f.). Wäre Cicero in der Tat diesem Usus gefolgt, so hätte die Gefahr einer von den Verteidigern des Verres intendierten Verschleppung des Prozesses in das nächste Jahr bestanden.
Cicero stützt sich also hauptsächlich auf die Zeugen, die er sich in Sizilien beschafft hatte. Während er in seinen anderen Reden häufig die gegnerischen Zeugen charakterisiert, werden in den Verres-Reden hauptsächlich die eigenen Zeugen dargestellt4. Da sich Cicero in verschiedenen rhetorischen Schriften auch über die Funktion der Zeugen geäußert hat, ist ein Vergleich zwischen Theorie und Praxis möglich. Die Zeugen gehören in der Theorie zu den unkünstlichen Beweisen5. Welch große Bedeutung diese probationes inartificiales6 für den Redner haben, sagt Cicero selbst in De oratore, II 100: At vero in foro tabulae, testimonia, pacta, conventa, stipulationes, cognationes, adfinitates, decreta, responsa, vita denique eorum, qui in causa versantur, tota cognoscenda est; quarum rerum ←20 | 21→neglegentia plerasque causas et maxime privatas – sunt enim multo saepe obscuriores – videmus amitti.
In den Topica (73) geht Cicero auf die Argumente ein, deren sich der Redner bedienen kann. In dem Abschnitt über die Aussagen nennt Cicero eine wichtige Voraussetzung eines glaubwürdigen Zeugen: auctoritas7. Folgende Umstände erzeugen Vertrauen: ingenium opes aetas fortuna ars usus necessitas, concussio etiam non numquam rerum fortuitarum.
Cicero gibt damit die allgemeine Auffassung seiner Zeit wieder, gelehrte, begüterte, durch den Lauf der Zeit erfahrene Menschen seien bei Aussagen vertrauenswürdig8. Einschränkend meint er aber, dass sie sich immer durch ihre virtus auszeichnen müssten9.
Neben dem Inhalt kann auch die Form der Zeugenaussage entscheidend sein, wie Cicero in den Partitiones oratoriae10 erwähnt. Aus einigen Bemerkungen Ciceros lässt sich der Schluss ziehen, dass durchaus solche Personen als glaubwürdig gelten können, die nicht zur höchsten Gesellschaftsschicht zählen und nicht über das entsprechende Vermögen verfügen (Part. Or. 117). Auffallend und der modernen Rechtsauffassung recht nahekommend ist der Satz, dass die reichsten Zeugen nicht von vornherein über die genauesten Kenntnisse verfügten11. In einem Abschnitt im Brutus zeichnet er quasi das Idealbild eines Zeugen in der Person des Scaurus (Verf. a. a. O., 6). Dabei wird deutlich, dass neben virtus, auctoritas, gravitas und fides auch die Fähigkeit erwartet wird, sich präzise auszudrücken und sich auf das Wesentliche zu konzentrieren12.←21 | 22→
Der Kreis jener Personen, die in einem Zivil- oder Strafprozess als Zeugen auftreten konnten, war genau festgelegt. Es war nur Freien gestattet, eine Zeugenaussage zu machen13; Sklaven wurden grundsätzlich nicht zugelassen14.
Nachdem es Cicero in der Divinatio gegen Q. Caecilius Niger (dazu W. Stroh [o. Anm. 3] 174ff.) gelungen war, das Recht zu erwerben, gegen den ehemaligen Proprätor von Sizilien, Verres, als Ankläger aufzutreten, konnte er in der ersten, wirklich gehaltenen Rede daran gehen, einerseits den Angeklagten in entsprechender Weise zu charakterisieren, andererseits die Absichten seiner Anhänger und die Tragweite dieser Pläne aufzudecken.
In dieser ersten Rede, bei der es sich nicht um eine schulmäßig aufgebaute handelt15, spricht der Ankläger auch an mehreren Stellen von den Zeugen und deren Bedeutung für den anstehenden Prozess. Ironisch berichtet er (Verr. I 16f.) von einem Ereignis, das sich nach der Wahl des Hortensius zum Konsul am Triumphbogen des Fabius zu getragen habe. In Anwesenheit einer sehr großen Menge von Anhängern des Hortensius sei ein gewisser C. Curio nicht – wie zu erwarten gewesen wäre – auf den zukünftigen Konsul zugegangen, um ihm seine Glückwünsche auszusprechen, sondern er habe sich ausschließlich an Verres gewandt, der sich in der Menge befand. Zu diesem soll er gesagt haben, I 19: „Renuntio,“ inquit, „tibi te hodiernis comitiis esse absolutum,“ d. h., durch die Wahl des Hortensius zum Konsul sei Verres gerettet. Dennoch erschien dies der Gegenseite lächerlich, die meinte, die Sache des Verres hänge von der Glaubwürdigkeit der Zeugen, der Art und Weise der Verbrechen, der Gewalt der Richter ab16. Diese Hinweise sollen die Richter zu einem ordnungsgemäßen Verfahren anhalten. Hierbei verwendet Cicero ein Wort, das jene Eigenschaften zusammenfassend ausdrückt, über die ein Zeuge verfügen soll: fides17. Diesen Begriff hatte er auch in den Topica (73) als eine wichtige Voraussetzung genannt.←22 | 23→
Im weiteren Verlauf der ersten Rede erwähnt Cicero auch die Einschüchterungsversuche der Gegenseite. So würden Zeugen, noch dazu Sizilier, furchtsame und niedergeschlagene Leute, nicht nur durch auctoritas18, sondern auch durch die Furcht vor dem Konsul und vor der Macht zweier Proprätoren eingeschüchtert19. Es waren sicherlich Ciceros eigene Zeugen, die aussagen sollten, die aber – so Cicero – von der Gegenseite entweder an der Aussage gehindert oder zumindest angehalten werden sollten, nichts Negatives auszusagen. Der Verteidigung gegenüber erhebt der Ankläger somit den Vorwurf des Amtsmissbrauchs, womit der designierte Konsul Q. Hortensius und die beiden Prätoren gemeint sind. Hierbei wird auf Einschüchterungspraktiken angespielt, die in Rom sicherlich üblich waren, sodass die Zeugen der Gegenpartei keine Aussage machten. Daraus wird aber auch die besondere Bedeutung jener Zeugen für den Ausgang eines Prozesses ersichtlich, die die Richter für glaubwürdig befanden.
