Die Bindungswirkung von Beschlüssen der Europäischen Kommission im Kartellschadensersatzverfahren unter besonderer Berücksichtigung der Lehre der wirtschaftlichen Einheit
Zusammenfassung
Leseprobe
Inhaltsverzeichnis
- Cover
- Titel
- Copyright
- Autorenangaben
- Über das Buch
- Inhaltsverzeichnis
- Abkürzungsverzeichnis
- Einführung
- A. Schadensersatzansprüche als Bestandteil der Kartellrechtsdurchsetzung
- B. Gegenstand der Untersuchung und Gang der Darstellung
- 1. Kapitel: Grundlagen und historische Entwicklung der kartellrechtlichen Bindungswirkung
- A. Die Einführung einer kartellrechtlichen Bindungswirkung auf europäischer Rechtsebene
- I. Europäisches Primärrecht der Verträge
- II. Die Europäische Verfahrensverordnung 17/1962
- III. Entwicklung der Bindungswirkung in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs
- 1. Die Entscheidung Foto Frost (1983)
- a. Sachverhalt
- b. Rechtliche Würdigung durch den EuGH
- 2. Die Entscheidung Delimitis (1991)
- a. Sachverhalt
- b. Rechtliche Würdigung durch den EuGH
- 3. Die Entscheidung Masterfoods (2000)
- a. Sachverhalt
- b. Rechtliche Würdigung durch den EuGH
- IV. Kodifizierung der Bindungswirkung in der europäischen Verfahrensverordnung Nr. 1/2003
- V. Das European Competition Network
- B. Die Bindungswirkung im nationalen Kartellrecht
- I. Normierung der Bindungswirkung im deutschen Kartellrecht
- II. Einführung einer gemeinschaftsweiten Bindung mitgliedstaatlicher Gerichte an Entscheidungen nationaler Wettbewerbsbehörden durch die Kartellschadensersatzrichtlinie 2014/104
- III. Umsetzung der Vorgaben des Art. 9 SE-RL in nationales Recht durch die 9. GWB-Novelle
- C. Das Verhältnis von Art. 16 VO 1/2003 zu § 33 b GWB
- 2. Kapitel: Die Bindung nationaler Gerichte durch kartellrechtliche Kommissionsbeschlüsse nach Art. 16 Abs. 1 VO/2003
- A. Normzweck des Art. 16 Abs. 1 VO 1/2003 im Legalausnahmesystem
- B. Voraussetzungen des Eingreifens der Bindungswirkung
- I. Persönliche Voraussetzungen: Normadressat der Bindungswirkung
- 1. Gerichte der Mitgliedstaaten
- 2. Die Kommission
- 3. Behörden der Mitgliedstaaten
- II. Sachliche Voraussetzungen der Bindungswirkung
- 1. „Entscheidung der Kommission“
- a. Ausschluss der Bindung aufgrund des deklaratorischen Charakters eines Kommissionsbeschlusses
- b. Abschließende materiell-rechtliche Kommissionsentscheidung
- c. Unionsverfassungsrechtliches Rechtsstaatsprinzip
- d. Einzelbetrachtung nach den Rechtsakten der Kartellverfahrensverordnung 1/2003
- aa. Feststellung und Abstellung von Zuwiderhandlungen nach Art. 7 Abs. 1 VO 1/2003
- bb. Einstweilige Maßnahmen nach Art. 8 VO 1/2003
- cc. Verpflichtungszusagen nach Art. 9 VO 1/2003
- dd. Feststellung der Nichtanwendbarkeit nach Art. 10 VO 1/2003
- (1) Ablehnung der Bindungswirkung von Beschlüssen nach Art. 10 VO 1/2003 aufgrund des deklaratorischen Entscheidungscharakters
- (2) Ablehnung der Bindungswirkung von Beschlüssen nach Art. 10 VO 1/2003 aufgrund mangelnder Verfahrensbeteiligung und Rechtsschutzmöglichkeiten
