Loading...

Die Bindungswirkung von Beschlüssen der Europäischen Kommission im Kartellschadensersatzverfahren unter besonderer Berücksichtigung der Lehre der wirtschaftlichen Einheit

by Yvonne Herr (Author)
©2023 Thesis 454 Pages

Summary

Das private Kartellschadensersatzrecht rückte zuletzt in den Fokus der gerichtlichen Praxis und wissenschaftlichen Auseinandersetzung. Die Arbeit befasst sich mit einem der Dreh- und Angelpunkte von Kartellschadensersatzverfahren, der Bindungswirkung vorausgegangener Kartellbeschlüsse der Europäischen Kommission. In Auseinandersetzung mit Literatur und Judikative entwickelt die Autorin unter Berücksichtigung unionsverfassungsrechtlicher Anforderungen eigene Lösungsvorschläge hinsichtlich Inhalt, Umfang und Grenzen der Bindungswirkung und bestimmt diese anhand der klassischen Auslegungsmethoden. Ein Schwerpunkt liegt darin, die in der Praxis bedeutsame und umstrittene zivilrechtliche Haftung für Kartellrechtsverstöße innerhalb eines Konzernverbundes einer dogmatisch kohärenten Lösung zuzuführen.

Table Of Contents

  • Cover
  • Titel
  • Copyright
  • Autorenangaben
  • Über das Buch
  • Inhaltsverzeichnis
  • Abkürzungsverzeichnis
  • Einführung
  • A. Schadensersatzansprüche als Bestandteil der Kartellrechtsdurchsetzung
  • B. Gegenstand der Untersuchung und Gang der Darstellung
  • 1. Kapitel: Grundlagen und historische Entwicklung der kartellrechtlichen Bindungswirkung
  • A. Die Einführung einer kartellrechtlichen Bindungswirkung auf europäischer Rechtsebene
  • I. Europäisches Primärrecht der Verträge
  • II. Die Europäische Verfahrensverordnung 17/1962
  • III. Entwicklung der Bindungswirkung in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs
  • 1. Die Entscheidung Foto Frost (1983)
  • a. Sachverhalt
  • b. Rechtliche Würdigung durch den EuGH
  • 2. Die Entscheidung Delimitis (1991)
  • a. Sachverhalt
  • b. Rechtliche Würdigung durch den EuGH
  • 3. Die Entscheidung Masterfoods (2000)
  • a. Sachverhalt
  • b. Rechtliche Würdigung durch den EuGH
  • IV. Kodifizierung der Bindungswirkung in der europäischen Verfahrensverordnung Nr. 1/2003
  • V. Das European Competition Network
  • B. Die Bindungswirkung im nationalen Kartellrecht
  • I. Normierung der Bindungswirkung im deutschen Kartellrecht
  • II. Einführung einer gemeinschaftsweiten Bindung mitgliedstaatlicher Gerichte an Entscheidungen nationaler Wettbewerbsbehörden durch die Kartellschadensersatzrichtlinie 2014/104
  • III. Umsetzung der Vorgaben des Art. 9 SE-RL in nationales Recht durch die 9. GWB-Novelle
  • C. Das Verhältnis von Art. 16 VO 1/2003 zu § 33 b GWB
  • 2. Kapitel: Die Bindung nationaler Gerichte durch kartellrechtliche Kommissionsbeschlüsse nach Art. 16 Abs. 1 VO/2003
  • A. Normzweck des Art. 16 Abs. 1 VO 1/2003 im Legalausnahmesystem
  • B. Voraussetzungen des Eingreifens der Bindungswirkung
  • I. Persönliche Voraussetzungen: Normadressat der Bindungswirkung
  • 1. Gerichte der Mitgliedstaaten
  • 2. Die Kommission
  • 3. Behörden der Mitgliedstaaten
  • II. Sachliche Voraussetzungen der Bindungswirkung
  • 1. „Entscheidung der Kommission“
  • a. Ausschluss der Bindung aufgrund des deklaratorischen Charakters eines Kommissionsbeschlusses
  • b. Abschließende materiell-rechtliche Kommissionsentscheidung
  • c. Unionsverfassungsrechtliches Rechtsstaatsprinzip
  • d. Einzelbetrachtung nach den Rechtsakten der Kartellverfahrensverordnung 1/2003