Auffallend ist die Hervorhebung, dass es sich um Sizilier handle. Als Nichtrömer, peregrini, ist ihre Rechtsstellung schwächer. Im Verlauf der Reden gegen Verres wird Cicero dieses Kriterium der Unterscheidung, nämlich zwischen römischen und sizilischen Zeugen, immer wieder anführen. Der Hinweis timidos homines et adflictos (Verr. I 28) soll ihre besonders bedrohliche Lage hervorheben.
In I 33 gibt Cicero an – ebenso wie später in De or. II 100 (dazu o. S. 522), mit welchen Mitteln er C. Verres anzuklagen gedenkt: nunc hominem tabulis, testibus, privatis publicisque litteris auctoritatibus accusemus.
In I 40 beschwört Cicero die Richter, für ein ordnungsgemäßes Verfahren zu sorgen. Er witzelt: Verres habe nicht nur sich selbst mit Geld versorgt; er habe nämlich eine dreijährige Prätur in Sizilien so eingeteilt, dass er den Gewinn des ersten Jahres für sich nehme, den des zweiten seinen Anwälten und Verteidigern überlasse, den des dritten, den reichsten und ergiebigsten, ganz seinen Richtern vorbehalte (Verr. I 40).
Diese zynische Behauptung des Verres könne er mit vielen Zeugen beweisen, Verr. I 40: cum praesertim planum facere multis testibus possim C. Verrem in Sicilia multis audientibus saepe dixisse se habere hominem potentem cuius fiducia provinciam spoliaret; neque sibi soli pecuniam quaerere, sed ita triennium ←23 | 24→illud praeturae Siciliensis distributum habere ut secum praeclare agi diceret si unius anni quaestum in rem suam converteret, alterum patronis et defensoribus traderet, tertium illum uberrimum quaestuosissimumque annum totum iudicibus reservaret.
Auf die große Anzahl von Zeugen wird Cicero im Verlauf der Reden sehr häufig hinweisen.
Nach der fides der Zeugen, ihrer großen Anzahl und den Einschüchterungsversuchen der Gegenpartei führt der Ankläger seine eigene „Strategie“ ein, den beabsichtigten Einsatz der sizilischen Zeugen zum Beweis seiner Argumentation, I 55: Faciam hoc non novum, sed ab iis qui nunc principes nostrae civitatis sunt ante factum, ut testibus utar sitim: illud a me novum, iudices, cognoscetis, quod ita testis constituam ut crimen totum explicem, ubi id interrogando argumentis atque oratione firmavero, tum testis ad crimen adcommodem, ut nihil inter illam usitatam accusationem atque hanc novam intersit, nisi quod in illa tum cum omnia dicta sunt testes dantur, hic in singulas res dabuntur, ut illis quoque eadem interrogandi facultas argumentandi dicendique sit.
Aus dem Zitat geht deutlich Ciceros Bemühen hervor, die Neuartigkeit seines Vorgehens zu beschönigen. Er beruft sich auf die principes des Staates, die schon in früheren Prozessen die Zeugen sofort aufgerufen hätten. Das einzig Neue an seiner „Strategie“ sei, dass seine Zeugen so auftreten, dass er die ganze Anklage darlegen könne. Für jeden Vorwurf ziehe er die jeweils maßgeblichen Zeugen heran (Verr. I 55).
Cicero kündigt für die zweite Verhandlung eine zusammenhängende Rede an. Er sei dazu von den Gegnern gezwungen, um die beabsichtigte Verschleppung des Prozesses zu vereiteln. Bei dem vielfältigen Material, das Cicero in so kurzer Zeit zusammengebracht hatte, war es auch für die Richter einfacher, aber auch überzeugender, zu jeder Behauptung die jeweiligen Zeugen sogleich zu hören. Durch die erdrückende Beweislast wurden die Richter von der Schuld des Angeklagten überzeugt (dazu o. S. 522).
Folgende Eigenschaften hebt Cicero in der actio secunda von seinen Zeugen hervor. Sehr häufig spricht er von der virtus, so des M. Octavius Ligus (II 1, 127)20, Sex. Pompeius Chlorus (II 2,23), Artemon aus Centuripae (II 2, 156), Q. Rubrius (II 3, 185), Diodor aus Melita (II 4, 38), Posides Macro aus Solus (lat. Soluntum: RE s.v. Solus, 983, 20ff. Verr. II 2, 102), des Phylarchos aus Centuripae (II 4,50).←24 | 25→
Auch die auctoritas des L. Suettius (II 1,4), Q. Rubrius (II 3, 185), C. Heius (II 4, 19) und der Zeugen insgesamt (II 5, 155) rühmt der Ankläger.
Neben virtus und auctoritas verwendet Cicero auch den Begriff gravitas für die Glaubwürdigkeit seiner Zeugen, des M. Annius (II 1, 14), homo gravissimus atque ornatissimus, des Q. Minucius (II 4, 62), satis gravem testem; sizilische Zeugen insgesamt (II 2, 12) nennt er gravissimos privatarum rerum testes.
Ein weiterer Begriff, fides, soll ebenfalls die Glaubwürdigkeit eines Zeugen betonen, zum Beispiel des L. Suettius (II 1, 14), des Artemon aus Centuripae (II 2, 156).
In den Topica (73) weist Cicero darauf hin, dass besonders jene Zeugen würdig seien, die über ein ansehnliches Vermögen verfügten (s. o. S. 523). Auch diesen Aspekt hebt er in den Reden gegen Verres mehrmals hervor: M. Octavius Ligus habe einen großen Besitz, copiae (II 1, 127), hominem ornatissimum loco, ordine, nomine, virtute, ingenio, copiis. Dazu treten: Rang, Name, Moral, Charakter. Bei der Darstellung des Zeugen Q. Rubrius (II 3, 185) erinnert Cicero in einem asyndetischen Trikolon an dessen virtus und auctoritas und copiae. Ein anderer Begriff für Reichtum ist im Fall des Zeugen Phylarchos aus Centuripae seine pecunia (II 4,50). Auch hierbei erwächst die Glaubwürdigkeit des Zeugen nicht allein aus seinem materiellen Vermögen, es wird ebenfalls in einem Trikolon auf seine Herkunft, genus, seine virtus und seinen Besitz, pecunia, hingewiesen. Mit locuples deutet Cicero einmal auf das Vermögen hin, dann aber auch auf die Glaubwürdigkeit eines Zeugen (II 3, 136. II 4, 19. II 5, 154). Auch locuples wird niemals isoliert gebraucht, sondern stets in Verbindung mit einem der Begriffe wie virtus, auctoritas usw.
