TY - BOOK AU - Simone Weber PY - 2021 CY - Berlin, Germany PB - Peter Lang Verlag SN - 0531-7312 TI - Die Bedeutung des Schuldprinzips im Jugendstrafrecht T2 - Unter besonderer Berücksichtigung des Zielkonflikts mit dem Erziehungsgrundsatz UR - https://www.peterlang.com/document/1107696 N2 - Schlagwortartig wird das Jugendstrafrecht als Erziehungsstrafrecht bezeichnet; der Erziehungsgrundsatz sei das zentrale Leitprinzip des Jugendstrafrechts, durch welches sich dieses vom allgemeinen Strafrecht unterscheidet. Dennoch hebt der Gesetzgeber in § 3 JGG hervor, dass auch bei jugendlichen Tätern jede Strafe stets Schuld voraussetzt. Zudem werden auch an anderen Stellen im Jugendgerichtsgesetz Einflüsse des Schuldprinzips deutlich, insbesondere im Bereich der Jugendstrafe, welche nach § 17 Abs. 2 JGG auch wegen «Schwere der Schuld» verhängt werden kann. Die Koexistenz von Schuldprinzip und Erziehungsgrundsatz führt im Bereich der Sanktionsauswahl und -bemessung häufig zu eklatanten Widersprüchen, welche nicht ohne Weiteres zu Gunsten eines Leitprinzips aufgelöst werden können. KW - JGG, Jugendstrafe, Schuldprinzip, Sanktionsauswahl LA - German ER -