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Quellen zur Geschichte der Justizverwaltung (1917-1934)

Beratungen der bayerischen und preußischen Justizministerien mit den Präsidenten der Oberlandesgerichte und den Generalstaatsanwälten sowie die Tagungen der Landesjustizminister (1933/34)

von Werner Schubert (Band-Herausgeber:in)
©2023 Monographie 572 Seiten
Reihe: Rechtshistorische Reihe, Band 500

Zusammenfassung

Die Geschichte der Justizverwaltung, die den Justizministerien sowie den Gerichtspräsidenten und den Generalstaatsanwälten zusteht, ist bisher, von der NS-Zeit abgesehen, für das 20. Jahrhundert nur selten Gegenstand besonderer rechtsgeschichtlicher Darstellungen gewesen. Eine wichtige Quelle für die Justizverwaltungsgeschichte bilden die in der Edition wiedergegebenen Protokolle der Beratungen der Justizministerien Bayerns und Preußens mit den Präsidenten der Oberlandesgerichte und den Generalstaatsanwälten von 1917 bis 1934. Ferner werden wiedergegeben die Protokolle von vier Tagungen der Landesjustizminister von 1933-1934. Themen der Beratungen waren u.a.: Richterbesoldung, dienstliche Beurteilung der Richter, bedingte Begnadigung, Pressestellen der Gerichte, Simultanzulassung von Rechtsanwälten, Juristenausbildung und 1933/34 Berufsverbot für jüdische Rechtsanwälte sowie das Verhältnis zwischen den Parteistellen und der Justiz in Bayern.

Inhaltsverzeichnis

  • Cover
  • Titel
  • Copyright
  • Autorenangaben
  • Über das Buch
  • Zitierfähigkeit des eBooks
  • Inhaltsverzeichnis
  • Einleitung
  • Erster Teil Niederschriften über die Besprechungen der OLG-Präsidenten und Generalstaatsanwälte im Bayr. Staatsministerium der Justiz
  • I. Material zur Besprechung mit den OLG-Präs. und OStA am 9. und 10.02.1917
  • II. Besprechung vom 16.12.1919
  • Anhang: Besprechung mit dem Reichsjustizminister und den Landesjustizverwaltungen am 27./28.11.1919
  • III. Besprechung vom 24./25.01.1921
  • IV. Einladung zur Besprechung vom 21.10.1924 (Themenübersicht)
  • V. Besprechung vom 20. u. 21.11.1925
  • VI. Besprechung vom 10./11.11.1926
  • VII. Tagesordnung zur Sitzung vom 21.11.1927
  • VIII. Besprechung vom 3./4.12.1928
  • IX. Besprechung vom 02./03.12.1929
  • X. Besprechung vom 15./16.12.1930
  • XI. Besprechung vom 16./17.11.1931
  • XII. Besprechung vom 05./06.12.1932
  • XIII. Besprechung vom 31.03.1933
  • XIV. Besprechung vom 07./08.12.1934
  • Zweiter Teil Niederschriften über Besprechungen des preußischen Justizministeriums mit den OLG-Präsidenten/Generalstaatsanwälten
  • I. Besprechung mit den OLG-Präsidenten am 05.01.1922
  • II. Besprechung mit den OLG-Präsidenten am 10.03.1923
  • III. Besprechung mit den OLG-Präsidenten am 15.03.1924
  • IV. Besprechung mit den GStA vom 15.11.1924
  • V. Besprechung mit den OLG-Präsidenten vom 04.05.1926
  • VI. Besprechung mit den OLG-Präsidenten am 18.06.1927
  • VII. Besprechung mit den OLG-Präsidenten am 24.09.1928
  • VIII. Besprechung mit den Generalstaatsanwälten am 06.06.1929
  • IX. Besprechung mit den OLG-Präsidenten am 28.09.1929
  • X. Besprechung mit den Generalstaatsanwälten am 27.10.1930
  • XI. Besprechung mit den OLG-Präs. und GStA am 12.12.1931
  • XII. Besprechungen mit den OLG-Präs. und GStA im Preuß. Justizministerium (1933/1934); Berichte des GStA Hamm
  • Dritter Teil. Tagungen der Landesjustizminister (1933/1934)
  • I. Tagung vom 07.04.1933 im Reichsjustizministerium zur Vorbereitung einer einheitlichen Regelung des Auftretens und der Zulassung jüdischer Rechtsanwälte bei den Gerichten
  • II. Niederschrift über die Konferenz der Justizminister der Deutschen Länder am 22.04.1933 im Bayer. StMin. der Justiz
  • III. Niederschrift über die Zusammenkunft der Reichs- und Landesjustizminister in Stuttgart am 06.05.1933. Marmorsaal des Neuen Schlosses
  • IV. Niederschrift über die Tagung des Herrn Reichsjustizministers mit den Länderjustizverwaltungen am 12.02.1934 in Dresden
  • Sachregister
  • 1. Bayerische Justizverwaltung
  • 2. Preußische Justizverwaltung
  • 3. Beratungen der Landesjustizminister
  • Quellennachweis

