Regionale Erzeugnisse aus Deutschland
Rahmenbedingungen und Perspektiven aus wirtschaftlicher und rechtlicher Sicht
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Excerpt
Table Of Contents
- Cover
- Titelseite
- Impressum
- About the author
- About the book
- Widmung
- Vorwort
- Inhaltsverzeichnis
- Abkürzungsverzeichnis
- Einführung
- Teil 1: Wirtschaftliche Bedeutung regionaler Erzeugnisse
- A. Regionalität als Wirtschaftsfaktor
- I. Begriffliche Erfassung des Regionsbegriffs
- 2. Klimatische Begriffsbestimmung
- 3. Historisch-politische Begriffsbestimmung
- 4. Geografische Begriffsbestimmung
- 5. Soziologische Begriffsbestimmung
- 6. Empirische Begriffsbestimmung
- 7. Juristische Begriffsbestimmung
- 8. Zusammenfassung zum Begriff der Region
- II. Regionales Erzeugnis
- III. Regionaler Wirtschaftsraum
- IV. Regionalinitiativen und Verbraucherbeteiligung
- B. Herkunft als kaufrelevante Größe
- I. Regionale Herkunft im Kaufentscheidungsprozess
- 1. Produktherkunft und Qualität
- 2. Entwicklung des Regionalitätswerts
- 3. Präferenzbildende Faktoren für regionale Erzeugnisse
- 4. Regionenimage
- 5. Regionale Erzeugnisse, „Made in Germany“?
- a) Signalwirkung des Ländereffekts
- b) Länderspezifische Made in-Images
- II. Regionalität im Marketing
- 1. Einordnung der Marketingformen
- 2. Regionale Erzeugnisse und die Marketingentwicklung
- 3. Regionalität vor dem Hintergrund der Globalisierung
- C. Staatliche Regionalförderung
- D. Regionale Erzeugnisse und die Umweltdimension
- I. Zusammenspiel von regionalem Wirtschaftswachstum und Umweltbelastung
- II. Vergleich regionaler mit überregionalen Erzeugnissen
- III. Ausblick
- E. Zusammenfassung von Teil 1
- Teil 2: Rechtliche Dimension regionaler Erzeugnisse
- A. Irreführung bei regionalen Erzeugnissen
- I. Verbraucher als Anknüpfungspunkt für eine Irreführung
- 1. Verbraucherleitbilder
- a) Entwicklung eines europäischen Verbraucherleitbildes durch den EuGH
- b) Figur des real existierenden Verbrauchers
- 2. Verbraucherschutz und Verbraucherleitbilder im Interessenkonflikt
- 3. Verbraucherschutz und Unternehmerinteressen
- 4. Verbraucherschutz durch Information
- 5. Zwischenfazit
- II. Regionale Erzeugnisse und deren rechtlicher Schutz
- 1. Verantwortlichkeit bei Verstößen gegen das Lebensmittelrecht
- 2. Unionsrechtlicher Schutz geografischer Herkunftsangaben für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
- a) Verordnung (EU) Nr. 1151/2012
- aa) Hintergrund der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012
- bb) Umfang der geografischen Herkunftsdeklaration im Rahmen der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012
- cc) Reichweite der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012
- dd) Erzeugnisherkunftsbestimmung im Rahmen der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012
- ee) Erwägungen zur Anwendbarkeit der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012
- b) Lebensmittelinformations-Verordnung (EU) Nr. 1169/2011
- aa) Inhaltliche Vorgaben der LMIV
- (1) Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2018/775
- (2) Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1337/2013
- bb) Verhältnis der LMIV zur Verordnung (EU) Nr. 1151/2012
- cc) Verhältnis von Lebensmittel- und Lauterkeitsrecht auf Unionsrechtsebene
- 3. Nationale Regelungen zum Schutz vor Irreführung im Zusammenhang geografischer Herkunftsangaben
- a) Verhältnis von LFGB und LMIV
- b) Herkunftsbezogene Werbung und der Anwendungsbereich des deutschen Lauterkeitsrechts
