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Die Haftung des Rechtsanwalts gegenüber Dritten für fehlerhafte Auskünfte im koreanischen und deutschen Recht

Eine rechtsvergleichende Untersuchung über die Haftung aus culpa in contrahendo

von Kaeun Kim (Autor:in)
Dissertation 194 Seiten

Zusammenfassung

Die vorliegende Arbeit widmet sich aus rechtsvergleichender Perspektive der grundlegenden Frage der Haftung von Rechtsanwälten gegenüber Dritten, die durch Informationen Einfluss auf fremde Verträge nehmen. Im Folgenden werden Lösungsansätze für die dargestellte Problematik im koreanischen und deutschen Delikts- sowie Vertragsrecht erörtert. Im Rahmen der Untersuchung des deutschen Rechts wird ein besonderes Augenmerk auf die Auslegung der Voraussetzungen des § 311 Abs. 3 S. 2 BGB sowie auf die divergierenden Ansichten zu dessen Anwendung gelegt. Im koreanischen Recht wird insbesondere die Frage behandelt, ob bei Vorliegen einer allgemeinen deliktischen Generalklausel auch eine vertragliche Konstruktion herangezogen werden kann. Die Autorin liefert durch diese rechtsvergleichende Analyse einen umfassenden Überblick über die Regelung der Haftung von Rechtsanwälten für fehlerhafte Auskünfte gegenüber Dritten in beiden Rechtssystemen.