Auch hier stimmen die theoretischen Äußerungen Ciceros und ihre praktische Umsetzung überein, hat er doch selbst in den Topica (73) besonders unterstrichen, dass Reichtum nur in Verbindung mit virtus volle Glaubwürdigkeit eines Zeugen erzeuge. In einem Falle beruft sich Cicero auf Zeugen aus Tissa, die nicht über ein großes Vermögen verfügen (II 3, 86), sondern mittellos sind: perparva et tenuis civitas. Der Ankläger fügt hinzu, es handle sich um sehr fleißige, äußerst begnügsame Bauern, aratores laboriosissimi frugalissimi homines. Diese Rechtsauffassung, die ja modernen Vorstellungen recht nahekommt, findet ihre Entsprechung auch in Ciceros Partitiones oratoriae (117), wo sogar der Begriff tenuis verwendet wird: Atque etiam, si obscuri testes erunt aut tenues, dicendum erit non esse ex fortuna fidem ponderandam aut eos esse cuiusque rei locupletissimos testes, qui id, quod agatur, facillime scire posset.
Für die Glaubwürdigkeit seiner Zeugen verwendet Ciceros auch religio, bei L. Suettius (II 1, 12, II 2, 150) und bei Zeugen allgemein (II 2, 150).←25 | 26→
Ebenfalls erscheint nobilitas bei Posides Macro aus Solus (II 2, 101), nobilis bei Diodorus aus Melita (II 4, 38) und Archagathus (II 4, 51) oder nobilissimus bei Heraclius aus Centuripae (II 2, 66) und Phalacrus aus Centuripae (II 5, 105) und nobilissimi bei Zosippus und Ismenias (II 4, 92). Cicero verwendet auch splendor, etwa bei M. Castricius (II 3, 185), splendidus bei Diodorus aus Melita (II 4, 38) und bei M. Calidius (II 4, 45). Über ingenium verfügen M. Castricius (II 3, 185), als homo ingeniosus wird M. Octavius Ligus bezeichnet (II 1, 126). Gratiosus ist M. Castricius (II 3, 185), ebenfalls Diodorus aus Melita (II 4, 38).
Für die gesteigerte Glaubwürdigkeit seiner Zeugen verwendet Cicero in sehr vielen Fällen den Superlativ/Elativ, etwa bei C. Varro (II 1, 71), bei M. Octavius Ligus (II 1, 127), bei Posides Macro Soluntinus (II 2, 119), jeweils ornatissimus. Üblich ist, dass mindestens drei Bereiche angegeben werden, in denen sich die Zeugen besonders hervorgetan haben, bei M. Octavius Ligus sogar fünf (II 1, 127): homo ornatissimus loco, nomine, virtute, ingenio, copiis (s.o.).
Auch andere Adjektive erscheinen im Superlativ/Elativ, etwa gravissimus bei M. Annius (II 1, 14), honestissimus bei Sex. Pompeius Chlorus (II 2, 23), probatissimus und pudentissimus bei Q. Caecilius Dio (II 2, 23); honestissimus und certissimus bei Andron (II 2, 156), lectissimus bei M. Lollius (II 3, 63); honestissimus und ornatissimus bei P. Vettius (II 3, 166), sanctissimus und honestissimus bei M. Consutius (II 3, 185), amplissimus locus bei Phalacrus aus Centuripae (II 56, 122). Auch andere Adjektive erscheinen im Superlativ/Elativ, etwa gravissimus bei M. Annius (II 1, 14), honestissimus bei Sex. Pompeius Chlorus (II 2, 23), probatissimus und pudentissimus bei Q. Caecilius Dio (II 2, 23); honestissimus und certissimus bei Andron (II 2, 156), lectissimus bei M. Lollius (II 3, 63); honestissimus und ornatissimus bei P. Vettius (II 3, 166), sanctissimus und honestissimus bei M. Consutius (II 3, 185), amplissimus locus bei Phalacrus aus Centuripae (II 56, 122).
Während Cicero die Gruppe der Anhänger und Gehilfen des Verres als soziologisch einheitlich erscheinen lässt21, verfährt er bei der Darstellung der eigenen, sizilischen Zeugen anders. Entsprechend der inhomogenen Bevölkerung zeigt sich Cicero bei ihrer Charakterisierung recht einfallsreich22.←26 | 27→
In vielen Fällen ferner konnte er Zeugen gewinnen, die dem römischen Ritterstand angehörten, da er hierin offenbar einen wesentlichen Grund für ihre Glaubwürdigkeit sah und eine solche Sichtweise auch bei den Richtern, selbst Rittern, vermuten durfte: L. Flavius (II 1, 14), Cn. Fannius (II 1, 128), Q. Minucius (II 2, 89), Cn. Sertius, M. Modius (II 2, 119), P. Vettius aus Chilo (II 3, 166), Cn. Calidius (II 4, 44), L. Papinius (II 4, 46), M. Annius (II 5, 74), L. Flavius (II 5, 155).
Zwei Zeugen bezeichnet Cicero als cives Romani: M. Annius (II 1, 14) und Sex. Pompeius Chlorus (II 2, 23).
In einigen Fällen ist die Zugehörigkeit zum Ritterstand der einzige Grund der Glaubwürdigkeit, etwa bei Cn. Fannius, bei Q. Minucius. Auf das Vorhandensein einer Hierarchie unter den Zeugen deutet eine Bemerkung Ciceros hin, II 2, 129: Scitis Cn. Sertium, M. Modium, equites Romanos, sescentos praeterea cives Romanos multosque Siculos…
Bisher wurden nur in jeder Hinsicht glaubwürdige Zeugen dargestellt. Einige hingegen werden, wenn auch nur teilweise, negativ charakterisiert. Dies gilt verständlicherweise besonders von gegnerischen Zeugen, von denen Cicero nur wenige namentlich erwähnt. Bei dem Skandal von Lampsakos (II 1, 62–85) spricht Cicero von einem sonst nichtsnutzigen Zeugen (II 1, 83), testis homo nequam, der jedoch für den anstehenden Beweis geeignet sei (idoneus): C. Verres selbst. Einen gegnerischen Zeugen, C. Heius aus Messana, bezeichnet Cicero als nobilissimus civis civitatis (II 2, 13), einerseits sei er ein Lobredner des C. Verres; der Statthalter habe nicht nur sein Vermögen, sondern auch die von den Vorfahren ererbten Heiligtümer und Hausgötter aus seiner Wohnung geraubt (II 2, 13). Man wird annehmen dürfen, dass C. Verres von dem Zeugen eine solche Aussage nicht befürchtete; die Vermutung liegt nahe, dass Cicero Heius beim Verhör derart ausgefragt und verunsichert hat, dass er eher unfreiwillig solche Aussagen gemacht hat, die vor allem den Religionsfrevel des C. Verres anprangern. Bei seinen Zuhörern, die für Derartiges empfänglich waren, fand Cicero offene Ohren23.
