Lade Inhalt...

Zweit- und Mehrfachinsolvenzen

von Marc Popovic (Autor:in)
©2024 Dissertation 384 Seiten

Zusammenfassung

Die Insolvenzordnung regelt Konstellationen von Insolvenzverfahrenshäufungen nur zum Teil. Da mit der Neuverschuldung natürlicher Personen ein Bedürfnis für die wiederholte oder sogar gleichzeitige insolvenzverfahrensrechtliche Abwicklung besteht, existiert zugleich die Notwendigkeit, rechtssichere Regelungen für solche Verfahren aufzustellen. Insbesondere bei parallelen Zweitinsolvenzen bzgl. des Vermögens selbstständig tätiger Schuldner treten Verteilungskonflikte zwischen Alt- und Neugläubigern auf. Der Autor untersucht umfassend die damit zusammenhängenden Problemstellungen und bietet eine systematische Darstellung der rechtlichen Leitlinien zum Umgang mit zusätzlichen Insolvenzverfahren über das Vermögen natürlicher Personen. Schwerpunktmäßig werden die Fragestellungen bzgl. paralleler Zweitinsolvenzen, insbesondere zur Rechtsnatur, Geltendmachung von Abführungsbeträgen, der erneuten Geschäftsfreigabe, Anfechtungskonstellationen und die Frage des Zugangs zum Restschuldbefreiungsverfahren behandelt.

