Arbeitsrecht in der Pandemie
Eine individualarbeitsrechtliche Betrachtung unter besonderer Berücksichtigung der COVID-19-Pandemie
Summary
Excerpt
Table Of Contents
- Cover
- Titel
- Copyright
- Autorenangaben
- Über das Buch
- Zitierfähigkeit des eBooks
- Vorwort
- Inhaltsverzeichnis
- Abkürzungsverzeichnis
- Teil 1 Einführung
- Teil 2 Das Arbeitsverhältnis außerhalb einer Pandemie
- Kapitel 1 Pflichten, Veränderungs- und Beendigungsmöglichkeiten des Arbeitnehmers
- A. Pflichten des Arbeitnehmers
- I. Pflichten des gesunden Arbeitnehmers
- 1. Arbeitspflicht, § 611a Abs. 1 S. 1 BGB
- a) Überblick und Systematik
- b) Inhalt
- c) Arbeitsort
- aa) Grundsatz: Betrieblicher Arbeitsort
- bb) Relevante Ausnahme: Home-Office
- (1) Terminologie
- (2) Aktuelle Gesetzes- bzw. Rechtslage zum Home-Office
- d) Arbeitszeit
- 2. Nebenleistungs- und Nebenpflichten
- a) Allgemeiner Überblick
- b) Auswahl relevanter Nebenpflichten
- aa) Dienstliche Verhaltenspflichten
- bb) Pflicht zur Wahrung der betrieblichen Ordnung
- cc) Außerdienstliche Verhaltenspflichten
- dd) Anzeige-, Aufklärungs- und Auskunftspflichten
- ee) Schadensabwendungspflicht
- II. Pflichten des gewöhnlich erkrankten Arbeitnehmers
- 1. Ausschluss der Arbeitspflicht
- a) Infolge Unmöglichkeit, § 275 Abs. 1 BGB
- b) Infolge Geltendmachung des Leistungsverweigerungsrechts nach § 275 Abs. 3 BGB
- c) Ausschluss der Arbeitspflicht im gewöhnlichen Krankheitsfall
- 2. Nebenpflichten bei gewöhnlicher Krankheit
- a) Außerdienstliche Verhaltenspflicht
- b) Anzeige-, Aufklärungs- und Auskunftspflichten
- B. Keine Ausgestaltungsmöglichkeiten des Arbeitnehmers
- C. Veränderungs- und Beendigungsmöglichkeiten des Arbeitnehmers
- I. Veränderungsmöglichkeiten
- 1. Änderungskündigung
- 2. Anspruch auf Vertragsanpassung, § 313 Abs. 1 BGB
- II. Beendigungsmöglichkeiten
- 1. Ordentliche Kündigung
- 2. Außerordentliche Kündigung
- 3. Kündigung wegen Störung der Geschäftsgrundlage
- 4. Abschließender Hinweis
- Kapitel 2 Pflichten, Ausgestaltungs-, Veränderungs- und Beendigungsmöglichkeiten des Arbeitgebers
- A. Pflichten des Arbeitgebers
- I. Pflichten des Arbeitgebers im Normalfall
- 1. Vergütungspflicht, § 611a Abs. 2 BGB
- a) Höhe der Vergütung
- b) Erfüllung und Verzug
- 2. Nebenleistungs- und Nebenpflichten
- a) Allgemeiner Überblick
- b) Auswahl relevanter Nebenpflichten
- aa) Beschäftigungspflicht
- bb) Schutzpflichten
- (1) Arbeitssicherheit (Technischer Arbeitsschutz)
- (2) Exkurs: Arbeitszeitschutz (Sozialer Arbeitsschutz)
- 3. Pflicht zur Beteiligung des Betriebsrats
- a) Im Vorfeld der Maßnahme
- b) Während der Durchführung der Maßnahme
- c) Auswahl pandemiespezifisch relevanter Mitbestimmungsrechte
- d) Beteiligung des Betriebsrats in Notsituationen
- II. Vergütungspflicht im gewöhnlichen Krankheitsfall des Arbeitnehmers
- 1. Vergütungspflicht gemäß § 3 Abs. 1 S. 1 EFZG
- a) Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit
- b) Dadurch Verhinderung an der Arbeitsleistung (Monokausalität)
- c) Kein Verschulden
- d) Wartezeit, § 3 Abs. 3 EFZG
- e) Rechtsfolge
- 2. Vergütungspflicht gemäß § 616 S. 1 BGB
- a) Arbeitsverhinderung
- b) Wegen eines in der Person des Arbeitnehmers liegenden Grundes
- c) Kausalität
- d) Für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit
- e) Kein Verschulden
- f) Abdingbarkeit der Norm
- B. Ausgestaltung der arbeitsvertraglichen Modalitäten
- I. Im Normalfall
- 1. Weisungsrecht des Arbeitgebers, §§ 106, 6 Abs. 2 GewO
- a) Allgemeines
- b) Grenzen des Weisungsrechts
- c) Ausübung nach billigem Ermessen
- 2. Erweitertes Weisungsrecht in Notsituationen
- II. Im gewöhnlichen Krankheitsfall des Arbeitnehmers
- C. Veränderungsmöglichkeiten
- I. Freistellung
- II. Änderungskündigung, § 2 KSchG
- III. Anspruch auf Vertragsanpassung, § 313 Abs. 1 BGB
- D. Beendigungsmöglichkeiten
- I. Ordentliche Kündigung
- 1. Geltungsbereich des KSchG
- 2. Erfordernis der sozialen Rechtfertigung
- a) Personenbedingte Kündigung
- b) Verhaltensbedingte Kündigung
