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Die Pretrial Discovery

Eine funktionale Analyse

von Juliane Landwehr (Autor:in)
©2017 Dissertation 158 Seiten

Zusammenfassung

Die Autorin untersucht, warum die pretrial discovery in den USA ein unabdingbares Instrument zur Erforschung des Sachverhaltes bildet und weshalb in Deutschland auf sie verzichtet werden kann. Sie erörtert die historische Entwicklung des Zivilprozesses in den USA und in Deutschland insbesondere mit Bezug auf die Vorlage von Urkunden. Daran schließt sich die rechtsvergleichende Darstellung der aktuellen Rechtslage an. Das Ziel besteht darin, durch Aufzeigen der Funktionen der pretrial discovery das Verständnis für das fremde Rechtssystem zu fördern und so möglicherweise dem Justizkonflikt etwas an Schärfe zu nehmen. Zudem stellt die Untersuchung heraus, durch welche rechtlichen Mechanismen das Fehlen der pretrial discovery im deutschen Zivilprozess kompensiert wird.

Inhaltsverzeichnis

  • Cover
  • Titel
  • Copyright
  • Autoren-/Herausgeberangaben
  • Über das Buch
  • Zitierfähigkeit des eBooks
  • Vorwort
  • Inhaltsverzeichnis
  • Abkürzungsverzeichnis
  • Kapitel 1: Einleitung
  • § 1 Justizkonflikt zwischen den USA und Deutschland
  • § 2 Ziel der Untersuchung
  • § 3 Thesen der Untersuchung
  • § 4 Aufbau der Untersuchung
  • Kapitel 2: Editionspflichten im historischen Zivilprozess
  • § 1 Einleitung
  • § 2 Zivilprozess in Deutschland bis zum Erlass der ZPO
  • § 3 Gemeiner deutscher Zivilprozess
  • I. Entstehung
  • II. Verfahrensgrundsätze
  • III. Rolle der Richter
  • IV. Urkundenedition
  • 1. Kategorisierung der Editionsgründe
  • 2. Materielle Editionspflichten
  • a) Dingliche Editionspflichten
  • b) Schuldrechtliche Editionspflichten
  • c) Actio ad exhibendum
  • aa) Argentarii
  • bb) Editionspflicht der Handels- und Kaufleute?
  • d) Interdictum de tabulis exhibendis
  • e) Editionspflicht wegen des Verdachts einer Straftat
  • 3. Prozessuale Editionspflichten
  • a) Prozessuale Editionspflichten der Parteien
  • b) Allgemeine Editionspflichten Dritter?
  • c) Spezielle Editionspflichten Dritter
  • 4. Verfahren der Urkundenedition und Kostenlast
  • 5. Herstellung und Reproduktion von Urkunden
  • a) Probatio in perpetuam rei memoriam
  • b) Reproduktion von Dokumenten
  • 6. Rechtshängigkeit als Voraussetzung für eine Edition
  • 7. Vorbringen gegen ein Editionsverlangen
  • § 4 Zusammenfassung und Bewertung
  • § 5 Einführung in die historische Entwicklung des US-amerikanischen Zivilprozesses
  • I. Zivilverfahren nach dem common law
  • 1. Begriff des common law
  • 2. Richter und Jury
  • 3. Writs, trial
  • 4. Aufgaben des Lord Chancellors
  • 5. Aufklärung des Sachverhalts und Editionspflichten der Parteien
  • 6. Editionspflichten Dritter
  • II. Entwicklung der equity-Prozessordnung
  • 1. England als Ursprungsland, Rezeption in den US-amerikanischen Kolonien
  • 2. Bedürfnis für die Entwicklung von equity
  • 3. Adressaten der Gesuche
  • 4. Verfahrensgrundsätze und Rolle des Richters
  • 5. Einleitung des Verfahrens
  • 6. Zwangsmittel der subpoena
  • 7. Einreden des Beklagten und Widerklage
  • 8. Vernehmung der Zeugen