  • aa. Feststellung und Abstellung von Zuwiderhandlungen nach Art. 7 Abs. 1 VO 1/2003
  • bb. Einstweilige Maßnahmen nach Art. 8 VO 1/2003
  • cc. Verpflichtungszusagen nach Art. 9 VO 1/2003
  • dd. Feststellung der Nichtanwendbarkeit nach Art. 10 VO 1/2003
  • (1) Ablehnung der Bindungswirkung von Beschlüssen nach Art. 10 VO 1/2003 aufgrund des deklaratorischen Entscheidungscharakters
  • (2) Ablehnung der Bindungswirkung von Beschlüssen nach Art. 10 VO 1/2003 aufgrund mangelnder Verfahrensbeteiligung und Rechtsschutzmöglichkeiten
  • (a) Möglichkeiten zur Verfahrensbeteiligung
  • (b) Effektiver gerichtlicher Rechtsschutz durch die Nichtigkeitsklage
  • (3) Annahme einer bindenden Wirkung von Beschlüssen nach Art. 10 VO 1/2003
  • ee. Bußgeldbeschlüsse aufgrund materiell-rechtlicher Wettbewerbsverstöße nach Art. 7 Abs. 1, 23 Abs. 2 lit. a VO 1/2003
  • ff. Entzug des Rechtsvorteils einer Gruppenfreistellungsverordnung in Einzelfällen nach Art. 29 Abs. 1 VO 1/2003
  • gg. Mitteilungen, Bekanntmachungen und Leitlinien der Kommission
  • e. Einbezogene Entscheidungen nach § 33 b GWB
  • 2. Anforderung an die Außenwirkung des Beschlusses
  • a. Beginn der Bindungswirkung nach Art. 16 Abs. 1 VO 1/2003
  • aa. Bereits erlassene Entscheidungen der Kommission
  • bb. Beabsichtigte Entscheidungen der Kommission
  • b. Ende der Bindungswirkung nach Art. 16 Abs. 1 VO 1/2003
  • c. Formelle Bestandskraft eines Kommissionsbeschlusses nach § 33 b GWB
  • 3. „Gegenstand einer Entscheidung“ von Kommission und mitgliedstaatlichem Gericht
  • a. Identischer Streitgegenstand
  • b. Identischer Untersuchungsgegenstand
  • aa. Identität des Lebenssachverhalts
  • bb. Identität der beteiligten Personen
  • (1) Die Anschlussentscheidung des House of Lords im Fall Courage
  • (2) Erfordernis eines in persönlicher Hinsicht identischen Lebenssachverhalts
  • (3) Sonderkonstellationen zum Vorliegen der erforderlichen Parteiidentität
  • (a) Bindungswirkung gegenüber Kronzeugen
  • (b) Bindungswirkung gegenüber Teilnehmern am Settlement-Verfahren
  • (c) In den Beschlussgründen benannte Dritte
  • (d) Adressaten von Verfügungen nach Art. 10 VO 1/2003
  • (4) Ergebnis zum Kriterium der Parteiidentität
  • cc. Zwischenergebnis
  • c. Vergleich zu 33 b GWB
  • 4. In die Bindungswirkung einbezogene Verfahren der Mitgliedstaaten
  • a. Beachtlichkeit des Art. 16 Abs. 1 VO 1/2003
  • b. Vergleichsweise Einordnung der nach § 33 b GWB einbezogenen Entscheidungen
  • C. Rechtsfolgen der Bindungswirkung des Art. 16 Abs. 1 VO 1/2003
  • I. Bindung der mitgliedstaatlichen Gerichte
  • 1. Umfang der Bindungswirkung des Art. 16 Abs. 1 VO 1/2003
  • a. Verwaltungsrechtliche Erscheinungsformen eines Abweichungsverbots
  • aa. Die Tatbestandswirkung
  • (1) Die eingeschränkte Tatbestandswirkung oder Tatbestandswirkung im engeren Sinn
  • (2) Die Tatbestandswirkung im weiteren Sinn
  • bb. Die Feststellungswirkung
  • b. Umfang der Bindungswirkung des Art. 16 Abs. 1 VO 1/2003
  • aa. Auslegung anhand des Wortlauts
  • bb. Historische Auslegung
  • cc. Systematische Auslegung
  • dd. Teleologische Auslegung
  • ee. Rechtsstaatskonforme Auslegung
  • ff. Abschließende Regelung der Bindungswirkung durch Art. 16 Abs. 1 VO 1/2003
  • c. Zwischenergebnis
  • 2. Reichweite der Bindungswirkung des Art. 16 Abs. 1 VO 1/2003
  • a. Vorgabe einer Rechtsfolgen- oder Rechtsanwendungsbindung
  • aa. Auslegung anhand des Wortlauts