- c) Betriebsbedingte Kündigung
- II. Außerordentliche Kündigung
- III. Kündigung wegen Störung der Geschäftsgrundlage, § 313 Abs. 3 S. 2 BGB
- IV. Beteiligung des Betriebsrats, § 102 BetrVG
- Zusammenfassung
- Teil 3 Das Arbeitsverhältnis in einer Pandemie
- Kapitel 1 Einführung zur Pandemie
- A. Allgemeines
- B. Pandemien in der jüngeren Geschichte (Auswahl)
- I. Pandemien im 20. Jahrhundert
- II. Pandemien im 21. Jahrhundert
- 1. Exkurs: SARS (SARS-CoV)
- 2. „Schweinegrippe“-Pandemie (Influenza-Virus A/H1N1(pdm09))
- 3. COVID-19-Pandemie (SARS-CoV-2)
- C. Potenzielle gesamtgesellschaftliche Auswirkungen einer Pandemie
- Kapitel 2 Auswahl pandemiespezifisch relevanter Regelungen im IfSG
- A. Allgemeiner Überblick zum IfSG
- B. Anwendbarkeit des IfSG in einer Pandemie
- C. Zuständige Behörden
- D. Schutzmaßnahmen, § 28 ff. IfSG
- I. Betroffene
- 1. Kranker, § 2 Nr. 4 IfSG
- 2. Krankheitsverdächtiger, § 2 Nr. 5 IfSG
- 3. Ansteckungsverdächtiger, § 2 Nr. 7 IfSG
- 4. Ausscheider, § 2 Nr. 6 IfSG
- II. Auswahl relevanter Schutzmaßnahmen
- 1. Allgemeine Schutzmaßnahmen zur Bekämpfung übertragbarer Krankheiten im IfSG
- a) Regelbeispiel des § 28 Abs. 1 S. 1 Hs. 2 IfSG
- b) Beobachtung, § 29 IfSG
- c) Absonderung, § 30 IfSG
- d) Berufliches Tätigkeitsverbot, § 31 IfSG
- 2. Auswahl relevanter spezifischer IfSG-Regelungen anlässlich der COVID-19-Pandemie
- a) § 28a IfSG – Besondere Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19)
- b) § 28b IfSG – Bundesweit einheitliche Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19)
- aa) Ursprungsfassung des § 28b IfSG
- bb) Fassung vom 22. November 2021
- cc) Aktuelle Fassung seit 20. März 2022
- c) § 28c IfSG – Verordnungsermächtigung für besondere Regelungen für Geimpfte, Getestete und vergleichbare Personen
- III. Ablauf in der Praxis
- E. Entschädigungsanspruch, § 56 IfSG
- I. Tatbestandsvoraussetzungen
- 1. Entschädigung nach § 56 Abs. 1 IfSG
- a) Entschädigung bei Tätigkeitsverbot, § 56 Abs. 1 S. 1 IfSG
- b) Entschädigung bei Absonderung, § 56 Abs. 1 S. 2 IfSG
- c) Entschädigung bei vorsorglicher Absonderung bzw. vorsorglicher Unterlassung bestimmter Tätigkeiten, § 56 Abs. 1 S. 3 IfSG
- d) Verdienstausfall
- e) Ausschluss nach § 56 Abs. 1 S. 4 IfSG
- aa) Ausschluss nach § 56 Abs. 1 S. 4 Var. 1 und 2 IfSG
- (1) Schutzimpfung, § 56 Abs. 1 S. 4 Var. 1 IfSG
- (2) Andere Maßnahmen der medizinischen Prophylaxe, § 56 Abs. 1 S. 4 Var. 2 IfSG
- bb) Ausschluss nach § 56 Abs. 1 S. 4 Var. 3 IfSG
- 2. Entschädigung nach § 56 Abs. 1a IfSG
- a) Schließung einer Bildungs- oder Betreuungsinstitution, § 56 Abs. 1a S. 1 Nr. 1 IfSG
- b) Betreuungsbedarf, § 56 Abs. 1a S. 1 Nr. 2 IfSG
- c) Verdienstausfall, § 56 Abs. 1a S. 1 Nr. 3 IfSG
- d) Ausschluss, § 56 Abs. 1a S. 3 IfSG
- II. Rechtsfolge
- 1. Entschädigungsleistung
- a) Ausgangspunkt: Verdienstausfall
- b) Anzurechnende Leistungen
- 2. Abwicklung der Entschädigungszahlung im Arbeitsverhältnis
- III. Konkurrenzen
- 1. Mit § 3 Abs. 1 S. 1 EFZG
- 2. Mit § 616 S. 1 BGB
- IV. Sonstiges zum Entschädigungsanspruch nach § 56 IfSG
- Kapitel 3 Pflichten und Veränderungsmöglichkeiten des Arbeitnehmers
- A. Pflichten des Arbeitnehmers in einer Pandemie
- I. Pflicht zur Leistungserbringung im Home-Office
- II. Schicksal der Arbeitspflicht
- 1. Bei bloßer Angst/Verunsicherung wegen der Pandemie
- 2. Bei pandemischer Erkrankung
- a) Regelfall: Symptomatischer Krankheitsfall
- aa) Bloße Erkrankung
- bb) Hinzutreten infektionsschutzrechtlicher Anordnung
- b) Sonderfall: Asymptomatischer Krankheitsfall
- 3. Bei Verdacht der pandemischen Erkrankung
- a) Ansteckungsverdächtiger i.S.d. § 2 Nr. 7 IfSG
- b) Krankheitsverdächtiger i.S.d. § 2 Nr. 5 IfSG
- 4. Bei Freistellung des Arbeitnehmers
- 5. Bei Betriebsverbot
- 6. Bei Betreuungsbedarf Angehöriger
- a) Im Krankheitsfall eines Kindes
- aa) Ausschluss der Leistungspflicht nach § 275 Abs. 3 BGB
- bb) Arbeitsrechtliche Freistellungsansprüche, § 45 Abs. 3, 5 SGB V