Inhaltsverzeichnis

  • Abdeckung
  • Titelseite
  • Copyright-Seite
  • Vorwort
  • Inhaltsverzeichnis
  • Abkürzungsverzeichnis
  • Teil 1. Einleitung
  • Teil 2. Die Haftung des Rechtsanwalts gegenüber Dritten für fehlerhafte Auskünfte im koreanischen Recht
  • A. Gegenstand der Untersuchung
  • I. Definition
  • II. Wichtige Kriterien für die Feststellung der Dritthaftung (Expertenhaftung)
  • III. Haftungsgrundlagen – § 750 KBGB als Ausgangsnorm
  • 1. Sondergesetze
  • 2. Zur Haftung des Rechtsanwalts
  • B. Deliktshaftung
  • I. Überblick
  • II. Haftungsvoraussetzungen
  • 1. Verschulden (Verschuldenshaftung)
  • 2. Rechtswidrigkeit (Widerrechtlichkeit)
  • 3. Schaden
  • 4. Adäquater Kausalzusammenhang
  • III. Im Fall der Expertenhaftung
  • 1. Meinungsstand
  • 2. Die Haftung des Anwalts
  • 3. Die Haftung des Wirtschaftsprüfers
  • 4. Die Haftung des Gutachters
  • C. Der Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter (für Dritte)
  • I. Überblick und bisheriger Diskussionsstand
  • II. Stand der Rechtsprechung
  • 1. Der Fall des Kräutermediziners
  • 2. Der Fall des Mietvertrags
  • 3. Der Fall des Bewachungsvertrags
  • III. Stellungnahme
  • D. Die Dritthaftung aus culpa in contrahendo
  • I. Entwicklung der c.i.c. im koreanischen Recht
  • 1. Überblick der c.i.c.
  • 2. Schutzpflichten und c.i.c. – Definition und Abgrenzung von anderen Pflichten
  • a) Übersicht
  • b) Stand der Literatur
  • c) Stand der Rechtsprechung
  • d) Stellungnahme
  • 3. Schadensersatz bei anfänglicher Unmöglichkeit gemäß § 535 KBGB
  • a) § 535 KBGB als Ausgangspunkt
  • b) Stand der Literatur
  • c) Stand der Rechtsprechung
  • d) Stellungnahme
  • 4. Fallgruppen der c.i.c
  • a) Grundloser Abbruch von Vertragsverhandlungen
  • aa) Grundsatz
  • bb) Ausnahmefall
  • b) Anfechtung des Vertrags wegen Irrtums
  • aa) Stand der Rechtsprechung
  • bb) Bewertung
  • c) Verletzung einer vorvertraglichen Aufklärungspflicht
  • aa) Die Handlungspflicht beim Unterlassen
  • (1) Definition der Handlungspflicht (Garantenpflicht)
  • (2) Handlungs-, Verkehrssicherungs- und Schutzpflicht
  • bb) Die Aufklärungspflichten nach Treu und Glauben
  • (1) Stand der Rechtsprechung
  • (2) Bewertung
  • cc) Der Fall der Finanzinstitute
  • II. Dritthaftung aus c.i.c., vor allem die Auskunftshaftung des Rechtsanwalts gegenüber Dritten
  • E. Fazit
  • Teil 3. Die Haftung des Rechtsanwalts gegenüber Dritten für fehlerhafte Auskünfte im deutschen Recht
  • A. Gegenstand der Untersuchung
  • I. Definition – Zum Begriff der Anwaltshaftung (insb. Dritthaftung)
  • 1. Allgemeines
  • 2. Die Haftung eines Anwalts gegenüber seinem eigenen Mandanten und die Pflichten aus einem Anwaltsvertrag (Zweierbeziehung)
  • 3. Die Problematik der Dritthaftung
  • a) Der Drittbezug der anwaltlichen Tätigkeit
  • b) Definition der Dritthaftung
  • c) Wichtige Kriterien der Dritthaftung
  • d) Doppelproblematik der Dritthaftung
  • e) Ausnahmecharakter der Dritthaftung
  • f) Fallkonstellation
  • II. Dogmatische Haftungsgrundlage – Die bisherige Diskussionslage
  • 1. Ausgangspunkt – die Unzulänglichkeit des deliktischen Vermögensschutzes
  • a) Überblick
  • b) Tendenz zur Haftungsausweitung?
  • 2. Vertragliche oder vertragsähnliche Lösungsansätze – v. a. die Kodifikation der c.i.c.
  • B. Deliktshaftung
  • I. Haftung gemäß § 823 Abs. 1 BGB
  • II. Haftung gemäß § 823 Abs. 2 BGB
  • 1. Der Begriff des Schutzgesetzes
  • 2. Theorie der Verkehrspflichten zum Schutz fremden Vermögens
  • a) Definition der deliktsrechtlichen Verkehrspflichten (Verkehrssicherungspflichten)
  • b) Verkehrspflichten zum Schutz reiner Vermögensschäden
  • III. Die Haftung gemäß § 826 BGB
  • C. Haftung aus einem stillschweigend geschlossenen Auskunftsvertrag
  • I. Grundsätze
  • II. Allgemeine Haftungsvoraussetzungen
  • III. Fallkonstellationen
  • 1. Übersicht
  • 2. Anwaltsauskunft
  • IV. Auskunftsvertrag mit „demjenigen, den es angeht“
  • V. Kritik
  • D. Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter (für Dritte)
  • I. Historische Entwicklung
  • 1. Überblick und Rechtsgrundlage
  • 2. Weiterentwicklung der Rechtsprechung
  • a) Wohl und Wehe Formel (im „gleichen Lager“)
  • b) Berufshaftung (Dritt- oder Expertenhaftung)
  • aa) Übersicht
  • bb) Der Fall der Gegenläufigkeit von Interessen zwischen Auftraggeber und Drittem
  • cc) Die Haftung des Sachverständigen bei vom Auftraggeber arglistig herbeigeführter Unrichtigkeit des Gutachtens
  • dd) Der Anwaltsvertrag mit Schutzwirkung für Dritte
  • II. Voraussetzungen nach der Rechtsprechung
  • 1. Allgemeines
  • 2. Der Fall des Anwaltsvertrags mit Schutzwirkung für Dritte
  • III. Rechtsfolgen
  • IV. Kritik
  • E. Die Dritthaftung aus culpa in contrahendo
  • I. Überblick der c.i.c.
  • 1. Allgemeines
  • 2. Drei Tatbestände des § 311 Abs. 2 BGB im neuen Schuldrecht
  • a) Aufnahme von Vertragsverhandlungen (Nr. 1)
  • b) Anbahnung eines Vertrags (Nr. 2)
  • c) Ähnliche geschäftliche Kontakte (Nr. 3)
  • 3. Die Haftung Dritter (§ 311 Abs. 3 BGB)
  • II. Die Dritthaftung aus c.i.c. gemäß § 311 Abs. 3 BGB
  • 1. Entwicklungsgeschichte in der Rechtsprechung
  • a) Die Vertreterhaftung
  • b) Die Haftung wegen der Inanspruchnahme besonderen persönlichen Vertrauens – sog. die Sachwalterhaftung (Eigenhaftung der Hilfspersonen)
  • aa) Der Begriff des Sachwalters
  • bb) Haftungskriterien nach Rechtsprechung des BGH und Lehre
  • (1) Überblick
  • (2) Die Inanspruchnahme besonderen persönlichen Vertrauens
  • (3) Das Erfordernis der „persönlichen Gewähr“
  • cc) Expertenhaftung
  • dd) Die Dritthaftung des Anwalts (Rechtsberaters)
  • c) Unmittelbares wirtschaftliches Eigeninteresse (procurator in rem suam)
  • 2. Analyse der Voraussetzungen gemäß § 311 Abs. 3 S. 2 BGB
  • a) Inanspruchnahme von Vertrauen
  • aa) Der Vertrauensbegriff
  • bb) In Anspruch nehmen
  • (1) Konkretisierung des Begriffs
  • (2) Subjektiver Tatbestand der Vertrauensinanspruchnahme
  • b) „Für sich“
  • c) „In besonderem Maße“
  • d) Beeinflussung der Vertragsverhandlungen oder des Vertragsschlusses
  • 3. Rechtsfolgen
  • 4. Meinungsstand
  • F. Fazit
  • Teil 4. Rechtsvergleich und eigene Stellungnahme
  • A. Die Dritthaftung nach Deliktsrecht
  • I. Überblick über die historische Entwicklung der Rezeption des deutschen Rechts in Korea
  • II. Rechtsvergleich und Stellungnahme
  • 1. Rechtsvergleich
  • a) Ausgangspunkt
  • b) Vergleichende Betrachtung der beiden Systeme des Deliktsrechts
  • c) Vergleichende Betrachtung der Dritthaftung
  • 2. Stellungnahme und Zusammenfassung
  • a) Die Dritthaftung im koreanischen Deliktsrecht – Das Erfordernis nach Haftungsbeschränkung
  • b) Die Dritthaftung im deutschen Deliktsrecht – Möglichkeit der Haftungsausdehnung?
  • B. Die Dritthaftung nach Vertragsrecht
  • I. Problemlage und Ausgangspunkt
  • II. Rechtsvergleich
  • 1. Die Dritthaftung im deutschen Vertragsrecht – vertragliche oder vertragsähnliche Modelle
  • 2. Die Dritthaftung im koreanischen Vertragsrecht – Versuch nach Vertragskonstruktionen
  • III. Stellungnahme und Zusammenfassung
  • 1. Zum koreanischen Vertragsrecht – die Möglichkeit der Haftung aus c.i.c.
  • 2. Zum deutschen Vertragsrecht – die Lösung nach neuem Recht
  • Literaturverzeichnis