  • bb. Teleologische Auslegung
  • cc. Historische Auslegung
  • dd. Abwägung
  • b. Bindungswirkung tatsächlicher Feststellungen und rechtlicher Beurteilungen
  • c. Negative Bindungswirkung
  • d. Zwischenergebnis
  • II. Aussetzung des Verfahrens
  • 1. Aussetzungsmöglichkeit im Fall eines beabsichtigten Kommissionsbeschlusses
  • 2. Aussetzungspflicht des nationalen Gerichts im Fall eines anhängigen Nichtigkeitsverfahrens
  • 3. Erlass eines Kommissionsbeschlusses nach Beendigung des nationalen Gerichtsverfahrens
  • III. Durchführung eines Vorabentscheidungsverfahrens gem. Art. 267 AEUV
  • 1. Das Vorabentscheidungsverfahren gem. Art. 267 AEUV
  • 2. Vorabentscheidungsverfahren zur Gültigkeit nach Ablauf der Anfechtungsfrist des Art. 263 Abs. 4 AEUV
  • a. Einschränkung einer Gültigkeitsvorlage auf Ersuchen eines Anfechtungsberechtigten nach der TWD-Rechtsprechung
  • b. Durchführung einer Gültigkeitsvorlage nach Ablauf der Anfechtungsfrist der Nichtigkeitsklage auf Initiative eines mitgliedstaatlichen Gerichts
  • 3. Auslegungsvorlage nach Ablauf der Anfechtungsfrist des Art. 263 Abs. 6 AEUV
  • 4. Zulässigkeit einer Gültigkeitsvorlagefrage bei anhängiger Nichtigkeitsklage
  • 5. Vorgaben des § 33 b GWB
  • D. Plädoyer für die Abschaffung der Bindung von Kommissionsbeschlüssen nach § 33 b GWB
  • E. Vereinbarkeit der in Art. 16 Abs. 1 VO 1/2003 normierten Bindungswirkung mit dem Primärrecht
  • I. Prüfungsmaßstab
  • II. Verletzung der Grundsätze der Unabhängigkeit der Gerichte und der Gewaltenteilung
  • III. Verletzung des Grundrechts auf effektiven gerichtlichen Rechtsschutz und rechtliches Gehör
  • IV. Verletzung des Kompetenzgefüges des AEUV
  • 3. Kapitel: Die Rolle der Bindungswirkung in der privaten Kartellrechtsdurchsetzung am Beispiel des Kartellschadensersatzanspruchs nach § 33 a GWB
  • A. Grundsätze des kartellrechtlichen Schadensersatzrechts
  • I. Das nationale Kartellschadensersatzrecht
  • II. Anspruchsgrundlage des unionskartellrechtlichen Schadensersatzanspruchs
  • III. Rechtliche Qualifikation des deutschen Kartellschadensersatzanspruchs
  • IV. Bindungswirkung und Beweislastverteilung
  • B. Einfluss der Bindungswirkung auf die einzelnen Tatbestandsmerkmale des Kartellschadensersatzanspruchs
  • I. Passivlegitimation
  • 1. Die wirtschaftliche Einheit als Pflichtenadressatin des Art. 101 AEUV
  • a. Die Entwicklung der Rechtsfigur der wirtschaftlichen Einheit im Kartellbußgeldrecht
  • aa. Die wirtschaftliche Einheit und ihre Träger
  • bb. Die Entscheidung Akzo Nobel (2009)
  • b. Übernahme der wirtschaftlichen Einheit in das Kartellschadensersatzrecht
  • aa. Die Kartellschadensersatzrichtlinie 2014/104/EU
  • bb. Gebot der kartellschadensersatzrechtlichen Haftung der wirtschaftlichen Einheit als Ausfluss des Effektivitätsgrundsatzes
  • cc. Stellungnahme des Europäischen Gerichtshofs zur Übernahme des Begriffs der wirtschaftlichen Einheit in das Kartellschadensersatzrecht
  • (1) Die Entscheidung Skanska (2019)
  • (2) Die Entscheidung Sumal (2021)
  • dd. Bestätigter konzeptioneller Gleichlauf zwischen Kartellbußgeld- und Kartellzivilrecht
  • ee. Primärrechtskonforme Auslegung des 
§ 33 a GWB
  • (1) Auslegungsspielraum der Norm – Kein entgegenstehender Wille des Gesetzgebers
  • (2) Konvergenz zwischen Kartellrecht und Gesellschaftsrecht i.S.d. Einheit der Rechtsordnung
  • (3) Keine Einführung eines kartellrechtlichen Sonderhaftungsregimes
  • (4) Zwischenergebnis