- b) Bei Schließung von Bildungs- und Betreuungsinstitutionen
- c) Sonstiger Betreuungs- bzw. Unterstützungsbedarf
- d) Pflicht zur Vereinbarung von Arbeit und Betreuung bei Home-Office-Möglichkeit
- 7. Bei unzureichenden Schutzmaßnahmen des Arbeitgebers
- a) Zurückbehaltungsrecht gemäß § 273 Abs. 1 BGB
- b) Leistungsverweigerungsrecht gemäß § 275 Abs. 3 BGB
- 8. Bei Dienstreisen in ein Risikogebiet
- 9. Zusammenfassung
- III. Nebenpflichten des Arbeitnehmers
- 1. Dienstliche Verhaltenspflichten
- a) Pflicht zur Einhaltung von Hygienemaßnahmen
- b) Pflicht zur Durchführung eines Tests auf den pandemischen Erreger
- c) 3G-Modell
- d) Pflicht zur Nutzung einer Pandemie-App auf dem Diensthandy
- 2. Pflicht zur Wahrung der betrieblichen Ordnung
- 3. Außerdienstliche Verhaltenspflichten
- a) Pflicht zur Befolgung pandemiespezifischer behördlicher Anordnungen
- b) Pflicht zur Nutzung einer Pandemie-App
- c) Pflicht zur Impfung
- 4. Anzeige-, Aufklärungs- und Auskunftspflichten
- a) Allgemeine Anzeigepflicht im Krankheitsfall
- b) Pflicht zur Anzeige der Art der Erkrankung
- c) Auskunftspflicht bei erhöhtem Infektionsrisiko
- d) Pflicht zur Mitteilung des Impfstatus
- 5. Pflicht zur Schadensabwendung
- B. Veränderungsmöglichkeiten des Arbeitnehmers – Anspruch auf Home-Office?
- I. Gesetzlicher Home-Office-Anspruch im Pandemiefall?
- II. Weitere Ansätze für einen Home-Office-Anspruch des Arbeitnehmers
- 1. Im Fall der persönlichen Verhinderung des Arbeitnehmers
- a) Rechtsprechung des BAG zur Neubestimmung des Arbeitsorts durch den Arbeitgeber
- b) Anwendung der Grundsätze auf einen Pandemiefall
- c) Entgegenstehende Rechtsprechung?
- 2. Weitere Ansätze
- 3. Zusammenfassung
- Kapitel 4 Pflichten, Ausgestaltungs-, Veränderungs- und Beendigungsmöglichkeiten des Arbeitgebers
- A. Pflichten des Arbeitgebers
- I. Schicksal der Vergütungspflicht in einer Pandemie
- 1. Bei Nichtleistung des Arbeitnehmers wegen Angst/Verunsicherung
- 2. Bei pandemischer Erkrankung des Arbeitnehmers
- a) Regelfall: Symptomatischer Arbeitnehmer
- aa) Vergütungspflicht bei bloßer Erkrankung des Arbeitnehmers aus § 3 Abs. 1 S. 1 EFZG
- (1) „Verschulden gegen sich selbst“ in einer Pandemie
- (a) Nichteinhaltung gängiger Schutzmaßnahmen
- (b) Reise in ein Risikogebiet
- (c) Bei fehlender Impfbereitschaft
- (2) Zusammenfassung
- bb) Vergütungspflicht bei Hinzutreten einer infektionsschutzrechtlichen Maßnahme
- (1) Meinungsstand in der Literatur
- (2) Stellungnahme
- b) Sonderfall: Asymptomatischer Arbeitnehmer
- aa) Keine Vergütungspflicht
- (1) Aus § 3 Abs. 1 S. 1 EFZG
- (2) Aus § 616 S. 1 BGB
- (a) Arbeitsverhinderung
- (b) In der Person des Arbeitnehmers liegender Verhinderungsgrund
- (c) Kein Verschulden
- (d) Verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit
- bb) Exkurs: Entschädigungsanspruch des Arbeitnehmers, § 56 Abs. 1 IfSG
- (1) Tatbestandsvoraussetzungen
- (2) Kein Ausschluss, § 56 Abs. 1 S. 4 IfSG
- (3) Rechtsfolge: Entschädigung in Geld
- cc) Tatsächliches Problem im Zusammenhang mit asymptomatisch Infizierten
- 3. Bei Verdacht der pandemischen Erkrankung eines Arbeitnehmers
- a) Einordnung als Ansteckungs- oder Krankheitsverdächtiger i.S.d. IfSG
- b) Vergütungspflicht bei Ansteckungsverdacht
- c) Vergütungspflicht bei Krankheitsverdacht
- aa) Vergütungspflicht aus § 3 Abs. 1 S. 1 EFZG
- (1) Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit
- (2) Dadurch Verhinderung an der Arbeitsleistung (Monokausalität)
- (3) Weitere Voraussetzungen
- (4) Verhältnis zu § 56 IfSG
- bb) Zusammenfassung
- d) Weitere Hinweise
- 4. Bei Freistellung des Arbeitnehmers
- a) Mittels Freistellungsvereinbarung
- b) Mittels einseitiger Freistellungserklärung
- aa) Lohnfortzahlung gemäß § 615 S. 1 BGB
- bb) Lohnfortzahlung gemäß § 616 S. 1 BGB
- c) Zusätzliche infektionsschutzrechtliche Anordnung gegenüber dem Arbeitnehmer
- 5. Bei Betriebsverbot
- a) Abgrenzungsfragen hinsichtlich des Betriebsrisikos
- b) Pandemiebedingtes Betriebsverbot von Betriebsrisiko umfasst?