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Einleitung

Die Justiz- und Gerichtsverwaltung, die den Justizministerien sowie den Gerichtspräsidenten und den Ober-/Generalstaatsanwälten zusteht, ist bisher für das 20. Jahrhundert nur selten Gegenstand besonderer rechtsgeschichtlicher Darstellungen gewesen (vgl. für die Zeit bis zum 19. Jahrhundert Adolf Stölzel, Brandenburg-Preußens Rechtsverwaltung und Rechtsverfassung, Berlin 1888; für die NS-Zeit Lothar Gruchmann, Justiz im Dritten Reich (1933–1940). Anpassung und Unterwerfung in der Ära Gürtner, 3. Auf., Berlin 2001). Probleme der Justizverwaltung werden nicht selten in Festschriften zu den Jubiläen von Gerichten und Staatsanwaltschaften behandelt (vgl. insbes. die Jubiläumswerke zum Reichsgericht und zum BGH). Einen Teilbereich der Justizverwaltung bildet die Juristenausbildung, über die insbes. die Darstellung von Ina Ebert: Die Normierung der juristischen Staatsexamina und des juristischen Vorbereitungsdienstes in Preußen (1849–1934), Berlin 1995, vorliegt.

Eine wichtige Quelle für die Justizverwaltungsgeschichte bilden die Protokolle/Niederschriften der Beratungen der Justizministerien Bayerns und Preußens mit den Präsidenten der Oberlandesgerichte und den Generalstaatsanwälten (in Bayern zunächst den OLG-OStA). Hier kam ein Großteil der Probleme zur Sprache, der insbesondere aus der Sicht der Ministerialbürokratie für die Handhabung der Justiz von Bedeutung war. Ob derartige Besprechungen in der Kaiserzeit insbesondere nach dem Inkrafttreten der Reichsjustizgesetze ab Ende der 70er Jahre des 19. Jahrhunderts stattgefunden haben, konnte nicht ermittelt werden. Nicht berücksichtigt wurden evtl. Besprechungen der Justizminister der Länder, die nur über ein OLG und eine GStA verfügten. Aufzeichnungen über solche Gespräche konnten bisher so gut wie nicht aufgefunden werden.

Im dritten Teil der Edition werden die Niederschriften von vier Tagungen der Landesjustizminister von 1933/1934 wiedergegeben, die sich mit Fragen der Justizverwaltung beschäftigten (u.a. mit der Stellung der jüdischen Rechtsanwälte sowie mit der Verreichlichung der Justiz). Seit 1935 fanden regelmäßig Arbeitstagungen unter Franz Gürtner, Franz Schlegelberger und Otto Georg Thierack statt. Die Protokolle und sonstige Arbeitsmaterialien sind enthalten in der vom Verf. herausgegebenen Edition: „Das Reichsjustizministerium und die höheren Justizbehörden in der NS-Zeit (1935–1944)“, Frankfurt/Main 2015.