  • c. Passivlegitimation der wirtschaftlichen Einheit
  • 2. Bindungswirkung auf Grundlage von Art. 16 Abs. 1 VO 1/2003 hinsichtlich des Zurechnungskonzepts der wirtschaftlichen Einheit
  • a. Stand der Diskussion in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur in Deutschland
  • aa. Gesetzgebung
  • bb. Rechtsprechung
  • cc. Literatur
  • b. Bindende Festlegung des Passivlegitimierten auf Basis des Zurechnungskonzepts der wirtschaftlichen Einheit als Ausfluss des Kohärenzgebots
  • aa. Wortlaut des Art. 16 Abs. 1 S. 1 VO 1/2003
  • bb. Telos des Art. 16 Abs. 1 S. 1 VO 1/2003
  • (1) Gleichlauf zwischen ordnungswidrigkeiten- und zivilrechtlicher Haftung dogmatisch geboten
  • (2) Gleichlauf zwischen ordnungswidrigkeiten- und zivilrechtlicher Haftung nach den Normzielen geboten
  • (3) Gleichlauf führt nicht zur rechtswidrigen Auslegung des Art. 16 Abs. 1 VO 1/2003 als Anspruchsgrundlage
  • (4) Zwischenergebnis
  • cc. Durch höherrangiges Recht begründete Grenzen der Bindungswirkung
  • dd. Ergebnis
  • II. Rechtswidrige Zuwiderhandlung gegen das Wettbewerbsrecht
  • 1. Tatbestandsmerkmal
  • 2. Bindungswirkung auf Grundlage des Art. 16 Abs. 1 VO 1/2003 hinsichtlich des Wettbewerbsverstoßes
  • 3. Möglichkeiten mitgliedstaatlicher Gerichte zur Bestimmung des Umfangs tatsächlicher Feststellungen des bindenden Kommissionsbeschlusses
  • a. Auslegung des Kommissionsbeschlusses durch die nationalen Gerichte
  • b. Zusammenarbeit mit der Kommission gem. Art. 15 Abs. 1 VO 1/2003
  • aa. Grundlage und Inhalt der Zusammenarbeit
  • bb. Einbringung in den nationalen Zivilprozess
  • III. Kartellbetroffenheit
  • 1. Tatbestandsmerkmal
  • a. Instanzgerichtliche Rechtsprechung
  • b. Korrektur durch den Bundesgerichtshof
  • aa. Urteil des Bundesgerichtshofs zum Schienenkartell vom 11.12.2018 - Schiene I
  • bb. Urteil des Bundesgerichtshofs zum Schienenkartell vom 28.01.2020 – Schiene II
  • 2. Zwischenergebnis
  • 3. Bindungswirkung auf Grundlage des Art. 16 Abs. 1 VO 1/2003 hinsichtlich der Kartellbetroffenheit
  • IV. Verschulden
  • 1. Tatbestandsmerkmal
  • 2. Bindungswirkung nach Art. 16 Abs. 1 VO 1/2003 hinsichtlich des Verschuldens
  • a. Vorgehen der deutschen Gerichtspraxis
  • b. Auseinandersetzung mit einem für das Follow-on Verfahren bindend festgesellten Verschulden in der Literatur
  • c. Stellungnahme
  • aa. Prüfung der Deckungsgleichheit zwischen den Anforderungen an das Verschulden im europäischen Ordnungswidrigkeitenrecht und deutschen Kartellzivilrecht
  • (1) Zurechnung des Handelns natürlicher Personen
  • (2) Verschuldensmaßstab
  • (3) Verschuldenszurechnung über die wirtschaftliche Einheit
  • bb. Lediglich Indizwirkung des ordnungswidrigkeitenrechtlich festgestellten Verschuldens
  • d. Europarechtskonformität des deutschen Verschuldensmerkmals
  • V. Handlungserfolg: Kausaler Schaden
  • 1. Tatbestandsmerkmal
  • 2. Gerichtliche Schadensfeststellung
  • a. Instanzgerichtliches Vorgehen zur Schadensfeststellung
  • b. Vom Anscheinsbeweis zur tatsächlichen Vermutung
  • c. Die gesetzliche Schadensvermutung bei Kartellen
  • 3. Bindungswirkung auf Grundlage von Art. 16 Abs. 1 VO 1/2003 hinsichtlich der Schadensfeststellung
  • C. Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen die Bindungswirkung
  • 4. Kapitel: Zusammenfassung der Ergebnisse in Thesen
  • Literatur- und Quellenverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