- aa) Verbot eines einzelnen Betriebs
- bb) Flächendeckendes Betriebsverbot
- (1) Frühere Kriterien des BAG
- (2) Auffassungen des Schrifttums in der COVID-19-Pandemie
- (3) Arbeitsgerichtliche Entscheidungen in der COVID-19-Pandemie
- (4) Stellungnahme
- (5) Zusammenfassung
- c) Betriebsverbot bei gleichzeitiger infektionsschutzrechtlicher Anordnung gegenüber dem Arbeitnehmer
- d) Abdingbarkeit des § 615 BGB
- 6. Bei familiärer Betreuungsverpflichtung des Arbeitnehmers
- a) Krankheitsfall eines Kindes des Arbeitnehmers
- b) Bei Schließungen von Bildungs- und Betreuungsinstitutionen
- c) Bei Betreuungsverpflichtung gegenüber sonstigen Angehörigen
- 7. Bei Leistungsverweigerung wegen unzureichender Schutzmaßnahmen des Arbeitgebers
- 8. Bei Verweigerung einer Dienstreise in ein Risikogebiet
- a) Berechtigte Leistungsverweigerung
- b) Unberechtigte Leistungsverweigerung
- 9. Zusammenfassung zum Schicksal der Vergütungspflicht
- a) Grundsatz: Ohne Arbeit kein Lohn
- b) Entgeltfortzahlung bei symptomatischem Krankheitsverlauf
- c) Entgeltfortzahlung bei asymptomatischem Verlauf oder Entschädigung
- d) Entgeltfortzahlung bei Ansteckungs- oder Krankheitsverdacht
- e) Entgeltfortzahlung bei Freistellung des Arbeitnehmers
- f) Entgeltfortzahlung bei Betriebsverbot
- g) Entgeltfortzahlung bei familiärer Betreuungsverpflichtung des Arbeitnehmers
- h) Entgeltfortzahlung bei Leistungsverweigerung wegen unzureichender Schutzmaßnahmen
- i) Entgeltfortzahlung bei Dienstreisen in ein Risikogebiet
- II. Nebenpflichten des Arbeitgebers
- 1. Beschäftigungspflicht
- 2. Schutzpflichten
- a) Arbeitsschutzrechtliche Grundlagen
- b) Übersicht über die Regelwerke in der COVID-19-Pandemie
- aa) SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard
- bb) SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel
- cc) SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung
- dd) Rechtsverordnungen der Bundesländer
- c) Auswahl pandemiespezifischer Pflichten des Arbeitgebers in der COVID-19-Pandemie
- aa) Pflicht zur Bereitstellung eines Mund-Nasen-Schutzes
- bb) Pflicht zum Angebot von Corona-Tests
- cc) Pflicht zum Angebot von Home-Office
- (1) Unverbindliche Home-Office-Regelung im C-ASS
- (2) Home-Office-Angebotspflicht des Arbeitgebers in der Corona- ArbSchV
- (3) Home-Office-Pflicht gemäß § 28b Abs. 7 IfSG
- (4) Home-Office-Pflicht gemäß § 28b Abs. 4 IfSG
- (5) Zusammenfassung zur Pflicht zum Angebot von Home-Office
- dd) Pflicht zur Ermöglichung der Schutzimpfung während der Arbeitszeit
- d) Innerbetriebliche Umsetzung
- e) Zusammenfassung
- III. Auszahlungspflichten des Arbeitgebers für Behörden
- B. Ausgestaltung der arbeitsvertraglichen Modalitäten in Ausübung des (erweiterten) Weisungsrechts
- I. Modifizierung des Inhalts der Tätigkeit
- 1. Durch Ausübung des allgemeinen Weisungsrechts
- 2. Durch Ausübung des erweiterten Weisungsrechts in Notfällen
- a) Anknüpfungspunkt des Not- oder außergewöhnlichen Falls
- b) Pandemiespezifisches Vorliegen der Voraussetzungen
- II. Veränderung des Arbeitsorts – Anordnung von Home-Office
- 1. Durch Ausübung des allgemeinen Weisungsrechts
- 2. Durch Ausübung des erweiterten Weisungsrechts
- 3. Anrechnung anderweitigen Erwerbs trotz rechtswidriger Weisung
- 4. Beteiligung des Betriebsrats
- 5. Mit dem Home-Office einhergehende Pflichten des Arbeitgebers
- III. Modifizierung der Arbeitszeit
- 1. Erhöhung der Arbeitszeit
- a) Anordnung von Überstunden qua (erweitertem) Direktionsrecht
- b) Grenzen der Arbeitszeit
- aa) Übliche Regelungen
- (1) Ausgangslage
- (2) Ausnahmen nach § 14 ArbZG
- (3) Ausnahmen nach § 15 Abs. 2 ArbZG
- bb) Gesetzesänderungen aufgrund der COVID-19-Pandemie
- c) Beteiligung des Betriebsrats
- d) Pflicht zur entsprechenden Mehrvergütung
- 2. Reduzierung der Arbeitszeit
- a) Durch Anordnung von Freizeitausgleich
- b) Durch Anordnung von Individualurlaub
- aa) Anordnung von „Zwangsurlaub“ bezüglich offener Urlaubstage
- bb) Anordnung von „Zwangsurlaub“ trotz bereits genehmigter Urlaubstage
- cc) Rückruf eines im Urlaub befindlichen Arbeitnehmers
- c) Durch Anordnung von Betriebsferien
- d) Durch Einführung von Kurzarbeit
- e) Zusammenfassung
- IV. Weisungsrecht hinsichtlich Ordnung und Verhalten im Betrieb, § 106 S. 2 GewO
- C. Veränderungsmöglichkeiten
- I. Freistellung des Arbeitnehmers