  • 9. Editionspflichten im equity-Verfahren
  • 10. Probatio in perpetuam rei memoriam
  • 11. Editionspflichten Dritter
  • III. Versuche einer Rechtsvereinheitlichung vor Erlass der FRCP
  • 1. Field Code von 1848
  • 2. Vermischung von common law und equity
  • IV. Ergebnis
  • V. Common law-Prozess in Abgrenzung zum Gemeinen deutschen Prozess
  • 1. Allgemeine Editionspflichten?
  • 2. Dingliche Editionspflichten
  • 3. Actio ad exhibendum im common law?
  • VI. Equity-Verfahren in Abgrenzung zum Gemeinen deutschen Prozess
  • 1. Aufklärungs- und Editionspflichten der Parteien
  • 2. Spezifikationsanforderungen im Editionsverfahren
  • VII. Übereinstimmungen von equity, common law und Gemeinem deutschen Prozess
  • 1. Probatio in perpetuam rei memoriam
  • 2. Editionspflichten Dritter
  • 3. Richteraktivität bezogen auf Aufklärungs- und Editionspflichten
  • Kapitel 3: Sachverhaltsaufklärung im deutschen und US-amerikanischen Zivilprozess
  • § 1 Sachverhaltsaufklärung im deutschen Zivilprozessrecht
  • I. Allgemeine zivilprozessrechtliche Grundlagen
  • 1. Erhebung der Klage gemäß § 253 ZPO
  • 2. Dispositionsmaxime
  • 3. Verhandlungsgrundsatz/ Beibringungsgrundsatz
  • 4. Ausnahmen vom Verhandlungsgrundsatz
  • a) Einschränkung gemäß §§ 142, 144, 448 ZPO
  • b) Einschränkung gemäß § 138 ZPO
  • c) Einschränkung gemäß § 139 ZPO
  • 5. Darlegungslast
  • 6. Beweislast
  • 7. Allgemeine Aufklärungspflichten im deutschen Zivilprozess?
  • II. Editionspflichten als spezielle Mittel zur Aufklärung des Sachverhalts
  • 1. Einführung zu § 142 ZPO
  • 2. Voraussetzungen des § 142 I ZPO bezüglich Vorlagepflichten der Parteien
  • a) Bezugnahmekriterium
  • b) Besitzkriterium
  • c) Urkunde oder sonstige Unterlagen
  • 3. Augenschein, Sachverständige, § 144 ZPO
  • 4. Vorlageverweigerungsrechte der Parteien?
  • 5. Vorlagepflichten Dritter gemäß § 142 II ZPO
  • III. Durchsetzung der Vorlageanordnung bzw. Sanktionsmöglichkeiten
  • 1. Durchsetzung gegenüber der Partei
  • 2. Durchsetzung gegenüber Dritten
  • IV. Urkundenedition im Rahmen des förmlichen Beweisantritts
  • 1. Überblick zu den §§ 420 ff. ZPO
  • 2. Verbot des Ausforschungsbeweises
  • 3. Beweisantritt gemäß § 420 ZPO
  • 4. Editionspflichten des Prozessgegners gemäß §§ 421, 422 ZPO
  • a) Materielle Editionspflichten des Prozessgegners gemäß § 422 ZPO
  • aa) Besichtigung einer Sache, § 809 BGB
  • aaa) Sache
  • bbb) Besitz
  • ccc) Anspruch in Ansehung der Sache
  • ddd) Interesse an der Besichtigung
  • eee) Begriff der Besichtigung
  • fff) Verweigerung der Besichtigung
  • ggg) Kosten
  • bb) Einsicht in Urkunden, § 810 BGB
  • aaa) Originalurkunden
  • bbb) Rechtliches Interesse an Einsicht
  • ccc) Bestimmte Beziehung des Anspruchsstellers zur Urkunde
  • ddd) Anspruchsgegner als Besitzer der Urkunde
  • eee) Anspruchsinhalt
  • cc) Modalitäten der Vorlegung gemäß § 811 BGB
  • dd) Einsichtnahme in Testamente
  • b) Handelsrechtliche Editionspflichten
  • aa) Vorlegung im Rechtsstreit, § 258 HGB
  • bb) Vorlegung im Rechtsstreit, § 102 HGB
  • cc) Kontrollrecht der Gesellschafter, § 118 HGB
  • dd) Kontrollrecht, § 166 HGB
  • ee) Kontrollrecht des stillen Gesellschafters, § 233 HGB
