Vergleichende Diskurslinguistik. Methoden und Forschungspraxis
In Zusammenarbeit mit Juliane Niedner
Zusammenfassung
Leseprobe
Inhaltsverzeichnis
- Cover
- Titel
- Copyright
- Autorenangaben
- Über das Buch
- Zitierfähigkeit des eBooks
- Inhaltsverzeichnis
- Diskurse im interlingualen Vergleich: Forschungsperspektiven und methodische Herausforderungen (Goranka Rocco/Elmar Schafroth)
- Teil I: Theoretische und methodische Fragestellungen
- Theoretische Grundlagen und methodische Aspekte einer vergleichenden Diskurslinguistik (Dietrich Busse)
- Vergleichende und Kontrastive Diskurslinguistik Prämissen – Prinzipien – Probleme (Waldemar Czachur/Philipp Dreesen)
- Euphemismus – (k)eine Kategorie der linguistisch-deskriptiven Diskursanalyse? (Thomas Niehr)
- Europäische Öffentlichkeiten. Überlegungen zur Methodik einer vergleichenden Diskurslinguistik mit Beispielen aus dem Flüchtlingsdiskurs (Martin Wengeler)
- Teil II: Forschungspraxis
- Die Migrationsdiskurse in Italien und der Deutschschweiz im korpuslinguistischen Vergleich (Noah Bubenhofer/Michela Rossi)
- Gehörlose im deutschen und brasilianischen Mediendiskurs zur Inklusion: eine kontrastive diskurslinguistische Studie (Romana Castro Zambrano)
- Kontrastive Diskurslinguistik und methodische Perspektivierungen auf Online-Diskurse (Derya Gür-Şeker)
- Emotion, Sprache im Recht. Methodische Aspekte einer kontrastiven fachsprachlichen Analyse (Victoria Guillén Nieto/Dieter Alfred Stein)
- Famille monoparentale vs. mamma single: Die kontroverse Lexik des aktuellen Ein-Elternschafts-Diskurses im interromanischen Vergleich (Daniela Pietrini)
- „Quel que soit le mot choisi …“ – Theorie und Forschungspraxis eines integrativen Diskursbegriffs am Beispiel der französischen Intervention in Mali im Januar/Februar 2013 (Opération Serval) (Martin Reiter)
- Mehrsprachige Diskurse vergleichen. Eine korpuslinguistische Analyse des Bologna-Diskurses in der deutschen und französischen Presse (Ronny Scholz)
- Vergleichende Analyse von Schlagwörtern in europäischen Migrationsdiskursen. Diskurskontext, Wortgebrauch und Semantik (Melani Schröter)
- Janina WildfeuerDiskurs- und korpuslinguistische Zugänge zur Annotation und Analyse visueller Narrative
- Wortschatzstrukturen im Diskursvergleich: methodische Zugänge und korpuslinguistische Anwendungen (Alexander Ziem)
- Autorenporträts
- Reihenübersicht
Goranka Rocco (Triest)/Elmar Schafroth (Düsseldorf)
Diskurse im interlingualen Vergleich: Forschungsperspektiven und methodische Herausforderungen
1. Einleitung
In den vergangenen Jahrzehnten hat sich die Diskursanalyse zu einem stark ausdifferenzierten, interdisziplinären Forschungsfeld entwickelt und als solche auch innerhalb verschiedener geisteswissenschaftlicher Disziplinen etabliert. Die Vielfalt der theoretischen und empirischen Ansätze zeugt einerseits von einem breit gefächerten wissenschaftlichen Interesse an sprachlicher Konstruktion, Fixierung und Dekonstruktion von Bedeutung (Angermüller et al. 2014; Scholz in diesem Band), das die Grenzen der einzelnen Disziplinen sprengt, andererseits aber auch von der Notwendigkeit, das Ineinandergreifen von Sprache und Gesellschaft aus unterschiedlichen Perspektiven zu beleuchten. Doch bedenkt man die steigende Geschwindigkeit, mit der sprachliche Konstrukte (z.B. „Wirtschaftsmigrant“, „Immobilienblase“, „Defizitsünder“, „Schurkenstaat“, „whistleblowing“) über nationale und sprachliche Grenzen wandern, und die wachsende Anzahl an mehrsprachigen Vernetzungs- und Verweisstrukturen (vgl. Gür-Seker in diesem Band), so ist es gerade überraschend, dass Diskursanalyse bisher auch in der Sprachwissenschaft hauptsächlich intralingual erfolgte und die ersten theoretischen und methodischen Überlegungen zu einer kontrastiven Diskursanalyse bzw. -linguistik relativ jungen Datums sind (vgl. z.B. Böke et al. 2000, 2001; Böke 2005; Lewandowska 2008; Czachur 2011).