- 1. Zur Freistellung berechtigende pandemiespezifische Situationen
- a) Unzureichender Arbeitsschutz im Betrieb
- b) Arbeitnehmer als Risikoperson
- c) Erkrankter Arbeitnehmer
- 2. Vergütungspflicht bei einseitiger Freistellung des Arbeitnehmers
- 3. Modalitäten der Freistellung: Anrechnung von Urlaub und Überstunden
- II. Änderungskündigung, § 2 KSchG
- 1. Allgemeiner Überblick
- a) Zur ordentlichen betriebsbedingten Änderungskündigung
- b) Zur außerordentlichen Änderungskündigung
- c) Verhältnis zu anderen Gestaltungsrechten
- 2. Kürzung der Vergütung des Arbeitnehmers
- a) Mittels ordentlicher Änderungskündigung
- b) Mittels außerordentlicher Änderungskündigung
- c) Stellungnahme zur Änderungskündigung zur Entgeltreduzierung im Pandemiefall
- 3. Einführung von Kurzarbeit
- a) Voraussetzungen der Änderungskündigung zur Einführung von Kurzarbeit
- b) Voraussetzungen des Kurzarbeitergeldes
- aa) Erheblicher Arbeitsausfall mit Entgeltausfall, § 95 S. 1 Nr. 1 SGB III
- (1) Beruhend auf wirtschaftlichen Gründen oder einem unabwendbaren Ereignis, § 96 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB III
- (2) Vorübergehender Arbeitsausfall, § 96 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 SGB III
- (3) Vermeidbarer Arbeitsausfall, § 96 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 SGB III
- (4) Quote, § 96 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 SGB III
- bb) Vorliegen der betrieblichen Voraussetzungen, § 95 S. 1 Nr. 2 i.V.m. § 97 SGB III
- cc) Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen, § 95 S. 1 Nr. 3 i.V.m. § 98 SGB III
- dd) Anzeige bei der Agentur für Arbeit, § 95 S. 1 Nr. 4 i.V.m § 99 SGB III
- ee) Rechtsfolge: Leistung von Kurzarbeitergeld
- (1) Höhe des Kurzarbeitergeldes
- (2) Dauer der Leistung des Kurzarbeitergeldes
- (3) Geltendmachung des Anspruchs auf Kurzarbeitergeld
- c) Regelungen während der COVID-19- Pandemie
- aa) Gesetz zur befristeten krisenbedingten Verbesserung der Regelungen für das Kurzarbeitergeld
- bb) Kurzarbeitergeldverordnung (KugV)
- cc) Sozialschutz-Pakete
- dd) Kurzarbeitergeldbezugsdauerverordnung (KugBeV)
- ee) Kurzarbeitergeldverlängerungsverordnung (KugverlV)
- 4. Einführung von Home-Office
- 5. Mitbestimmung des Betriebsrats
- III. Zusammenfassung
- D. Relevante Beendigungsmöglichkeiten in der Pandemie
- I. Ordentliche Kündigung
- 1. Personenbedingte Kündigung
- a) Wegen Krankheit
- b) Wegen fehlenden Impfschutzes
- 2. Verhaltensbedingte Kündigung
- a) Bei Nichtbeachtung betrieblicher Arbeitsschutzmaßnahmen
- b) Bei ungerechtfertigter Arbeitsverweigerung
- c) Bei außerbetrieblichem Fehlverhalten
- d) Wegen unterlassener Schutzimpfung
- e) Bei Diebstahl von Schutzausrüstung
- 3. Betriebsbedingte Kündigung
- II. Außerordentliche Kündigung
- III. Mitbestimmung des Betriebsrats
- IV. Zusammenfassung
- Teil 4 Formularvertragliche Gestaltungsmöglichkeiten
- Kapitel 1 Allgemeines zur Inhaltskontrolle
- A. Anwendungsbereich, § 310 BGB
- B. Kontrollfähigkeit der §§ 307 Abs. 1 und 2, 308, 309 BGB
- C. Gegenstand der Inhaltskontrolle
- Kapitel 2 Vereinbarungen bezüglich der Arbeitszeit
- A. Klauseln zur Erhöhung der Arbeitszeit
- I. Befristete Arbeitszeiterhöhung
- 1. Mustervereinbarung
- 2. Erläuterungen
- II. Überstunden und Mehrarbeit
- 1. Mustervereinbarung
- 2. Erläuterungen
- 3. Weitere Hinweise
- B. Kurzarbeitsklausel
- I. Überblick über relevante Rechtsprechung
- II. Mustervereinbarungen
- 1. Anordnungsbefugnis zur Einführung von Kurzarbeit
- a) Musterformulierung
- b) Erläuterungen
- aa) Allgemeines zum Prüfungsmaßstab
- bb) Einzelerläuterungen zur Musterformulierung
- cc) Abschließender Hinweis
- 2. Kurzarbeitsabrede
- a) Mustervereinbarung
- b) Erläuterungen
- aa) Allgemeines zum Prüfungsmaßstab
- bb) Einzelerläuterungen zur Musterformulierung
- 3. Abschließende Hinweise
- Kapitel 3 Home-Office-Vereinbarung
- A. Vorüberlegungen
- I. Home-Office- oder Mobile-Office-Vereinbarung
- 1. Anwendbarkeit der ArbStättV
- 2. Sonstige arbeitsschutzrechtliche Pflichten
- 3. Zusammenfassung
- II. Art der Home-Office-Vereinbarung
- B. Mustervereinbarung
- C. Erläuterungen
- D. Hinweise zum kollektiven Arbeitsrecht
- Kapitel 4 Abbedingung vergütungserhaltender Normen
- A. Dispositive Natur der vergütungserhaltenden Normen
- I. Dispositive Natur des § 615 BGB