  • c) Anforderungen an den Vorlegungsantrag nach §§ 421, 424 ZPO
  • d) Verhalten des Prozessgegners nach Antragsstellung
  • 5. Prozessuale Editionspflichten
  • a) Prozessuale Editionspflichten der Partei gemäß § 423 ZPO
  • b) Editionspflichten Dritter gemäß §§ 428 ff. ZPO
  • 6. Antrag bei Vorlegung durch Dritte, § 430 ZPO
  • 7. Vorlegungsfrist gemäß § 431 ZPO
  • 8. Vorlagepflicht Dritter gemäß § 429 ZPO
  • 9. Verhältnis des § 142 ZPO zu §§ 428, 429 ZPO
  • 10. Urkundenedition durch Behörden oder Beamte, § 432 ZPO
  • 11. Vorlageverpflichtungen gemäß §§ 131 ff. ZPO
  • § 2 Einführung in den US-amerikanischen Zivilprozess – pretrial discovery
  • I. Initial Disclosures, FRCP Rule 26 (a) (1)
  • 1. Disclosure of Expert Testimony, FRCP Rule 26 (a) (2)
  • 2. Pretrial Disclosures, FRCP Rule 26 (a) (3)
  • 3. Supplementing Disclosures and Responses, FRCP Rule 26 (e)
  • II. Einzelne Mechanismen der pretrial discovery
  • 1. Depositions, FRCP Rule 30, 31; FRE Rule 601
  • 2. Interrogatories, FRCP Rule 33
  • 3. Production of Documents and Things, FRCP Rule 34
  • a) Vorlagepflichten der Parteien
  • aa) Vorlegungspflichtige Gegenstände, FRCP Rule 34 (a) (1) (A) (B)
  • bb) Umfang der Untersuchungsmöglichkeiten durch die Gegenpartei, FRCP Rule 34 (a) (1)
  • cc) Spezifikationsanforderungen an das Vorlageersuchen
  • dd) Besitzkriterium, FRCP Rule 34 (a) (1)
  • b) Verfahrenstechnischer Ablauf eines Gesuchs nach FRCP Rule 34
  • c) Vorlagepflichten Dritter, FRCP Rule 34 (c) i. V. m. FRCP Rule 45
  • aa) Besitzkriterium
  • bb) Beschreibung der Dokumente und Gegenstände
  • 4. Entry upon land for inspection and other purposes, FRCP Rule 34 (a) (2)
  • 5. Physical and Mental Examinations, FRCP Rule 35
  • 6. Request for Admissions, FRCP Rule 36
  • III. Begrenzung der pretrial discovery
  • 1. Relevanzkriterium, FRCP Rule 26 (b) (1)
  • 2. Schutz der Geheimhaltungsinteressen der Parteien
  • a) Privileges
  • b) Verfassungsrechtliche und einfachgesetzliche Aussageverweigerungsrechte
  • c) Geheimhaltungsrechte
  • d) Work product rule – Hickman v. Taylor
  • e) Sonderregelung für Sachverständige, FRCP Rule 26 (b) (4)
  • f) Gerichtliche Anordnungen zur Beschränkung, FRCP Rule 26 (c)
  • 3. Geheimhaltungsinteressen Dritter
  • IV. Durchsetzung der discovery-Mechanismen
  • 1. Durchsetzung gegen die Parteien
  • 2. Durchsetzung gegen Dritte
  • V. Sanktionen gegen Prozessparteien, FRCP Rule 37
  • § 3 Rechtsvergleich der aktuellen Rechtslage
  • I. Parteiaktivität – Richteraktivität
  • II. Beibringungsgrundsatz/ Verhandlungsgrundsatz
  • III. Art und Weise der Klageerhebung
  • IV. Sachverhaltsaufklärung durch Aufklärungspflichten
  • V. Sachverhaltsaufklärung durch Urkundenedition
  • VI. Verbot des Ausforschungsbeweises
  • VII. Editionspflichten der Kaufleute
  • VIII. Vorlageverweigerungsrechte der Parteien und Dritter
  • IX. §§ 130 ff. ZPO
  • Kapitel 4: Funktionen der pretrial discovery
  • § 1 Einleitung
  • § 2 Funktionen des Zivilprozesses sowie der pretrial discovery in den USA
  • I. Förderung der Waffengleichheit und Sachverhaltsaufklärung
  • II. Vermeidung von Überraschungseffekten
  • III. Förderung der einvernehmlichen Beilegung eines Rechtsstreits