- (a) Möglichkeiten zur Verfahrensbeteiligung
- (b) Effektiver gerichtlicher Rechtsschutz durch die Nichtigkeitsklage
- (3) Annahme einer bindenden Wirkung von Beschlüssen nach Art. 10 VO 1/2003
- ee. Bußgeldbeschlüsse aufgrund materiell-rechtlicher Wettbewerbsverstöße nach Art. 7 Abs. 1, 23 Abs. 2 lit. a VO 1/2003
- ff. Entzug des Rechtsvorteils einer Gruppenfreistellungsverordnung in Einzelfällen nach Art. 29 Abs. 1 VO 1/2003
- gg. Mitteilungen, Bekanntmachungen und Leitlinien der Kommission
- e. Einbezogene Entscheidungen nach § 33 b GWB
- 2. Anforderung an die Außenwirkung des Beschlusses
- a. Beginn der Bindungswirkung nach Art. 16 Abs. 1 VO 1/2003
- aa. Bereits erlassene Entscheidungen der Kommission
- bb. Beabsichtigte Entscheidungen der Kommission
- b. Ende der Bindungswirkung nach Art. 16 Abs. 1 VO 1/2003
- c. Formelle Bestandskraft eines Kommissionsbeschlusses nach § 33 b GWB
- 3. „Gegenstand einer Entscheidung“ von Kommission und mitgliedstaatlichem Gericht
- a. Identischer Streitgegenstand
- b. Identischer Untersuchungsgegenstand
- aa. Identität des Lebenssachverhalts
- bb. Identität der beteiligten Personen
- (1) Die Anschlussentscheidung des House of Lords im Fall Courage
- (2) Erfordernis eines in persönlicher Hinsicht identischen Lebenssachverhalts
- (3) Sonderkonstellationen zum Vorliegen der erforderlichen Parteiidentität
- (a) Bindungswirkung gegenüber Kronzeugen
- (b) Bindungswirkung gegenüber Teilnehmern am Settlement-Verfahren
- (c) In den Beschlussgründen benannte Dritte
- (d) Adressaten von Verfügungen nach Art. 10 VO 1/2003
- (4) Ergebnis zum Kriterium der Parteiidentität
- cc. Zwischenergebnis
- c. Vergleich zu 33 b GWB
- 4. In die Bindungswirkung einbezogene Verfahren der Mitgliedstaaten
- a. Beachtlichkeit des Art. 16 Abs. 1 VO 1/2003
- b. Vergleichsweise Einordnung der nach § 33 b GWB einbezogenen Entscheidungen
- C. Rechtsfolgen der Bindungswirkung des Art. 16 Abs. 1 VO 1/2003
- I. Bindung der mitgliedstaatlichen Gerichte
- 1. Umfang der Bindungswirkung des Art. 16 Abs. 1 VO 1/2003
- a. Verwaltungsrechtliche Erscheinungsformen eines Abweichungsverbots
- aa. Die Tatbestandswirkung
- (1) Die eingeschränkte Tatbestandswirkung oder Tatbestandswirkung im engeren Sinn
- (2) Die Tatbestandswirkung im weiteren Sinn
- bb. Die Feststellungswirkung
- b. Umfang der Bindungswirkung des Art. 16 Abs. 1 VO 1/2003
- aa. Auslegung anhand des Wortlauts
- bb. Historische Auslegung
- cc. Systematische Auslegung
- dd. Teleologische Auslegung
- ee. Rechtsstaatskonforme Auslegung
- ff. Abschließende Regelung der Bindungswirkung durch Art. 16 Abs. 1 VO 1/2003
- c. Zwischenergebnis
- 2. Reichweite der Bindungswirkung des Art. 16 Abs. 1 VO 1/2003
- a. Vorgabe einer Rechtsfolgen- oder Rechtsanwendungsbindung
- aa. Auslegung anhand des Wortlauts
- bb. Teleologische Auslegung
- cc. Historische Auslegung
- dd. Abwägung
- b. Bindungswirkung tatsächlicher Feststellungen und rechtlicher Beurteilungen