a.A.

anderer Ansicht

a.a.O.

am angegebenen Ort

a.E.

am Ende

a.M.

anderer Meinung

ABl.

Amtsblatt

Abs.

Absatz

AEUV

Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union

AG

Aktiengesellschaft

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

AktG

Aktiengesetz

allg.

allgemein

Alt.

Alternative

Anh.

Anhang

ArbG

Arbeitsgericht

Art.

Artikel

Aufl.

Auflage

Az.

Aktenzeichen

BB

Betriebsberater

Bd.

Band

BeckRS

Beck-Rechtsprechung

Beschl.

Beschluss

Begr.

Begründung

BGB

Bürgerliches Gesetzbuch

BGBl.

Bundesgesetzblatt

BGH

Bundesgerichtshof

BGHSt

Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Strafsachen

BGHZ

Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Zivilsachen

BKartA

Bundeskartellamt

BMJ

Bundesministerium der Justiz

BMWi

Bundesministerium für Wirtschaft

bspw.

beispielsweise

BT-Drs.

Bundestagsdrucksache

BVerfG

Bundesverfassungsgericht

BVerfGE

Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (amtl. Sammlung)

bzw.

beziehungsweise

CB

Compliance-Berater

CCZ

Corporate Compliance Zeitschrift

DB

Der Betrieb

ders.

derselbe

d.h.

das heißt

dies.

dieselben

Diss.

Dissertation

DRB

Deutscher Richterbund

DRiZ

Deutsche Richterzeitung

ebd.

ebenda

ECLR

European Competition Law Review

EGMR

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

EG

Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft

EGKS

Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl

EMRK

Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten

Einf.

Einführung

Einl.

Einleitung

Entsch.

