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Sach- und andere nicht-pekuniäre Leistungsverpflichtungen des Arbeitgebers im Betriebsübergang

von Paul Kintrup (Autor:in)
©2023 Dissertation 176 Seiten

Zusammenfassung

Arbeitgeberleistungen jenseits des reinen Arbeitsentgelts sind seit langer Zeit ein beliebtes Mittel zur Bindung und Incentivierung von Beschäftigten. Dieses Buch setzt sich mit dem Schicksal der heute gängigsten Leistungsverpflichtungen, insbesondere Mitarbeiterkapitalbeteiligungen, Erfolgsbeteiligungen und Überlassung von Wohnraum bei einem Betriebsübergang auseinander. Der Autor geht in diesem Zusammenhang insbesondere der Frage nach, inwieweit Leistungsverpflichtungen des Arbeitgebers auch ohne ausdrückliche Vereinbarung der Parteien des Arbeitsverhältnisses beschränkbar sind und beleuchtet die Folgen von Leistungshindernissen, die beim Betriebserwerber eintreten.

Inhaltsverzeichnis

  • Cover
  • Titel
  • Copyright
  • Autorenangaben
  • Über das Buch
  • Zitierfähigkeit des eBooks
  • Vorwort
  • Inhaltsverzeichnis
  • Abkürzungsverzeichnis
  • Einleitung
  • Kapitel 1: Rechtliche Grundlagen
  • A. Ansprüche aus arbeitsrechtlichen Vereinbarungen
  • I. Vereinbarungen mit individualarbeitsrechtlichem Charakter
  • 1. Der Arbeitsvertrag
  • 2. Betriebliche Übung
  • 3. Gesamtzusage
  • II. Kollektivarbeitsrechtliche Vereinbarungen
  • 1. Tarifvertrag
  • 2. Betriebsvereinbarung und Regelungsabrede
  • a) Betriebsvereinbarung
  • b) Regelungsabrede
  • B. Ansprüche aus „nicht-arbeitsrechtlichen“ Vereinbarungen
  • Kapitel 2: Grundsatz: Eintritt in die Rechte und Pflichten nach einem Betriebsübergang
  • A. Ansprüche des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber
  • I. Arbeitsrechtliche Vereinbarungen
  • 1. Arbeitsvertrag
  • 2. Kollektivarbeitsrechtlicher Rechtsgrund
  • II. Nicht-arbeitsrechtliche Vereinbarungen
  • 1. Eigenständiger Rechtsgrund
  • 2. Zuwendungselement
  • 3. Stellungnahme
  • a) Vorzugswürdigkeit der Berücksichtigung des Zuwendungselements
  • b) Rechtsfolgen im Betriebsübergang
  • (1) Übergang nur des Zuwendungselements im Betriebsübergang
  • (2) Praktische Relevanz
  • c) Verfassungsmäßigkeit der Lösung
  • 4. Denkbare Fallgestaltungen
  • 5. Zwischenergebnis
  • III. Einzelne Arbeitgeberleistungen im Überblick
  • 1. Geldwerte Vorteile – Personalrabatte und Deputate
  • 2. Mitarbeiterkapitalbeteiligungen
  • a) Direkt
  • b) Indirekt
  • 3. Erfolgsbeteiligungen und Boni
  • 4. Überlassung auf Zeit
  • a) Wohnraum
  • b) Bewegliche Sachen
  • 5. Gratifikationen
  • 6. Arbeitgeberdarlehen
  • 7. Vollmachten und Status
  • 8. Sonstige Rechte
  • B. Ansprüche des Arbeitnehmers gegenüber Dritten
  • I. Eigene Verpflichtung des Dritten
  • 1. Trennungstheorie
  • 2. Zurechnungstheorie
  • 3. Stellungnahme
  • II. Gleichzeitige Verpflichtung des Arbeitgebers und des Dritten
  • III. Zwischenergebnis
  • C. Zusammenfassung
  • Kapitel 3: Ausnahme: Die Befreiung des Erwerbers von der Leistungspflicht
  • A. Vor dem Betriebsübergang: Verfallsklauseln
  • I. Verfallsklauseln in der „nicht-arbeitsrechtlichen“ Vereinbarung
  • II. Verfallsklauseln in arbeitsrechtlichen Vereinbarungen
  • 1. AGB-Kontrolle
  • 2. Vereinbarkeit mit § 613 a BGB
  • B. Nach dem Betriebsübergang
  • C. Keine ausdrückliche Vereinbarung
  • I. Die Ermittlung des Inhalts der Zusage
  • 1. Der Unternehmensbezug
  • a) Die unternehmensbezogene Leistung
  • b) Die nicht unternehmensbezogene Leistung
  • 2. Die Vergütungsform
  • a) Vergütung im engeren Sinne
  • b) Vergütung im weiteren Sinne
  • II. Unternehmensbezogene Leistungen, die Entgelt im weiteren Sinne sind
  • 1. Konkludent vereinbarte Beschränkung der Leistungspflicht?