- c. Negative Bindungswirkung
- d. Zwischenergebnis
- II. Aussetzung des Verfahrens
- 1. Aussetzungsmöglichkeit im Fall eines beabsichtigten Kommissionsbeschlusses
- 2. Aussetzungspflicht des nationalen Gerichts im Fall eines anhängigen Nichtigkeitsverfahrens
- 3. Erlass eines Kommissionsbeschlusses nach Beendigung des nationalen Gerichtsverfahrens
- III. Durchführung eines Vorabentscheidungsverfahrens gem. Art. 267 AEUV
- 1. Das Vorabentscheidungsverfahren gem. Art. 267 AEUV
- 2. Vorabentscheidungsverfahren zur Gültigkeit nach Ablauf der Anfechtungsfrist des Art. 263 Abs. 4 AEUV
- a. Einschränkung einer Gültigkeitsvorlage auf Ersuchen eines Anfechtungsberechtigten nach der TWD-Rechtsprechung
- b. Durchführung einer Gültigkeitsvorlage nach Ablauf der Anfechtungsfrist der Nichtigkeitsklage auf Initiative eines mitgliedstaatlichen Gerichts
- 3. Auslegungsvorlage nach Ablauf der Anfechtungsfrist des Art. 263 Abs. 6 AEUV
- 4. Zulässigkeit einer Gültigkeitsvorlagefrage bei anhängiger Nichtigkeitsklage
- 5. Vorgaben des § 33 b GWB
- D. Plädoyer für die Abschaffung der Bindung von Kommissionsbeschlüssen nach § 33 b GWB
- E. Vereinbarkeit der in Art. 16 Abs. 1 VO 1/2003 normierten Bindungswirkung mit dem Primärrecht
- I. Prüfungsmaßstab
- II. Verletzung der Grundsätze der Unabhängigkeit der Gerichte und der Gewaltenteilung
- III. Verletzung des Grundrechts auf effektiven gerichtlichen Rechtsschutz und rechtliches Gehör
- IV. Verletzung des Kompetenzgefüges des AEUV
- 3. Kapitel: Die Rolle der Bindungswirkung in der privaten Kartellrechtsdurchsetzung am Beispiel des Kartellschadensersatzanspruchs nach § 33 a GWB
- A. Grundsätze des kartellrechtlichen Schadensersatzrechts
- I. Das nationale Kartellschadensersatzrecht
- II. Anspruchsgrundlage des unionskartellrechtlichen Schadensersatzanspruchs
- III. Rechtliche Qualifikation des deutschen Kartellschadensersatzanspruchs
- IV. Bindungswirkung und Beweislastverteilung
- B. Einfluss der Bindungswirkung auf die einzelnen Tatbestandsmerkmale des Kartellschadensersatzanspruchs
- I. Passivlegitimation
- 1. Die wirtschaftliche Einheit als Pflichtenadressatin des Art. 101 AEUV
- a. Die Entwicklung der Rechtsfigur der wirtschaftlichen Einheit im Kartellbußgeldrecht
- aa. Die wirtschaftliche Einheit und ihre Träger
- bb. Die Entscheidung Akzo Nobel (2009)
- b. Übernahme der wirtschaftlichen Einheit in das Kartellschadensersatzrecht
- aa. Die Kartellschadensersatzrichtlinie 2014/104/EU
- bb. Gebot der kartellschadensersatzrechtlichen Haftung der wirtschaftlichen Einheit als Ausfluss des Effektivitätsgrundsatzes
- cc. Stellungnahme des Europäischen Gerichtshofs zur Übernahme des Begriffs der wirtschaftlichen Einheit in das Kartellschadensersatzrecht
- (1) Die Entscheidung Skanska (2019)
- (2) Die Entscheidung Sumal (2021)
- dd. Bestätigter konzeptioneller Gleichlauf zwischen Kartellbußgeld- und Kartellzivilrecht
- ee. Primärrechtskonforme Auslegung des § 33 a GWB