Entscheidung

EU

Europäische Union

EuG

Gericht der Europäischen Union

EuGH

Europäischer Gerichtshof

EuR

Europarecht

EUR

Euro

EUV

Vertrag über die Europäische Union

EuZW

Europäische Zeitschrift für Wirtschaftsrecht

EWGV

Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft

EWS

Europäisches Wirtschafts- und Steuerrecht

ErwG

Erwägungsgrund

erw.

erweitert

etc.

et cetera

f./ff.

folgende(r) / fortfolgende

Fn.

Fußnote

FS

Festschrift

GA

Generalanwalt/-anwältin

GbR

Gesellschaft bürgerlichen Rechts

GG

Grundgesetz

GmbHG

Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung

Großkomm.

Großkommentar

GR-Ch

Charta der Grundrechte der Europäischen Union

GRUR-Prax

Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht – Praxis im Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht

GWB

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen

GWR

Zeitschrift für Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht

Hdb.

Handbuch

Hs.

Halbsatz

h.L.

herrschende Lehre

h.M.

herrschende Meinung

Hrsg./hrsg.

Herausgeber/herausgegeben

i. Allg.

im Allgemeinen

i.d.R.

in der Regel

insbes.

insbesondere

i.Ü.

im Übrigen

i.S.v.

im Sinne von

i.V.m.

in Verbindung mit

i.w.S.

im weiteren Sinne

JA

Juristische Ausbildung

JuS

Juristische Schulung

JZ

Juristen Zeitung

Kap.

Kapitel

KG

Kommanditgesellschaft

KGaA

Kommanditgesellschaft auf Aktien

KG Berlin

Kammergericht Berlin

KMU

Kleine und mittlere Unternehmen

Kronzeugen-Mitteilung

Mitteilung der Kommission über den Erlass und die Ermäßigung von Geldbußen in Kartellsachen von 2006

Kronzeugen-Mitteilung 1996

Mitteilung der Kommission vom 18. Juli 1996 über die Nichtfestsetzung oder die niedrigere Festsetzung von Geldbußen in Kartellsachen

KSchG

Kündigungsschutzgesetz

LG

Landgericht

lit.

Buchstabe

Ls.

Leitsatz

m. Anm.

Mit Anmerkung(en)

m.E.

Meines Erachtens

Mio.

Million(en)

Mrd.

Milliarde(n)

Monopolkomm.

Monopolkommission

MüKo

Münchener Kommentar

m.w.N.

mit weiteren Nachweisen

NJW

Neue Juristische Wochenschrift

NJW-RR

NJW-Rechtsprechungsreport

Nr.

Nummer(n)

NStZ

Neue Zeitschrift für Strafrecht

NVwZ

Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht

NZA

Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht

NZG

Neue Zeitschrift für Gesellschaftsrecht

NZKart

Neue Zeitschrift für Kartellrecht

NZWiSt

Neue Zeitschrift für Wirtschaftsstrafrecht

o.

oben

o.ä.

oder ähnlich(es)

oHG

Offene Handelsgesellschaft

OLG

Oberlandesgericht

OWiG

Gesetz über Ordnungswidrigkeiten

r.

rechte

Reg.

Regierung

RGZ

Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen

Rn.

Randnummer(n)

Rs.

Rechtssache

s.

siehe

S.

Seite, Satz

Slg.

Sammlung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und des Gerichts Erster Instanz

Sp.

Spalte

sog.

sogenannte(r)

St. Rspr.

ständige Rechtsprechung

StGB

Strafgesetzbuch

StPO

Strafprozessordnung

str.

streitig

u.a.

und andere; unter anderem

UAbschn.

Unterabschnitt

unstr.

unstreitig

Urt.

