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Die rechtlichen Rahmenbedingungen der Übertragung von Aufgaben auf Ausschüsse des Deutschen Bundestages – unter besonderer Berücksichtigung plenarersetzender Aufgabenwahrnehmung

by Mathias Färber (Author)
Thesis 262 Pages

Summary

Die Übertragung von Aufgaben auf die Ausschüsse des Bundestages ist eine verfassungspolitische Realität, deren Bedeutung für die praktische Arbeit des Bundestages nicht unterschätzt werden kann. Ein wesentlicher Teil der Arbeit des Bundestages finden in den Ausschüssen statt, indem diesen die Vorbereitung von Plenarbeschlüssen und die Ausübung von Kontroll-, Informations- und Untersuchungsrechten übertragen werden. Dem steht die verfassungsrechtliche Tatsache gegenüber, dass das Ausschusswesen in weiten Teilen nicht ausdrücklich geregelt, sondern stark durch parlamentarische Traditionen und die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts geprägt ist. Besondere Relevanz gewinnt die Frage nach den Grenzen solcher Übertragungen, wenn Aufgaben, die traditionell durch das Plenum wahrgenommen wurden, nicht nur zur Vorbereitung, sondern sogar zur plenarersetzenden Wahrnehmung auf Ausschüsse übertragen werden sollen.