- (1) Auslegungsspielraum der Norm – Kein entgegenstehender Wille des Gesetzgebers
- (2) Konvergenz zwischen Kartellrecht und Gesellschaftsrecht i.S.d. Einheit der Rechtsordnung
- (3) Keine Einführung eines kartellrechtlichen Sonderhaftungsregimes
- (4) Zwischenergebnis
- c. Passivlegitimation der wirtschaftlichen Einheit
- 2. Bindungswirkung auf Grundlage von Art. 16 Abs. 1 VO 1/2003 hinsichtlich des Zurechnungskonzepts der wirtschaftlichen Einheit
- a. Stand der Diskussion in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur in Deutschland
- aa. Gesetzgebung
- bb. Rechtsprechung
- cc. Literatur
- b. Bindende Festlegung des Passivlegitimierten auf Basis des Zurechnungskonzepts der wirtschaftlichen Einheit als Ausfluss des Kohärenzgebots
- aa. Wortlaut des Art. 16 Abs. 1 S. 1 VO 1/2003
- bb. Telos des Art. 16 Abs. 1 S. 1 VO 1/2003
- (1) Gleichlauf zwischen ordnungswidrigkeiten- und zivilrechtlicher Haftung dogmatisch geboten
- (2) Gleichlauf zwischen ordnungswidrigkeiten- und zivilrechtlicher Haftung nach den Normzielen geboten
- (3) Gleichlauf führt nicht zur rechtswidrigen Auslegung des Art. 16 Abs. 1 VO 1/2003 als Anspruchsgrundlage
- (4) Zwischenergebnis
- cc. Durch höherrangiges Recht begründete Grenzen der Bindungswirkung
- dd. Ergebnis
- II. Rechtswidrige Zuwiderhandlung gegen das Wettbewerbsrecht
- 1. Tatbestandsmerkmal
- 2. Bindungswirkung auf Grundlage des Art. 16 Abs. 1 VO 1/2003 hinsichtlich des Wettbewerbsverstoßes
- 3. Möglichkeiten mitgliedstaatlicher Gerichte zur Bestimmung des Umfangs tatsächlicher Feststellungen des bindenden Kommissionsbeschlusses
- a. Auslegung des Kommissionsbeschlusses durch die nationalen Gerichte
- b. Zusammenarbeit mit der Kommission gem. Art. 15 Abs. 1 VO 1/2003
- aa. Grundlage und Inhalt der Zusammenarbeit
- bb. Einbringung in den nationalen Zivilprozess
- III. Kartellbetroffenheit
- 1. Tatbestandsmerkmal
- a. Instanzgerichtliche Rechtsprechung
- b. Korrektur durch den Bundesgerichtshof
- aa. Urteil des Bundesgerichtshofs zum Schienenkartell vom 11.12.2018 - Schiene I
- bb. Urteil des Bundesgerichtshofs zum Schienenkartell vom 28.01.2020 – Schiene II
- 2. Zwischenergebnis
- 3. Bindungswirkung auf Grundlage des Art. 16 Abs. 1 VO 1/2003 hinsichtlich der Kartellbetroffenheit
- IV. Verschulden
- 1. Tatbestandsmerkmal
- 2. Bindungswirkung nach Art. 16 Abs. 1 VO 1/2003 hinsichtlich des Verschuldens
- a. Vorgehen der deutschen Gerichtspraxis
- b. Auseinandersetzung mit einem für das Follow-on Verfahren bindend festgesellten Verschulden in der Literatur
- c. Stellungnahme
- aa. Prüfung der Deckungsgleichheit zwischen den Anforderungen an das Verschulden im europäischen Ordnungswidrigkeitenrecht und deutschen Kartellzivilrecht
- (1) Zurechnung des Handelns natürlicher Personen
- (2) Verschuldensmaßstab
- (3) Verschuldenszurechnung über die wirtschaftliche Einheit
- bb. Lediglich Indizwirkung des ordnungswidrigkeitenrechtlich festgestellten Verschuldens
- d. Europarechtskonformität des deutschen Verschuldensmerkmals