  • IV. Erleichterung der Präsentation von Beweismitteln
  • V. Kontrollmechanismus im adversatorischen Rechtssystem
  • VI. US-amerikanische Rechtsanwaltschaft
  • VII. Anzahl der Richter
  • VIII. Anzahl der Zivilklagen in den USA
  • § 3 Schlussfolgerung
  • § 4 Grundsatz vom due process
  • I. Entstehung des due process-Grundsatzes
  • II. Funktionen des due process-Grundsatzes
  • 1. Wahrheitsfindende Funktion
  • 2. Positive politische Funktion
  • 3. Negative Funktion
  • III. Schlussfolgerungen aus dem due process-Grundsatz
  • Kapitel 5: Funktionale Äquivalenz
  • § 1 Einleitung
  • § 2 Einzelne Kompensationsmomente
  • I. Sachverständige im Zivilprozess
  • 1. Definition und Aufgaben der Sachverständigen in Deutschland
  • 2. Sachverständige in den USA
  • 3. Bedeutung der Sachverständigen für die funktionale Äquivalenz
  • II. Staatsanwaltliche Tätigkeit in den USA
  • 1. Legalitätsprinzip
  • 2. Organisation der Staatsanwaltschaften in den USA
  • 3. Organisation der Polizei in den USA
  • 4. Opportunitätsprinzip
  • 5. Interaktion zwischen Polizei und Staatsanwaltschaft
  • 6. Kriterien bei der Ermessensausübung der Staatsanwaltschaft
  • 7. Kontrolle des staatsanwaltlichen Ermessens
  • 8. Möglichkeiten zur Erzwingung eines Strafverfahrens?
  • 9. Rolle des Staatsanwalts im Justizsystem
  • 10. Bedeutung des Ermessens für die funktionale Äquivalenz
  • III. Kapitalmarktrecht
  • 1. Finanzaufsicht in Deutschland
  • 2. Handlungsbefugnisse der BaFin, § 4 III WpHG
  • a) Vorlage von Urkunden nach § 4 III 1 WpHG
  • aa) Verdachtsgrad und Adressat des Vorlageverlangens
  • bb) Definition Unterlagen
  • cc) Definition Vorlage
  • dd) Sachenrechtliche Beziehung an den Unterlagen
  • b) Ladung und Vernehmung von Personen
  • c) Auskunfts- und Aussageverweigerungsrechte
  • d) Betretensrechte, § 4 IV WpHG
  • 3. Schadensersatzansprüche privater Investoren
  • 4. Finanzaufsicht in den USA
  • a) Securities and Exchange Commission (SEC)
  • b) Handlungsbefugnisse der SEC
  • c) Vorgehen der SEC nach Abschluss der Untersuchungen
  • aa) Administrative Proceedings
  • aaa) Pretrial discovery nach den SEC Rules
  • bbb) Vergleich der pretrial discovery in administrative proceedings mit der nach den FRCP
  • bb) Civil Court Actions
  • d) Verhältnis Investor – Unternehmen
  • e) Private Securities Litigation Reform Act (PSLRA) und pretrial discovery
  • aa) Pretrial discovery nach Abweisung des Klageabweisungsantrags
  • bb) Pretrial discovery während der Anhängigkeit des Klageabweisungsantrags
  • f) Zivilrechtlicher Schutz der Anleger in den USA und Deutschland
  • g) Kapitalmarktrecht als Sonderfall der funktionalen Äquivalenz
  • IV. Erforderlichkeit der pretrial discovery in den USA
  • Kapitel 6: Gesamtergebnis/ Ausblick
  • § 1 Gesamtergebnis
  • § 2 Auswirkungen der funktionalen Äquivalenz auf den deutsch-amerikanischen Justizkonflikt
  • I. Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs
  • II. Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts
  • 1. Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2003
  • 2. Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2007
  • § 3 Bewertung/ Ausblick
  • Literaturverzeichnis