Das Erkenntnispotenzial des Vergleichens wurde bereits mehrfach und im Rahmen verschiedener Disziplinen aufgezeigt. Besonders auch sprachwissenschaftliche Studien führen auf verschiedenen Wegen zu der Einsicht, dass intra- und interlingualer Vergleich vielfach zu theoretischer und empirischer Perspektiverweiterung beitragen kann, sei es auf phonetisch-phonologischer, morphosyntaktischer, lexikalischer oder auf textueller Ebene. Auf der Diskursebene muss Vergleichen insoweit als unverzichtbar angesehen werden, als es eine der Diskursanalyse immanente komplexitätsreduzierende Praktik ← 7 | 8 → bildet und als solches auch ein wesentliches Instrument der Dekonstruktion im Sinne der Infragestellung bestehender Ordnungen (vgl. Czachur/Dreesen in diesem Band) darstellt. Das bedeutet auch, dass der Vergleich auf den ersten Blick gleich gerichteter Diskurse Unterschiede herauszufiltern vermag, die bei der Einzelbetrachtung verdeckt bleiben, und bei scheinbaren Gegendiskursen hingegen gemeinsame Elemente hervortreten lässt (vgl. Busse in diesem Band).
Geht man in poststrukturalistischer Weiterführung des Saussureschen Differenzierungsprinzips von einer fortwährenden, stets nur vorübergehenden und nicht abschließbaren Fixierung der diskursiven Bedeutung eines Lexikonelementes X1 aus, in der Opposition zu bzw. in der Interaktion mit anderen Elementen X1a,1b,1c… und X2,3… n und durch die Einbettung dieser Interaktionen in (ebenfalls vorläufige) diskursiv konstituierte Rahmen, so ist auch anzunehmen, dass saliente Merkmale einzelner Diskurse und Diskursstränge gerade durch den Vergleich herausgefiltert werden können, der Vergleich also als methodische Essenz der Diskursanalyse und Diskurslinguistik betrachtet werden kann (vgl. dazu Busse und Czachur/Dreesen in diesem Band). Großes Erkenntnispotenzial haben beispielsweise intralingual-international vergleichende Studien (vgl. z.B. Böke 2000; Niehr 2000), da sie Einsicht in die Logik nationaler Diskurse liefern und zugleich neue methodische Fragestellungen und Desiderata eröffnen. Was den in diesem Band fokussierten interlingualen1 Diskursvergleich betrifft, so erscheint eine gezielte Reflexion über Methoden und empirische Praxis aus mehreren Gründen von besonderem Interesse.
Erstens stellt die Grundvoraussetzung eines jeden Vergleichs, nämlich die Bestimmung eines tertium comparationis, bei interlingualem Vergleich eine besondere Herausforderung dar und bedeutet gleichzeitig – damit verbunden – einen Erkenntnisgewinn auf theoretischer wie empirischer und methodischer Ebene (s. unten, Abschnitt 2 und 3). Über die für den intralingualen Diskursvergleich relevanten Kriterien hinaus müssen hier mehrere weitere Faktoren berücksichtigt werden, von den systemischen ← 8 | 9 → Unterschieden zwischen Sprachen über die einzelsprachlich geprägten Text(sorten)traditionen bis zu den Unterschieden im Hinblick auf den sozialen, wirtschaftspolitischen, historischen Kontext der Sprachverwendung. Angesichts ihres Erkenntnispotenzials kann bereits eine methodisch durchdachte Suche nach dem tertium comparationis an sich ein wichtiges Ziel einer interlingual vergleichenden Diskurslinguistik sein.