- V. Handlungserfolg: Kausaler Schaden
- 1. Tatbestandsmerkmal
- 2. Gerichtliche Schadensfeststellung
- a. Instanzgerichtliches Vorgehen zur Schadensfeststellung
- b. Vom Anscheinsbeweis zur tatsächlichen Vermutung
- c. Die gesetzliche Schadensvermutung bei Kartellen
- 3. Bindungswirkung auf Grundlage von Art. 16 Abs. 1 VO 1/2003 hinsichtlich der Schadensfeststellung
- C. Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen die Bindungswirkung
- 4. Kapitel: Zusammenfassung der Ergebnisse in Thesen
- Literatur- und Quellenverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
a.A. |
anderer Ansicht |
a.a.O. |
am angegebenen Ort |
a.E. |
am Ende |
a.M. |
anderer Meinung |
ABl. |
Amtsblatt |
Abs. |
Absatz |
AEUV |
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union |
AG |
Aktiengesellschaft |
AGB |
Allgemeine Geschäftsbedingungen |
AktG |
Aktiengesetz |
allg. |
allgemein |
Alt. |
Alternative |
Anh. |
Anhang |
ArbG |
Arbeitsgericht |
Art. |
Artikel |
Aufl. |
Auflage |
Az. |
Aktenzeichen |
BB |
Betriebsberater |
Bd. |
Band |
BeckRS |
Beck-Rechtsprechung |
Beschl. |
Beschluss |
Begr. |
Begründung |
BGB |
Bürgerliches Gesetzbuch |
BGBl. |
Bundesgesetzblatt |
BGH |
Bundesgerichtshof |
BGHSt |
Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Strafsachen |
BGHZ |
Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Zivilsachen |
BKartA |
Bundeskartellamt |
BMJ |
Bundesministerium der Justiz |
BMWi |
Bundesministerium für Wirtschaft |
bspw. |
beispielsweise |
BT-Drs. |
Bundestagsdrucksache |
BVerfG |
Bundesverfassungsgericht |
BVerfGE |
Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (amtl. Sammlung) |
bzw. |
beziehungsweise |
CB |
Compliance-Berater |
CCZ |
Corporate Compliance Zeitschrift |
DB |
Der Betrieb |
ders. |
derselbe |
d.h. |
das heißt |
dies. |
dieselben |
Diss. |
Dissertation |
DRB |
Deutscher Richterbund |
DRiZ |
Deutsche Richterzeitung |
ebd. |
ebenda |
ECLR |
European Competition Law Review |
EGMR |
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte |
EG |
Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft |
EGKS |
Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl |
EMRK |
Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten |
Einf. |
Einführung |
Einl. |
Einleitung |
Entsch. |
Entscheidung |
EU |
Europäische Union |
EuG |
Gericht der Europäischen Union |
EuGH |
Europäischer Gerichtshof |
EuR |
Europarecht |
EUR |
Euro |
EUV |
Vertrag über die Europäische Union |
EuZW |
Europäische Zeitschrift für Wirtschaftsrecht |
EWGV |
Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft |
EWS |
Europäisches Wirtschafts- und Steuerrecht |
ErwG |
Erwägungsgrund |
erw. |
erweitert |
etc. |
et cetera |
f./ff. |
folgende(r) / fortfolgende |
Fn. |
Fußnote |
FS |
Festschrift |
GA |
Generalanwalt/-anwältin |
GbR |
Gesellschaft bürgerlichen Rechts |
GG |
Grundgesetz |
GmbHG |
Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung |
Großkomm. |
Großkommentar |
GR-Ch |
Charta der Grundrechte der Europäischen Union |