Inhaltsverzeichnis

  • Cover
  • Titel
  • Copyright
  • Autorenangaben
  • Über das Buch
  • Zitierfähigkeit des eBooks
  • Inhalt
  • Inhaltsverzeichnis
  • Vorwort
  • Abkürzungsverzeichnis
  • Einleitung
  • A. Problemstellung
  • B. Ziel und Gang der Untersuchung
  • 1. Kapitel: Der Zweitkonkurs unter Geltung der Konkursordnung
  • A. Zulässigkeit und Natur des Zweitkonkurses des Gemeinschuldners
  • I. Bedeutung der historischen Diskussion für das geltende Recht
  • II. Streitfrage der Altgläubigerbeteiligung
  • 1. Möglichkeit des Teilnahmeverzichts
  • 2. Fortwirkungstheorie
  • 3. Modell der Ersatzfunktion des Zweitkonkurses
  • 4. Bewertung
  • B. Der Sonderkonkurs als gesetzliche Abweichung vom Gesamtkonkurs
  • I. Besondere Stellung im Ordnungsrahmen
  • II. Anwendungsbereich
  • III. Abgrenzung zum Zweitkonkurs
  • C. Ergebnisse
  • 2. Kapitel: Nachgeschaltete Zweitinsolvenzverfahren als gesetzlicher Regelfall der Insolvenzordnung
  • A. Überblick und Einordnung
  • I. Ausgangspunkt: Haftungsrechtliches Gerüst des Gesetzes
  • II. Nachgeschaltete Zweitverfahren
  • III. Abgrenzung zu parallelen Zweitverfahren
  • B. Zwecksetzung von Zweitverfahren
  • C. Zuordnung des Neuerwerbs in der Insolvenzordnung
  • I. Neuerwerb als Teil der Insolvenzmasse
  • II. Haftungsumfang
  • 1. Neuerwerb
  • 2. Anfechtungspositionen
  • a) Offene Anfechtungsansprüche des Erstverfahrens
  • b) Neue Anfechtungsansprüche
  • 3. Passiva
  • III. Eingeschränkte Vergleichbarkeit zur Haftungslage nach Konkursordnung
  • IV. Zweitinsolvenzverfahren bei vorausgegangenem Konkursverfahren
  • 1. Aufeinandertreffen der Regelungssysteme von Konkurs- und Insolvenzordnung
  • 2. Lösungsansätze zur Harmonisierung des kodifikatorischen Übergangs
  • a) Streng formelle Auffassung
  • b) Formell-haftungsorientierter Ansatz
  • c) Haftungsrechtliche Lösung
  • 3. Einordnung
  • D. Die nachgeschaltete Insolvenz als Wiederholungsinsolvenz
  • I. Fehlen einer expliziten Regelung
  • II. Auswertung der gesetzlichen Regelungstechnik
  • 1. Unzulässigkeit gem. § 287a Abs. 2 S. 1 InsO
  • 2. Verlängerte Abtretungsfrist gem. § 287 Abs. 2 S. 2 InsO
  • 3. Bewertung
  • III. Heranziehung der insolvenzrechtlichen Zwecksetzungen, der verfassungsrechtlichen Würdigung und der europarechtlichen Vorgaben
  • 1. Insolvenzrechtliche Verfahrensziele
  • a) Gemeinschaftliche Befriedigung der Gläubiger gem. § 1 S. 1 InsO
  • b) Finanzieller Neuanfang des Schuldners gem. § 1 S. 2 InsO
  • 2. Verfassungsrechtliche Vorgaben
  • 3. Europarechtliche Vorgaben
  • IV. Grundzüge der Zweitantragskonstellationen
  • 1. Vorbemerkung zur Fallgruppenbildung
  • 2. Insolvenzeröffnungsverfahren
  • a) Allgemeine Voraussetzungen
  • b) Gläubigerantrag
  • aa) Verbraucherinsolvenzverfahren
  • bb) Regelinsolvenzverfahren
  • (1) Zulässigkeitsanforderungen
  • (2) Zulässigkeit von Mehrfachanträgen
  • (3) Keine Rechtshängigkeitsbindung
  • c) Schuldnerantrag
  • d) Keine entgegenstehende Rechtskraft
  • aa) Weites Begriffsverständnis von Zweitverfahren
  • bb) Antragsrücknahme oder -erledigung
  • cc) Nach Antragsabweisung
  • dd) Nach Abweisung mangels Masse
  • (1) Gläubigeranträge
  • (2) Schuldneranträge
  • 3. Das eröffnete Insolvenzverfahren
  • a) Bindung der Gläubiger an den Verfahrensmodus
  • aa) Keine Nichtteilnahme am Insolvenzverfahren
  • bb) Keine Umgehung durch Teilnahmeverzicht
  • b) Unzulässigkeit zusätzlicher Anträge
  • aa) Gläubigeranträge
  • (1) Altgläubiger
  • (2) Neugläubiger
  • bb) Schuldnerantrag
  • 4. Treuhandperiode des Restschuldbefreiungsverfahrens
  • a) Voraussetzung: Vorhandensein neuen Vermögens
  • b) Altgläubigeranträge
  • c) Neugläubigeranträge
  • d) Schuldnerantrag
  • 5. Anschließender Zeitraum
  • a) Unzulässige Zweitanträge
  • b) Zulässige Zweitanträge
  • aa) Nach Einstellung mangels Masse
  • bb) Nach sonstiger Einstellung des Verfahrens
  • cc) Nach Verfahrensaufhebung
  • (1) Rechtskraftwirkung im Erstverfahren festgestellter Forderungen
  • (2) Gläubigeranträge
  • (a) Altgläubiger
  • (b) Neugläubiger
  • (3) Schuldnerantrag
  • V. Konnex zur Verfahrenskostenstundung
  • 1. Unabhängigkeit der Verfahrensanträge
  • 2. Gerichtliche Hinweispflicht
  • E. Ergebnisse
  • 3. Kapitel: Die parallele Zweitinsolvenz über Vermögen der freigegebenen Selbstständigkeit
  • A. Nach der Negativerklärung eintretende Insolvenz
  • I. Zweitverfahren und Selbstständigkeit
  • II. Zusammenhang zwischen § 35 Abs. 2 InsO und zusätzlichen Verfahren
  • 1. Freigabe der Selbstständigkeit als Vorbedingung für ein Zweitverfahren
  • 2. Leitentscheidung des Bundesgerichtshofs
  • III. Rechtsnatur des Parallelinsolvenzverfahrens
  • 1. Diskussion um die Einordnung als Sonderinsolvenzverfahren i.S.d. § 11 Abs. 2 InsO
  • a) Bedeutung und Auswirkungen
  • b) Konsens
  • c) Streitpunkt Sondervermögen
  • d) Unterschiedliche Rechtsfolgen
  • 2. Vergleichbarkeit zu Sonderinsolvenzen