Table Of Contents

  • Abdeckung
  • Titelseite
  • Copyright-Seite
  • Hingabe
  • Vorwort
  • Inhalt
  • Kapitel 1: Einleitung und Problemaufriss
  • A. Einleitung
  • B. Historische Entwicklung des Ausschusswesens in Deutschland
  • I. Ressortorientierung der Bundestagsausschüsse
  • II. Tendenz der Verlagerung parlamentarischer Aufgaben in die Ausschüsse – von der Vorbereitung der Beschlüsse des Plenums zur plenarersetzenden Tätigkeit?
  • C. Verfassungsrechtliche Problematik der (plenarersetzenden) Aufgabenwahrnehmung durch Ausschüsse – Gang der Untersuchung
  • D. Ausschüsse des Deutschen Bundestages – Rechtsgrundlagen, Rechtsnatur und Grundsatz der Diskontinuität
  • I. Begriff des „Ausschusses“ – Konkretisierung des Untersuchungsgegenstandes und der Begrifflichkeiten
  • II. Rechtsgrundlagen fakultativer Ausschüsse
  • III. Obligatorische Ausschüsse
  • 1. Rechtliche Grundlage der Einsetzung obligatorischer Ausschüsse
  • 2. Einsetzung obligatorischer Ausschüsse durch den Bundestag oder lediglich Neubestimmung der personellen Besetzung?
  • a) Zum verfassungsrechtlichen Grundsatz der Diskontinuität
  • b) Institutionelle oder nur personelle Diskontinuität bei obligatorischen Ausschüssen?
  • IV. Zwischenergebnis und weiteres Vorgehen
  • Kapitel 2: Übertragung von Aufgaben und Kompetenzen auf Ausschüsse
  • A. Begriff der Delegation und Übertragung von Aufgaben und Kompetenzen auf Ausschüsse des Bundestages
  • I. Begriff der Delegation
  • II. Abgrenzung zwischen Delegationen durch den Bundestag und Begründung von Ausschusskompetenzen durch den Verfassungsgeber
  • 1. Illustration am Beispiel der Untersuchungsausschüsse nach Art. 44 GG
  • 2. Zwischenergebnis
  • III. Arten der Delegation
  • 1. Differenzierung anhand der Konsequenzen – ausschließliche und konservierende Delegation
  • 2. Horizontale versus vertikale Delegation
  • a) Horizontale Delegation
  • b) Vertikale Delegation
  • B. Erscheinungsformen der vertikalen Delegation bei Ausschüssen des Deutschen Bundestages
  • I. Inhaltliche Differenzierungskriterien für die vertikale Delegation auf Ausschüsse
  • 1. Delegation vorbereitender Aufgaben und Tätigkeiten
  • 2. Delegation plenarersetzender Aufgaben auf Ausschüsse des Bundestages
  • II. Differenzierungen anhand der rechtlichen Grundlage einer Delegation
  • 1. Zuweisung von Kompetenzen an Ausschüsse unmittelbar durch das Grundgesetz – das Beispiel des Ausschusses für die Angelegenheiten der Europäischen Union nach Art. 45 GG
  • 2. Delegation durch Geschäftsordnung, Gesetz oder Beschluss
  • C. Zwischenergebnis
  • Kapitel 3: Grenzen der Delegation von Kompetenzen auf Ausschüsse durch den Bundestag aus der grundgesetzlichen Kompetenzordnung?
  • A. Verfassungsrechtliche Ausgestaltung der Befugnisse des Deutschen Bundestages, Delegationsmöglichkeiten und Mehrheitsprinzip
  • I. Der Beschluss als primäre Handlungsform des Deutschen Bundestages
  • II. Das Mehrheitsprinzip unter dem Grundgesetz und seine unterschiedlichen Ausformungen bei der Beschlussfassung des Deutschen Bundestages
  • III. Delegationsmöglichkeiten unter dem Grundgesetz
  • 1. Explizite Regelung des Art. 45 GG
  • a) Inhalt der nach Art. 45 S. 2 GG delegierbaren Kompetenzen
  • b) Zulässigkeit der damaligen Verfassungsänderung
  • 2. Rechtslage in ungeregelten Fällen
  • a) Delegation von Kompetenzen und das Mehrheitsprinzip des Art. 42 Abs. 2 GG
  • b) Delegation von Kompetenzen und das Mehrheitsprinzip des Art. 121 GG
  • c) Praktische Konsequenzen für die Delegation konkreter Kompetenzen
  • d) Praktische Konsequenzen für die Delegation von Gesetzgebungsbefugnissen auf Ausschüsse
  • B. Grundsätzliches Verbot plenarersetzender Delegation im Bereich der Gesetzgebung?
  • I. Delegationsverbot aus Art. 77 GG in Verbindung mit weiteren Bestimmungen des Grundgesetzes
  • II. Systematische Argumente und historische Hintergründe
  • III. Zwischenergebnis
  • IV. Sonderfall Haushaltsgesetz: Grundsätzliches Verbot plenarersetzender Delegation im Bereich von Budgetrecht und haushaltspolitischer Gesamtverantwortung?
  • 1. Verabschiedung des Haushaltsgesetzes
  • 2. Entscheidungen mit Bezug zur haushaltspolitischen Gesamtverordnung
  • 3. Freigabe von Haushaltsmitteln durch den Haushaltsausschuss
  • C. Zwischenergebnis
  • Kapitel 4: Gleichheit der Abgeordneten als Grenze der Delegation von Kompetenzen auf Ausschüsse
  • A. Repräsentationsprinzip und Gleichheit der Abgeordneten – Art. 38 GG als Delegationsgrenze?
  • I. Das Prinzip der parlamentarischen Repräsentation
  • 1. Begriff der Repräsentation
  • a) Idealistische Konzepte der Repräsentation
  • b) Realistische Konzepte der Repräsentation
  • c) Zwischenergebnis
  • 2. Parlamentarische Repräsentation unter dem Grundgesetz
  • B. Gleichheit der Abgeordneten und Übertragung vorbereitender Aufgaben auf Ausschüsse
  • I. Spiegelbildliche Ausschussbesetzung und Gleichheit der Abgeordneten – Gleichheit der Abgeordneten durch Gleichheit der Fraktionen?