Urteil

usw.

und so weiter

u.U.

unter Umständen

v.a.

vor allem

verb. Rs.

verbundene Rechtssachen

VerfO EuG

Verfahrensordnung des Gerichts erster Instanz

Vergleichs-Mitteilung

Mitteilung der Kommission über die Durchführung von Vergleichsverfahren bei dem Erlass von Entscheidungen nach Artikel 7 und 23 der Verordnung (EG) Nr. 1/2003 des Rates in Kartellfällen

Vertrag von Amsterdam

Vertrag von Amsterdam zur Änderung des Vertrags über die Europäische Union, der Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften sowie einiger damit zusammenhängender Rechtsakte

Vertrag von Lissabon

Vertrag von Lissabon zur Änderung des Vertrags über die Europäische Union und des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, unterzeichnet in Lissabon am 3. Dezember 2007

VersR

Versicherungsrecht

vgl.

vergleiche

VO 1/2003

Verordnung (EG) Nr. 1/2003 des Rates vom 16. Dezember 2002 zur Durchführung der in den Artikeln 81 und 82 des Vertrags niedergelegten Wettbewerbsregeln

VO 17/1962

Erste Durchführungsverordnung zu den Artikeln 85 und 86 des EWG-Vertrags

Vorb.

Vorbemerkung(en)

wistra

Zeitschrift für Wirtschafts- und Steuerstrafrecht

WM

Wertpapier-Mitteilungen; Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht

WRP

Wirtschaft in Recht und Praxis

WuW

Wirtschaft und Wettbewerb

WuW/E

Wirtschaft und Wettbewerb (Entscheidungssammlung)

z.B.

zum Beispiel

ZEuP

Zeitschrift für Europäisches Privatrecht

ZGR

Zeitschrift für Gesellschafts- und Unternehmensrecht

ZHR

Zeitschrift für das gesamte Handelsrecht und Wirtschaftsrecht

ZIP

Zeitschrift für Wirtschaftsrecht und Insolvenzpraxis

Ziff.

Ziffer

ZWeR

Zeitschrift für Wettbewerbsrecht

Im Übrigen wird auf das „Abkürzungsverzeichnis der Rechtssprache“ von Hildebert Kirchner, 7. Aufl., Berlin 2008, verwiesen.

Einführung

A. Schadensersatzansprüche als Bestandteil der Kartellrechtsdurchsetzung

Kartelle haben eine lange Tradition in Deutschland. Noch bis Mitte des letzten Jahrhunderts galten sie als zulässige Ausprägung der Vertrags- und Gewerbefreiheit und prägten mit Billigung von Exekutive und Legislative die deutsche Wirtschaft.1 Heutzutage hat sich dieses Bild ins Gegenteil verkehrt. Freier Wettbewerb wird als die ökonomischste und zugleich demokratischste Form der Wirtschaftsordnung angesehen und gilt als ein Schlüsselelement einer offenen, leistungsstarken und investitionstätigen Marktwirtschaft. Eingriffe in den Wettbewerbsprozess durch Kartellabsprachen oder den Missbrauch von Marktmacht führen dagegen zu überhöhten Preisen bei sinkender Produktqualität sowie einer allgemeinen Verschlechterung des Angebots. Zuwiderhandlungen gegen das Kartellrecht verletzen damit nicht nur das institutionelle Gut eines unverfälschten Wettbewerbsgefüges, sondern führen auch zu einem erheblichen ökonomischen Schaden der Privatwirtschaft, sowohl für Unternehmen als auch Verbraucher. Dennoch, Jahr für Jahr ermitteln die Kartellbehörden gegen hunderte von Unternehmen. Ob Mehl oder Fleischwaren, Spanplatten, Vitamine oder Aufzüge, Zement und Nutzfahrzeuge, Schienen, Waschmittel, Zündkerzen, Luftfracht oder Zucker: Illegale Preis-, Gebiets- und Kundenabsprachen ließen in den letzten Jahrzehnten nahezu keine Branche aus. Entsprechend sind die gesetzlichen Regelungen und ihre Interpretation durch die Gerichte auf nationaler und europäischer Ebene immer vielgestaltiger und dezidierter geworden.