  • a) Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 7. September 2004 – 9 AZR 631/03
  • b) Die Ansicht der Literatur
  • c) Stellungnahme
  • aa) Vereinbarkeit mit § 613 a BGB
  • bb) (Un-) Vereinbarkeit mit den §§ 305 ff. BGB
  • (1) Verstoß gegen das Transparenzgebot.
  • (2) Unangemessene Benachteiligung durch Verstoß gegen das Transparenzgebot
  • d) Konsequenzen für die Vertragsgestaltung
  • e) Zwischenergebnis
  • 2. Befreiung von der Leistungspflicht aufgrund Gesetzes?
  • a) Anwendbarkeit von § 275 Abs. 1 BGB
  • b) Vorliegen von Unmöglichkeit
  • c) Rechtsfolge von § 275 Abs. 1 BGB
  • aa) Schadensersatz wegen anfänglicher Unmöglichkeit, § 311 a Abs. 2 BGB
  • bb) Schadensersatz wegen nachträglicher Unmöglichkeit §§ 280 Abs. 1, 3, 283 BGB
  • (1) Die Pflichtverletzung – des Veräußerers oder des Erwerbers?
  • (a) Taugliche Handlung
  • (b) Der richtige Anspruchsgegner
  • (2) Vertretenmüssen
  • (a) Grundsätze
  • (b) Ausnahmen
  • cc) Herausgabeanspruch gemäß § 285 BGB
  • d) Weitere Ansprüche
  • e) Zusammenfassung
  • III. Nicht unternehmensbezogene Leistungen, die Entgelt im weiteren Sinne sind
  • 1. Dennoch Ausschluss der Leistungspflicht gemäß § 275 Abs. 1 BGB?
  • 2. Leistungsverweigerungsrecht des Schuldners gemäß § 275 Abs. 2 BGB
  • a) Meinungsstand
  • aa) Herrschende Ansicht: Freie Konkurrenz
  • bb) Vorrang von § 275 Abs. 2 BGB gegenüber § 313 BGB
  • cc) Vorrang von § 313 BGB gegenüber § 275 Abs. 2 BGB
  • b) Stellungnahme
  • c) Zwischenergebnis
  • d) Auswirkungen auf das Betriebsübergangsrecht
  • e) Zusammenfassung
  • 3. Vertragsanpassung und Rücktritt nach § 313 Abs. 1 bzw. 3 BGB
  • a) Voraussetzungen und Anwendbarkeit
  • aa) Die Geschäftsgrundlage der Leistungszusage
  • (1) Subjektive Parteivorstellungen über Umstände
  • (2) Kausalität
  • bb) Der Betriebsübergang als Auslöser schwerwiegender Veränderungen
  • cc) Unzumutbarkeit der Veränderung und Risikosphäre
  • b) Der Anpassungsinhalt
  • aa) Die Rolle des Arbeitnehmers bei der Vertragsanpassung
  • bb) Wie sind Anpassungen vorzunehmen?
  • (1) Wegfall der ursprünglichen Leistungszusage des Arbeitgebers
  • (2) Umwandlung der Leistungszusage des Arbeitgebers
  • cc) Welche Folgen hat die Unzumutbarkeit der Anpassung?
  • 4. Zwischenergebnis
  • IV. Leistungen, die Entgelt im engeren Sinne sind
  • 1. Unternehmensbezogene Leistungen
  • 2. Nicht unternehmensbezogene Leistungen
  • V. Einzelne Arbeitgeberleistungen
  • 1. Geldwerte Vorteile: Personalrabatte und Deputate
  • a) Der Anspruch auf Abschluss eines Kauf-, Dienst- oder Werkvertrags
  • (1) Zusage mit Unternehmensbezug
  • (2) Zusage ohne Unternehmensbezug
  • b) Der Anspruch aus dem Kauf-, Dienst- oder Werkvertrag
  • 2. Mitarbeiterkapitalbeteiligungen
  • a) Der Anspruch auf Erhalt einer Mitarbeiterbeteiligung
  • b) Der Anspruch aus dem Erhalt einer Mitarbeiterbeteiligung
  • 3. Erfolgsbeteiligungen und Boni
  • 4. Überlassungen auf Zeit
  • a) Wohnraum
  • aa) Der Anspruch auf Überlassung einer Werkdienstwohnung
  • bb) Der Anspruch aus einem bestehenden Werkmietvertrag
  • cc) Der Anspruch aus einer besonderen Zuwendung
  • (1) Gleichzeitiges Ende des Mietverhältnisses
  • (2) Fortbestehen des Mietverhältnisses
  • b) Bewegliche Sachen
  • aa) Der Anspruch auf Überlassung
  • bb) Der Anspruch aus einem Überlassungsvertrag
  • cc) Der Anspruch aus einer besonderen Zuwendung
  • 5. Gratifikationen
  • 6. Arbeitgeberdarlehen
  • a) Der Anspruch auf Abschluss eines Darlehensvertrags
  • b) Der Anspruch aus einem bestehenden Darlehensvertrag
  • c) Der Anspruch aus einer besonderen Zuwendung
  • Kapitel 4: Schlussbetrachtung
  • Literaturverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