- c) Geografische Herkunftsangaben im Spannungsverhältnis von Marken- und Lauterkeitsrecht
- III. Irreführungsbeispiele
- 1. Güte- bzw. Qualitätszeichen in der Regionalwerbung
- a) Markenzeichen
- b) Begriffliche Einordnung von „Terroir“
- 2. Erzeugniszertifizierung durch das „Regionalfenster“
- a) Informationsdarstellung des „Regionalfensters“
- b) Rahmenbedingungen des „Regionalfensters“
- 3. Sternchenhinweise bei Abbildungen mit regionalem Bezug
- IV. Zwischenergebnis
- B. Regionale Erzeugnisse und Protektionismus
- I. Konzept der Warenverkehrsfreiheit
- 1. Anwendungsbereich von Art. 34 AEUV
- 2. Nichttarifäre Handelshemmnisse
- a) Möglicher Schrankenvorbehalt beim Verbot nichttarifärer Handelshemmnisse
- b) Anwendbarkeit auf mitgliedstaatliche Beihilfen
- 3. Zuordnung einer Maßnahme zum Staat
- 4. Auffassung der EU-Kommission im Zusammenhang staatlicher Werbeaktionen für regionale Erzeugnisse
- 5. Rechtsprechung des EuGH und die Einordnung von protektionistisch wirksamer Werbung der Mitgliedstaaten
- a) Entscheidung des EuGH in der Rechtssache Buy Irish
- b) Entscheidung des EuGH in der Rechtssache CMA
- 6. Kombinierte Herkunftsangaben vor dem Hintergrund der Warenverkehrsfreiheit
- II. Rechtfertigung mitgliedstaatlicher Erzeugniszertifizierung
- 1. Unterschied zwischen Diskriminierungs- und Beschränkungsverbot im Rahmen der Rechtfertigung von marktfreiheitlichen Behinderungen
- 2. Rechtfertigung gem. Art. 36 AEUV
- a) Gesundheitsschutz
- b) Verbot willkürlicher Diskriminierungen und verschleierter Handelsbeschränkungen
- c) Verhältnismäßigkeit
- 3. Immanente Ausnahmen
- a) Prinzip gegenseitiger Anerkennung nach der Cassis-Rechtsprechung
- b) Umweltschutz als zwingendes Erfordernis
- c) Verbraucherschutz als zwingendes Erfordernis
- III. Geografische Herkunftsbezeichnungen von privaten Siegelverleihstellen
- IV. Privatrechtssubjekte und die horizontale Direktwirkung der Warenverkehrsfreiheit
- 1. Schutzpflichtenlösung
- 2. Praktische Unterschiede im Kontext der horizontalen Drittwirkung und der Schutzpflichtenlösung
- 3. Private Normsetzung und der Diskurs um die horizontale Direktwirkung der Warenverkehrsfreiheit
- a) Entscheidung des EuGH in der Rechtssache Fra.bo
- b) Entscheidung des EuGH in der Rechtssache James Elliott Construction
- 4. Rechtfertigungsmöglichkeit für das Verhalten Privater im Zusammenhang von Beeinträchtigungen der Warenverkehrsfreiheit
- V. Zwischenergebnis
- Teil 3: Erhöhung der Transparenz bei der regionalen Produktherkunftsangabe
- A. Zertifizierungssysteme
- I. Systemträgerschaft und Aufgabenwahrnehmung
- II. Zertifizierungssysteme und deren effiziente Ausgestaltung
- B. Ausblick
- Teil 4: Zusammenfassung
- Literaturverzeichnis
Einführung
Regionale Erzeugnisse aus Deutschland liegen im Trend.
Dies offenbart allein der Blick auf die Ernährungsreporte der Bundesregierung aus den Jahren 2017, 2018 und 2019.1 Ohne dass allerdings allgemein geklärt wäre, was ein regionales Erzeugnis überhaupt ausmacht, werden selbigem oftmals positive Beiträge zur Steigerung des regionalen Wirtschaftswachstums zugesprochen. So findet die regionale Erzeugnisherkunft als kaufrelevante Größe nicht nur verstärkten Niederschlag im Marketing, sondern sie wird regelmäßig auch mit einer allgemeinen Reduzierung von negativen Umweltauswirkungen verbunden. Nebstdem gebietet vor allem die Rechtsentwicklung auf dem Gebiet der geografischen Herkunftsangaben Anlass, den Aspekt der Irreführung und des Protektionismus im Kontext regionaler Erzeugnisse zu untersuchen.