- 1. Meinungsstand zum Umfang der Dispositivität
- 2. Stellungnahme
- II. Dispositive Natur des § 616 BGB
- 1. Mustervereinbarungen
- a) Vollständiger Ausschluss des § 616 BGB
- b) Abschließende Konkretisierung des § 616 BGB
- 2. Umfang einer zulässigen Abweichung von § 616 BGB in AGB
- a) Meinungsstand in der Literatur
- b) Stellungnahme
- Kapitel 5 Freistellungsklausel
- A. Mustervereinbarung
- B. Erläuterungen
- C. Hinweis zum kollektiven Arbeitsrecht
- Teil 5 Schlussbetrachtung
- Literaturverzeichnis
- Internetquellen
Abkürzungsverzeichnis
2019-nCoV |
Verordnung über die Ausdehnung der Meldepflicht nach § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und § 7 Absatz 1 Satz 1 des Infektionsschutzgesetzes auf Infektionen mit dem erstmals im Dezember 2019 in Wuhan/Volksrepublik China aufgetretenen neuartigen Coronavirus |
a. |
anders |
a.E. |
am Ende |
a.F. |
alte Fassung |
Abs. |
Absatz |
AGB |
Allgemeine Geschäftsbedingungen |
Anm. |
Anmerkung |
AP |
Arbeitsrechtliche Praxis (Zeitschrift) |
Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie |
Richtlinien über die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit und die Maßnahmen zur stufenweisen Wiedereingliederung |
ArbG |
Arbeitsgericht |
ArbRAktuell |
Arbeitsrecht Aktuell (Zeitschrift) |
ArbRB |
Der Arbeits-Rechtsberater (Zeitschrift) |
ArbSchG |
Arbeitsschutzgesetz |
ArbStättV |
Arbeitsstättenverordnung |
ArbZG |
Arbeitszeitgesetz |
ARP |
Arbeitsschutz in Recht und Praxis (Zeitschrift) |
AuA |
Arbeit und Arbeitsrecht (Zeitschrift) |
Aufl. |
Auflage |
AÜG |
Arbeitnehmerüberlassungsgesetz |
AZO |
Arbeitszeitordnung |
B+P |
Zeitschrift für Betrieb und Personal (Zeitschrift) |
BAG |
Bundesarbeitsgericht |
BAGE |
Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts |
BAnz AT |
Bundesanzeiger Amtlicher Teil |
BAuA |
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin |
BayMBl. |
|
BayIfSMV |
Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung |
BB |
Betriebs-Berater (Zeitschrift) |
BC |
Zeitschrift für Bilanzierung, Rechnungswesen und Controlling (Zeitschrift) |
BDSG |
Bundesdatenschutzgesetz |
BeckOGK |
beck-online.Grosskommentar |
BeckOK |
Beck’scher Online-Kommentar |
BeckOK ArbR |
Beck’scher Online-Kommentar Arbeitsrecht |
BeckOK InfSchR |
Beck’scher Online-Kommentar Infektionsschutzrecht |
Begr. |
Begründer |
Beschl. v. |
Beschluss vom |
BetrVG |
Betriebsverfassungsgesetz |
Bevölkerungsschutzgesetz |
Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite |
BfArM |
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte |
BGB |
Bürgerliches Gesetzbuch |
BGH |
Bundesgerichtshof |
BIP |
Bruttoinlandsprodukt |
BMAS |
Bundesministerium für Arbeit und Soziales |
BMG |
Bundesministerium für Gesundheit |
BMI |
Bundesministerium des Innern und für Heimat |
BR-Drs. |
Bundesrat-Drucksache |
BSeuchG |
Bundesseuchengesetz |
BSG |
Bundessozialgericht |
bspw. |
beispielsweise |
BT-Drs. |
Bundestag-Drucksache |
BT-PlPr. |
Bundestag-Plenarprotokoll |
BUrlG |
Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer (Bundesurlaubsgesetz) |
BVerfG |
Bundesverfassungsgericht |
BVerwG |
Bundesverwaltungsgericht |
BZgA |
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung |
bzw. |
beziehungsweise |
CCZ |
Corporate Compliance Zeitschrift (Zeitschrift) |
Corona-ImpfV |
Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 |
COVID-19 |
|
COVID-19-ArbZV |
Verordnung zu Abweichungen vom Arbeitszeitgesetz infolge der COVID-19-Epidemie |
COVuR |
COVID-19 und Recht (Zeitschrift) |
DB |
Der Betrieb (Zeitschrift) |
ders. |
derselbe |
DGUV |
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung |
dies. |
dieselbe(n) |
DSGVO |
EU-Datenschutzgrundverordnung |
DStR |
Deutsches Steuerrecht |
DVBl. |
Deutsches Verwaltungsblatt |
EFZG |
Entgeltfortzahlungsgesetz |
EGBGB |
Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche |
EL |
Ergänzungslieferung |
ErfK |
Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht |
f. |
folgende(r) - Singular |
FA |
Fachanwalt Arbeitsrecht – Zeitschrift für die beratende und die gerichtliche Praxis (Zeitschrift) |
FAU |
Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg |
FAZ |
Frankfurter Allgemeine Zeitung |
ff. |
folgende - Plural |
FS |
Festschrift |
GewO |
Gewerbeordnung |
GG |
Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland |