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Abkürzungsverzeichnis

a.F. alter Fassung

AG Aktiengesellschaft

ALJ Administrative Law Judge

BaFin Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

BGB Bürgerliches Gesetzbuch

BRAK-Mitt. Mitteilungen der Bundesrechtsanwaltskammer

BT-Drs. Drucksachen des Deutschen Bundestages

bzw. beziehungsweise

Einl. Einleitung

f. folgende

FAPA Federal Administrative Procedure Act

FBI Federal Bureau of Investigation

ff. fortfolgende

FinDAG Gesetz über die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Fn. Fußnote

FRCP Federal Rules of Civil Procedure

FRE Federal Rules of Evidence

FS Festschrift

GG Grundgesetz

HBÜ Übereinkommen über die Beweisaufnahme im Ausland in Zivil- oder Handelssachen

HGB Handelsgesetzbuch

HZÜ Haager Übereinkommen über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke im Ausland in Zivil- oder Handelssachen

i.V.m. in Verbindung mit

JVEG Gesetz über die Vergütung von Sachverständigen, Dolmetscherinnen, Dolmetschern, Übersetzerinnen und Übersetzern sowie über die Entschädigung ehrenamtlicher Richterinnen, ehrenamtlicher Richter, Zeuginnen, Zeugen und Dritten

n.F. neuer Fassung

Nr. Nummer

OHG Offene Handelsgesellschaft

PSLRA Private Securities Litigation Reform Act ← 17 | 18 →

Rn. Randnummer

S. Seite

SEC Securities and Exchange Commission

Sec. Section

SNS Social Networking Sites

StPO Strafprozessordnung

USA United States of America

U.S.C. United States Code

v. versus

Var. Variante

vgl. vergleiche

vol. volume

VwGO Verwaltungsgerichtsordnung

VwVfG Verwaltungsverfahrensgesetz

WpHG Wertpapierhandelsgesetz

ZPO Zivilprozessordnung

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Kapitel 1: Einleitung

§ 1 Justizkonflikt zwischen den USA und Deutschland

Der deutsch-amerikanische Justizkonflikt bewegt seit Jahrzehnten unentwegt, wenngleich mit wechselnder Intensität, die juristischen Gelehrten der USA und Deutschlands1. Insbesondere in spektakulären Strafprozessen mit grenzüberschreitendem Bezug wird ihm große Aufmerksamkeit zuteil2. Nicht weniger beachtenswert und interessant ist dieser Konflikt jedoch mit Blick auf Zivilprozesse3. In diesem Zusammenhang hat der Konflikt zahlreiche umfangreiche Beiträge aus der Wissenschaft und aus der Politik hervorgerufen4.

Insbesondere im Zusammenhang mit dem Haager Übereinkommen über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke im Ausland in Zivil- oder Handelssachen von 1965 (HZÜ) und dem Übereinkommen über die Beweisaufnahme im Ausland von Zivil- oder Handelssachen von 1970 zwischen der Bundesreplik und den USA zeigt der Konflikt seine Auswirkungen. Der Beitritt der USA zu diesen Übereinkommen hat den Begriff des „deutsch-amerikanischen Justizkonfliktes“ wesentlich geprägt5.

Der Schweregrad des Konflikts ist beachtlich. Unter deutschen Juristen hat er gar die Äußerung hervorgerufen, dass die Führung eines Zivilprozesses in den USA „traumatisch“ sei6.

Auslöser des Justizkonflikts sind teils große Unterschiede in der Gerichtsverfassung, in der Führung von Prozessen und im Verfahrensverständnis. Diese Differenzen führen zu gegenseitigem Unverständnis und sogar zu Misstrauen gegenüber dem fremden Rechtssystem7.

Die ablehnende Haltung gegenüber der fremden Rechtsordnung gründet nicht auf abstrakten Rechtsvergleichen, sondern wird unter anderem wegen des zuvor erwähnten Haager Beweisaufnahmeübereinkommens von 1970 in konkreten Rechtsstreitigkeiten virulent. Bedingt durch die Verflechtungen der ← 19 | 20 → internationalen Wirtschaft8 wirkt sich der Justizkonflikt in dem Sinne konkret aus, dass deutsche Unternehmen oder auch Privatpersonen dazu gezwungen sind, Rechtsstreitigkeiten (insbesondere in der Beklagtenrolle) in den USA auszutragen9.

Dabei kommen die deutschen Beteiligten mit den nachstehend genannten Problemkomplexen in Berührung, die ihnen aus dem deutschen Rechtssystem nicht bekannt sind und aufgrund dessen für Unmut sorgen10.

Zunächst gibt es in den USA die sogenannten class actions. Bei diesen handelt es sich um Sammelklagen, in deren Rahmen der Rechtsstreit nur von wenigen Vertretern einer „Klasse“ ausgetragen wird, bei denen jedoch die Wirkung des Ausgangs des Rechtsstreits auch die nicht als Kläger auftretenden „Klassenmitglieder“ beeinflusst11. Trotz kritischer Anmerkungen zu dieser Form der Klage sogar seitens der US-amerikanischen Rechtsprechung und auch der Rechtslehre hält der Kongress an ihnen fest12.

Eine zweite Besonderheit für den deutschen Beklagten in einem US-amerikanischen Rechtsstreit liegt in der American Rule on Costs. Nach dieser ist vorgesehen, dass dem Gewinner eines Rechtsstreits im Falle seines Obsiegens keine Kosten von der Gegenseite erstattet werden13.