Kaeun Kim

Die Haftung des Rechtsanwalts gegenüber
Dritten für fehlerhafte Auskünfte im
koreanischen und deutschen Recht

Eine rechtsvergleichende Untersuchung über
die Haftung aus culpa in contrahendo

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Vorwort

Die vorliegende Arbeit wurde im Wintersemester 2024/25 als Dissertation von der Juristischen Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität München angenommen. In erster Linie darf ich mich bei Herrn Prof. Dr. Stephan Lorenz sowohl für dessen Unterstützung, als auch für fachliche Begleitung bedanken, was mir während meiner gesamten Forschungsarbeit von unschätzbarem Wert war. Ohne seine ständige Hilfe wäre dieses Werk nicht möglich gewesen. Er, den ich als Wissenschaftler und Mensch am meisten bewundere, war der größte Unterstützer dieses Abschlusses. Ich möchte auch dem zweiten Gutachter, Herrn Prof. Dr. Anatol Dutta für seine Begutachtung danken. Ein besonderer Dank geht an Frau Doris Kohlmann von Promotionsamt, die mir eine große Hilfe war.

Zu Dank verpflichtet bin ich auch Herrn Prof. Dr. Dres. h.c. Ulfrid Neumann mit seiner Frau für ihre Unterstützung und ihre Herzlichkeit, die mir sehr geholfen und meinen Aufenthalt unvergesslich gemacht haben. Daneben möchte ich auch Frau RA Dr. Nathalie Thorhauer mit ihrer lieben Familie herzlich für ihre wertvolle Mithilfe danken. Mein Dank gilt noch sowohl all die Kollegen, die ich in der Uni kennengelernt habe, als auch meine Freunde, besonders Yewon und Jisu, die mir im Chaos der Pandemie eine große Stütze waren. Erwähnt sei noch, dass Herr Prof. Dr. Ho-Young Song mich bei der Aufnahme meines Promotionsstudiums stark unterstützt hat. Für die Erstellung des Gutachtens zur Bewerbung für ein DAAD-Stipendium bin ich auch Herrn Prof. Dr. Hyeong-Kyu Lee und Herrn Prof. Dr. Kye-Chan We dankbar. Letztlich möchte ich der LMU München und dem Verlag Peter Lang dafür danken, diese Schrift zu veröffentlichen.

Es ist mir eine große Ehre, diese Doktorarbeit meinem Vater, meiner Mutter und meiner Schwester Eunhee zu widmen, denen ich mit jedem Dank verschuldet bin.