1. Die Besprechungen des bayr. Staatsministeriums der Justiz beginnen mit dem 16.12.1919, wohl veranlasst durch Pläne des Reichsjustizministeriums, einige Fragen der Justizverwaltung zentral zu regeln (u.a. Altersgrenzen, Besoldung, Titelwesen, Regelung der Ausbildung, Zulassung von Frauen zu den juristischen Staatsprüfungen [letzteres von Bayern abgelehnt]). Für den 09./10.02.1917 war bereits eine Besprechung mit den OLG-Präs. und den OStA geplant. Im bayr. Staatsarchiv findet sich eine Akte mit der Überschrift: „Material zur Besprechung mit den Oberlandesgerichtspräsidenten und Oberstaatsanwälten am 9. und 10.02.1917“, deren Inhalt in ←9 | 10→der vorliegenden Edition im Wesentlichen wiedergegeben wird. In den Materialien werden die Probleme behandelt, die sich der bayr. Justiz mitten im 1. Weltkrieg stellten und welche Reformen insbesondere der Justizverfassung hilfreich wären. Insgesamt enthält die Edition Niederschriften über die Besprechungen, abgesehen von 1919, in den Jahren 1921, 1925, 1926, 1928–1932. Für 1922 und 1923 konnten keine Protokolle aufgefunden werden; für 1924 und 1927 liegen Einladungen bzw. Themenübersichten vor. Ob in diesen beiden Jahren die angekündigten Tagungen stattgefunden haben, konnte nicht ermittelt werden. Die Protokolle enthalten im Gegensatz zu den Niederschriften der Treffen der preuß. Justizminister Anwesenheitslisten, bei denen allerdings die Ministerialbeamten nicht aufgeführt sind.

Behandelt wurden in den Tagungen u.a. folgende Themen: Richterstellvertretungsgesetz von 1917, Richterbesoldungsgesetz/Besoldung der Staatsanwälte, dienstl. Beurteilung von Richtern und Justizbeamten, bedingte Begnadigung, Verhältnis zur Presse, Pressedelikte, Geschäftsbelastung der OLG und der Staatsanwaltschaften, Gerichtshilfe, Aufwertungssachen, Einzelrichtertum, Simultanzulassung von Anwälten, Altersgrenze, lange Dauer der Straf- und Zivilprozesse, Beleidigung von Justizbehörden (Ehrenschutz), Schnellverfahren, Notariat, Grundbuchwesen, gerichtliche Pressestellen, Juristenausbildung, Amtsanwälte, Strafbefehlsverfahren, Geldstrafe statt kurze Freiheitsstrafe, Bildberichterstattung aus dem Gerichtssaal, lange Dauer der Voruntersuchungen, Spar- und Entlastungsmaßnahmen (1931), Strafverfolgung von Übertretungen, Bettelwesen, Rote Hilfe (Strafvollstreckung).

Für die frühe NS-Zeit sind lediglich zwei Niederschriften von Besprechungen des bayr. Justizministers Hans Frank mit den OLG-Präs. und GStA überliefert. In der Dezembersitzung 1934 ging es u.a. um das Verhältnis zwischen den Parteistellen und den Justizbehörden, um die Juristenausbildung, die Laufbahnen des mittleren und unteren Justizdienstes, die Simultanzulassung von Rechtsanwälten sowie die Probleme des Strafrechts, des Strafprozesses (beschränkte Auskunft aus dem Strafregister) sowie des Strafvollzugs (u.a. Luftschutz in den Strafanstalten und Gerichtsgefängnissen). Ab 1935 nahmen die bayr. OLG-Präs. und GStA an den Tagungen der Gerichtsspitzen zwischen 1935 und 1945 teil.