a.A.

anderer Ansicht

Abs.

Absatz

AGB

allgemeine Geschäftsbedingung(en)

AktG

Aktiengesetz

Alt.

Alternative

ArbGG

Arbeitsgerichtsgesetz

BAG

Bundesarbeitsgericht

BetrVG

Betriebsverfassungsgesetz

BFH

Bundesfinanzhof

BGB

Bürgerliches Gesetzbuch

BGH

Bundesgerichtshof

BGBl.

Bundesgesetzblatt

bspw.

beispielsweise

BverfG

Bundesverfassungsgericht

BT-Drucks.

Bundestagsdrucksache

BVSG

Gesetz über einen Bergmannsversorgungsschein im Land Nordrhein-Westfalen

bzw.

beziehungsweise

EuGH

Europäischer Gerichtshof

f. / ff.

folgende(r) / die folgenden

Fn.

Fußnote

GewO

Gewerbeordnung

GG

Grundgesetz

ggf.

gegebenenfalls

GmbHG

Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter

Haftung

hM

herrschende Meinung

Hs.

Halbsatz

KSchG

Kündigungsschutzgesetz

LAG

Landesarbeitsgericht

LG

Landgericht

Nr.

Nummer

OLG

Oberlandesgericht

Rn.

Randnummer

S.

Satz / Seite

sog.

sogenannt

TVG

Tarifvertragsgesetz

u. a.

unter anderem

vgl.

vergleiche

Im Sinne einer besseren Lesbarkeit dieser Arbeit wird im Folgenden das generische Maskulinum genutzt. Verwendete Bezeichnungen beziehen sich – sofern nicht explizit anders kenntlich gemacht – auf alle Geschlechter.

Einleitung

Arbeitsleistung und Vergütung – seit über einem Jahrhundert ringen Gewerkschaften und Arbeitgeber(-verbände) um diese beiden zentralen Bestandteile eines jeden Arbeitsverhältnisses. Durch die Flexibilisierung des Arbeitsmarktes hat sich die Bedeutung beider Begriffe in den letzten Jahrzehnten ganz erheblich gewandelt. Dies gilt zum einen für die Arbeitsleistung, deren Erbringung im Dienstleistungssektor kaum mehr zwingend orts- und zeitgebunden ist, sondern durch die Arbeitsvertragsparteien individuell ausverhandelt werden kann. Zum anderen ist auch der Begriff der Vergütung heute weit mehr als nur die Lohnleistung. Gerade in einer Zeit, in der der Fachkräftemangel trotz des Krisenjahres 2020 von rund 60 % der Unternehmen als Geschäftsrisiko eingestuft wird,1 sind über die Vergütung in Geld hinausgehende Leistungen wie Personalrabatte, Mitarbeiterkapitalbeteiligungen, Erfolgsbeteiligungen, Werkswohnungen, Dienstwagen oder Gratifikationen ganz entscheidende Argumente im Wettbewerb um hochqualifiziertes Personal. Dementsprechend finden sich Zusagen eines Arbeitgebers über derlei Leistungen heute fast überall. Die Popularität der einzelnen Leistungen unterliegt dabei mit dem gesellschaftlichen und politischen Wandel Schwankungen. Während Unternehmen in der Vergangenheit beispielsweise im großen Stil Werkswohnungen gebaut und der eigenen Belegschaft überlassen haben,2 sind seit den 1990er Jahren Kapitalbeteiligungen gefragt. Dies gilt insbesondere für große, börsennotierte Konzerne und ihre Tochtergesellschaften.