  • 1. Fraktionsspiegelbildliche Besetzung vorbereitend tätiger Ausschüsse und Gleichheit fraktionsangehöriger Abgeordneter
  • a) Gleichheit der Fraktionen, aber Dispositionsbefugnis der Mehrheit? – BVerfGE 70, 324 „Haushaltskontrolle der Nachrichtendienste“
  • b) Zwischenergebnis
  • 2. Fraktionsspiegelbildliche Besetzung vorbereitend tätiger Ausschüsse und Gleichheit fraktionsloser Abgeordneter
  • a) Fraktionslose Abgeordnete und fraktionsspiegelbildliche Ausschussbesetzung am Beispiel der Wüppesahl-Entscheidung
  • b) Fraktionslose Abgeordnete in parlamentarischen Gruppen und fraktionsspiegelbildliche Ausschussbesetzung am Beispiel der Entscheidung PDS/Linke Liste
  • c) Fraktionslose Abgeordnete in parlamentarischen Gruppen und fraktionsspiegelbildliche Ausschussbesetzung am Beispiel der Entscheidung Fraktions- und Gruppenstatus
  • aa) Fraktionsstatus als Voraussetzung zur Teilnahme an der Ausschussbesetzung und Festsetzung einer Fraktionsmindeststärke durch Geschäftsordnungsrecht
  • aaa) Verfassungsrechtliche Begründung besonderer Fraktionsrechte
  • bbb) Festsetzung einer Fraktionsmindeststärke durch Geschäftsordnung
  • bb) Festsetzung der Ausschussgröße durch den Bundestag
  • cc) Bestimmung des Zählverfahrens für die Ausschussbesetzung durch die Mehrheit des Bundestages
  • dd) Zwischenergebnis
  • II. Zwischenergebnis zur Gleichheit der Abgeordneten und (fraktions-) spiegelbildlichen Besetzung vorbereitender Ausschüsse
  • C. Gleichheit der Abgeordneten und die Übertragung plenarersetzender Kompetenzen auf Ausschüsse
  • I. Delegation plenarersetzender Kompetenzen auf Ausschüsse am Beispiel der Entscheidung EFSF/StabMechG
  • II. Grenzen der Gleichheit der Abgeordneten bei der Beschlussfassung
  • III. Spiegelbildliche Besetzung plenarersetzend tätiger Ausschüsse und Gleichheit der Abgeordneten
  • 1. Prüfungsmaßstab einzelner Organisationsmaßnahmen
  • 2. Ausschussstärke
  • 3. Bestimmung des Zählverfahrens
  • 4. Zwischenergebnis
  • IV. Zwischenergebnis zur spiegelbildlichen Besetzung plenarersetzender Ausschüsse
  • D. Formale Anforderungen an die rechtliche Natur einer Delegation
  • I. Position des Bundesverfassungsgerichts
  • II. Eigene Position
  • Kapitel 5: Das Öffentlichkeitsprinzip als Grenze der Delegation von Kompetenzen auf Ausschüsse
  • A. Öffentlichkeit der Verhandlungen des Deutschen Bundestages und (Nicht-)Öffentlichkeit der Ausschussberatungen
  • I. Inhalt und Bedeutung des Prinzips der Öffentlichkeit der Verhandlungen des Deutschen Bundestages
  • II. Inhalt und Bedeutung des Prinzips der (Nicht-)Öffentlichkeit der Ausschussberatungen
  • III. Hintergrund der Öffentlichkeit der Plenarsitzungen und Nichtöffentlichkeit der Ausschusssitzungen
  • B. Konsequenzen eines Verstoßes gegen das Öffentlichkeitsprinzip bei Verhandlungen des Deutschen Bundestages
  • C. Öffentlichkeitsprinzip als Grundlage eines Delegationsverbotes?
  • D. Zwischenergebnis
  • Kapitel 6: Besondere verfassungsrechtliche Rahmenbedingungen für eine Ausschusstätigkeit im grundrechtsrelevanten Bereich: Der Petitionsausschuss nach Art. 45c GG
  • A. Historische Entwicklung des Petitionswesens
  • B. Verfassungsrechtliche Rahmenbedingungen der Petitionsausschusstätigkeit
  • I. Rahmenbedingungen aus dem Petitionsgrundrecht des Art. 17 GG
  • II. Besondere verfassungsrechtliche Rahmenbedingungen im grundrechtsrelevanten Bereich aus systematischen Gründen
  • III. Art. 45c GG und die Kompetenzen des Petitionsausschusses – Übertragung von Behandlungs- oder Entscheidungskompetenz?
  • 1. Art. 45c GG als Grundlage einer Entscheidungskompetenz des Petitionsausschusses
  • 2. Art. 45c GG als Grundlage einer Delegationsbefugnis
  • IV. Funktionsfähigkeit des Bundestages als verfassungsimmanente Schranke des Petitionsgrundrechts
  • V. Zwischenergebnis zu den verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen des Petitionsverfahrens
  • C. Petitionsverfahren des Deutschen Bundestages und dessen verfassungsrechtliche Zulässigkeit
  • I. Petitionsverfahren des Bundestages
  • 1. Vorprüfung durch den Ausschussdienst
  • 2. Aufbereitung der Eingaben durch den Ausschussdienst
  • 3. Behandlung von Petitionen im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages
  • 4. Beschluss über die Petitionen im Deutschen Bundestag
  • 5. Kritik am derzeitigen Petitionsbehandlungsverfahren
  • II. Verfassungsrechtliche Zulässigkeit des Petitionsverfahrens
  • 1. Verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Kompetenzen des Ausschussdienstes unter dem Gesichtspunkt der Delegation
  • 2. Verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Kompetenzen des Ausschussdienstes unter dem Gesichtspunkt des Gesetzesvorbehaltes
  • 3. Kontroverse zum Umfang der Kompetenzen des Ausschussdienstes
  • 4. Zwischenergebnis zu den Kompetenzen des Ausschussdienstes
  • D. Zwischenergebnis
  • Kapitel 7: Fazit
  • Literaturverzeichnis