ggf. |
gegebenenfalls |
GmbHR |
GmbHRundschau (Zeitschrift) |
GWR |
Gesellschaft- und Wirtschaftsrecht (Zeitschrift) |
h.M. |
herrschende(r) Meinung |
i.S. |
im Sinne |
i.S.d. |
im Sinne des/der |
i.S.v. |
im Sinne von |
IfSG |
Infektionsschutzgesetz |
i.V.m. |
in Verbindung mit |
JA |
Juristische Arbeitsblätter (Zeitschrift) |
jM |
juris – Die Monatszeitschrift (Zeitschrift) |
juris PR-ArbR |
JurisPraxisReport Arbeitsrecht |
jurisPK |
Juris PraxisKommentar |
JZ |
|
KBV |
Kassenärztliche Bundesvereinigung |
Kita(s) |
Kindertagesstätte(n) |
KugBeV |
Verordnung über die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld |
KugV |
Verordnung über Erleichterungen der Kurzarbeit |
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Kurzarbeitergeldverlängerungsverordnung |
LAG |
Landesarbeitsgericht |
m.w.N. |
mit weiteren Nachweisen |
MDR |
Mitteldeutscher Rundfunk |
MDR |
Monatsschrift für Deutsches Recht (Zeitschrift) |
MHdB ArbR |
Münchener Handbuch zum Arbeitsrecht |
MiLoG |
Mindestlohngesetz |
MüKoBGB |
Münchener Kommentar zum BGB |
n.F. |
neue Fassung |
NachwG |
Nachweisgesetz |
NJ |
Neue Justiz (Zeitschrift) |
NJOZ |
Neue Juristische Online-Zeitschrift (Zeitschrift) |
NJW |
Neue Juristische Wochenschrift (Zeitschrift) |
NZA |
Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht (Zeitschrift) |
NZA-RR |
NZA-Rechtsprechungsreport Arbeitsrecht (Zeitschrift) |
NZG |
Neue Zeitschrift für Gesellschaftsrecht (Zeitschrift) |
NZS |
Neue Zeitschrift für Sozialrecht (Zeitschrift) |
o.Ä. |
oder Ähnliches |
öAT |
Zeitschrift für das öffentliche Arbeits- und Tarifrecht (Zeitschrift) |
OK |
Online-Kommentar |
ÖPNV |
Öffentlicher Personennahverkehr |
PflegeZG |
Pflegezeitgesetz |
RAGE |
Entscheidungen des Reichsarbeitsgerichts |
RdA |
Recht der Arbeit (Zeitschrift) |
RegE |
Regierungsentwurf |
RKI |
Robert Koch-Institut |
Rn. |
Randnummer |
S. |
Satz |
SächsCoronaSchVO |
|
SARS |
Schweres akutes respiratorisches Syndrom/ severe acute respiratory syndrome |
SARS-CoV-2 |
Severe acute respiratory syndrome coronavirus type 2 |
SchAusnahmV |
COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung |
SchRModG |
Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts |
SchuldRMod |
Schuldrechtsmodernisierung |
SGB |
Sozialgesetzbuch |
Sozialschutzpaket |
Gesetz für den erleichterten Zugang zu sozialer Sicherung und zum Einsatz und zur Absicherung sozialer Dienstleister aufgrund des Coronavirus SARS-CoV-2 |
SPA |
Schnellinformationen für Personalmanagement und Arbeitsrecht |
SprAuG |
Sprecherausschussgesetz |
STIKO |
Ständige Impfkommission |
SWR |
Südwestrundfunk |
TV-L |
Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst der Länder |
TVG |
Tarifvertragsgesetz |
TVK |
Tarifvertrag für die Musiker in Konzert- und Theaterorchestern |
TVöD |
Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst |
TVöD-AT |
Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst-Allgemeiner Teil |
TzBfG |
Teilzeit- und Befristungsgesetz |
u.a. |
unter anderem |
Urt. v. |
Urteil vom |
V |
Verkündung |
Var. |
Variante |
VBG |
Verwaltungs-Berufsgenossenschaft |
vgl. |
vergleiche |
VwVfG |
Verwaltungsverfahrensgesetz |
WHO |
World Health Organization |
z.B. |
zum Beispiel |
ZD |
Zeitschrift für Datenschutz (Zeitschrift) |
ZDF |
Zweites Deutsches Fernsehen |
ZfA |
Zeitschrift für Arbeitsrecht (Zeitschrift) |
Teil 1 Einführung
Aktuelle Relevanz
Seit der Erreger SARS-CoV-2 Ende 2019 zum ersten Mal in der chinesischen Stadt Wuhan nachgewiesen wurde, hat die dadurch ausgelöste COVID-19-Pandemie das Leben in den vergangenen zweieinhalb Jahren global beeinflusst wie kein anderes Ereignis seit dem Zweiten Weltkrieg.1 Bis heute2 haben sich nach Fallzahlen der WHO weltweit ca. 585 Millionen Menschen mit dem Erreger SARS-CoV-2 infiziert, ca. 6,4 Millionen Menschen sind an der Corona-Erkrankung verstorben.3 Obwohl inzwischen jedenfalls in weiten Teilen der Welt Impfstoffe gegen den pandemischen Erreger verfügbar und je nach Land große Teile der Bevölkerung durch Schutzimpfungen immunisiert sind, stellt die COVID-19-Pandemie die gesamte Weltbevölkerung noch immer vor soziale, politische und ökonomische Herausforderungen. Gleichwohl wirkt sich die COVID-19-Pandemie aktuell – im Sommer 2022 – wesentlich weniger gravierend aus als noch im vergangenen Winter 2021/2022.