GRUR-Prax |
Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht – Praxis im Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht |
GWB |
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen |
GWR |
Zeitschrift für Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht |
Hdb. |
Handbuch |
Hs. |
Halbsatz |
h.L. |
herrschende Lehre |
h.M. |
herrschende Meinung |
Hrsg./hrsg. |
Herausgeber/herausgegeben |
i. Allg. |
im Allgemeinen |
i.d.R. |
in der Regel |
insbes. |
insbesondere |
i.Ü. |
im Übrigen |
i.S.v. |
im Sinne von |
i.V.m. |
in Verbindung mit |
i.w.S. |
im weiteren Sinne |
JA |
Juristische Ausbildung |
JuS |
Juristische Schulung |
JZ |
Juristen Zeitung |
Kap. |
Kapitel |
KG |
Kommanditgesellschaft |
KGaA |
Kommanditgesellschaft auf Aktien |
KG Berlin |
Kammergericht Berlin |
KMU |
Kleine und mittlere Unternehmen |
Kronzeugen-Mitteilung |
Mitteilung der Kommission über den Erlass und die Ermäßigung von Geldbußen in Kartellsachen von 2006 |
Kronzeugen-Mitteilung 1996 |
Mitteilung der Kommission vom 18. Juli 1996 über die Nichtfestsetzung oder die niedrigere Festsetzung von Geldbußen in Kartellsachen |
KSchG |
Kündigungsschutzgesetz |
LG |
Landgericht |
lit. |
Buchstabe |
Ls. |
Leitsatz |
m. Anm. |
Mit Anmerkung(en) |
m.E. |
Meines Erachtens |
Mio. |
Million(en) |
Mrd. |
Milliarde(n) |
Monopolkomm. |
Monopolkommission |
MüKo |
Münchener Kommentar |
m.w.N. |
mit weiteren Nachweisen |
NJW |
Neue Juristische Wochenschrift |
NJW-RR |
NJW-Rechtsprechungsreport |
Nr. |
Nummer(n) |
NStZ |
Neue Zeitschrift für Strafrecht |
NVwZ |
Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht |
NZA |
Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht |
NZG |
Neue Zeitschrift für Gesellschaftsrecht |
NZKart |
Neue Zeitschrift für Kartellrecht |
NZWiSt |
Neue Zeitschrift für Wirtschaftsstrafrecht |
o. |
oben |
o.ä. |
oder ähnlich(es) |
oHG |
Offene Handelsgesellschaft |
OLG |
Oberlandesgericht |
OWiG |
Gesetz über Ordnungswidrigkeiten |
r. |
rechte |
Reg. |
Regierung |
RGZ |
Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen |
Rn. |
Randnummer(n) |
Rs. |
Rechtssache |
s. |
siehe |
S. |
Seite, Satz |
Slg. |
Sammlung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und des Gerichts Erster Instanz |
Sp. |
Spalte |
sog. |
sogenannte(r) |
St. Rspr. |
ständige Rechtsprechung |
StGB |
Strafgesetzbuch |
StPO |
Strafprozessordnung |
str. |
streitig |
u.a. |
und andere; unter anderem |
UAbschn. |
Unterabschnitt |
unstr. |
unstreitig |
Urt. |
Urteil |
usw. |
und so weiter |
u.U. |
unter Umständen |
v.a. |
vor allem |
verb. Rs. |
verbundene Rechtssachen |
VerfO EuG |
Verfahrensordnung des Gerichts erster Instanz |
Vergleichs-Mitteilung |
Mitteilung der Kommission über die Durchführung von Vergleichsverfahren bei dem Erlass von Entscheidungen nach Artikel 7 und 23 der Verordnung (EG) Nr. 1/2003 des Rates in Kartellfällen |
Vertrag von Amsterdam |