Zweitens – damit verbunden – bleiben wie eingangs angedeutet auch Diskurse zu jeweils sozial und wirtschaftspolitisch relevanten Themen samt den entsprechenden Schlagwörtern, Metaphern, Topoi von der Globalisierung nicht unberührt: Sie leben in jeweils neuen (nationalen, sprachlichen) Kontexten fort, werden weiter moduliert, interferieren, überlagern und beeinflussen einander, sodass z.B. Analysen zu einem bestimmten diskursiven Brennpunkt, der sprachliche und nationale Grenzen sprengt (z.B. Bologna-Prozess, Flexibilisierung des Arbeitsmarktes, Migration) ohne einen Blick über das jeweils anvisierte sprachkulturelle Umfeld unvollständig bleiben müssen.
Drittens eröffnet der interlinguale Vergleich neue Perspektiven bezüglich der Anwendungsmöglichkeiten der diskursanalytischen Erkenntnisse in anderen, u.a. lehrorientierten Disziplinen. Im Sinne der Stärkung der interdiskursiven Kompetenz (Rocco 2017) können die Ergebnisse und Einsichten der vergleichenden Diskurslinguistik in den Fremdsprachenerwerb und die Übersetzungslehre (weiter dazu in Abschnitt 4), aber auch in die Medienerziehung, die internationale Wirtschafts- und Rechtskommunikation einfließen.
Viertens könnte eine vergleichsorientierte Auseinandersetzung mit politischen, unternehmerischen und anderen Diskursen neue Perspektiven im Hinblick auf das Problem des als „selbstverständlich“, „unsagbar“ usw. eingestuften Ungesagten (vgl. dazu Roth 2015: 153ff.) aufzeigen.
Im Zusammenhang mit diesen Fragestellungen gelangen wir zum Stand der Forschung im anvisierten Bereich, die angesichts der im Sammelband reichlich illustrierten Untersuchungsrichtungen und -fragen (vgl. z.B. die Beiträge von Busse, Niehr, Wengeler, Schröter) hier nur sehr kurz angesprochen werden soll: Eine explorative Durchsicht der diskursvergleichend ausgerichteten Studien (vgl. z.B. Czachur 2011; Gür-Şeker 2012; Schröter 2013; Storjohann/Schröter 2013; Scholz/Angermuller 2013; Arendt/Dreesen 2015; Schafroth 2015; Schröter/Veniard 2016; Rocco 2015 und in Vorb.) führt zu dem Ergebnis, dass trotz der bestehenden Impulse und Ansätze die interlingual vergleichende Diskursforschung als Teildisziplin der Diskurslinguistik theoretisch ← 9 | 10 → und methodisch noch eine Reihe von Desiderata aufweist, die gerade durch ein systematisierendes Zusammentragen festgestellt und aufgezeigt werden können. Sie betreffen zunächst erkenntnistheoretische Fragen über Voraussetzungen, Chancen und Grenzen des Vergleichens überhaupt und besonders des interlingualen Diskursvergleichs, die jeweiligen Besonderheiten der qualitativ und quantitativ orientierten Vorgehensweisen und die damit verbundene Interpretationsreichweite der Ergebnisse, aber auch praxisorientierte Fragen hinsichtlich der Korpuswahl, Erhebungsmethodik und der bereits erwähnten Bestimmung und Operationalisierung des tertium comparationis. Vor diesem Hintergrund verfolgt der vorliegende Band das Ziel, auf den Bedarf an umfassender und systematischer Reflexion zu den Methoden des interlingualen Vergleichs hinzuweisen, die sich ausgehend von den aktuellen Positionen der interkulturellen Kommunikations- und Diskursforschung und in Auseinandersetzung mit ihnen spezifischen Eigenschaften und Problemen eins qualitativ und/oder quantitativ ausgerichteten interlingualen Diskursvergleichs zuwendet, methodische Vorschläge zur Operationalisierung der einzelnen Forschungsfragen formuliert und erprobt und dabei neue Untersuchungsrichtungen aufzeigt.