In einem weiteren Fall verblüfft Cicero die Zuhörer. Er fordert die Richter auf, dem Zeugen Cn. Fannius, den er als einen römischen Ritter vorstellt, keinen Glauben zu schenken (II 1, 128). Dieser behaupte nämlich etwas Unglaubliches: er werfe C. Verres Habgier und Frechheit vor, Laster, die zu jedem anderen eher zu passen schienen als zu ihm. Hier bedient sich der Ankläger ganz offen der Ironie, weil er mit dem richtigen Verständnis seiner Zuhörer rechnen kann.←27 | 28→
Cicero äußert sich auch über die Formulierung der Zeugenaussagen. Er behauptet, dass sie sich einer für alle Zuhörer klaren, nicht rhetorischen Ausdrucksweise bedienen, I 1, 29: Nego esse quicquam a testibus dictum quod aut vestrum cuipiam esset obscurum aut cuiusquam oratoris eloquentiam quaereret.
Mit dieser Bemerkung wollte Cicero offenbar dem Vorwurf begegnen, dass ein Zeuge etwa durch seine rhetorischen Qualitäten die Zuhörer negativ beeinflussen würde. Auch in diesem Punkt besteht Übereinstimmung von Theorie und Praxis, hat Cicero doch in den Part. or. 51 selbst gesagt, dass nicht eindeutig formulierte Zeugenaussagen tadelnswert seien (s. o. S. 526). Den Zeugen M. Octavius Ligus lobt Cicero, weil er sehr deutlich darlege, was er zum Falle zu sagen habe. Er selbst, Cicero, könne dies nicht klarer tun24.
In einigen Fällen greift Cicero auch auf Zeugen zurück, die Verres sehr nahe stehen. Den P. Vettius Chilo (II 3, 166) versucht er auf mehreren Wegen glaubwürdig erscheinen zu lassen: einen hoch angesehenen und ausgezeichneten Mann aus dem Ritterstand25. Seine Aussagen müssten auch in dem Fall, dass er kein redlicher Mann wäre, wegen seiner engen Beziehung zu Verres als gewichtig erscheinen. Cicero beugt auch einem weiteren möglichen Einwand der Gegenseite vor, wenn er behauptet, dass P. Vettius ein so redlicher Mann sei, dass seine Aussage auch bei einer bitteren Feindschaft mit Verres glaubwürdig sei. Denkbar ist, dass dieser P. Vettius (dazu auch Verr. II 3, 168) ursprünglich mit Verres zusammengearbeitet hat (daher Ciceros Gedanke: etiamsi vir bonus non esset), dann aber bei der Verteilung der Beute nicht genügend berücksichtigt worden war, sodass seine enge Beziehung in erbitterte Feindschaft umschlug (daher Ciceros Bemerkung: etiamsi inimicissimus isti esset).
In diesem Prozess hat Cicero auch auf die Zeugenaussagen von Frauen zurückgegriffen (dazu Verf. [o. Anm. 4] 11). Er beruft sich auf die Mutter und Großmutter eines gewissen Malleolus, der unter Cn. Dolabella Quaestor war und ermordet wurde (II 1, 90). Diese Zeuginnen charakterisiert er folgendermaßen (II 1, 94): Cur pudentissimas lectissimasque feminas in tantum virorum conventum insolitas invitasque prodire cogis? Recita omnium testimonia. TESTIMONIUM MATRIS ET AVIAE.←28 | 29→
In dieser Charakterisierung wird auch die Stellung der Frau deutlich, der normalerweise nicht das Wort erteilt wurde. Die Bemerkung ist so zu verstehen, dass Frauen zwar bei Prozessen aussagen durften, sonst aber nicht in der Öffentlichkeit auftraten. Pudentissima und lectissima charakterisieren die ehrbare Frau26.
Bei der Anklage greift Cicero gegen Verres auf Zeugen jeder Gesellschaftsschicht zurück, römische Ritter, Honoratioren der sizilischen Städte und Gemeinden, Handwerker und Freigelassene, Frauen. Die große Anzahl griechischer Eigennamen ist auffällig, ein Faktum, das sich aus der Bevölkerungsstruktur und Siedlungsgeschichte Siziliens erklären lässt27. Hingegen pflegte er in seinen Verteidigungsreden den griechischen Zeugen der Prozessgegner hauptsächlich levitas, Leichtfertigkeit, vorzuwerfen (dazu Verf. [o. Anm. 4] 151ff.).
Bei der Darstellung seiner zahlreichen Zeugen, einem wesentlichen Moment seiner Strategie, zeigt sich Cicero überaus flexibel und einfallsreich. Bei der Charakterisierung der einzelnen Personen fehlen Wiederholungen, er bemüht sich mit Erfolg, seine Zeugen ins rechte Licht zu rücken und ihre Glaubwürdigkeit zu beweisen. Der Ankläger arbeitet mit Begriffen wie virtus, auctoritas, fides, gravitas, die für jeden Römer eine große Bedeutung hatten. Oft erscheinen mindestens drei Bereiche, in denen der Betreffende sich besonders hervorgetan hatte. Superlative/Elative unterstreichen die Glaubwürdigkeit nachdrücklich.
Es ist bekannt, dass Cicero die Zweite Rede nie vor Gericht gehalten hat, weil der Prozess schon in der ersten actio für Verres verloren war. Seine Zeugen jedoch sind im Verlaufe des Prozesses aufgetreten. Den außerordentlichen Erfolg, den Cicero mit einer ersten Rede errang, der ihn zum ersten Redner Roms machte, hat er zum großen Teil seiner Strategie zu verdanken, seine Zeugen jeweils sofort aufzurufen und sie in der geschilderten Weise der Öffentlichkeit vorzustellen.
1M. Gelzer, Cicero. Ein biografischer Versuch. Wiesbaden 1969, 37, führt zwei Ausnahmen an, Anm. 6: Messana (div. In Caec. 14) und Syrakus (Verr. I 2, 13. 4, 23). M. Fuhrmann, Cicero und die römische Republik. Eine Biographie. München/Zürich 41997. W. Stroh, Cicero. Redner, Staatsmann, Philosoph. München 2008. Instruktiv ist die Biographie von K. Bringmann, Cicero. Darmstadt 2010.
2Dies führt M. Gelzer 37 als Grund an.