Vertrag von Amsterdam zur Änderung des Vertrags über die Europäische Union, der Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften sowie einiger damit zusammenhängender Rechtsakte |
Vertrag von Lissabon |
Vertrag von Lissabon zur Änderung des Vertrags über die Europäische Union und des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, unterzeichnet in Lissabon am 3. Dezember 2007 |
VersR |
Versicherungsrecht |
vgl. |
vergleiche |
VO 1/2003 |
Verordnung (EG) Nr. 1/2003 des Rates vom 16. Dezember 2002 zur Durchführung der in den Artikeln 81 und 82 des Vertrags niedergelegten Wettbewerbsregeln |
VO 17/1962 |
Erste Durchführungsverordnung zu den Artikeln 85 und 86 des EWG-Vertrags |
Vorb. |
Vorbemerkung(en) |
wistra |
Zeitschrift für Wirtschafts- und Steuerstrafrecht |
WM |
Wertpapier-Mitteilungen; Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht |
WRP |
Wirtschaft in Recht und Praxis |
WuW |
Wirtschaft und Wettbewerb |
WuW/E |
Wirtschaft und Wettbewerb (Entscheidungssammlung) |
z.B. |
zum Beispiel |
ZEuP |
Zeitschrift für Europäisches Privatrecht |
ZGR |
Zeitschrift für Gesellschafts- und Unternehmensrecht |
ZHR |
Zeitschrift für das gesamte Handelsrecht und Wirtschaftsrecht |
ZIP |
Zeitschrift für Wirtschaftsrecht und Insolvenzpraxis |
Ziff. |
Ziffer |
ZWeR |
Zeitschrift für Wettbewerbsrecht |
Im Übrigen wird auf das „Abkürzungsverzeichnis der Rechtssprache“ von Hildebert Kirchner, 7. Aufl., Berlin 2008, verwiesen.
Einführung
A. Schadensersatzansprüche als Bestandteil der Kartellrechtsdurchsetzung
Kartelle haben eine lange Tradition in Deutschland. Noch bis Mitte des letzten Jahrhunderts galten sie als zulässige Ausprägung der Vertrags- und Gewerbefreiheit und prägten mit Billigung von Exekutive und Legislative die deutsche Wirtschaft.1 Heutzutage hat sich dieses Bild ins Gegenteil verkehrt. Freier Wettbewerb wird als die ökonomischste und zugleich demokratischste Form der Wirtschaftsordnung angesehen und gilt als ein Schlüsselelement einer offenen, leistungsstarken und investitionstätigen Marktwirtschaft. Eingriffe in den Wettbewerbsprozess durch Kartellabsprachen oder den Missbrauch von Marktmacht führen dagegen zu überhöhten Preisen bei sinkender Produktqualität sowie einer allgemeinen Verschlechterung des Angebots. Zuwiderhandlungen gegen das Kartellrecht verletzen damit nicht nur das institutionelle Gut eines unverfälschten Wettbewerbsgefüges, sondern führen auch zu einem erheblichen ökonomischen Schaden der Privatwirtschaft, sowohl für Unternehmen als auch Verbraucher. Dennoch, Jahr für Jahr ermitteln die Kartellbehörden gegen hunderte von Unternehmen. Ob Mehl oder Fleischwaren, Spanplatten, Vitamine oder Aufzüge, Zement und Nutzfahrzeuge, Schienen, Waschmittel, Zündkerzen, Luftfracht oder Zucker: Illegale Preis-, Gebiets- und Kundenabsprachen ließen in den letzten Jahrzehnten nahezu keine Branche aus. Entsprechend sind die gesetzlichen Regelungen und ihre Interpretation durch die Gerichte auf nationaler und europäischer Ebene immer vielgestaltiger und dezidierter geworden.