  • a) Anwendungsbereich und Zwecksetzung
  • b) Gesetzliche Regelung
  • c) Fallgruppen analoger Anwendung
  • d) Bewertung
  • 3. Meinungsstand
  • a) Neues Verfahren über Schuldnervermögen
  • aa) Darstellung
  • bb) Bewertung
  • (1) Haftungstrennung durch Negativerklärung
  • (2) Subsumtion unter § 11 Abs. 2 Nr. 2 InsO
  • (a) Konzeption und Analogiefähigkeit des § 11 Abs. 2 Nr. 2 InsO
  • (b) Vergleichbare Interessenlage
  • (c) Vorliegen einer planwidrigen Regelungslücke
  • (d) Ergebnis
  • (3) Ausnahmecharakter von Sonderinsolvenzen kraft gesetzlicher Wertung
  • (4) Grundsätzliches zum Masseumfang
  • b) Isoliertes Verfahren über insolvenzfähiges Sondervermögen mit rein prozessualem Schuldnerbezug
  • aa) Darstellung
  • bb) Bewertung
  • (1) Keine Rechtssubjektivität des Sondervermögens
  • (2) Vermögensbezogene Neuausrichtung durch Geschäftsfreigabe
  • c) Gesondertes Verfahren über Schuldnervermögen aus freigegebener Selbstständigkeit
  • aa) Darstellung
  • bb) Bewertung
  • (1) Materielle Haftungsbeschränkung auf gesondertes Vermögen
  • (2) Aufspaltung nach vermögensrechtlichen Sphären
  • (3) Keine auf Vermögensteile beschränkte Restschuldbefreiung
  • 4. Entwicklung eines weitergehenden Ansatzes: Modell einer geschichteten Vermögensverantwortlichkeit
  • a) Entstehung der Zweitinsolvenzmasse der beruflichen Sphäre
  • b) Mehrstufige Haftungssonderung
  • aa) Rechtsträgerschaft des Schuldners über das Sondervermögen
  • bb) Zweckbindung und Haftungssonderung durch Negativerklärung
  • (1) Allgemeine Kriterien zur Sondervermögensbildung
  • (2) Anwendung der Kriterien auf Neuerwerb aus Selbstständigkeit
  • (3) Zwecksetzung durch Zweckerklärung des § 35 Abs. 2 S. 1 InsO
  • (4) Zweitinsolvenzmasse als doppeltes Sondervermögen
  • cc) Funktionale Ähnlichkeiten zur Nachlassinsolvenz: freies Vermögen aus Selbstständigkeit als permanentes, potenzielles Sondervermögen
  • dd) Ergebnis
  • c) Systematische Ausnahmestellung von parallelen Zweitinsolvenzen in der Insolvenzordnung
  • d) Eingeschränktes Partikularverfahren bei Gesamtvollstreckung über Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit parallel zum Erstverfahren
  • e) Konstant eingeschränktes Partikularverfahren bei Gesamtvollstreckung während der Treuhandperiode
  • aa) Aufrechterhaltung der Haftungstrennung
  • bb) Haftungserstreckung auf berufliche Sphäre
  • cc) Schutz der haftungsrechtlichen Position der Altgläubiger
  • dd) Harmonisierung der Beteiligteninteressen
  • 5. Ergebnis
  • IV. Programmatische Ausrichtung paralleler Verfahren
  • 1. Zwecksetzung
  • 2. Einschränkung durch Fortwirkung des Erstverfahrens
  • B. Verfahrensrechtliche Ausgestaltung
  • I. Sachentscheidungsvoraussetzungen
  • 1. Antragsrecht
  • a) Abschließende Regelung des § 38 InsO
  • b) Unzulässigkeit von Altgläubigeranträgen
  • aa) Anwendung des § 38 InsO
  • (1) Anwendungsbereich des § 38 InsO
  • (2) Subsumtion des Altgläubigers unter den Begriff des Insolvenzgläubigers
  • (a) Begründeter Vermögensanspruch
  • (b) Eigenschaft als persönlicher Gläubiger
  • (3) Ergebnis
  • bb) Bei Teilnahme am Erstverfahren
  • cc) Bei Nichtteilnahme am Erstverfahren
  • dd) Fehlende Befugnis zur Forderungsanmeldung
  • c) Neugläubigeranträge
  • aa) Zulässigkeit von Zweitinsolvenzanträgen
  • bb) Keine teleologische Reduktion des Begriffs der persönlichen Gläubiger im Rahmen des § 38 InsO
  • cc) Keine Unterscheidung zwischen privaten und beruflichen Neugläubigern
  • dd) Vorliegen eines rechtlichen Interesses
  • (1) Personenidentische Gläubiger
  • (2) Keine Glaubhaftmachung neuen Vermögens
  • d) Eigenantrag des Schuldners
  • aa) Echter Zweitantrag
  • bb) Konnex zur Verfahrenskostenstundung
  • 2. Auslegung eines Antrags als eingeschränkter Insolvenzeröffnungsantrag
  • a) Auslegungsbedürftige Anträge
  • b) Prüfpflicht des Insolvenzgerichts
  • 3. Ergebnis
  • II. Verfahrenselemente des Masseerhalts
  • 1. Vor Insolvenzeröffnung
  • a) Anordnung vorläufiger Maßnahmen gem. § 21 InsO
  • b) Vorläufige Insolvenzverwaltung gem. § 21 Abs. 2 Nr. 1 Hs. 1 InsO
  • aa) Sachverständigenbestellung
  • bb) Keine analoge Anwendung von § 35 Abs. 2 InsO
  • c) Mitwirkungspflichten des Schuldners, § 20 InsO
  • d) Informationspflicht des Schuldners
  • 2. Ab Insolvenzeröffnung
  • a) Vollstreckungsverbote
  • aa) Im Erstverfahren
  • (1) Vollstreckungsverbot, § 89 InsO
  • (2) Vollstreckungsverbot bei Masseverbindlichkeiten, § 90 InsO
  • (3) Gleichbehandlung der Gläubiger, § 294 InsO
  • bb) Im Zweitverfahren
  • (1) Vollstreckungsverbot, § 89 InsO
  • (2) Vollstreckung vor Verfahrenseröffnung, § 88 InsO
  • b) Aufrechnung gem. § 94, § 96 InsO
  • aa) Keine bestehende Aufrechnungslage i.S.d. § 94 InsO für Altgläubiger
  • bb) Aufrechnungsverbot gem. § 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO
  • cc) Aufrechnungsverbot gem. § 96 Abs. 1 Nr. 4 InsO