2. In Preußen fanden bis 1930 Tagungen der Justizminister jeweils nur mit den OLG-Präs. oder den GStA statt. Erst an der Besprechung vom 12.12.1931 nahmen die OLG-Präs. und GStA gemeinsam teil. Überliefert sind die Niederschriften über die Besprechungen mit den OLG-Präs. in den Jahren 1922, 1923, 1924, 1926–1929, mit den GStA in den Jahren 1924, 1929 und 1930; eine für 1925 vorgesehene Besprechung ist ausgefallen. Ob bereits vor 1922 Justizministerialbesprechungen stattgefunden haben, ist anhand der Überlieferungen der in Betracht kommenden Staatsarchive nicht zu ermitteln. Folgende wichtige Themen wurden in den Beratungen von 1922–1931 behandelt: Simultanzulassung, Gerichtsassessoren (numerus clausus), soziale Gerichtshilfe für Erwachsene, Armenrechtsverfahren (Missstände), prozessuale Neuregelungen 1924, Amtsanwaltschaften, Einschränkung des Verfolgungszwanges, Gnadensachen (bedingte Strafaussetzung), Presseberichterstattung über gerichtliche Verhandlungen, Pressestellen, republikanische ←10 | 11→Beschwerdestellen, Strafanträge wegen Beleidigung von Justizangehören, Nachwuchs bei den Gerichten und StA, Jurastudium/erste Staatsprüfung und Referendariat, Einstellung nach § 153 StPO, Entwicklung des Zeichnungsrechts bei der StA, Angriffe auf Richter und StA, kurze Freiheitsstrafen, Schnellschöffengerichte, Beschleunigung von Strafsachen, Anwendung der §§ 153, 154 StPO sowie Sparmaßnahmen. – Besprechungen des preuß. JMin. Kerrl mit den OLG-Präs. und GStA fanden am 27.07.1933 sowie am 09.01. und 25.06.1934 statt. Amtliche Niederschriften konnten nicht aufgefunden werden; wiedergegeben wird ein Aktenvermerk des Hammers GStA über diese Sitzungen.

Die Protokolle der Beratungen der preuß. JMin. sind insgesamt ausführlicher als die bayr. Niederschriften und geben insbesondere die Stellungnahmen der einzelnen OLG-Präs. und GStA wieder.

3. In der Weimarer Zeit dürften regelmäßige institutionalisierte Besprechungen der LJMin. (GStA PK Rep. 84 a, 874–878) nicht stattgefunden haben. Diese waren an der Vorbereitung der Justizgesetze in Vorbesprechungen mit dem RJMin. sowie im Justizausschuss des Reichsrats beteiligt. Hier war immer die Gelegenheit gegeben, Absprachen über die Justizverwaltung zu treffen. Abgesehen hiervon fanden 1926 bis 1929 Besprechungen zwischen den Justizministerien der Länder über die persönlichen und dienstlichen Verhältnisse der Justizbeamten des Büro-, Kanzlei- und Wachtmeisterdienstes statt. Bereits am 24./25.05.1929 hatte die dritte Besprechung in München zwischen den Justizverwaltungen aller Länder, Österreichs, Danzigs und des Saargebiets stattgefunden, nachdem auf der Besprechung von 1928 eine „Kleine Kommission“ mit dem Auftrag eingesetzt worden war, Vorschläge zu einer sog. Kleinen Justizreform vorzulegen. Gegenstand der Besprechungen von 1929 waren die Stellung und Tätigkeit des Rechtspflegers (hierzu das Referat des OLG-Rats Zehrfeld aus Sachsen) sowie die Einrichtung des Grundbuchs und dessen Bereinigung (hierzu das Referat von Staatsrat Dr. Appel aus Bremen). Eine weitere und letzte Sitzung der Justizverwaltungen fand am 28.09.1929 in Dresden statt.

In der frühen NS-Zeit kam es zur Verreichlichung der Justiz nachweisbar zumindest zu fünf Besprechungen der Justizminister der Länder (zu diesen Besprechungen Gruchmann, S. 86 ff., 91 ff., 142 ff., 831 ff., 835 ff.) statt. Zu der Sitzung am 07.04.1933 hatte der StS des RJM, Schlegelberger, eingeladen, zu der nach einer kurzen Unterbrechung der Beratungen zum Schluss auch der RJMin. Gürtner hinzustieß. Der preuß. und der bayr. Justizminister hatten Anfang April 1933 den jüdischen Rechtsanwälten das Betreten der Gerichtsgebäude verboten. Die Niederschrift über die Sitzung vom 07.04.1933 zeigt anschaulich, mit welchen Argumenten die Länderchefs der Justizverwaltungen die von ihnen gegen die jüdischen Rechtsanwälte getroffenen brutalen Maßnahmen gebilligt und fortgeführt wissen wollten. Der von ihnen vorgelegte Gesetzentwurf sollte den Länderregierungen volle Freiheit geben, die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft zu widerrufen und über Zulassungsgesuche „auch bei Vorliegen der gesetzlich festgelegten Voraussetzungen nach freiem Ermessen“ zu entscheiden. Allerdings hatte Hitler bereits entschieden, dass für Rechtsanwälte eine ähnliche Regelung wie im Gesetz über die Wiederherstellung des Berufsbeamtentums vom 07.04.1933 getroffen werden ←11 | 12→sollte. Dies bedeutete, dass das Berufsverbot für Rechtsanwälte nicht gelten sollte, „die bereits seit dem 1. August 1914 zugelassen sind oder im Weltkriege an der Front für das Deutsche Reich oder für seine Verbündeten gekämpft haben oder deren Väter und Söhne im Weltkriege gefallen sind“. Gürtner teilte im zweiten Teil der Besprechung mit, er habe den Eindruck gehabt, der Reichskanzler wünsche die Berücksichtigung von „Frontkämpfern und von Vätern Gefallener“. Das unter dem 07.04.1933 ausgefertigte Gesetz über die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wurde am 10.04.1933 im RGBl. I (S. 188) veröffentlicht. Damit hatten die Länder ihr Ziel nach Legalisierung und Ausweitung der von ihnen bereits getroffenen Maßnahmen nicht erreicht.