Verstöße gegen das Kartellrecht können schwerwiegende Folgen für ein Unternehmen haben. Die Durchsetzung des Wettbewerbsrechts erfolgt sowohl öffentlich-rechtlich im Rahmen kartellbehördlicher Verfahren als auch zivilrechtlich durch die einzelstaatlichen Gerichte in Rechtsstreitigkeiten zwischen Privaten über Abwehr- und Schadensersatzansprüche. Bislang lag der Schwerpunkt der kartellrechtlichen Praxis auf dem Public Enforcement durch den Erlass behördlicher Abstellungs- und insbesondere Bußgeldbescheide. Allein die von der Europäischen Kommission2 gegen die Kartellbeteiligten verhängten Geldbußen durchbrachen in den letzten Jahren nicht selten die Schwelle von EUR 1 Mrd.3 Das bisher höchste Bußgeld von insgesamt EUR 3,8 Mrd. verhängte die EU-Kommission im Juli 2016/September 2017 gegen sämtliche europäischen Lkw-Hersteller wegen der Bildung eines über 14 Jahre währenden Kartells.4 Neben dieser ordnungswidrigkeitenrechtlichen Ahndung wettbewerbswidriger Absprachen war die Bedeutung der privatrechtlichen Durchsetzung von Kartellschadensersatzansprüchen – Private Enforcement – dagegen lange Zeit äußerst gering.5 Dies mag zunächst verwundern; übertreffen die der Privatwirtschaft durch jahrzehntelange geheime Abstimmungen zugefügten kumulierten Schäden die verhängten Bußgelder spektakulärer Größenordnung noch bei Weitem.6 So sind die Beteiligten des Zuckerkartells vom Bundeskartellamt mit einem Bußgeld i.H.v. EUR 280 Mio. belegt worden. Diesem stehen bereits jetzt private Schadensersatzforderungen i.H.v. EUR 400 Mio. gegenüber.7 Auch im bereits erwähnten LKW-Kartell stehen neben der behördlichen Rekordgeldbuße i.H.v. knapp EUR 4 Mrd. private Schadensersatzansprüche von Kartellgeschädigten i.H.v. geschätzten EUR 100 Mrd. im Raum.8 Diese Schadensersatzforderungen geben mit großer Wahrscheinlichkeit nur einen Ausschnitt aus dem Gesamtspektrum potentieller Schäden wieder. Insbesondere Kleinkunden und Verbraucher werden ihre Streuschäden gar nicht erst durchzusetzen versuchen.
Für die Zurückhaltung privater Kläger jeder Größe gibt es tatsächlich zahlreiche Gründe. Private Kartellschadensersatzklagen sind mit erheblichen Rechtsunsicherheiten, vielfältigen ökonomischen Problemen, bisher geringen Erfolgsaussichten bei hohen Kosten und weiteren praktischen Schwierigkeiten behaftet.9 Zu diesen zählen neben einer für Kartellzivilverfahren charakteristischen Informationsasymmetrie sowie dem fehlenden Zugang zu Beweismitteln auch die zeit- und kostenaufwändigen Gutachten zu wirtschaftlichen Folgen, die die Kartellbetroffenen von der Geltendmachung ihrer Ansprüche abschrecken.10 Die gerichtliche Anspruchsdurchsetzung gestaltet sich insgesamt komplex, teuer und langwierig.11
Details
- Seiten
- 454
- Erscheinungsjahr
- 2023
- ISBN (PDF)
- 9783631906446
- ISBN (ePUB)
- 9783631906453
- ISBN (Paperback)
- 9783631904923
- DOI
- 10.3726/b21071
- Sprache
- Deutsch
- Erscheinungsdatum
- 2023 (Dezember)
- Schlagworte
- Haftungszurechnung Kohärenzverpflichtung Unionsverfassungsrecht Nationales Kartellschadensersatzrecht Rechtsstaatsgebot
- Erschienen
- Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Warszawa, Wien, 2023. 454 S.
- Produktsicherheit
- Peter Lang Group AG