2. Vergleichbarkeit als theoretisches Problem
Jedem Vergleich liegen mindestens drei Größen zugrunde: Das zu Vergleichende (comparandum), das mit dem comparandum Verglichene (comparatum) und das gemeinsame Merkmal (tertium comparationis). Die Spezifik des tertium comparationis ist dabei das alles entscheidende Kriterium. Im tertium comparationis liegt das Wesen der Vergleichbarkeit, aber auch das unterscheidende Merkmal (vgl. Matthes 2003; Tekin 2012; Epple/Erhart 2015; Radhakrishnan 2015).2
Wichtig ist also, dass offengelegt wird, was genau verglichen wird (vgl. Spillner 1997), wobei ein Aspekt entscheidend ist: „Comparabile est quod in rebus diversis similem aliquam rationem continet“ (Cicero, De inventioine, lib. 1 § 30, 49, zitiert nach Thesaurus Linguae Latinae online). ← 10 | 11 →
Diese aliqua ratio (wörtlich ‚irgendeine Beschaffenheit‘) zwischen verschiedenen Dingen (res diversae) ist letztlich das tertium comparationis, wobei darüber hinaus gilt, was bereits Aristoteles festgelegt hat, nämlich, dass sich die Dinge durch gemeinsame „Gattungen“ (Gattung im Sinne von genus specificum) vergleichen lassen und sich durch mindestens eine differentia specifica voneinander unterscheiden (Metaphysik, Buch VII (Z), 1037b; vgl. auch Czachur/Dreesen in diesem Band).
Im naturwissenschaftlichen Bereich ist die Spezifik des tertium comparationis durch die Taxonomie und Systematik festgelegt. Äpfel und Birnen sind demnach sehr wohl vergleichbar (vgl. Standford Friedman 2015: 68f.), weil sie angefangen von der Ordnung (Rosenartige) über die Familie (Rosengewächse), die Unterfamilie (Spiraeoideae), die Tribus (Pyreae) bis zur Untertribus (Kernobstgewächse) derselben Rangstufe angehören. Erst auf der Ebene der (im biologischen Sinne zu verstehenden) Gattung klärt sich dann, was Äpfel und Birnen voneinander unterscheidet (vgl. auch Matthes 2003).
Im Bereich der hermeneutischen Wissenschaften gibt es weder Naturphänomene, die sich kategorisieren lassen, noch Kriterien, die sich als notwendig oder hinreichend bestimmen lassen.
Vergleiche funktionieren in den Gesellschafts- und Geschichtswissenschaften sowie in den Philologien anders. Hier können nur Bezugssysteme als Vergleichsgrundlagen dienen (z.B. die politisch-ideologischen Lager, die gesellschaftlichen Schichten oder Klassen, soziale Normen und Konventionen), die bereits a priori zwei Schwachstellen im Vergleich zu naturwissenschaftlichen Systematiken haben: Erstens, die Bezugssysteme selbst sind niemals dieselben (vgl. die „Unübersetzbarkeit“ des englischen Lexems culture (Kelleter 2013:110)), bestenfalls begrifflich-kategorial die gleichen (z.B. Verfassungen, Parteiensysteme), weil ihre Wertigkeit sich durch den jeweiligen historisch-kontingenten Kontext der spezifischen Kultur und Gesellschaft definiert. Zweitens sind die einzelnen Bezugspunkte innerhalb der (Bezugs-)Systeme nicht oder nicht unbedingt an den gleichen Positionen. So sind einzelne Knoten innerhalb eines Bezugssystems, auch wenn die Knoten und die Systeme begrifflich-kategorial miteinander vergleichbar wären – z.B. der sekundare Bildungsbereich und die Hochschulen innerhalb des Bezugssystems ‚Bildungseinrichtung‘ –, unterschiedlich weit voneinander entfernt und auch qualitativ verschieden. ← 11 | 12 →
Es ist also a priori unmöglich, gesellschaftliche Phänomene auf sicherer begrifflicher Grundlage miteinander zu vergleichen. Und dennoch geschieht dies tagtäglich, auf Mikroebenen wie einem Bundesland innerhalb Deutschlands oder einer Region Italiens oder Frankreichs oder auf Makroebenen wie zwischen europäischen Staaten oder zwischen Europa und den USA.