Nun würde ich mich von Deutschland verabschieden, was die Quelle all meiner Traurigkeit, der Zuneigung und der Frustration und der Hoffnung in den letzten Jahren war. Dieses Land hat mir die Möglichkeit gegeben, mich neuen Herausforderungen für das Wachstum zu stellen, und es hat dafür gesorgt, dass ich mein Studium in Gesundheit und Sicherheit beenden konnte. Für alles, was es mir gegeben hat, und für alles, was es mir nicht gegeben hat, danke ich ihm.

Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Teil 1. Einleitung

Teil 2. Die Haftung des Rechtsanwalts gegenüber Dritten für fehlerhafte Auskünfte im koreanischen Recht

A. Gegenstand der Untersuchung

I. Definition

II. Wichtige Kriterien für die Feststellung der Dritthaftung (Expertenhaftung)

III. Haftungsgrundlagen – § 750 KBGB als Ausgangsnorm

1. Sondergesetze

2. Zur Haftung des Rechtsanwalts

B. Deliktshaftung

I. Überblick

II. Haftungsvoraussetzungen

1. Verschulden (Verschuldenshaftung)

2. Rechtswidrigkeit (Widerrechtlichkeit)

3. Schaden

4. Adäquater Kausalzusammenhang

III. Im Fall der Expertenhaftung

1. Meinungsstand

2. Die Haftung des Anwalts

3. Die Haftung des Wirtschaftsprüfers

4. Die Haftung des Gutachters

C. Der Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter (für Dritte)

I. Überblick und bisheriger Diskussionsstand

II. Stand der Rechtsprechung

1. Der Fall des Kräutermediziners

2. Der Fall des Mietvertrags

3. Der Fall des Bewachungsvertrags

III. Stellungnahme

D. Die Dritthaftung aus culpa in contrahendo

I. Entwicklung der c.i.c. im koreanischen Recht

1. Überblick der c.i.c.

2. Schutzpflichten und c.i.c. – Definition und Abgrenzung von anderen Pflichten

a) Übersicht

b) Stand der Literatur

c) Stand der Rechtsprechung

d) Stellungnahme

3. Schadensersatz bei anfänglicher Unmöglichkeit gemäß § 535 KBGB

a) § 535 KBGB als Ausgangspunkt

b) Stand der Literatur

c) Stand der Rechtsprechung

d) Stellungnahme

4. Fallgruppen der c.i.c

a) Grundloser Abbruch von Vertragsverhandlungen

aa) Grundsatz

bb) Ausnahmefall

b) Anfechtung des Vertrags wegen Irrtums

aa) Stand der Rechtsprechung

bb) Bewertung

c) Verletzung einer vorvertraglichen Aufklärungspflicht

aa) Die Handlungspflicht beim Unterlassen

(1) Definition der Handlungspflicht (Garantenpflicht)

(2) Handlungs-, Verkehrssicherungs- und Schutzpflicht

bb) Die Aufklärungspflichten nach Treu und Glauben

(1) Stand der Rechtsprechung

(2) Bewertung

cc) Der Fall der Finanzinstitute

II. Dritthaftung aus c.i.c., vor allem die Auskunftshaftung des Rechtsanwalts gegenüber Dritten

E. Fazit

Teil 3. Die Haftung des Rechtsanwalts gegenüber Dritten für fehlerhafte Auskünfte im deutschen Recht

A. Gegenstand der Untersuchung

I. Definition – Zum Begriff der Anwaltshaftung (insb. Dritthaftung)

1. Allgemeines

Details

Seiten
194
ISBN (PDF)
9783631933466
ISBN (ePUB)
9783631933473
ISBN (Paperback)
9783631932087
DOI
10.3726/b22664
Sprache
Deutsch
Erscheinungsdatum
2025 (April)
Schlagworte
culpa in contrahendo Deliktshaftung Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte Auskunftsvertrag Auskunftshaftung Anwaltshaftung Dritthaftung Rechtsvergleichung
Erschienen
Berlin, Bruxelles, Chennai, Lausanne, New York, Oxford, 2025. 194 S.
Produktsicherheit
Peter Lang Group AG

Biographische Angaben

Kaeun Kim (Autor:in)

Kaeun Kim wurde in Starnberg, Deutschland, geboren. Sie absolvierte ein Studium an der Korea University School of Law und erwarb an der Hanyang University School of Law einen J. D. Zudem bestand sie das koreanische Staatsexamen und promovierte an der LMU München bei Prof. Dr. Stephan Lorenz.

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Titel: Die Haftung des Rechtsanwalts gegenüber Dritten für fehlerhafte Auskünfte im koreanischen und deutschen Recht