Mathias Färber

Die rechtlichen Rahmenbedingungen
der Übertragung von Aufgaben
auf Ausschüsse des Deutschen
Bundestages – unter besonderer
Berücksichtigung plenarersetzender
Aufgabenwahrnehmung

Berlin - Bruxelles - Chennai - Lausanne - New York - Oxford

Für Eva Kristin

Vorwort

Die vorliegende Arbeit wurde im Sommersemester 2024 von der Juristischen Fakultät der Universität Bielefeld als Dissertation angenommen. Sie ist im Wesentlichen während meiner Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Bielefelder Lehrstuhl von Frau Prof. Dr. Angelika Siehr, LL.M. (Yale) entstanden.

Mein herzlicher Dank gilt meiner Doktormutter Frau Prof. Dr. Angelika Siehr, die mir die Freiheit ließ, das Thema dieser Arbeit eigenständig zu entwickeln. Für ihre stete Unterstützung und wertvolle konstruktive Kritik bin ich sehr dankbar.

Herrn Prof. Dr. Andreas Fisahn danke ich für die äußerst zügige Erstellung des Zweigutachtens.

Meinen Freunden danke ich für ihre fortwährende Unterstützung in den verschiedenen Stadien der Arbeit, sei es durch inhaltliche Diskussionen, sorgfältiges Lektorat oder Anteilnahme an den Höhen und Tiefen des Entstehungsprozesses dieser Arbeit.

Ein besonderer Dank gilt meiner Familie und insbesondere Eva Kristin, die mich bei der Anfertigung dieser Arbeit stets unterstützt haben.

Inhalt

Kapitel 1: Einleitung und Problemaufriss

A. Einleitung

B. Historische Entwicklung des Ausschusswesens in Deutschland

I. Ressortorientierung der Bundestagsausschüsse

II. Tendenz der Verlagerung parlamentarischer Aufgaben in die Ausschüsse – von der Vorbereitung der Beschlüsse des Plenums zur plenarersetzenden Tätigkeit?

C. Verfassungsrechtliche Problematik der (plenarersetzenden) Aufgabenwahrnehmung durch Ausschüsse – Gang der Untersuchung

D. Ausschüsse des Deutschen Bundestages – Rechtsgrundlagen, Rechtsnatur und Grundsatz der Diskontinuität

I. Begriff des „Ausschusses“ – Konkretisierung des Untersuchungsgegenstandes und der Begrifflichkeiten

II. Rechtsgrundlagen fakultativer Ausschüsse

III. Obligatorische Ausschüsse

1. Rechtliche Grundlage der Einsetzung obligatorischer Ausschüsse

2. Einsetzung obligatorischer Ausschüsse durch den Bundestag oder lediglich Neubestimmung der personellen Besetzung?

a) Zum verfassungsrechtlichen Grundsatz der Diskontinuität

b) Institutionelle oder nur personelle Diskontinuität bei obligatorischen Ausschüssen?

IV. Zwischenergebnis und weiteres Vorgehen

Kapitel 2: Übertragung von Aufgaben und Kompetenzen auf Ausschüsse

A. Begriff der Delegation und Übertragung von Aufgaben und Kompetenzen auf Ausschüsse des Bundestages

I. Begriff der Delegation

II. Abgrenzung zwischen Delegationen durch den Bundestag und Begründung von Ausschusskompetenzen durch den Verfassungsgeber

1. Illustration am Beispiel der Untersuchungsausschüsse nach Art. 44 GG

2. Zwischenergebnis

III. Arten der Delegation

1. Differenzierung anhand der Konsequenzen – ausschließliche und konservierende Delegation

2. Horizontale versus vertikale Delegation

a) Horizontale Delegation

b) Vertikale Delegation

B. Erscheinungsformen der vertikalen Delegation bei Ausschüssen des Deutschen Bundestages

I. Inhaltliche Differenzierungskriterien für die vertikale Delegation auf Ausschüsse

1. Delegation vorbereitender Aufgaben und Tätigkeiten

2. Delegation plenarersetzender Aufgaben auf Ausschüsse des Bundestages

II. Differenzierungen anhand der rechtlichen Grundlage einer Delegation

1. Zuweisung von Kompetenzen an Ausschüsse unmittelbar durch das Grundgesetz – das Beispiel des Ausschusses für die Angelegenheiten der Europäischen Union nach Art. 45 GG

2. Delegation durch Geschäftsordnung, Gesetz oder Beschluss

C. Zwischenergebnis

Kapitel 3: Grenzen der Delegation von Kompetenzen auf Ausschüsse durch den Bundestag aus der grundgesetzlichen Kompetenzordnung?