Mittlerweile werden fast sämtliche soziale, politische und wirtschaftliche Prozesse – Staaten, Volkswirtschaften, Universitäten, Erziehungssysteme, Bevölkerungen und Einkommensverhältnisse – miteinander verglichen und einem globalen Maßstab, zumal einem durch Vergleichen erst ermöglichten […] unterworfen (Epple/Erhart 2015: 14).
Spillner (1997: 108) verweist darauf, dass allzu oft „auf dem Raster der Gegebenheiten des eigenen Landes“ verglichen wird, und betont die Wichtigkeit der methodischen Absicherung der expliziten Nennung des Vergleichs.
3. Vergleichbarkeit als methodologisches Problem
Dabei beginnen die Probleme bereits im menschlichen Mikrokosmos, im Bezugssystem ‚Mensch‘: Menschen sind bekanntlich weder physiologisch noch psychologisch, geschweige denn mit Bezug auf ihre Sozialisierung, miteinander vergleichbar. Und dennoch vergleichen wir Freunde, Familienangehörige, Lehrer, Künstler, Politiker, Staatsmänner und Diktatoren miteinander. Da die Variablen beträchtlich sind, bleibt als verlässliches Kriterium nur das tertium comparationis: Musiker, die anhand von verkauften Schallplatten oder anhand des Umfangs ihres Gesamtwerks miteinander verglichen werden; Könige, die hinsichtlich ihrer Beliebtheit oder Regierungsjahre miteinander in Beziehung gesetzt werden. Aber bereits Kriterien wie ‚Beliebtheit beim Volk‘ oder ‚Verhältnis zum Papst‘ entziehen sich jeglichem empirischen Zugang.
Das mag uns vielleicht nicht unbedingt bewusst sein. So scheint ‚Abitur‘ innerhalb Deutschlands gleich ‚Abitur‘ und zudem als höchster Abschluss im sekundaren Bildungsbereich vergleichbar zu sein mit der österreichischen Matura, der italienischen maturità und dem französischen baccalauréat. Doch abgesehen davon, dass die Vergleichbarkeit schon innerhalb der deutschen Bundesländer scheitert, geschweige denn zwischen europäischen und US-amerikanischen oder kanadischen Schulabschlüssen, sind die Bezugssysteme an sich mit ihren Bezugspunkten nur schwer vergleichbar – man ← 12 | 13 → denke etwa an die Bildungssysteme Frankreich und Deutschland, die sich bereits im Primarbereich (école maternelle und école primaire in Frankreich vs. Kindergarten und Grundschule in Deutschland), des Weiteren im Sekundar- und Tertiärbereich, unterscheiden.
Wenn schon Bildungssysteme kaum miteinander vergleichbar sind, wie kann dies dann erst für ganze gesellschaftliche Systeme möglich sein? Zwar ist es zutreffend, dass „[d]as Vergleichen […] vorab ein gesellschaftlicher und kultureller Vorgang [ist], in dem Eigen- und Fremderfahrungen festgestellt, abgeglichen und stilisiert werden“ (Matthes 2003: 329), jedoch kann dies nur „in mehrdimensionalen Konstellationen“ (ib.) geschehen, indem man Struktur, Kanten und Punkte ausdeutet und in übereinzelsprachlich bzw. übereinzelkulturell operationalisierbare Parameter übersetzt, z.B. in Form einer Matrix.
Gesellschaften und im weiteren Sinne Kulturen miteinander vergleichen zu wollen, setzt natürlich die Bezugnahme auf diese Größen mittels Sprache voraus. Sprache wiederum nimmt mittels einzelsprachlicher Zeichen Bezug auf außersprachlich verankerte abstrakte Konzepte, die wiederum anhand konkreter (außersprachlicher) Referenten realiter in Erscheinung treten (vgl. etwa Blank 2011). Voraussetzung für die Verwendung der sprachlichen Zeichen ist ein zunächst lexikalisches Wissen, das die signifiant- ebenso wie die signifié-Ebene umfasst und sein Pendant im enzyklopädischen Wissen über die Konzepte hat. Darüber hinaus ist natürlich jenseits der lexematisch-semantischen Ebene ein syntaktisches, pragmatisches und diskursfunktionales Wissen anzusetzen (vgl. Ziem 2008), damit Sprache in der Kommunikation effizient eingesetzt werden kann.