  • (1) Keine Anwendung auf Neugläubigerforderungen nach Geschäftsfreigabe
  • (2) Keine Anwendung auf Altgläubigerforderungen gegenüber Neuerwerb nach Geschäftsfreigabe
  • c) Ausschluss sonstigen Rechtserwerbs gem. § 91 InsO
  • aa) Bestehende Forderungen
  • bb) Künftige und bedingte Forderungen
  • (1) Altgläubiger des Erstverfahrens
  • (2) Neugläubiger des Erstverfahrens
  • III. Zweitinsolvenzverwaltung
  • 1. Keine Deckungsgleichheit mit klassischer Sonderinsolvenzverwaltung
  • a) Übertragbarkeit von Regeln der Sonderinsolvenz?
  • b) Anwendungsbereich für Sonderinsolvenzverwaltung in den Fällen des § 11 Abs. 2 InsO
  • c) Keine vergleichbare Problemstellung
  • 2. Ausrichtung an der Tauglichkeitsprüfung des Insolvenzverwalters
  • a) Allgemeine Kriterien
  • b) Anknüpfungspunkte für Tauglichkeitszweifel
  • aa) Forderungsanmeldung
  • bb) Abführungsbeträge
  • cc) Eröffnungsbeschluss
  • dd) Schadensersatz
  • c) Mitteilungspflicht
  • 3. Eigenständige Sonderinsolvenzverwaltung im Rahmen der Zweitinsolvenzverwaltung
  • 4. Ergebnis
  • IV. Auskunfts- und Mitwirkungspflicht des Schuldners
  • C. Gläubigerbefriedigung im Zweitinsolvenzverfahren
  • I. Die Geschäftsfreigabe als funktionaler Rahmen der Parallelinsolvenz
  • 1. Informationspflicht gem. § 35 Abs. 3 S. 1 InsO
  • 2. Umgrenzung des Masseumfangs durch materielle Reichweite der Negativerklärung
  • a) Wirkung als Enthaftungserklärung
  • b) Verhältnis zum Pfändungsschutz
  • c) Möglichkeit zusätzlicher Einzelfreigaben
  • II. Der Umfang der Zweitinsolvenzmasse
  • 1. Pfändungsgeschützes Vermögen
  • a) Abgrenzung zum Vermögen des Erstverfahrens
  • b) Verhältnis zur Betriebsfreigabe
  • aa) Unpfändbare Sachen gem. § 36 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 Nr. 2 Hs. 2 InsO
  • bb) Neuerwerb
  • 2. Vermögen aus der selbstständigen Tätigkeit
  • a) Mehrere Selbstständigkeiten der beruflichen Haftungssphäre
  • b) Neuerwerb
  • c) Freigegebenes Vermögen der Selbstständigkeit
  • aa) Der Selbstständigkeit gewidmetes Vermögen
  • bb) Vermögenssurrogate
  • (1) Erlöse aus Geschäftsvermögen
  • (2) Erlöse aus unpfändbarem Vermögen
  • (a) Bei laufendem Erstverfahren
  • (b) Nach Aufhebung des Erstverfahrens
  • cc) Debitorenforderungen aus Dauerschuldverhältnissen
  • (1) Voraussetzung: vollendeter Erwerbstatbestand
  • (2) Ausnahmsweise ausreichend: gesicherte Rechtsposition
  • (3) Einseitig offene Forderung
  • (4) Teilbare Leistungen
  • d) Durch Einzelfreigabe übergegangenes Vermögen
  • 3. Abführungsbeträge gem. § 35 Abs. 2 S. 2, § 295a Abs. 1 S. 1 InsO
  • a) Wesen der rückwärtsgewandten Zahlungen
  • aa) Abführungspflicht im Insolvenzverfahren
  • (1) Zahlungspflicht
  • (2) Zahlungshöhe
  • bb) Wandel zur Obliegenheit während der Treuhandperiode
  • cc) Mitwirkungspflicht des Schuldners aus § 295a Abs. 2 S. 1 InsO
  • b) Problemstellung
  • aa) Aufeinandertreffen von Befriedigungsinteressen
  • bb) Rechtliche Einordnung des Abführungsbetrags
  • c) Meinungsspektrum
  • aa) Grundsätzliche Zuordnung zur Erstverfahrensmasse
  • (1) Darstellung
  • (2) Bewertung
  • bb) Insolvenzübergreifende Lösung: Lehre von der materiellen Verfahrenseinheit
  • (1) Darstellung
  • (2) Bewertung
  • cc) Masseverbindlichkeit
  • (1) Darstellung
  • (2) Bewertung
  • (a) Bzgl. der Beträge gem. § 35 Abs. 2 S. 2, § 295a Abs. 1 S. 1 InsO
  • (b) Bzgl. der Beträge nach § 287 Abs. 2 S. 1 InsO
  • dd) Qualität eines Absonderungsrechts
  • (1) Darstellung
  • (2) Bewertung
  • (a) Nichtvorliegen der Normvoraussetzungen
  • (b) Keine Massebevorzugung durch Sicherung des Abführungsanspruchs
  • ee) Betrachtung wirtschaftlicher Folgen
  • (1) Darstellung
  • (2) Bewertung
  • ff) Freigabelösung
  • (1) Darstellung
  • (2) Bewertung
  • (a) Kein Recht auf Freigabe der selbstständigen Tätigkeit
  • (b) Wertungen zum Abführungsanspruch und § 91 Abs. 1 InsO
  • (c) Wertungen zu § 287 Abs. 1 InsO und § 91 InsO
  • gg) Pfändungsschutzlösung
  • (1) Darstellung
  • (a) Erweiterung des pfändungsgeschützten Vermögens
  • (b) Unterfall: Forderungsanmeldung
  • (c) Vorrang rechtsgeschäftlicher Abreden
  • (d) Einstufung in der Treuhandperiode
  • (2) Bewertung
  • (a) Gleichlauf mit übrigen Pfändungsschutzbeträgen
  • (b) Gleichrang mit gesetzlichen 
Pfändungsausnahmen
  • (c) Aushändigung durch den Schuldner
  • (d) Neutralität der Verfahrensvorschriften
  • (e) Einbeziehung des Neugläubigerschutzgedankens
  • (f) Wertungseinheit in der Treuhandperiode
  • hh) Anmeldung als Insolvenzforderung
  • (1) Darstellung
  • (2) Bewertung
  • ii) Ergebnis
  • 4. Anfechtungspositionen
  • a) Vorbemerkung
  • b) Rechtshandlungen des Erstinsolvenzverwalters
  • aa) Anfechtbarkeit von Insolvenzverwalterhandlungen?
  • bb) Urteil des AG Mannheim: Keine Anfechtung von Schlussverteilungszahlungen des Erstverfahrens
  • (1) Darstellung
  • (2) Einordnung
  • (a) Anspruchsbegrenzung auf die Zweitverfahrensmasse
  • (b) Gläubigerbenachteiligung