Verstöße gegen das Kartellrecht können schwerwiegende Folgen für ein Unternehmen haben. Die Durchsetzung des Wettbewerbsrechts erfolgt sowohl öffentlich-rechtlich im Rahmen kartellbehördlicher Verfahren als auch zivilrechtlich durch die einzelstaatlichen Gerichte in Rechtsstreitigkeiten zwischen Privaten über Abwehr- und Schadensersatzansprüche. Bislang lag der Schwerpunkt der kartellrechtlichen Praxis auf dem Public Enforcement durch den Erlass behördlicher Abstellungs- und insbesondere Bußgeldbescheide. Allein die von der Europäischen Kommission2 gegen die Kartellbeteiligten verhängten Geldbußen durchbrachen in den letzten Jahren nicht selten die Schwelle von EUR 1 Mrd.3 Das bisher höchste Bußgeld von insgesamt EUR 3,8 Mrd. verhängte die EU-Kommission im Juli 2016/September 2017 gegen sämtliche europäischen Lkw-Hersteller wegen der Bildung eines über 14 Jahre währenden Kartells.4 Neben dieser ordnungswidrigkeitenrechtlichen Ahndung wettbewerbswidriger Absprachen war die Bedeutung der privatrechtlichen Durchsetzung von Kartellschadensersatzansprüchen – Private Enforcement – dagegen lange Zeit äußerst gering.5 Dies mag zunächst verwundern; übertreffen die der Privatwirtschaft durch jahrzehntelange geheime Abstimmungen zugefügten kumulierten Schäden die verhängten Bußgelder spektakulärer Größenordnung noch bei Weitem.6 So sind die Beteiligten des Zuckerkartells vom Bundeskartellamt mit einem Bußgeld i.H.v. EUR 280 Mio. belegt worden. Diesem stehen bereits jetzt private Schadensersatzforderungen i.H.v. EUR 400 Mio. gegenüber.7 Auch im bereits erwähnten LKW-Kartell stehen neben der behördlichen Rekordgeldbuße i.H.v. knapp EUR 4 Mrd. private Schadensersatzansprüche von Kartellgeschädigten i.H.v. geschätzten EUR 100 Mrd. im Raum.8 Diese Schadensersatzforderungen geben mit großer Wahrscheinlichkeit nur einen Ausschnitt aus dem Gesamtspektrum potentieller Schäden wieder. Insbesondere Kleinkunden und Verbraucher werden ihre Streuschäden gar nicht erst durchzusetzen versuchen.

Für die Zurückhaltung privater Kläger jeder Größe gibt es tatsächlich zahlreiche Gründe. Private Kartellschadensersatzklagen sind mit erheblichen Rechtsunsicherheiten, vielfältigen ökonomischen Problemen, bisher geringen Erfolgsaussichten bei hohen Kosten und weiteren praktischen Schwierigkeiten behaftet.9 Zu diesen zählen neben einer für Kartellzivilverfahren charakteristischen Informationsasymmetrie sowie dem fehlenden Zugang zu Beweismitteln auch die zeit- und kostenaufwändigen Gutachten zu wirtschaftlichen Folgen, die die Kartellbetroffenen von der Geltendmachung ihrer Ansprüche abschrecken.10 Die gerichtliche Anspruchsdurchsetzung gestaltet sich insgesamt komplex, teuer und langwierig.11

Details

Pages
454
Year
2023
ISBN (PDF)
9783631906446
ISBN (ePUB)
9783631906453
ISBN (Softcover)
9783631904923
DOI
10.3726/b21071
Language
German
Publication date
2023 (December)
Keywords
Haftungszurechnung Kohärenzverpflichtung Unionsverfassungsrecht Nationales Kartellschadensersatzrecht Rechtsstaatsgebot
Published
Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Warszawa, Wien, 2023. 454 S.

Biographical notes

Yvonne Herr (Author)

Yvonne Herr studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Mannheim und Antwerpen. Im Anschluss absolvierte sie ihr Referendariat im OLG-Bezirk Karlsruhe. Während ihrer Promotion an der Universität Mannheim war sie in Frankfurt am Main als Mitarbeiterin in einer renommierten internationalen Rechtsanwaltskanzlei auf dem Gebiet des Kartellrechts tätig.

Previous

Title: Die Bindungswirkung von Beschlüssen der Europäischen Kommission im Kartellschadensersatzverfahren unter besonderer Berücksichtigung der Lehre der wirtschaftlichen Einheit