Es geht also bei den Vergleichen von Gesellschaften und beispielsweise deren politischer Systeme primär um den Rekurs auf Wissensbestände: auf sprachliches und auf enzyklopädisches Wissen, wobei hier in Übereinstimmung mit Geeraerts (1988) und Peeters (2000) keine Trennlinie zwischen den beiden Repertoires gezogen werden soll. Dass die Wissensinhalte, -konfigurationen und -repräsentationen historisch kontingent und damit auch einzelsprachenspezifisch sind, sollte eigentlich keiner Erwähnung bedürfen. Dennoch muss genau dieser Umstand auch bei diskurslinguistischen Arbeiten immer wieder ins Bewusstsein gerückt werden.
Eine Lösung in der scheinbaren Unvereinbarkeit einzelsprachlich gebundener Begriffe kann bei komparatistisch-linguistischen Arbeiten – seien sie ← 13 | 14 → lexikologischer oder diskurslinguistischer Natur – darin liegen, dass versucht wird, ein tertium comparationis zu finden, welches als mentale Einheit angesetzt wird, die als „außereinzelsprachlich“ postuliert wird (nach Heger 1969). Eine solche – man kann auch sagen – übereinzelsprachliche Vergleichsbasis (Hartmann 1976: 202; Tekin 2012: 28) soll im Folgenden nach Heger Noem genannt werden. Dieses wird in den Einzelsprachen durch Lexeme bezeichnet, die ihrerseits ein Semem enthalten, welches den Begriffsinhalt des Noems enthalten, aber darüber hinaus weitere Bedeutungskomponenten, z.B. Konnotationen, zum Ausdruck bringen können. Es kann aber auch sein, dass eine Einzelsprache dieses Noem nicht kennt. Eine solche Erkenntnis wäre für den Vergleich insofern wichtig, als man nicht in Versuchung käme, einfach Lexeme der anderen Sprache mit ins Spiel zu bringen, die zwar demselben Frame angehören, aber den übereinzelsprachlichen Begriff schlichtweg nicht abbilden. Coseriu (1972: 40f.) formuliert diesen Sachverhalt so:
[…] daß prinzipiell zwei Schichten der Denkinhalte zu unterscheiden sind: eine Schicht, die mit der jeweiligen Einzelsprache als primärer Gestaltung der Welt zusammenhängt, und eine Schicht, die eher zum Sprechen mit der jeweiligen Einzelsprache über die sprachlich schon gestaltete Welt gehört. Die von den Einzelsprachen nicht trennbaren Denkinhalte gehören zur ersten Schicht, die trennbaren dagegen zur zweiten.
Über die einzelsprachliche Lexemebene kann ein Vergleich also nicht funktionieren, denn gemeinsame Bezeichnungen dürfte es nur bei Entlehnungen geben (z.B. commitment, compliance), deren einzelsprachliche semantisch-pragmatische Nutzung zudem auch nicht dieselbe sein muss. Das tertium comparationis ist vielmehr eine „semantisch-funktionale Kategorie, die von den […] zu vergleichenden Sprachen/Kulturen unabhängig ist“ (Spillner 1997: 110). Dem Noem entsprechend postuliert Spillner, bezogen auf den Kulturtransfer, deshalb als tertium comparationis „eine transkulturelle Tiefenstruktur“, von der aus „nach den Realisierungsmöglichkeiten bzw. Realisierungen in den jeweiligen Ländern/Kulturen/Sprachen“ gefragt wird (ib.).