3W. Stroh, Taxis und Taktik. Die advokatische Dispositionskunst in Ciceros Gerichtsreden. Stuttgart 1975, 182: „Sollten sich die Sizilianer etwa zunächst an Caecilius gewandt haben? Und hätten sie erst auf Ciceros Wunsch und Wink den patronus gewechselt?“
4J. H. A. Escher, De testium ratione quae Romae Ciceronis aetate obtinuit. Zürich 1842. W. Rein, Privatrecht und Zivilprozess der Römer von der ältesten Zeit bis auf Justinian. Aalen 1964 (ND der 2. Ausg. Leipzig 1858), M. A. v. Bethmann-Hollweg, Der Römische Zivilprozess, 3 Bde, Bonn 1864–1866. A. W. Zumpt, Der Criminalprocess der römischen Republik. Leipzig 1971. T. Mommsen, Römisches Strafrecht. Leizpig 1899 (ND Darmstadt 1955). M. Kaser, Art. Testimonium, RE VA 1934, 1021–1061. J. Martin, Antike Rhetorik, Technik und Methode. München 1974. C. J. Classen, Recht – Rhetorik – Politik. Untersuchungen zu Ciceros rhetorischer Strategie. Darmstadt 1985. Verf., Zeugen des Prozessgegners in Gerichtsreden Ciceros. Frankfurt/M., Bern, New York, 1985. Später erschien das Buch von U. Steck, Der Zeugenbeweis in den Gerichtsreden Ciceros. Frankfurt/M 2009.
5Vgl. J. Martin, G. Ueding, Einführung in die Rhetorik. Geschichte, Technik, Methode. Stuttgart/Tübingen 1976, 197.
6Zur Einteilung in künstliche und unkünstliche Beweise und deren Geschichte vgl. Verf. 2ff.
7Top. 73: ad fidem enim faciendam auctoritas quaeritur.
8Top. 73: Nam et ingeniosos et opulentos et aetatis spatio probatos dignos quibus credatur putant.
9Top. 73: Qui rebus his quas dixi excellunt, ipsa virtute videntur excellere. G. Ciulei, Die juristische Eloquenz im Werke Ciceros, Altertum 9, 1963, 210; vgl. auch Verf. (o. Anm. 4) 15; zur virtus vgl. W. Eisenhut, Virtus Romana. Ihre Stellung im römischen Wertsystem 1973, 57–76. Vgl. jetzt auch Verf., Moribus antiquis res stat Romana – Römische Wertbegriffe bei christlichen und heidnischen Autoren der Spätantike, in: Forum Classicum Heft 1, 2003, 27–41.
10Part. Or. 51: Saepe enim ea quae dicta sunt, si aut ambiguae aut inconstanter aut incredibiliter dicta sunt aut etiam aliter ab alio dicta, subtiliter reprehenduntur.
11Ebenda; vgl. Verf. (o. Anm. 4) 6; zur modernen Rechtsauffassung P. Arens, Zivilprozessrecht, Erkenntnisverfahren und Zwangsvollstreckung, München 21981.
12Zur reichsten Quelle über die Zeugen in Gerichtsreden nach Cicero vgl. Quint. Inst. V 7,1ff; dazu Verf. 7ff.
13M. v. Bethmann-Hollweg, Zivilprozess II 598.
14Sklaven wurden nie als testes bezeichnet; M. Kaser (o. Anm. 4) 1047; vgl. auch Verf. 10.
15M. Fuhrmann, Reden III, Einl. S. 74: „Die ziemlich kurze Rede diente lediglich als Einleitung; die eigentliche Anklage setzte erst am folgenden Tage mit der Vorführung der Beweismittel ein. Cicero hat daher auf das gebräuchliche Schema verzichtet“.
16Verr. I 19: Aliis illud indignum, aliis ridiculum videbatur: ridiculum iis, qui iustius causam in testium fide, in criminum ratione, in iudicum potestate…
17Vgl. Moribus antiquis res stat Romana – Römische Wertbegriffe bei christlichen und heidnischen Autoren der Spätantike, in: Forum Classicum Heft 1, 2003, 27–41, zu fides speziell vgl. 29–35; vgl. auch A. Haltenhoff, A. Heil, F.-H. Mutschler (Hrsgg.), Römische Werte und römische Literatur im frühen Prinzipat. Berlin 2011.
18Vgl. W. Nippel, The Roman Notion of auctoritas, in: P. Pasquino/P. Harris (Hrsgg.), The Concept of Authority. A multidisciplinary Approach. Rom 2007, 13–34.
19Verr. I 28: Quid est, quaeso, Metelle, iudicium corrumpere, si hoc non est, testis, praesertim Siculos, timidos homines et adflictos, non solum auctoritate deterrere, sed etiam consulari metu et duorum praetorum potestate?
20Vgl. I. Kajanto, The Latin Cognomina. Helsinki 1965, 50: zu Ligur: Stammes- und Individualname.
21Vgl. C. J. Classen, Verres’ Gehilfen in Sizilien nach Ciceros Darstellung, in: Ciceroniana, Atti del IV Colloquium Tullianum, Centro di Studi Ciceroniani, Roma 1980, 110.
22Zeugen kamen aber auch aus Kleinasien und Rom; vgl. M. Gelzer S. 43: „Er (Cicero) beschränkte sich darum (…) nur auf eine kurze einstündige Rede, die erhaltene Actio prima, und an den folgenden Tagen traten sogleich die wohlgeordneten Kolonnen der Zeugen aus Rom, Kleinasien und Sicilien an.“ Vgl. auch Plutarch, Cic. 7,5.
23Vgl. K. Latte, Römische Religionsgeschichte. München 1960, 36–41. 47–50.
24Verr. II 1, 26: non possum illa planius commemorare, quam ipsum Ligurem pro testimonio dicere audistis.
25Verr. II 3, 166: P. Vettio Chilone, homine equestris ordinis honestissimo atque ornatissimo, qui isti ita et amicus et necessarius es tut, etiamsi vir bonus non esset, tamen quod contra istum diceret, grave videretur, est vir bonus et ut, etiamsi inimicissimus isti esset, tamen eius testimonio credi oporteret.
26Zu den Schimpfwörtern wie impudens usw. Vgl. I. Opelt, Die lateinischen Schimpfwörter und verwandte sprachliche Erscheinungen. Eine Typologie. Heidelberg 1965, 239.
27M. I. Finley, A History of Sicily. Ancient Sicily to the Arab Conquest. London 1968. ders., Das antike Sizilien: Von der Vorgeschichte bis zur arabischen Eroberung. München 1979 (dort weitere Literaturangebote). Vgl. auch V. Reinhardt/M. Sommer, Sizilien. Eine Geschichte von den Anfängen bis heute. Darmstadt 2010.