Die nächste Konferenz der Landesjustizminister fand in München am 22.04.1933 unter dem Vorsitz von Frank als Reichsjustizkommissar ohne Teilnahme des RJM statt. Preußen sah nach Freisler (zu dieser Zeit MinDir. im preuß. JM) eine „ungeheure Gefahr“, wenn das RJM Ausführungsbestimmungen erlasse: Auf diesem Gebiete müsse „das pflichtgemäße Ermessen der Länderminister möglichst frei und ohne Kontrolle walten können“. Insbesondere sollte der Begriff des „Frontkämpfers“ restriktiv ausgelegt werden. In den Fällen, in denen dem Einzelminister die Entscheidung zweifelhaft erscheine, sollte die Sache dem von den Justizministern gebildeten Ausschuss vorgelegt werden. Die Minister wünschten, dass ein aus den Justizministern Preußens, Bayerns und Sachsens bestehender Ausschuss an der am 25.04.1933 stattfindenden Konferenz des Reichsinnenministers, der Ministerpräsidenten der Länder und deren Justizminister teilnehmen sollten. An dieser Besprechung, die sich mit dem Berufsbeamtengesetz beschäftigte, waren die drei LJMin. jedoch nicht anwesend. In der Konferenz hatte der Reichskanzler „ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es zwei Dinge gebe, an denen bei der Handhabung des Gesetzes nicht vorbeigegangen werden dürfe, 1. die Person des Herrn Reichspräsidenten, 2. das Ausland“ (Hans Mommsen, Beamtentum im Dritten Reich, mit ausgewählten zur nationalsozialistischen Beamtenpolitik. Stuttgart 1966, S. 200 ff.): Nach einer Aufzeichnung des Hamburger Staatsrats Dr. Schultz über diese Besprechung heißt es: „Reichspräsident und Reichskanzler wünschten übereinstimmend, dass namentlich hinsichtlich der Entziehung von Pensionen schonend und mit einer gewissen Großzügigkeit vorgegangen werde. Eine kleinliche Handhabung würde nur Brutstätten des Hasses und der Verbitterung schaffen … Deutschland könne nicht einfach sagen, wir machen, was wir wollen. Die Isolierung Deutschlands sei einzigartig. An der Verschärfung werde außerordentlich gearbeitet von den Juden. Wir müssen daher die Juden scharf treffen, aber wir dürfen nicht Gelegenheit geben, uns dort, wo es falsch aufgefasst werden könnte, als Barbaren zu verschreien. Ein Jude, der wissenschaftlich wirklich Bedeutendes für die Menschheit geleistet habe, dürfe nicht entfernt werden, das würde die Welt nicht verstehen. Der Reichspräsident wird sich nochmals damit beschäftigen, ob nicht derartige wissenschaftliche Kapazitäten den Frontkämpfern gleichzustellen sind.“