Befremdlich für deutsche Juristen sind auch die punitive damages. Sie gewähren dem Kläger einen „Strafschadensersatz“, den es in Deutschland nicht gibt14.

Im Rahmen dieser Untersuchung liegt das Hauptaugenmerk auf der pretrial discovery. Es handelt sich bei ihr um ein Rechtsinstrument im US-amerikanischen Zivilprozess, das regelmäßig großes Unverständnis bei deutschen Juristen auslöst. Denn die pretrial discovery begründet zunächst auf Seiten des Beklagten umfangreichste Vorlagepflichten von Dokumenten. Es ist nicht selten, dass tausende Dokumente der gegnerischen Partei vorgelegt werden müssen15. Nach deutschem Rechtsverständnis könnten diese Vorlageverpflichtungen einen Verstoß gegen den verfassungsrechtlichen Grundsatz „nemo tenetur se ipsum accusare“ begründen16. ← 20 | 21 → Anders ausgedrückt werden der Partei durch die pretrial discovery Ermittlungsmöglichkeiten an die Hand gegeben, wie sie in Deutschland nicht einmal der Staatsanwaltschaft zustehen17.

Die Amerikaner können die Zweifel der deutschen Juristen an der pretrial discovery kaum nachvollziehen. Ihnen erscheint es vielmehr unmöglich, einen Zivilprozess ohne eine pretrial discovery einem gerechten Ergebnis zuzuführen. Deutsche Rechtsgelehrte hingegen sind der Auffassung, einer pretrial discovery bedürfte es in Deutschland nicht, weil gerechte Ergebnisse auf andere Art und Weise erzielt werden könnten.

§ 2 Ziel der Untersuchung

Die grundsätzlichen Unterschiede in der Art und Weise der Sachverhaltsaufklärung im deutschen und im US-amerikanischen Zivilprozessrecht haben unter Berücksichtigung des deutsch-amerikanischen Justizkonfliktes Anlass zu der vorliegenden Untersuchung gegeben. Sie soll über die unterschiedlichen Herangehensweisen bei der Aufklärung des Sachverhalts, unter besonderer Berücksichtigung der Pflichten zur Dokumentenvorlage, aufklären. Ausgehend von diesen Darstellungen werden Überlegungen dazu angestellt, weshalb es der pretrial discovery in den USA bedarf bzw. warum bei der Durchführung eines deutschen Zivilprozesses auf sie verzichtet werden kann. Das Ergebnis wird auf den deutsch-amerikanischen Justizkonflikt zu übertragen sein. Möglicherweise könnte das Verständnis für das fremde Rechtssystem unter einer funktionalen Betrachtung der unterschiedlichen Mechanismen gefördert werden.

§ 3 Thesen der Untersuchung

Bei einer funktionalen Betrachtungsweise der pretrial discovery könnte angenommen werden, dass sich dadurch der zuvor erwähnte Justizkonflikt im Ergebnis als weniger gravierend darstellt, als er bisher von vielen Seiten eingestuft wurde. Diese Annahme könnte sich unter Zugrundelegung folgender Thesen belegen lassen.

Zwischen der pretrial discovery und bestimmten Rechtsmechanismen im deutschen Zivilprozess besteht eine funktionale Äquivalenz. Das heißt, die Funktionen der pretrial discovery werden in Deutschland durch andere rechtliche Mechanismen kompensiert. ← 21 | 22 →

Details

Seiten
158
Erscheinungsjahr
2017
ISBN (PDF)
9783631724194
ISBN (ePUB)
9783631724200
ISBN (MOBI)
9783631724217
ISBN (Paperback)
9783631724118
DOI
10.3726/b11193
Sprache
Deutsch
Erscheinungsdatum
2017 (Mai)
Schlagworte
Urkundenvorlage Sachverhaltsaufklärung Zivilprozess Rechtsvergleich USA Deutschland Editionspflichten Justizkonflikt Equity-Prozessordnung
Erschienen
Frankfurt am Main, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Warszawa, Wien, 2017. 158 S.
Produktsicherheit
Peter Lang Group AG

Biographische Angaben

Juliane Landwehr (Autor:in)

Juliane Landwehr studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bonn. Sie absolvierte ein LL.M-Studium in Australien und wurde an der Universität Trier promoviert.

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Titel: Die Pretrial Discovery