Abgesehen von bestehender Literatur, die einzelne wirtschaftliche, umweltbezogene und rechtliche Themenfelder von regionalen Erzeugnissen herausgreift, existiert bislang keine umfassende Arbeit zur Thematik.
Ziel der Dissertation ist es daher, ganzheitlich die wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen für regionale Erzeugnisse aus Deutschland hervorzuheben und deren Perspektiven aufzuzeigen.
Im ersten Teil der Arbeit wird neben der begrifflichen Erläuterung der Region sowie des regionalen Erzeugnisses auch der Frage nach den wirtschaftlichen und umweltbezogenen Erfolgsfaktoren regionaler Erzeugnisse nachgegangen.
Abseits der wirtschaftlichen und der umweltbezogenen Gesichtspunkte findet im zweiten Teil der Arbeit die weitreichende rechtliche Dimension regionaler Erzeugnisse Berücksichtigung. Bei der Präsentmachung regionaler Erzeugnisse ist zunächst einmal die Frage einer möglichen Herkunftsirreführung von zentraler Relevanz. Da sich diese Frage regelmäßig im alltäglichen Verbrauchereinkauf widerspiegelt, werden Verbraucher und ihre leitbildhafte Typisierung in das Blickfeld der Betrachtung gerückt und vor diesem Hintergrund die rechtlichen Regelungen zum Schutz regionaler Erzeugnisse dargelegt. Im Zusammenhang des unionsrechtlichen Schutzes von geografischen Herkunftsangaben findet die in allen EU-Mitgliedstaaten unmittelbar verbindlich geltende Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 mit ihren spezifischen Vorgaben für bestimmte regionale Erzeugnisse Anklang. Dabei werden die Hintergründe, der Umfang, die Reichweite als auch immanente Klarstellungsschwierigkeiten der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 aufgezeigt. Ferner wird auf die Lebensmittelinformations-Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 (LMIV) mit ihrem allgemeinen Irreführungsverbot unter dem expliziten Einbezug der Produktherkunft eingegangen und das Verhältnis zur Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 sowie zur Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken (UGP-RL) behandelt. Überdies werden nationale Regelungen zum Schutz der regionalen, geografischen Herkunft sowie deren Verhältnis zum unionsrechtlichen Überbau bedacht und praxisrelevante Anwendungsbeispiele für eine mögliche Irreführung im Rahmen der Regionalwerbung aufgeworfen. Darüber hinaus sind im Umfeld von regionalen Erzeugnissen nicht selten protektionistische Tendenzen auszumachen, die im Konflikt zur vielbeschworenen Warenverkehrsfreiheit in der EU stehen. Thematisiert werden an dieser Stelle nicht nur etwa mitgliedstaatliche Werbeaktionen zugunsten heimischer Regionalerzeugnisse, sondern genauso protektionistisch wirkende Produktzertifizierungen, die auch von privater Seite erfolgen können.
Im dritten Teil der Untersuchung erfolgt neben der Veranschaulichung von Möglichkeiten zur Erhöhung der Transparenz bei der regionalen Produktherkunftsangabe durch ein fakultatives Zertifizierungsregime auch ein kurzer Ausblick auf Basis einer entsprechenden gesetzgeberischen Festlegung von Mindeststandards.
Die Arbeit schließt mit einer Zusammenfassung der Ergebnisse in Teil 4.
1 Vgl.: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, Der BMEL-Ernährungsreport 2019, S. 21; Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, Der BMEL-Ernährungsreport 2018, S. 10; Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, Der BMEL-Ernährungsreport 2017, S. 13.