I.2. Beobachtungen und Gedanken zur Todesproblematik in Senecas Epistulae morales und christliche Stellungnahmen zum Thema (Originalbeitrag)
Die Briefe Senecas haben in allen Epochen zahlreiche Leser gefunden1. Man kann die Schriften als sein Hauptwerk bezeichnen2, da sie gewissermaßen die Quintessenz am Ende seines Lebens darstellen. Weitgehend Einigkeit herrscht heute darüber, dass sie nicht als „wirkliche“ Korrespondenz gelten3, vielmehr hat Seneca die Briefe an Lucilius an einen weiten Leserkreis gerichtet. Es lassen sich mehrere Themenbereiche in den 124 Briefen ausmachen, die immer wieder an verschiedenen Stellen vorkommen. Das Thema Tod wird von Seneca in zahlreichen Briefen angedeutet, ausführlich behandelt er seine Ansichten über die Todesproblematik in den Briefen 24, 22–25; 54, 1–5; 61. Bereits in ep. 12, 6–8 hat Seneca seine Perspektive auf die Bedeutung eines einzelnen Tages im Vergleich ←31 | 32→zum gesamten Leben dargelegt. Der Brief 70 ist einem speziellen Teilbereich der Todesproblematik gewidmet, nämlich der Sterbehilfe.
Im Folgenden soll ein detaillierter Blick auf die genannten Textstellen geworfen werden, wobei dem Brief 61 besondere Aufmerksamkeit geschenkt wird. In Abgrenzung beziehungsweise als Ergänzung und zur vergleichenden Schau werden einige christliche Stellungnahmen einbezogen. Hilfreich bei der Analyse sind der methodische Zugriff, den M. von Albrecht in seinem Beitrag zur Interpretation des 1. Briefes der Epistulae morales4 vorgelegt hat5, sowie textlinguistische Verfahren6.
Weitere Themen der Epistulae morales sind Freundschaft, Freiheit, Tugend, Reichtum, Vernunft und Sklaverei. Mit dem Thema Tod7 musste sich Seneca auseinandersetzen, als Caligula ihn politisch ausschaltete und zunächst in die Verbannung zwang; Seneca durfte unter Nero aus der Verbannung zurückkehren und wurde sogar Erzieher und Berater Neros, wurde dann aber zum Selbstmord gezwungen8. Wir wollen mit der Analyse von Epistula 61 beginnen, da sich dieser Brief aufgrund seiner Kürze besonders als Einführung in den Themenbereich Tod eignet. Um den Gedankengang des Textes besser einordnen zu können, ist es gerechtfertigt, den lateinischen Text an dieser Stelle abzudrucken:←32 | 33→
Seneca Lucilio suo salutem
(1)Desinamus, quod voluimus, velle. Ego certe id ago, ne senex eadem velim, quae puer volui. In hoc unum eunt dies, in hoc noctes, hoc opus meum est, haec cogitatio, inponere veteribus malis finem. Id ago, ut mihi instar totius vitae dies sit; nec mehercule tamquam ultimum rapio, sed sic illum aspicio, tamquam esse vel ultimus possit.
(2)Hoc animo tibi hanc epistulam scribo, tamquam me cum maxime scribentem mors evocatura sit; paratus exire sum, et ideo fruar vita, quia, quam diu futurum hoc sit, non nimis pendeo. Ante senectutem curavi, ut bene viverem, in senectute, ut bene moriar; bene autem mori est libenter mori.
(3)Da operam, ne quid umquam invitus facias: quidquid necesse futurum est repugnanti, id volenti necessitas non est. Ita dico: qui imperia libens excipit, partem acerbissimam servitutis effugit, facere quod nolit; non qui iussus aliquid facit, miser est, sed qui invitus facit. Itaque sic animum componamus, ut, quidquid res exiget, id velimus, et in primis, ut finem nostri sine tristitia cogitemus.
(4)Ante ad mortem quam ad vitam praeparandi sumus. Satis instructa vita est, sed nos in instrumenta eius avidi sumus; deesse aliquid nobis videtur et semper videbitur: ut satis vixerimus, nec anni nec dies faciunt, sed animus. Vixi, Lucili carissime, quantum satis erat; mortem plenus expecto. Vale9.
Übersetzung:
(1)Hören wir auf zu wollen, was wir gewollt haben: ich bemühe mich gewiss darum, als alter Mann nicht dasselbe zu wollen, was ich als Junge gewollt habe. Zu diesem einen Ziel vergehen die Tage, zu diesem die Nächte, dies ist meine Aufgabe, dies mein Denken, nämlich den alten Übeln eine Ende zu setzen. Ich bemühe mich darum, dass mir ein Tag gleich gewichtig ist wie das ganze Leben. Und beim Hercules – ich reiße ihn nicht an mich wie den letzten, sondern betrachte ihn so, wie wenn er der letzte sein könnte.
(2)In dieser Gesinnung schreibe ich Dir diesen Brief, gleichsam als ob mich gerade beim Schreiben der Tod abberufen wollte; ich bin bereit abzutreten, und deshalb werde ich das Leben genießen, weil ich unsicher bin, wie lange dies noch dauern wird. Vor dem Alter habe ich dafür gesorgt, gut zu leben, im Alter, gut zu sterben; gut zu sterben heißt aber gern zu sterben.
(3)Gib Dir Mühe, nichts jemals gegen Deinen Willen zu tun: alles, was für den, der sich sträubt, notwendig sein wird, ist für den, der es will, kein Zwang. So sage ich: wer gerne Befehle entgegen nimmt, entgeht dem bittersten Teil ←33 | 34→der Knechtschaft, zu tun, was er nicht will. Nicht wer auf Befehl etwas tut, ist unglücklich, sondern wer es gegen seinen Willen tut. Daher wollen wir die Seele so formen, zu wollen, was auch immer die Lage erfordert, und vor allem ohne Traurigkeit an unser Ende zu denken.
(4)Wir müssen uns eher auf den Tod als auf das Leben vorbereiten. Genügend ist das Leben ausgestattet, aber wir sind versessen auf die Mittel des Lebens; etwas scheint uns zu fehlen und wird es immer scheinen: dass wir genug gelebt haben, bewirken weder Jahre noch Tage, sondern die innere Haltung. Ich habe gelebt, mein liebster Lucilius, wie es genug war: ich erwarte den Tod nach erfülltem Leben. Lebe wohl!