Gleichzeitig wurden in Deutschland seit 2016 mehr als 2000 Unternehmenstransaktionen pro Jahr angekündigt.3 Die damit verbundenen Umstrukturierungsmaßnahmen bedeuten für Arbeitnehmer oft erhebliche Unsicherheiten was den Arbeitsplatz selbst aber auch die oben angesprochenen Zusatzleistungen angeht. Gleiches gilt selbstverständlich auch für „kleinere“ Betriebsübergänge. Der Gesetzgeber hat diesbezüglich mit § 613 a BGB eine auf den ersten Blick eindeutige Regelung geschaffen: Der Erwerber tritt in alle Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis mit dem Veräußerer ein. Bei näherer Betrachtung stellt sich indes heraus, dass je nach Lage des Einzelfalls ganz erhebliche Schwierigkeiten auftreten – vor allem, wenn mit dem Betriebsübergang ein Branchenwechsel verbunden ist. Die vorliegende Untersuchung wird sich dieser Schwierigkeiten annehmen und mit Blick auf die oben angesprochenen Leistungen Lösungen entwickeln.

In Kapitel 1 sind zunächst die unterschiedlichen Möglichkeiten des Arbeitgebers, seinen Arbeitnehmern eine Leistung zuzusagen, Ausganspunkt der Überlegungen. Neben Zusagen im Arbeitsvertrag kann der Arbeitgeber die Leistungsverpflichtung auch über eine betriebliche Übung, eine Gesamtzusage oder durch kollektivrechtliche Vereinbarung in das Arbeitsverhältnis einführen. Dazu kommen auch Ersatzansprüche des Arbeitnehmers aufgrund von Pflichtverletzungen und Ansprüche aus „nicht-arbeitsrechtlichen“ Vereinbarungen, also gesonderten Verträgen, in Betracht. Kapitel 2 widmet sich der Systematik des § 613 a Abs. 1 BGB und untersucht die jeweilige Art der Leistungsverpflichtung auf ihr Verhalten im Betriebsübergang (A.I. und A.II.). Es folgt ein Überblick über die gängigsten vom Arbeitgeber gewährten Leistungen und ihrem Schicksal bei einem Betriebsübergang (A.III.). Anschließend widmet sich die Arbeit dem Schicksal von Leistungszusagen konzernverbundener Dritter im Betriebsübergang (B.). Kapitel 3 beschäftigt sich mit der Frage, welche Abweichungen vom grundsätzlichen Eintritt des Erwerbers in die Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis nach § 613 a Abs. 1 S. 1 BGB möglich sind. Hier spielen einerseits so genannte Verfallsklauseln, von den Parteien des Arbeitsverhältnisses getroffene Vereinbarungen für den Fall von Veränderungen im Arbeitsverhältnis, eine Rolle. (A.). Andererseits kann es auch gänzlich an ausdrücklichen Vereinbarungen fehlen. In diesem Rahmen wird zunächst die Rechtsprechung zu „unternehmensbezogenen Leistungen“ diskutiert und aufgezeigt, warum diese zwar ergebnisorientiert, aber dogmatisch unsauber ist (C.II.1.). Anschließend wird eine eigene Lösung anhand der gesetzlichen Vorschriften entwickelt (C.II.2). Unter C.III. steht das Schicksal von „nicht unternehmensbezogenen“ Leistungen im Fokus. Ihre Fortgewährung kann insbesondere dann problematisch werden, wenn sie für den Betriebserwerber einen erheblichen wirtschaftlichen Mehraufwand bedeutet. Schließlich wird auf die bereits in Kapitel 2:A.III. aufgeführten Leistungen rekurriert und geprüft, welche konkrete Folge sich für jede einzelne Leistung ergibt – je nachdem, ob es sich um eine „unternehmensbezogene Leistung“ handelt oder nicht (D.).


1 DIHK Konjunkturumfrage Jahresbeginn 2022, S. 10, abrufbar unter https://www.dihk.de/resource/blob/65658/fa408294d8905c9ed222632d9df17324/konjunkturumfrage-jahresbeginn-2022-data.pdf, zuletzt eingesehen am 18.04.2022.

Details

Seiten
176
Erscheinungsjahr
2023
ISBN (PDF)
9783631906958
ISBN (ePUB)
9783631906965
ISBN (Hardcover)
9783631898383
DOI
10.3726/b21099
Sprache
Deutsch
Erscheinungsdatum
2023 (September)
Schlagworte
Sonderleistungen Unternehmensbezug Betriebsübergang Transparenzgebot Unmöglichkeit Verfallsklauseln Pflichtverletzung
Erschienen
Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Warszawa, Wien, 2023. 176 S.
Produktsicherheit
Peter Lang Group AG

Biographische Angaben

Paul Kintrup (Autor:in)

Paul Kintrup studierte Rechtswissenschaft an der Universität Passau und legte das Assessorexamen vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht ab.

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