Teil 1:Wirtschaftliche Bedeutung regionaler Erzeugnisse
A.Regionalität als Wirtschaftsfaktor
I.Begriffliche Erfassung des Regionsbegriffs
Bei Betrachtung des Titels dieser Arbeit stellt sich zunächst einmal die recht offensichtliche Frage, was überhaupt unter einem regionalen Erzeugnis zu verstehen ist. Eine mögliche Antwort hierauf setzt jedenfalls die Annäherung an den zentralen Begriff der Region voraus. Dies erscheint schon vor dem Hintergrund einer oftmals unbestimmten Auffassung der jeweiligen deutschen Regionen erforderlich.2
Bevor ein eigenständiges Begriffsverständnis dargestellt wird, soll eingangs der interdisziplinäre Forschungszusammenhang für die begriffliche Erfassung Berücksichtigung finden. Überdies bleibt vorab festzustellen, dass Aspekte für die Abgrenzung von Regionen in Abhängigkeit der jeweiligen Forschungsfrage sowohl naturwissenschaftlichen als auch geisteswissenschaftlichen Ursprungs sein können.3
1.Etymologische Begriffsbestimmung
Aus etymologischer Sicht ist keine eindeutige Begriffsbestimmung möglich.
So liegt dem Wortlaut des Begriffs der Region zum einen das lateinische Verb „regere“ zugrunde, welches im Sinne von „herrschen“ auf einen politischen Kontext hinweist.4 Zum anderen lässt sich der Begriff vom lateinischen Ausdruck „regio“ ableiten, der einen zusammenhängenden geografischen Bereich beschreibt und durch bestimmte Merkmale wie der wirtschaftlichen Struktur oder dem Klima bestimmt wird.5
←19 | 20→2.Klimatische Begriffsbestimmung
Der Aspekt des Klimas bzw. klimatisch bedingte Anbaukomplikationen (etwa Weinanbau im Raum München) und dadurch bedingte größere Rohstoffbezugsgebiete machen ein Denken von „Regionalität im weiteren Sinne“ erforderlich.6 So kann vor diesem Hintergrund genauso von klimatischen Regionen gesprochen werden, die gewiss weitläufig ineinander übergehen, doch meteorologisch über die gebietsbezogene Witterung grundsätzlich feststellbar und unterscheidbar sind.
3.Historisch-politische Begriffsbestimmung
Historisch betrachtet wird das Entstehen von Regionen eher zufälligen, feudalen Herrschaftsgebieten, sowie willkürlich zugehörigen Verwaltungsgebieten und zentralen Orten mit allmählich verbesserter Verkehrsanbindung zugeschrieben.7 Dabei hat die begriffliche Verwendung der Region bzw. regionales Denken erst seit den 1960igern Konjunktur gefunden: „als territorialer und politischer Ordnungsbegriff, als Bezugsrahmen gesellschaftlicher, politischer, kultureller und wirtschaftlicher Orientierung und Aktivitäten, als Leitidee der europäischen Integration und wissenschaftliche analytische Kategorie.“8 Während also der Begriff der Region bis in die 1960iger Jahre vorwiegend von Geografen und Raumplanern verwendet wurde, fand er in den 1970igern besonderen Einklang in den politischen Diskurs zu Verwaltungsreformen und Regionalismusdebatten, bis er schließlich in den 1980igern und 1990igern zum Modewort in der Öffentlichkeit stilisiert wurde.9 Teilweise kann hinsichtlich dieser Entwicklung auch von einer Politisierung des Begriffs der Region die Rede sein. Denn die Region wird maßgeblich vom politischen Diskurs bestimmt und ist deswegen kein zufälliges Konstrukt, sondern sie kommt regelmäßig durch kollektive Absicht und Bestimmung zustande.10 Mecking spricht in diesem Zusammenhang von der „Region als Schlüsselbegriff der politischen Sprache“, die etwa dazu diene „unklare Politikgehalte weiter zu verschleiern“ und zudem eine gewisse konturenlose Beliebigkeit auf der Grundlage des jeweiligen Erklärungshorizontes aufweise.11 Dennoch hat die Unbestimmtheit des Begriffs der Region nicht ←20 | 21→seiner Verwendungsfreudigkeit geschadet. In Zeiten, die von multinationalen Krisen