  • (c) Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit
  • (d) Anfechtungsfrist
  • (e) Anfechtungsfestigkeit von Erstverwalterhandlungen
  • (f) Ergebnis
  • cc) Ansatz von Busching/Klersy: Verfahrensverbindung
  • (1) Anknüpfungspunkt
  • (2) Darstellung
  • (a) Bildung einer Gesamtgläubigerschaft
  • (b) Vergleich zur Anfechtung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters
  • (3) Bewertung
  • (a) Sachlicher Anwendungsbereich
  • (b) Persönlicher Anwendungsbereich
  • (c) Tatbestandsvoraussetzungen
  • (d) Gegenargumente
  • (e) Ergebnis
  • dd) Anfechtungsansprüche des Erstverfahrens
  • (1) Offene Anfechtungsansprüche
  • (2) Geltend gemachte Anfechtungsansprüche
  • c) Überzahlungen des Schuldners an die Erstverfahrensmasse
  • aa) Rechtshandlung gem. § 129 Abs. 1 InsO
  • bb) Vornahme vor Verfahrenseröffnung
  • cc) Gläubigerbenachteiligung
  • (1) Betragsmäßig vollständige Zahlungen
  • (2) Überobligatorische Zahlungen
  • dd) Besondere Voraussetzungen des § 133 Abs. 1 InsO
  • (1) Anfechtungszeitraum
  • (2) Gläubigerbenachteiligungsvorsatz
  • (3) Kenntnis des Anfechtungsgegners
  • ee) Ergebnis
  • 5. Passiva
  • III. Ergebnis
  • D. Beendigung der Selbstständigkeit des Schuldners
  • I. Begrenzte materielle Priorität des Erstverfahrens
  • II. Teilweise Aufnahme einer angestellten Beschäftigung
  • 1. Neuerwerb
  • 2. Auswirkung auf die Abführungsbeträge
  • 3. Zugehörigkeit der Betriebsmittel
  • a) Vor Zweitinsolvenzeröffnung
  • b) Vor Negativerklärung im Zweitverfahren
  • c) Nach Negativerklärung im Zweitverfahren
  • III. Vollständige Aufgabe der Selbstständigkeit
  • 1. Neuerwerb
  • 2. Auswirkungen auf die Abführungsbeträge
  • 3. Zugehörigkeit der Betriebsmittel
  • a) Vor Zweitinsolvenzeröffnung
  • b) Ab Zweitverfahrenseröffnung und vor Negativerklärung im Zweitverfahren
  • c) Nach Negativerklärung im Zweitverfahren
  • IV. Tod des Schuldners nach Freigabe der Selbstständigkeit
  • V. Aufhebung der Negativerklärung durch Gläubigerentscheid
  • 1. Einsetzen der Aufhebungswirkung ex nunc
  • 2. Keine zusätzliche Erklärung des Erstverwalters
  • 3. Zuweisung von Vermögen und Verbindlichkeiten bei Rückholung
  • 4. Auswirkung auf den Verfahrensstatus
  • a) Insolvenzeröffnungsverfahren
  • b) Eröffnetes Verfahren
  • aa) Verfahrenseinstellung
  • bb) Gesetzliche Teilrückabwicklung
  • (1) Verfügungen nach Unwirksamkeitsanordnung
  • (2) Keine Rückabwicklung früherer Verfügungen
  • (a) Bestehenbleiben von Verfügungen
  • (b) Keine gebundene Positiverklärung
  • (c) Quotale Befriedigung?
  • cc) Anfechtbarkeit von Zwischenverfügungen?
  • (1) Masseschutz nach Reintegrierung des Vermögens der Selbstständigkeit
  • (2) Nur ausnahmsweise Anwendung des Anfechtungsrechts nach Verfahrenseröffnung
  • (3) Keine Anfechtbarkeit von Handlungen außerhalb des Insolvenzverfahrens
  • (a) Vergleich zu einer erneuten Insolvenzeröffnung
  • (b) Analoge Anwendung der Anfechtungsvorschriften über § 147 Abs. 1 InsO?
  • (c) Ergebnis
  • 5. Zeitliche Grenzen
  • 6. Erneute Freigabe kraft Gläubigerentscheid
  • VI. Gewerbe- und berufsrechtliche Beendigung der Schuldnertätigkeit
  • 1. Doppelte Rechtsstellung des Insolvenzschuldners
  • 2. Der gewerberechtliche Zulassungsentzug
  • a) Anwendungsbereich des § 12 GewO
  • b) Gewerbeuntersagung nach Negativerklärung
  • c) Anforderungen an institutionelle Gläubiger
  • d) Vermögensverwertung
  • 3. Die berufsrechtliche Beendigung der Berufszulassung des Schuldners
  • a) Zulassungswiderruf
  • b) Vermögensverwertung bei Zulassungsentzug vor Freigabe
  • c) Separate Verwertung nach Freigabe
  • 4. Automatisches Entfallen von Tätigkeitsverboten gem. § 301 Abs. 4 S. 1 InsO
  • a) Anwendungsbereich
  • b) Keine Wirkung für Insolvenzplanverfahren
  • c) Bedeutung für Erstverfahren
  • VII. Ergebnis
  • E. Ergebnisse
  • 4. Kapitel: Vorzüge der Anwendung der besonderen Verfahrensformen im Parallelverfahren
  • A. Anwendbarkeit in Zweitverfahren
  • B. Vorläufiges Eigenverwaltungsverfahren
  • I. Anwendungsbereich
  • II. Voraussetzungen
  • 1. Eigenverwaltungsplanung
  • 2. Keine Aufhebungsgründe
  • III. Vorteile in Zweitverfahren
  • 1. Gläubigerbefriedigung und Kontrolle
  • 2. Konzeptentwicklung
  • C. Schutzschirmverfahren
  • D. Verfahrensdurchführung in Eigenverwaltung
  • I. Anwendungsbereich
  • II. Voraussetzungen
  • 1. Antrag und Eigenverwaltungsplanung
  • 2. Keine Aufhebungsgründe
  • III. Vorteile in Zweitverfahren
  • 1. Gläubigerbefriedigung
  • 2. Betriebsfortführung
  • 3. Vermögen
  • 4. Keine Drittverfahren
  • E. Der Insolvenzplan als Sanierungsinstrument für natürliche Personen
  • I. Anwendungsbereich
  • II. Vorteile
  • 1. Entschuldung
  • 2. Finanzierung
  • 3. Betriebsfortführung
  • 4. Abführungsbeträge
  • 5. Keine Drittverfahren
  • III. Risiken
  • F. Eigenverwaltender Schuldner im Planverfahren
  • G. Ergebnisse