A. Verfassungsrechtliche Ausgestaltung der Befugnisse des Deutschen Bundestages, Delegationsmöglichkeiten und Mehrheitsprinzip

I. Der Beschluss als primäre Handlungsform des Deutschen Bundestages

II. Das Mehrheitsprinzip unter dem Grundgesetz und seine unterschiedlichen Ausformungen bei der Beschlussfassung des Deutschen Bundestages

III. Delegationsmöglichkeiten unter dem Grundgesetz

1. Explizite Regelung des Art. 45 GG

a) Inhalt der nach Art. 45 S. 2 GG delegierbaren Kompetenzen

b) Zulässigkeit der damaligen Verfassungsänderung

2. Rechtslage in ungeregelten Fällen

a) Delegation von Kompetenzen und das Mehrheitsprinzip des Art. 42 Abs. 2 GG

b) Delegation von Kompetenzen und das Mehrheitsprinzip des Art. 121 GG

c) Praktische Konsequenzen für die Delegation konkreter Kompetenzen

d) Praktische Konsequenzen für die Delegation von Gesetzgebungsbefugnissen auf Ausschüsse

B. Grundsätzliches Verbot plenarersetzender Delegation im Bereich der Gesetzgebung?

I. Delegationsverbot aus Art. 77 GG in Verbindung mit weiteren Bestimmungen des Grundgesetzes

II. Systematische Argumente und historische Hintergründe

III. Zwischenergebnis

IV. Sonderfall Haushaltsgesetz: Grundsätzliches Verbot plenarersetzender Delegation im Bereich von Budgetrecht und haushaltspolitischer Gesamtverantwortung?

1. Verabschiedung des Haushaltsgesetzes

2. Entscheidungen mit Bezug zur haushaltspolitischen Gesamtverordnung

3. Freigabe von Haushaltsmitteln durch den Haushaltsausschuss

C. Zwischenergebnis

Kapitel 4: Gleichheit der Abgeordneten als Grenze der Delegation von Kompetenzen auf Ausschüsse

A. Repräsentationsprinzip und Gleichheit der Abgeordneten – Art. 38 GG als Delegationsgrenze?

I. Das Prinzip der parlamentarischen Repräsentation

1. Begriff der Repräsentation

a) Idealistische Konzepte der Repräsentation

b) Realistische Konzepte der Repräsentation

c) Zwischenergebnis

2. Parlamentarische Repräsentation unter dem Grundgesetz

B. Gleichheit der Abgeordneten und Übertragung vorbereitender Aufgaben auf Ausschüsse

I. Spiegelbildliche Ausschussbesetzung und Gleichheit der Abgeordneten – Gleichheit der Abgeordneten durch Gleichheit der Fraktionen?

1. Fraktionsspiegelbildliche Besetzung vorbereitend tätiger Ausschüsse und Gleichheit fraktionsangehöriger Abgeordneter

a) Gleichheit der Fraktionen, aber Dispositionsbefugnis der Mehrheit? – BVerfGE 70, 324 „Haushaltskontrolle der Nachrichtendienste“

b) Zwischenergebnis

2. Fraktionsspiegelbildliche Besetzung vorbereitend tätiger Ausschüsse und Gleichheit fraktionsloser Abgeordneter

a) Fraktionslose Abgeordnete und fraktionsspiegelbildliche Ausschussbesetzung am Beispiel der Wüppesahl-Entscheidung

b) Fraktionslose Abgeordnete in parlamentarischen Gruppen und fraktionsspiegelbildliche Ausschussbesetzung am Beispiel der Entscheidung PDS/Linke Liste

Details

Pages
262
ISBN (PDF)
9783631928561
ISBN (ePUB)
9783631928578
ISBN (Softcover)
9783631928554
DOI
10.3726/b22466
Language
German
Publication date
2025 (April)
Keywords
spiegelbildliche Ausschussbesetzung Gleichheit der Abgeordneten parlamentarische Repräsentation Minderheitenrechte plenarersetzende Delegation Aufgaben Ausschüsse Bundestag Staatsrecht Grenzen der Delegation Delegationsverbote
Published
Berlin, Bruxelles, Chennai, Lausanne, New York, Oxford, 2025. 262 S.
Product Safety
Peter Lang Group AG

Biographical notes

Mathias Färber (Author)

Mathias Färber studierte Rechtswissenschaft an den Universitäten Bielefeld und Canterbury (Vereinigtes Königreich). Das Referendariat absolvierte er in Detmold mit Stationen im Auswärtigen Amt in Berlin und in einer internationalen Großkanzlei in Düsseldorf. Seit 2023 ist er Regierungsrat im Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen.

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