begleitet werden, hat Regionalität die Entwicklung zu einer schwammigen Formel für etwas Anderes, Besseres vollzogen und zugleich eine Art Replik auf zahllose Herausforderungen geliefert.12 So führt nämlich die Bildung von Regionen – als gedanklicher Abstraktionsvorgang – zu Problemvereinfachungen, bei denen komplexe Zusammenhänge auf die räumliche Dimension reduziert werden.13 Dementsprechend zeichnet sich eine Tendenz ab, dass unter einer Region ein Teilraum im Gesamtraum Deutschland verstanden wird,14 der grӧßenmäßig zwischen nationaler und lokaler Ebene angesiedelt ist und sich konkret als Bundesland, Natur- bzw. Landschaftsraum oder eine noch kleinere Raumeinheit anhand bestimmter Merkmale von anderen Regionen abgrenzt.15 Dabei ist aufgrund ihres geografischen Bezugs anzunehmen, dass die Region stets als Teil und Untergliederung einer weiträumigeren politischen Ebene in Erscheinung tritt, zugleich über das Punktuelle hinausgreift und dementsprechend auch als zusammengehöriger Raum mittlerer Größenordnung angesehen werden kann.16
4.Geografische Begriffsbestimmung
In der traditionellen Geografie wurde dem Regionsbegriff ein dementsprechend bestimmbarer Bedeutungsgehalt beigemessen, dessen geografisch-räumliche Einheit im Erdraum als schier unverrückbar galt und in einem Atlas darstellbare Raumeinheiten bildete.17 Dieses tradierte, enge geografische Verständnis gilt jedoch inzwischen als überholt. Zwar werden unter Regionen weiterhin räumliche Gebilde verstanden, doch kann inzwischen von einer offenen geografischen Verortung ohne formale Grenzen gesprochen werden, die sich innerhalb eines Landes (intranational bzw. subnational) oder über Ländergrenzen hinweg (transnational bzw. supranational) bewegt.18 Darüber hinaus wird der Begriff der Region auch zur Beschreibung und Gliederung von Raumeinheiten verwendet, die durch strukturelle Gemeinsamkeiten oder durch eine intensive ←21 | 22→Verknüpfung verschiedener funktionaler Merkmale gekennzeichnet sind.19 Demnach finden neuerdings auch geografisch unabhängige Aspekte Einzug. Nach Weichhart kann daher eine Unterscheidung des Regionsbegriffs nach der „Interaktionsdimension“ und der „Maßstabsdimension“ erfolgen.20 So beziehe sich das Adjektiv „regional“ entweder „auf die/eine Region“, oder es sei ein bestimmter Größen- bzw. Maßstabsbereich räumlicher Gegebenheiten angesprochen, der zwischen dem Örtlichen, Lokalen und dem Überregionalen, dem Kontinentalen oder gar dem Globalen liege.21 Aufgrund der unklaren Fixierung des regionalen Maßstabs lasse sich der Regionsbegriff nur aus dem jeweiligen Argumentationskontext näher bestimmen.22 Gemeint ist offenbar auch hier eine gewisse Losgelöstheit vom exklusiven geografischen Begriffsverständnis, das letztlich zu eingeschränkt ist.23 Den weiteren, begrifflichen Verwendungszusammenhang berücksichtigend, beschreibt Scheuch die Region als einen Raum, der äußerst unterschiedliche Anwendungsbereiche umfasse und dessen geografische Abgrenzung aus den produzierten, materiellen und natürlichen regionalen Gegebenheiten entspringe.24
Details
- Pages
- 296
- Publication Year
- 2019
- ISBN (PDF)
- 9783631799130
- ISBN (ePUB)
- 9783631799147
- ISBN (MOBI)
- 9783631799154
- ISBN (Softcover)
- 9783631791950
- DOI
- 10.3726/b16026
- Open Access
- CC-BY-NC-ND
- Language
- German
- Publication date
- 2019 (August)
- Keywords
- Verhaltensökonomik Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 Ökologieorientierte Betriebswirtschaftslehre Verbraucherleitbilder Lebensmittelinformationsverordnung Protektionismus Warenverkehrsfreiheit Transparenzerhöhung
- Published
- Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Warszawa, Wien, 2019. 295 S.