Im ersten Abschnitt weist Seneca daraufhin, dass er danach trachte, seinen alten Fehlern ein Ende zu setzen10. Sein Bemühen geht dahin, dass ihm ein Abbild des ganzen Lebens ein Tag sei. Diesen will Seneca so betrachten, als sei er der letzte. In diesen Worten (§ 1 tamquam esse vel ultimus (dies) possit) schwingt bereits der Gedanke an den Tod mit. Und in der Tat fällt gleich zu Beginn von § 2 das Stichwort mors, mit dem Seneca jederzeit rechnet: paratus exire sum. Diese Einstellung ist allerdings nicht pessimistisch, sondern im Gegenteil als optimistisch zu bezeichnen: ideo fruar vita, quia quam diu futurum hoc sit, non nimis pendeo. Dass für Seneca Leben und Tod nicht zu trennen sind, beweist folgende Bemerkung: ante senectutem curavi, ut bene viverem, in senectute, ut bene moriar; bene autem mori est libenter mori (§ 2). Hier zeigt Seneca seinem Schüler Lucilius eine Möglichkeit auf, wie er sich auf den Tod vorbereiten kann. Entscheidend ist wohl nur die Einstellung zu dem, was ein jeder tut; dies greift Seneca auch zu Beginn von § 3 auf, wenn er den Rat gibt, dass Lucilius nichts gegen seinen Willen tun sollte. Dieser Gedanke (Da operam, ne quid umquam invitus facias) ist ein zentraler im System der Stoiker; er zeigt, dass derjenige, der auf dem Wege ist weise (sapiens) zu werden, weitgehend unabhängig von äußeren Zwängen leben soll. Insgesamt lässt sich der Charakter des Briefes als paränetisch (ermahnend) bezeichnen; Senecas Einstellung wird durch folgende Gedanken deutlich: qui imperia libens excipit, partem acerbissimam servitutis effugit, facere quod nolit. Libens weist zurück auf das in § 2 erwähnte libenter mori, während imperia und servitutis auf den Bereich Herrschaft – Knechtschaft anspielt. Für Seneca ist der unglücklich, der gegen seinen Willen handelt, nicht wer auf Befehl etwas tut. Er schließt daraus, dass man an das Lebensende ohne Traurigkeit denken soll. ←34 | 35→Wie bereits im Verlauf der ersten Abschnitte, so spricht Seneca auch im vierten und letzten Abschnitt sowohl vom Leben als auch vom Tod. Da aber das Leben genügend ausgestattet sei, müssen sich die Menschen eher auf den Tod als auf das Leben vorbereiten (ante ad mortem quam ad vitam praeparandi sumus). Sie begehen allerdings darin einen Fehler, dass sie stets glauben, es fehle ihnen etwas, wobei sich Seneca mit in diesen Vorwurf einbezieht: deesse aliquid nobis videtur et semper videbitur. Nicht die Länge des Lebens bewirkt, dass wir genug gelebt haben, sondern die Seele. Der Brief schließt mit der Bemerkung Senecas, dass er nach erfülltem Leben genug gelebt habe, genug in dem Sinn, wie er es zuvor angedeutet hat.
Folgender Satz stellt einen Schlüsselgedanken im Verlaufe des Briefes dar:
Ante senectutem curavi, ut bene viverem, in senectute, ut bene moriar; bene autem mori est libenter mori11.
Seneca erläutert seinem Schüler Lucilius, wie er sich selbst auf den Tod vorbereitet, indem er zum Beispiel seine Willensfreiheit hervorhebt. Lucilius kann in Seneca ein Vorbild sehen, da dieser auf dem Wege zum Ziel schon weiter vorangeschritten ist. Durch die Lektüre dieses Briefes kann der Leser lernen, dass die Philosophie kein theoretisches Konstrukt ist, sondern als Hilfe für das Leben und besonders für die Vorbereitung auf den Tod dienen soll. Der stoische Weise beziehungsweise der progrediens, also derjenige, der versucht, stoischer Weise zu werden, akzeptiert die Gegebenheiten des Lebens und damit zugleich das Faktum, dass er sterben muss, nimmt dies allerdings bereitwillig (libenter) auf, nicht durch Zwang.
Auch folgender Satz verlangt nach einer Interpretation:
Id ago, ut mihi instar totius vitae dies sit (§ 1).
Zur Erklärung kann folgender Textabschnitt von Seneca herangezogen werden (Seneca, epistula ad Lucilium, 12, 6 und 8):
(6)Ein einzelner Tag aber ist eine Stufe des Lebens: das ganze Leben besteht aus Teilen und hat Kreise, wobei sich (immer) größere um die kleineren legen. Es gibt aber einen Kreis, der alle umfasst und umringt; er reicht vom Geburtstag bis zum Todestag. Es gibt einen weiteren, der die Jugendjahre umschließt: es gibt einen, der die ganze Kindheit mit seinem Umgang umspannt: es enthält ferner ohnehin das Jahr in sich alle Zeitabschnitte, aus deren Vervielfältigung das Leben sich zusammensetzt. Der Monat wird von ←35 | 36→einem engeren Kreis gegürtet: den engsten Kreis hat der Tag, aber auch der reicht vom Anfang bis zum Ende, vom Aufgang bis zum Untergang. (…)
(8)Daher ist so zu ordnen ein jeder Tag, als beschließe er den Zug, vollende und erfülle er das Leben12.
Senecas These besteht darin, dass die einzelnen Tage Abbilder des ganzen Lebens darstellen13. Zur Veranschaulichung hat er das Bild des Kreises gewählt, der schon in der Antike als vollkommene Figur angesehen wurde. Wie bei einer Zwiebel liegen die großen Kreise (Ringe) um kleinere. Ein Kreis umfasst alle anderen, Sinnbild für Anfang und Ende des Lebens. Da Seneca das Bild vom Kreis gewählt hat, ist jeder Kreis durch Vollkommenheit gekennzeichnet, denn selbst der kleinste Kreis, der den Tag symbolisiert, reicht vom Anfang bis zum Ende.
Daraus ergibt sich als Handlungsanweisung jeden Tag so zu ordnen, als ob er der letzte wäre und das Leben erfüllt ist.
Es ist zum besseren Verständnis antiker Text häufig ratsam, Stellungnahmen der eigenen Zeit heranzuziehen, um durch einen Vergleich einen geschärften Blick auf manche Aspekte zu richten. In diesem Fall bietet sich ein Text aus jesuitischer Perspektive an, wobei hier auch eine historische Rückschau geboten wird:
Der „gute Tod“ – früher und heute14
„Wie möchten Sie einmal sterben?“ Diese Frage würden wohl die meisten Zeitgenossen mit „möglichst schnell und im Schlaf“ beantworten; denn auf diese Weise, so kalkulieren wir, bleiben uns Pflegebedürftigkeit und Schmerzen erspart. Ganz anders die Menschen früherer Jahrhunderte: Sie wollten auf keinen Fall unvorbereitet sterben. Im Mittelalter und in der Barockzeit galt der „gute Tod“ als wichtiges Ziel: das Sterben im Kreis der Familie oder Ordensgemeinschaft, im Vertrauen, zu Gott „heimzukehren“; im „Stand der Gnade“, nicht in Angst vor den Strafen eines langen Fegfeuers oder gar der Hölle, sondern in der Hoffnung, ja Vorfreude auf die Vollendung in Gott. „Selig die Toten, die im Herrn sterben“ (Off 14,13).
