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Subjektives öffentliches Recht auf Planung

von Lisa Eva Maria Steppat (Autor:in)
©2019 Dissertation 236 Seiten

Zusammenfassung

Das Buch befasst sich mit einer Ausweitung des Individualrechtsschutzes im Bereich des öffentlichen Planungsrechts. Hierzu untersucht die Autorin zunächst die Entwicklung und Systematik des subjektiven öffentlichen Rechts vor allem im deutschen Verwaltungsprozessrecht. Dabei zeigt sich, dass trotz vieler Impulse aus der Europäischen Union die sogenannte Schutznormtheorie maßgebendes Kriterium zur Bestimmung subjektiver öffentlicher Rechte ist und bleibt. Nachfolgend schließt sich ein Überblick über die Rechtsschutzmöglichkeiten im öffentlichen Planungsrecht an. Diese sind vorwiegend von der Abwehr bereits bestehender Pläne geprägt. Nur im Bereich des Luftqualitätsrechts ist darüber hinaus ausnahmsweise auch ein Leistungsrecht des Bürgers auf Planaufstellung anerkannt. Abschließend beschäftigt sich der Band mit der Ableitung eines planungsverfahrensübergreifenden subjektiven öffentlichen Rechts auf Planung, was im Bereich der unionsrechtlich geprägten Umweltqualitätsplanung gelingt.

Inhaltsverzeichnis

  • Cover
  • Titel
  • Copyright
  • Herausgeberangaben
  • Ãœber das Buch
  • Zitierfähigkeit des eBooks
  • Vorwort
  • Inhaltsverzeichnis
  • Abkürzungsverzeichnis
  • 1. Kapitel: Darstellung des Untersuchungsgegenstandes
  • A. Einführung
  • B. Gang der Untersuchung
  • 2. Kapitel: Die Dogmatik subjektiver öffentlicher Rechte im deutschen Verwaltungsrecht
  • A. Die historische Entwicklung subjektiver Rechte im deutschen Öffentlichen Recht
  • I. Das subjektive öffentliche Recht nach heutigem Rechtsverständnis
  • II. Der Entwicklungsprozess subjektiver öffentlicher Rechte
  • III. Ableitung subjektiver öffentlicher Rechte durch Rechtsprechung und Verwaltungsrechtslehre
  • IV. Einzelne Ausprägungen subjektiver öffentlicher Rechte im Bereich des Umwelt- und Planungsrechts
  • 3. Kapitel: Systematik des deutschen Planungsrechts und dessen Rechtsschutzmöglichkeiten
  • A. Einführung
  • B. Wesensmerkmale der Planung
  • I. Planung bedeutet Gestaltungsfreiheit
  • II. Das Abwägungsgebot als unantastbarer Kern und zugleich Grenze des Planungsermessens
  • III. Begrenzte gerichtliche Kontrolle
  • IV. Normativ schwache Determinierung durch Finalstruktur
  • V. Rechtswirkungen häufig vor allem verwaltungsintern
  • C. Planungsebenen
  • I. Räumliche Gesamtplanung
  • II. Fachplanung
  • III. Europäische Einflüsse auf das nationale Planungsrecht
  • D. Rechtsschutz Einzelner gegen Pläne
  • I. Die Abwehrrechte des Bürgers gegen Pläne
  • II. Analyse struktureller Unterschiede zwischen den raumbedeutsamen Planungen und immissionsschutzrechtlichen Planungen nach §§ 47 ff. BImSchG
  • III. Fazit
  • 4. Kapitel: Subjektives öffentliches Recht auf Planung
  • A. Ableitung eines subjektiven öffentlichen Rechts auf Planung
  • I. Anspruch auf Normerlass
  • II. Einfachgesetzliche Normen
  • III. Verfassungsrecht
  • IV. Unionsrecht
  • V. Anspruch auf Öffentlichkeitsbeteiligung – prokuratorische Rechte als Alternative bzw. Ergänzung zum Planaufstellungsanspruch?
  • B. Die Verbandsklage
  • I. Überblick über die Verbandsklagemöglichkeiten des deutschen Umweltrechts
  • II. (Fort-)Entwicklung der Verbandsklage durch die Überprüfung der Rechtssetzung der EU und deren Umsetzung seitens der internationalen und nationalen Gerichte
  • III. Fazit
  • 5. Kapitel: Zusammenfassung
  • Literaturverzeichnis

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1. Kapitel: Darstellung des Untersuchungsgegenstandes

A. Einführung

Die Feinstaubdebatte wird in Deutschland stark diskutiert. Die Meldungen in der Tagespresse häufen sich, denn in vielen Ballungsräumen Deutschlands ist die Luftqualität nicht ausreichend, obwohl von Luftverschmutzungen erhebliche Gesundheitsgefahren1 ausgehen. Die wiederholte Überschreitung der zulässigen Grenzwerte in einigen Ballungsräumen der Republik resultiert vermehrt in der Einrichtung von Umweltzonen und dem drohenden Erlass von Fahrverboten. Aber selbst derart für den Bürger einschneidende Maßnahmen führen nicht in jedem Fall zum gewünschten Resultat einer verbesserten Luftqualität und einer dadurch bedingten Reduktion von Gesundheitsrisiken. So löste die Stadt Stuttgart im Januar 2016 erstmals Luftverschmutzungsalarm aus und es folgten weitere Alarmmeldungen.2

Es drängt sich die Frage auf, wie der Einzelne erreichen kann, dass zum Schutz seiner Gesundheit adäquate Maßnahmen zur Luftqualitätssteigerung ergriffen werden. Um langfristig Erfolge zu erzielen, wäre die Einforderung eines Luftreinhalteplans vielversprechend. Allerdings ist Planung als ureigene Staatsaufgabe, die zudem ein weites Planungsermessen voraussetzt, nicht das Inbild subjektiver Rechte. Der EuGH hat jedoch eben diesen Anspruch auf Planaufstellung im Luftreinhalterecht im Jahr 2008 anerkannt.3

Details

Seiten
236
Erscheinungsjahr
2019
ISBN (PDF)
9783631783641
ISBN (ePUB)
9783631783658
ISBN (MOBI)
9783631783665
ISBN (Paperback)
9783631781203
DOI
10.3726/b15357
Sprache
Deutsch
Erscheinungsdatum
2019 (März)
Schlagworte
Subjektives Recht Planungsrecht raumbedeutsame Planung Verwaltungsprozessrecht Individualrechtsschutz Umweltqualitätsplanung
Erschienen
Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Warszawa, Wien, 2019. 236 S.
Produktsicherheit
Peter Lang Group AG

Biographische Angaben

Lisa Eva Maria Steppat (Autor:in)

Lisa Eva Maria Steppat studierte Rechtswissenschaften an der Universität Hamburg. Neben der Promotion war sie dort als Lehrbeauftragte tätig.

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