  • 5. Kapitel: Restschuldbefreiung in Zweitverfahren
  • A. Nachgeschaltete Zweitinsolvenz
  • I. Anwendungsbereich
  • II. Zulässigkeit neuer Anträge
  • 1. Sperrfristen
  • a) Gesetzliche Sperrfristen
  • b) Nichtgesetzliche Sperrfristen
  • aa) Rechtslage vor dem 01.07.2014: Sperrfristrechtsprechung des Bundesgerichtshofs
  • bb) Rechtslage seit dem 01.07.2014
  • 2. Antragskonstellationen
  • a) Antragstellung innerhalb desselben Verfahrens
  • b) Sperre durch vorangegangene Erteilung der Restschuldbefreiung
  • c) Antragsrücknahme nach Versagungsantrag im gleichen Verfahren
  • d) Antragsrücknahme im Erstverfahren und Neubeantragung im Zweitverfahren
  • 3. Gesetzgeberische Entscheidung zur gegenwärtigen Regelungslage
  • 4. Abtretungsfrist in Wiederholungsverfahren
  • 5. Verhältnis zur Kostenstundung
  • a) Bedeutung
  • b) Vorwirkung gem. § 4a Abs. 1 S. 3, S. 4 InsO i.V.m. § 290 Abs. 1 Nr. 1 InsO
  • c) Vorwirkung in den Fällen des § 287a Abs. 2 InsO
  • d) Keine wertungsmäßige Sperrfrist im Stundungsverfahren
  • e) BGH-Rechtsprechung zu § 302 InsO
  • III. Versagung der Restschuldbefreiung
  • B. Parallele Zweitinsolvenz
  • I. Anwendbarkeit der Vorschriften zum Restschuldbefreiungsverfahren?
  • 1. Problemstellung
  • 2. Wortlaut
  • 3. Telos
  • 4. Gesetzesbegründung
  • 5. Systematik
  • II. Unzulässigkeit eines Restschuldbefreiungsantrags
  • 1. Antragskonstellationen
  • a) Laufendes Restschuldbefreiungsverfahren im Erstverfahren
  • aa) Ausgangspunkt
  • bb) Einordnung
  • (1) Anderer Antragsgegenstand
  • (2) Fehlendes Rechtsschutzinteresse
  • (3) BGH: Analogie zu § 287a Abs. 2 Nr. 1 
Var. 1 InsO
  • (a) Entscheidungsinhalt
  • (b) Planwidrigkeit der Regelungslücke für die Rechtslage ab dem 01.10.2020?
  • (c) Vorzugswürdige Lösung über Rechtsschutzbedürfnis
  • b) Erteilte Restschuldbefreiung im andauernden Erstverfahren
  • aa) Ausgangspunkt
  • bb) Einordnung
  • c) Erstmalige Beantragung der Restschuldbefreiung im Zweitverfahren
  • aa) Ausgangspunkt
  • bb) Einordnung
  • 2. Keine Hinweispflicht
  • 3. Ergebnis
  • III. Keine Kostenstundung
  • C. Ergebnisse
  • 6. Kapitel: Zulässigkeit von Drittinsolvenzen
  • A. Übersicht
  • B. Nach- bzw. zwischengeschaltetes Folgeverfahren über Privatvermögen
  • I. Einordnung des sachlichen Anwendungsbereichs
  • II. Teilnahmeberechtigung
  • 1. Ehemalige Gläubiger des nachgeschalteten Zweitverfahrens
  • 2. Ehemalige Gläubiger des parallelen Zweitverfahrens
  • III. Masseumfang
  • IV. Gesamtentschuldung per Restschuldbefreiung
  • 1. Gesamtentschuldung
  • 2. Sperrfrist bei vorheriger Versagung
  • 3. Keine zusätzlichen Zeitschranken für die Restschuldbefreiung bei Drittverfahren
  • C. Folgeverfahren nach erneuter Freigabe der Selbstständigkeit
  • I. Verfahrensvoraussetzungen
  • 1. Insolvenzantrag
  • a) Allgemeines
  • b) Keine Verfahrensverbindung
  • 2. Rechtsschutzinteresse
  • 3. Insolvenzgrund
  • II. Geltung der Regeln zu Parallelinsolvenzen
  • III. Zulässigkeit einer erneuten Freigabe in Parallelverfahren
  • 1. Einbeziehung der Wertungen zur Berufsfreiheit des Schuldners
  • 2. Anwendbarkeit des § 35 Abs. 2 S. 1 InsO?
  • a) Wortlaut
  • b) Teleologische Auslegung
  • c) Systematische Auslegung
  • d) Historische Auslegung
  • e) Ergebnis
  • 3. Kollision zweier Abführungsverpflichtungen bei Anwendung des § 35 Abs. 2 S. 2 InsO?
  • a) Abführungsverpflichtung aus dem Erstverfahren
  • b) Obliegenheitsbeträge zugunsten des Erstverfahrens
  • c) Lösungsansätze
  • aa) Kompensation mittels echter Freigabe
  • (1) Darstellung
  • (2) Bewertung
  • (a) Grundsätzlicher Anwendungsgleichrang von gewohnheitsrechtlicher und gesetzlicher Freigabevariante
  • (b) Direkte Anwendbarkeit des § 35 Abs. 2 S. 1 InsO
  • (c) Deutungshoheit der gesetzlichen Freigabeform der Geschäftsfreigabe
  • (d) Rechtsfolge der Geschäftsfreigabe als systematischer Anknüpfungspunkt
  • (e) Ergebnis
  • bb) Teleologische Reduktion des § 35 Abs. 2 S. 2 InsO im Zweitverfahren
  • (1) Darstellung
  • (2) Bewertung
  • (a) Orientierung an der gesetzlichen Risikoverteilung des § 35 Abs. 2 InsO
  • (b) Keine anderweitige Rechtsgestaltung
  • (c) Ergebnis
  • cc) Stellungnahme
  • (1) Entstehen des Ausgleichsanspruchs
  • (2) Kein Ausschluss des Ausgleichsanspruchs
  • (3) Variable Höhe eines weiteren Ausgleichsanspruchs
  • (4) Ergebnis
  • d) Umgang mit einem Zustand der Dauerinsolvenz
  • D. Übergeleitete Insolvenzverfahren
  • I. Verfahrenskonstellation
  • II. Nachlassinsolvenzen als Folgeverfahren
  • 1. Zweck und Ablauf des Nachlassinsolvenzverfahrens
  • 2. Masseumfang des Nachlassinsolvenzverfahrens
  • 3. Doppelinsolvenz von Nachlass und schuldnerischem Eigenvermögen
  • 4. Das fortgesetzte Nachlassinsolvenzverfahren beim Tod des Schuldners in der Insolvenz
  • 5. Ergänzende Nachlassinsolvenzverfahren
  • III. Verfahrenshäufung bei Überleitungen
  • E. Ergebnisse
  • Ergebnisse
  • Literaturverzeichnis