Um das pandemische Infektionsgeschehen einzudämmen, wurden global wie national umfassende Maßnahmen getroffen, die sich in enormem Ausmaß nachteilig auf die Volkswirtschaft ausgewirkt haben.4 Zu diesen Maßnahmen zählten ←35 | 36→bspw. die Schließungen von Produktionsstätten (im Ausland), des Einzelhandels sowie der Bildungs- und Betreuungsinstitutionen. Dass sich diese Maßnahmen ebenso auf Arbeitsverhältnisse auswirken würden, ist evident. So führten behördlich angeordnete Schließungen von Betrieben zum einen dazu, dass die dort beschäftigten Arbeitnehmer5 ihre Arbeitsleistung nicht mehr erbringen konnten, jedenfalls soweit diese nicht auch im Home-Office tätig werden konnten (und mussten). Zum anderen konnten auch ggf. Abnehmer dieser Betriebe (im Inland) ihre Arbeitnehmer wegen ausbleibender Zulieferungen nicht mehr (sinnvoll) beschäftigen. Behördlich angeordnete Schließungen von Schulen oder Kitas führten dazu, dass Arbeitnehmer die Betreuung ihrer Kinder neu organisieren und ggf. persönlich übernehmen mussten. Neben diesen mittelbaren Auswirkungen der Pandemie, die sich erst durch staatliches Tätigwerden realisierten, wirkte bzw. wirkt sich die Pandemie auch unmittelbar dadurch aus, dass sich ein großer Teil der Bevölkerung und damit auch der Arbeitnehmer mit dem pandemischen Erreger infizierte bzw. infiziert. Infolgedessen fallen Arbeitnehmer krankheitsbedingt aus und Kollegen, die mit diesen Arbeitnehmern in Kontakt standen, wurden infektionsschutzrechtlich abgesondert oder Betroffene eines Tätigkeitsverbots und durften die Arbeitsleistung nicht mehr erbringen.6
Die arbeitsrechtlichen Fragestellungen, die mit einer Pandemie und ihren Auswirkungen einhergehen, sind vielfältig. Primär stellt sich die Frage, ob der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung erbringen muss und falls nicht, ob der Arbeitgeber dennoch Lohnfortzahlung schuldet. Ist Letzteres nicht der Fall, kommen ggf. Entschädigungsansprüche des Arbeitnehmers gegen den Staat in Betracht, die der Vollständigkeit halber berücksichtigt werden müssen, auch wenn diese nicht arbeitsrechtlicher Natur sind. Neben dem Schicksal der arbeitsvertraglichen Hauptpflichten kommt im Pandemiefall auch den beiderseitigen Nebenpflichten, insbesondere den Schutzpflichten des Arbeitgebers, herausragende Bedeutung zu.
←36 | 37→Während sich das Interesse des Arbeitnehmers im Pandemiefall vorwiegend auf die Lohnfortzahlung und die Möglichkeit zur Leistungserbringung im Home-Office beschränkt, können die arbeitgeberseitigen Bedürfnisse wesentlich umfassender sein und mehr Handlungsspielraum erfordern. So wird sich die Frage stellen, ob der Arbeitgeber etwa krankheits- oder quarantänebedingten Ausfall bestimmter Arbeitnehmer dadurch abfedern kann, dass er andere Arbeitnehmer zur Übernahme deren Tätigkeiten oder zur Leistung von Überstunden anweist. Vergleichsweise höhere Relevanz kommt der Frage zu, ob der Arbeitgeber die Arbeitszeit des Arbeitnehmers – idealerweise damit einhergehend auch die Vergütung – reduzieren kann, da der Bedarf an Arbeitskraft pandemiebedingt in den meisten Branchen vermindert sein dürfte. Diesbezüglich hat die Kurzarbeit herausragende Praxisrelevanz,7 die jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen wirksam eingeführt werden kann. Vor diesem Hintergrund kann es sich anbieten, bereits bei der Vertragsgestaltung das Risiko eines Pandemie- bzw. Krisenfalls zu bedenken und vorausschauende Parteivereinbarungen zu treffen.
Die aufgeworfenen Fragen spiegeln nur eine Auswahl der pandemiespezifisch relevanten arbeitsrechtlichen Fragestellungen wider. Gleichwohl wird bereits dadurch die hohe Praxisrelevanz derselben deutlich und die Notwendigkeit einer umfassenden Auseinandersetzung aufgezeigt. Dies gilt insbesondere im Hinblick darauf, dass die COVID-19-Pandemie mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht die letzte Pandemie in diesem Jahrhundert gewesen sein wird.
Gang der Darstellung
Details
- Pages
- 424
- Publication Year
- 2023
- ISBN (PDF)
- 9783631898246
- ISBN (ePUB)
- 9783631898253
- ISBN (Softcover)
- 9783631894668
- DOI
- 10.3726/b20722
- Language
- German
- Publication date
- 2023 (February)
- Published
- Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Warszawa, Wien, 2023. 424 S.
- Product Safety
- Peter Lang Group AG