Versuchen wir diese mehrstufige Vergleichsmethode auf einen konkreten Diskurs anzuwenden: den Migrationsdiskurs. Wie im Artikel von Bubenhofer/Rossi (in diesem Band) deutlich wird, ist ein Vergleich der Migrationssituation und Migrationsprobleme zwischen zwei Ländern (geschweige denn zwischen mehreren) allein schon aufgrund der unterschiedlichen semantischen Füllungen der in diesem Frame zur Verfügung stehenden Lexeme äußerst schwierig. Man denke nur an das italienische extracomunitario, dem im Deutschen innerhalb ← 14 | 15 → des Bezugssystems ‚Migration‘ kein Pendant entspricht, oder die durch das Streben nach politisch korrekter Sprache entstandene pragmatische (nicht semantische) Feindifferenzierung zwischen den deutschen Bezeichnungen Flüchtling und Geflüchtete(r), die wiederum im Italienischen unbekannt ist.
Übereinzelsprachliche abstrakte Begriffe könnten dabei helfen, die Vergleichbarkeit systematisch anzugehen. So könnte man sich vorstellen, mindestens die folgenden Noeme anzusetzen:
Noem 1: | ‚VOR KRIEG, UNTERDRÜCKUNG ODER VERFOLGUNG GEFLÜCHTETE PERSON‘ |
Noem 2: | ‚AUS WIRTSCHAFTLICHEN ODER SOZIALEN GRÜNDEN IN EIN ANDERES LAND EINGEREISTE PERSON‘ |
Noem 3: | ‚AUF DER GRUNDLAGE EINER BEHÖRDLICHEN GENEHMIGUNG AUSGEWANDERTE PERSON‘ |
Noem 4: | ‚UNRECHTMÄßIG EINGEREISTE PERSON‘ |
Noem 5: | ‚VON AUßERHALB DER EUROPÄISCHEN UNION EINGEWANDERTE PERSON‘ |
In einem nächsten Schritt werden einzelsprachliche Lexeme gesucht, die den jeweiligen Begriffsinhalt der Noeme vollumfänglich oder zumindest partiell abbilden. Darüber hinaus muss das semantische Wissen zu diesen Lexemen beschrieben werden, z.B. ‚mit pejorativer Konnotation‘, ‚euphemistisch gebraucht‘, ‚homonym mit einem anderen Lexem‘, ‚polysemes Lexem‘, ‚veraltendes‘ oder ‚veraltetes Lexem‘, ‚gruppensprachlich markiertes Lexem‘, ‚diaphasisch markiertes Lexem‘ (z.B. ‚bürokratischer, politischer, medialer Sprachgebrauch‘).
Auf diese Weise könnte auch der lexikalisch-terminologische Augiasstall in der eigenen Sprache zumindest teilweise ausgemistet und die Voraussetzung dafür geschaffen werden, dass zwischen den Sprachen (und Gesellschaften) begrifflich und sachlogisch legitime Vergleiche gezogen werden.
Nehmen wir zur Illustration der Notwendigkeit einer außereinzelsprachlichen Begriffsebene als weiteres Beispiel das lexikalische Paar rechts und links, welches in zahlreichen gesellschaftlichen und politischen Diskursen eine wichtige Rolle für die ideologische Positionierung politischer Aussagen, Ausrichtungen und Parteien spielt. Die beiden Lexeme bezeichnen Begriffe, die eine Gegensatzrelation des Typs Antonymie (tertium datur) zum Ausdruck bringen („skalare Antonymie“ bei Busse 2009: 106f.; „konträre Antonymie“ bei Proost 2007: 368ff.; „gradable antonymy“ bei Lyons 1968: 463f.). ← 15 | 16 →
In der Verwendung dieser Lexeme in verschiedenen Sprachen offenbaren sich in der Bezugnahme auf politische Positionen erstaunliche inhaltliche Inkongruenzen, die
- an der skalaren Konzeption dieses Antonymenpaars, also sozusagen in der Natur der Sache liegen (für jedes Land müssten die ‚rechts/links‘-Verortungen auf diesem Kontinuum eingetragen werden),
- aber auch mit den unterschiedlichen Extremwerten dieser Skala zu tun haben: Was ist ‚extrem links‘ in Deutschland, Österreich, der Schweiz, Frankreich, Italien, England, Irland und Russland, und was genau ‚extrem rechts‘?3
- von einer sprachpolitischen Kultur zur anderen variierende lexikalisch-semantische Beziehungen (Synonyme, Teilsynonyme, Hypo- und Hyperonyme) hervorbringen.