Vorwort

Die vorliegende Arbeit wurde von der Juristischen Fakultät der Georg-August-Universität Göttingen im Sommersemester 2023 als Dissertation angenommen. Für die Veröffentlichung wurden Rechtsprechung und Literatur bis einschließlich November 2023 berücksichtigt.

Mein besonderer Dank gilt an erster Stelle meinem Doktorvater, Herrn Professor Dr. Dr. h.c. Martin Ahrens. Er hat dieses Thema angeregt und die Entstehung dieser Arbeit von Beginn an durch wertvolle Ratschläge gefördert. Dankbar bin ich ihm auch für die ersten Einblicke in das Insolvenzrecht, die ich als studentische Hilfskraft an seinem Lehrstuhl erhielt und die mein Interesse daran maßgeblich geprägt haben, sowie für die Aufnahme in seine Schriftenreihe. Herrn Professor Dr. Dr. h.c. Volker Lipp danke ich für die zügige Erstellung des Zweitgutachtens.

Bei meiner Ehefrau, Ulrike Tschiedel, bedanke ich mich von ganzem Herzen für den bedingungslosen und liebevollen Rückhalt für dieses Vorhaben und in allen Lebenslagen. Bedanken möchte ich mich auch bei meiner Schwester, Mona Künnemann, und meinen Freunden Hendrik Pfaff und Marius Tauchmann, die mich begleitet und unterstützt haben. Meinen Eltern, Petar und Carmen Popovic, gilt mein größter Dank für die uneingeschränkte Unterstützung auf meinem gesamten Lebensweg.

München, im April 2024

Marc Popovic

Abkürzungsverzeichnis

a.A.

andere Ansicht

ABl.

Amtsblatt der Europäischen Union

Abs.

Absatz

a.F.

alte Fassung

AG

Amtsgericht

Alt.

Alternative

Anm.

Anmerkung

AnwZert InsR

AnwaltZertifikatOnline – Insolvenzrecht

Art.

Artikel

Aufl.

Auflage

BAG

Bundesarbeitsgericht

BÄO

Bundesärzteordnung

BGBl.

Bundesgesetzblatt

BeckRS

Beck-Rechtsprechung

Begr.

Begründung (innerhalb von Fußnoten)

Begründer (innerhalb des Literaturverzeichnisses)

Beschl.

Beschluss

BFH

Bundesfinanzhof

BGB

Bürgerliches Gesetzbuch

BGBl.

Bundesgesetzblatt

BGH

Bundesgerichtshof

BGHZ

Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Zivilsachen

BNotO

Bundesnotarordnung

BRAO

Bundesrechtsanwaltsordnung

BSG

Bundessozialgericht

BT-Drucks.

Bundestagsdrucksache

BVerfG

Bundesverfassungsgericht

bzw.

beziehungsweise

ders.

derselbe

d.h.

das heißt

dies.

dieselbe

DIHK

Deutsche Industrie- und Handelskammer

Diss.

Dissertation

DRZ

Deutsche Rechts-Zeitschrift

DStR

Deutsches Steuerrecht

DZWIR

Deutsche Zeitschrift für Wirtschaft- und Insolvenzrecht

EGInsO

Einführungsgesetz zur Insolvenzordnung

Einl.

Einleitung

EstG

Einkommenssteuergesetz

EU

Europäische Union

EUR

Euro

e.V.

eingetragener Verein

EWiR

Entscheidungen zum Wirtschaftsrecht

f.; ff.

folgende

Fn.

Fußnote

FS

Festschrift

GastG

Gaststättengesetz

ggf.

gegebenenfalls

GewO

Gewerbeordnung

GesO

Gesamtvollstreckungsordnung

gem.

gemäß

GewArch

Gewerbearchiv Zeitschrift für Wirtschaftsverwaltungsrecht

GewO

Gewerbeordnung

GG

Grundgesetz

GlRStG

Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte

HGB

Handelsgesetzbuch

Hrsg.

Herausgeber

Hs.

Halbsatz

INDat Report

Fachmagazin für Restrukturierung, Sanierung und Insolvenz

InsbürO

Zeitschrift für Insolvenzbüro

InsO

Insolvenzordnung

InSOAnfRSVG

Gesetz zur Verbesserung bei Anfechtungen nach der Insolvenzordnung und nach dem Anfechtungsgesetz

i.d.F.

in der Fassung

i.S.d.

im Sinne des

i.V.m.

in Verbindung mit

jurisPR-InsR

Juris PraxisReport Insolvenzrecht

JuS

Juristische Schulung

JZ

JuristenZeitung

Kap.

Kapitel

KO

Konkursordnung

krit.

kritisch

KSI

Krisen-, Sanierungs- und Insolvenzberatung

KSzW

Kölner Schrift zum Wirtschaftsrecht

KTS

Zeitschrift für Insolvenzrecht

LAG

Landesarbeitsgericht

LG

Landgericht

lit.

littera

LMK

Lindenmaier-Möhring Kommentierte BGH-Rechtsprechung

LSG

Landessozialgericht

MDR

Monatsschrift für Deutsches Recht

m.w.N.

mit weiteren Nachweisen

ND

Nachdruck

n.F.

neue Fassung

NJW

Neue Juristische Wochenschrift

NJW-RR

NJW Rechtsprechungsreport

NJW-Spezial

Neue Juristische Wochenschrift Spezial

Nr.

Nummer

NZI

Neue Zeitschrift für das Recht der Insolvenz und Sanierung

NZI aktuell

Neue Zeitschrift für das Recht der Insolvenz und Sanierung aktuell

OLG

Oberlandesgericht

PartGG

Partnerschaftsgesellschaftsgesetz

RdA

Recht der Arbeit

RegE

Regierungsentwurf

RG

Reichsgericht

RGZ

Entscheidungen des Reichsgericht in Zivilsachen

RL

Richtlinie

Rn.

Randnummer

RNotZ

Rheinische Notar-Zeitschrift

Rpfleger

Der Deutsche Rechtspfleger

S.

Satz (innerhalb von Normenbezeichnungen)Seite (innerhalb von Fundstellennachweisen)

SanInsFoG

Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts

SGB

Sozialgesetzbuch

sog.

sogenannte

StBerG

Steuerberatungsgesetz

StenBer

Stenografischer Bericht/ Plenarprotokoll

Ulp.

Ulpian

Urt.