Das motivierte dazu, sich nicht erst im hohen Alter, sondern schon mitten im aktiven Leben auf das Sterben vorzubereiten. Zu diesem Zweck gründete im Jahr 1648 der Generalobere des Jesuitenordens Vincenzo Caraffa in Rom eine „Bruderschaft vom guten Tod“, die in Italien und anderen Ländern zahlreiche Mitglieder gewann und mancherorts auch „Bruderschaft von der Todesangst Christi“ hieß. (…)←36 | 37→
Ziel war die Erlangung einer seligen Sterbestunde, und um sich rechtzeitig darauf vorzubereiten, verpflichteten sich die Mitglieder zu einem intensiven christlichen Leben mit häufiger (nicht nur jährlicher) Beichte und Kommunion und regelmäßiger Andacht sowie gegenseitiger Hilfe. Vor allem sollten sie dafür sorgen, dass keiner ohne die Sterbesakramente sterben muss. (…)
Die Predigten und Gebete handelten vorwiegend von der Todesangst und dem Leiden Jesu. Hat das die Gläubigen nicht belastet? Es hat wohl eher dazu beigetragen, die natürliche Angst vor dem Sterben zu verarbeiten und den Tod zu akzeptieren, indem man sich in das Gebetsringen Jesu versenkte. (…)
Heute gibt es nur noch wenige Gut-Tod-Bruderschaften. Eine stark diesseitsorientierte Mentalität neigt dazu, das Sterben zu tabuisieren oder überlässt das Thema den Ärzten und ausgebildeten Sterbebegleitern. Letztere zeigen im Geist der Hospizbewegung meistens wieder Verständnis für den Gedanken, dass zu einem „guten Tod“ auch die Verwurzelung im Glauben gehören kann.
Vergleich Damals – Heute15:
Der Verfasser beginnt seine Ausführungen mit dem Wunsch vieler Menschen in der heutigen Zeit, möglichst schnell zu sterben, am besten während des Schlafes. Dagegen strebten die Menschen im Mittelalter und in der Barockzeit danach, im Kreise der Familie zu sterben oder, wenn sie einem Kloster lebten, in dessen Gemeinschaft, auf jeden Fall nicht alleine. Ziel war es, zu Gott zurückzukehren und bei ihm die Vollendung zu finden. Außerdem bereitete sich der Mensch früher schon im aktiven Leben auf den Tod vor, heute wird er in der Regel verdrängt.
Die Jesuiten gründeten eine Bruderschaft, die das Ziel verfolgte, den Tod vorzubereiten und ihre Mitglieder in der Sterbestunde zu begleiten. Wichtig war ihnen vor allem, dass der Sterbende die Sakramente erhielt.
Heute denken die meisten Menschen nur an das Hier und Jetzt und tabuisieren das Sterben oder überlassen das notwendige Handeln den Ärzten.
Allerdings ist in letzter Zeit eine Änderung zu beobachten, die durch die Hospizbewegungen16 erkennbar ist; es gibt wieder ein Verständnis für die Idee, dass der Glaube an Gott zu einem „guten Tod“ führen kann.←37 | 38→
Wunsch heutiger Menschen: schneller Tod |
Wunsch der Menschen im Mittelalter/in der Barockzeit: der „gute Tod“, d. h. Sterben im Kreis der Familie oder in der Ordensgemeinschaft, auf jeden Fall nicht alleine |
Heimkehr zu Gott |
Heute: die Menschen verdrängen den Tod, er wird gewissermaßen tabuisiert oder das Handeln wird den Ärzten überlassen |
In letzter Zeit gibt es Hospizbewegungen, die zeigen, dass der heutige Mensch durchaus im Glauben an Gott einen „guten Tod“ für möglich hält |
Damals: die Menschen bereiteten sich systematisch auf den Tod vor, sie orientierten sich an einem christlichen Lebenswandel (Beichte, Gebete, Andachten, Kommunion, Sterbesakramente) |
Senecas Ideen:
Der stoische Weise17 soll sich jeden Tag auf den Tod vorbereiten und nicht glauben, dass er erst in fortgeschrittenem Alter sterben wird. Deshalb soll ein Tag Abbild des ganzen Lebens sein. Der stoische Weise soll den Tod akzeptieren, weil die Natur dies so eingerichtet hat. Allerdings unterscheidet sich die stoische Vorstellung ganz entscheidend von der christlichen: Der Christ glaubt an ein Leben nach dem Tod, in Vollendung bei Gott, der ihn während des Lebens bereits unterstützt, während der Stoiker nur im Diesseits verhaftet ist und ein Leben nach dem irdischen Tod nicht in Betracht zieht. Außerdem spielt ein Gott bei der Bewältigung der Vorbereitung auf das Sterben keine Rolle, alles kommt aus dem Denken und Handeln des Stoikers heraus.
Wir wollen uns nun einem zweiten Brief Senecas, nämlich ep. 54, zuwenden, in dem ebenfalls die Todesproblematik im Vordergrund steht:
Die Einübung des Todes18
(1)Longum mihi commeatum dederat mala valetudo; repente me invasit. “Quo genere?” inquis. Prorsus merito interrogas: adeo nullum mihi ignotum est. Uni tamen morbo ←38 | 39→quasi asignatus sum, quem quare Graeco nomine appellem nescio; satis enim apte dici suspirium potest. Brevis autem valde et procellae similis est impetus; intra horam fere desinit: quis enim diu exspirat?
Details
- Seiten
- 1020
- Erscheinungsjahr
- 2021
- ISBN (PDF)
- 9783631855126
- ISBN (ePUB)
- 9783631855133
- ISBN (MOBI)
- 9783631855140
- ISBN (Hardcover)
- 9783631836231
- DOI
- 10.3726/b18431
- Sprache
- Deutsch
- Erscheinungsdatum
- 2021 (Juni)
- Schlagworte
- lateinische Unterrichtswerke Lateinunterricht Polemik Schimpfwörter Cicero
- Erschienen
- Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Warszawa, Wien, 2021. 1020 S.