Es versteht sich von selbst, dass die historische Kontingenz bei der Herausbildung der Konzeptualisierung dieser Phänomene und bei ihrer Entwicklung als Kategorisierungs- und Bewertungsmuster einen Vergleich der inhaltlichen Füllungen dieser Konzepte praktisch unmöglich macht.
Dabei lassen sich die Begriffe ‚rechts‘ und ‚links‘ historisch leicht dingfest machen und einer klaren Bedeutung zuordnen:
droite n. f. (1791). La droite d’une assemblée politique: les membres, les députés qui siègent à droite (du président) et qui appartiennent traditionnellement aux partis conservateurs.
N.f. (1791) La gauche. 1. Les membres d’une assemblée politique qui siègent à la gauche du président et professent des idées avancées*, progressistes*. – REM. En 1789, les royalistes s’étant placés ostensiblement à la droite du président, les partisans de la Révolution se placèrent à gauche et la tradition maintint cette disposition (Grand Robert).
Der begriffliche Ursprung liegt also im postrevolutionären Frankreich, genauer gesagt in der räumlichen Situierung von Royalisten und Anti-Royalisten in der Assemblée nationale im Jahre 1789, wobei diese nicht zufällig zustande gekommen ist: ← 16 | 17 →
Viel älter ist die an den europäischen Höfen und in vielen alten Hochkulturen praktizierte Sitzordnung, nach der rechts vom Mittelpunkt, also dem Herrscher, der ehrenhaftere, links vom Mittelpunkt der etwas weniger ehrenhafte Platz zu finden war. Die bereits im französischen Parlament ansässigen Abgeordneten übernahmen die rechte Seite, weil sie sich als Teil der älteren sozialen Ordnung verstanden, und überließen ihren neuen, revolutionär gesinnten Gegnern die »schlechtere« linke Seite (Duden: Herkunftswörterbuch 2014).
Während sich also in zahlreichen Sprachen eine positive Konnotation des Begriffs ‚rechts‘ in Lexemen wie lat. rectus, rex, engl. (al)right, dt. recht/Recht, frz. droit und it. destro im Sinne von ‚geschickt, gerade, richtig‘ widerspiegelt, ist die komplementäre Richtung (‚links‘) semantisch-lexematisch meist negativ besetzt: z.B. lat. sinister, dt. linkisch, link, it. sinistro (‚unheilvoll‘) (vgl. Duden). Dass hierbei auch der Einfluss der neutestamentarischen „Standortbestimmung“ von entscheidender Bedeutung war, dürfte außer Frage stehen:
[G]emäß der Wirksamkeit der Kraft seiner Stärke, die er [Gott] wirksam sein lässt in Christus, indem er ihn von den Toten auferweckte und zu seiner Rechten setzte in den Himmeln […] (Eph 1,20; zit. nach Becker/Luz (Hg.) 1998; Hervorhebung durch die Autoren).
Nachdem nun der Herr mit ihnen geredet hatte, wurde er emporgehoben in den Himmel und setzte sich zur Rechten Gottes (Mk 16,19; zit. nach Schweizer (Hg.) 1998: Hervorhebung durch die Autoren).
Details
- Seiten
- 444
- Erscheinungsjahr
- 2019
- ISBN (PDF)
- 9783631776766
- ISBN (ePUB)
- 9783631776773
- ISBN (MOBI)
- 9783631776780
- ISBN (Hardcover)
- 9783631775707
- DOI
- 10.3726/b15355
- Sprache
- Deutsch
- Erscheinungsdatum
- 2019 (Mai)
- Schlagworte
- Kontrastive Diskursanalyse Germanistik Romanistik Migrationsdiskurs öffentlicher Sprachgebrauch Euphemismen
- Erschienen
- Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Warszawa, Wien, 2019. 444 S., 12 s/w Abb., 29 Tab., 5 Graf.