Urteil

v.

vom

VDuG

Gesetz zur gebündelten Durchsetzung von Verbraucherrechten

VerglO

Vergleichsordnung

VerschG

Verschollenheitsgesetz

VG

Verwaltungsgericht

vgl.

vergleiche

VIA

Verbraucherinsolvenz aktuell

VID

Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands e.V.

WaffG

Waffengesetz

WM

Wertpapier-Mitteilungen

WPO

Wirtschaftsprüferordnung

WuB

Entscheidungssammlung zum Wirtschafts- und Bankrecht

z.B.

zum Beispiel

ZInsO

Zeitschrift für das gesamte Insolvenzrecht

ZIP

Zeitschrift für Wirtschaftsrecht

ZPO

Zivilprozessordnung

ZRP

Zeitschrift für Rechtspolitik

ZVI

Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht

ZZP

Zeitschrift für Zivilprozess

Für weitere Abkürzungen wird verwiesen auf die Bedeutung bei: Hildebert Kirchner, Abkürzungsverzeichnis der Rechtssprache, 10. Auf., Berlin 2021.

Einleitung

A. Problemstellung

Die erfolgreiche Beendigung der Insolvenz ermöglicht dem Schuldner einen wirtschaftlichen Neuanfang. Im Unterschied zu insolventen Unternehmen, die saniert oder liquidiert und aufgelöst werden, erstreckt sich der rechtliche Wirkungsrahmen natürlicher Personen zunächst auf eine menschliche Lebensdauer. Im Leben nach der Insolvenz muss ein angemessenes Wirtschaften möglich sein, weshalb der Gesetzgeber die Perspektive auf Befreiung von nicht bedienten Verbindlichkeiten geschaffen hat.1 Vor einer Neuverschuldung nach dem abgeschlossenen Insolvenzverfahren, aber auch während dieses noch andauert, ist der Schuldner nicht geschützt. Häufig führen gerade bei selbstständig tätigen Schuldnern dieselben Gründe, die vor der Insolvenz für eine Verschuldung ursächlich waren, nach oder sogar im Insolvenzverfahren zu einer Neuverschuldung.2 Die Erfahrung einer Insolvenz muss somit für natürliche Personen kein einmaliges Vorkommnis bedeuten. Vielmehr kann die Aussicht, im eröffneten Insolvenzverfahren Vollstreckungsschutz auch vor Vollstreckungen von Neugläubigern zu erhalten und langfristig eine Befreiung von Restschulden zu erlangen, Schuldner motivieren, neue Insolvenzanträge zu stellen.3

Gleichzeitig soll die Insolvenz kein zyklischer Zustand sein. Im besten Fall ist die materielle Insolvenz nach der Durchführung eines Insolvenzverfahrens überwunden. Eine weitere Verschuldung schon im laufenden Verfahren ist in der Praxis jedoch kein Einzelfall. In der Folge dehnt sich die wirtschaftliche Krise des Insolvenzschuldners zum Dauerzustand aus.

Mehrfachinsolvenzen existieren in diesem Zusammenhang in verschiedenen Erscheinungsformen. Die Varianten von Zweitverfahren unterscheiden sich in ihrem Anwendungsbereich und ihrer verfahrensrechtlichen Gestaltung. Für eine Unterteilung ist nach zwei Gesichtspunkten zu systematisieren: Zum einen kann eine Differenzierung anhand der zeitlichen Dimension vorgenommen werden. Zum anderen ist auf eine Zuweisung von Vermögensmassen und deren Rechtsbeziehung zum Schuldner abzustellen. Die zeitliche Einordnung ist von Bedeutung, da das Entstehen neuen Vermögens dieser Gesetzlichkeit folgt und einen neuen Haftungszugriff erst ermöglicht. Dabei ist zwischen aufeinanderfolgenden – nachgeschalteten – und parallel stattfindenden neuen Verfahren – parallelen Zweitverfahren – zu unterscheiden.

Als Grundkonstellation sind in einer linearen Struktur hintereinander stattfindende Insolvenzen einer natürlichen Person und ihres gesamten gem. § 11 Abs. 1 S. 1 InsO erfassten Vermögens von Bedeutung.4 Aufgrund der Regelung des § 35 Abs. 1 InsO, die während des Verfahrens entstehendes Vermögen der Insolvenzmasse zuordnet, ist ein weiteres Insolvenzverfahren erst nach Aufhebung des Erstverfahrens zulässig.5 Nach einem beendeten Insolvenzverfahren ist die Eröffnung eines neuen Verfahrens über das Vermögen eines Schuldners möglich, wenn neues Vermögen eine Haftungsgrundlage für eine neue Gesamtvollstreckung bietet. Ein neues Verfahren kann eröffnet werden, wenn eine neue Forderung und ein Eröffnungsgrund vorliegen.6 Vor dem Hintergrund der gesetzlichen Konzeption, die einen neuen Antrag auf Restschuldbefreiung und damit einhergehend einen neuen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens als zwingende Voraussetzung vorsieht, sind nachgeschaltete Zweitinsolvenzen als Wiederholungsverfahren grundsätzlich zulässig.7

Details

Seiten
384
Jahr
2024
ISBN (PDF)
9783631915202
ISBN (ePUB)
9783631915219
ISBN (Hardcover)
9783631915134
DOI
10.3726/b21590
Sprache
Deutsch
Erscheinungsdatum
2024 (Mai)
Schlagworte
Insolvenzordnung Insolvenzverfahren Insolvenzverfahrenshäufungen Schuldner Vermögen parallele Zweitinsolvenzen
Erschienen
Berlin, Bruxelles, Chennai, Lausanne, New York, Oxford, 2024. 384 S.

Biographische Angaben

Marc Popovic (Autor:in)

Marc Popovic studierte Rechtswissenschaften in Hannover, Göttingen und Stellenbosch (Südafrika). Er arbeitet als Rechtsanwalt in München.

Zurück

Titel: Zweit- und Mehrfachinsolvenzen