Die nächste von Frank als Reichsjustizkommissar einberufene Konferenz der LJMin. fand am 06.05.1933 in Stuttgart statt, zu der auch Gürtner eingeladen war. ←12 | 13→Gürtner sprach zunächst über die Errichtung des Reichsjustizkommissariats und über die zu erwartende StGB-Novelle, die am 26.05.1933 erging (RGBl. I 1933, 295). Zum Abschluss berichtete Gürtner von einer Unterredung mit Hitler, der von der Gefahr gesprochen habe, „jeden Tag von irgendjemand, der davon Kenntnis hat, beim StA oder einer anderen Stelle denunziert zu werden“. Dies habe eine „ungeheure Unruhe in die gesamte Wirtschaft gebracht. Man sollte versuchen, irgendwie die Vergangenheit abzuschließen“. Kerrl stellte zum Rechtsanwaltsgesetz fest, dieses entspreche „nicht unserem Willen und auch nicht dem unseres Führers“, mit dem er sehr häufig darüber gesprochen habe. Er werde „das Gesetz so durchführen, wie ich aufgrund der reichsgesetzlichen Bestimmung dazu verpflichtet bin. Ich bin auch nicht mehr in der Lage, das vielleicht peu à peu zu tun, sondern ich bin nach meinem Dafürhalten verpflichtet, es mit einem Schlag zu tun. Wir müssen dann abwarten, was kommen wird.“ Gürtner stellte in seiner Entgegnung fest, „den Weg, der an sich der nächstliegende wäre, eine Änderung der Bestimmungen des Berufsbeamtengesetzes und des Anwaltsgesetzes vorzunehmen, glaube ich, können wir in diesem Augenblick nicht gehen, und zwar nicht aus irgendwelchen Gründen der Sympathie für die Betroffenen, sondern aus Gründen, die ganz abseits vom Inhalt der Gesetze liegen“. Diskutiert wurde auf der Tagung u.a. über eine Dislozierung insbesondere der Berliner Anwälte, wozu Gürtner weitere Überlegungen zusagte. Ein Punkt, so stellte Gürtner fest, sei „dabei, über den nicht diskutiert werden kann, der betrifft die Frontkämpfer. Ich glaube, von allen Richtungen ist dies untragbar. Ich meine, da ist kein Wunsch geltend gemacht worden. Ich habe bestimmte Anhaltspunkte zu glauben, dass sich das der Diskussion entziehen würde“. Ferner wurde beraten über die Freizügigkeit der Rechtsanwälte und Referendare, das Notariatswesen, die Möglichkeit einer Einflussnahme der Justizverwaltungen auf die Besetzung der juristischen Lehrstühle und am Rande über das Mischehenproblem und die eugenische Sterilisation.

Am 22.07.1933 erging eine VO des RJMin. zur Durchführung der Gesetze über die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft und zur Patentanwaltschaft (RGBl. I 1933, 528). Nach § 1 Abs. 2 der VO sollte, wenn bei einem Rechtsanwalt die Frontkämpfereigenschaft verneint worden war, der Betroffene bei dem Reichsminister der Justiz eine Entscheidung über die Frage nachsuchen. Die Entscheidung sollte vom Reichsminister der Justiz im Benehmen mit dem Reichswehrminister getroffen werden; sie war endgültig und bindend.

Auf der Konferenz der Landesjustizminister vom 02./03.08.1933 (wohl in Berlin; Vorsitzer StS Schlegelberger), deren Protokoll nicht mehr auffindbar ist (auch nicht ein Bericht des GStA von Hamburg; vgl. Gruchmann, S. 832), ging es um den Entwurf zu den am 13.10.1933 ergangenen Gesetz zur Gewährleistung des Rechtsfriedens (RGBl. I 1933, 723), das auf einem preußischen Entwurf beruhte. „Auf Drängen der Justizverwaltungen“, so Gruchmann, „wurden in den Kreis der zu schützenden Personen auch Richter, Schöffen und Geschworene sowie Sachverständige und Zeugen in politischen Prozessen aufgenommen, die oftmals nachträglicher Rache seitens der Anhängerschaft der Verurteilten ausgesetzt waren“. Von Seiten der Justiz stand dahinter die Absicht, die Justizbeamten und Prozessbeteiligten ←13 | 14→bei Verfahren wegen Ausschreitungen von Nationalsozialisten auch vor Drohungen und Übergriffen durch NS-Verbände zu schützen – ein Bestreben zu beenden. Nach einer Pressemitteilung im „Völkischen Beobachter“ vom 04.08.1933 sollte „auf Grund der in der „Beratung gegebenen vielfachen Anregungen die Fassung in gemeinsamer Arbeit der zuständigen Ministerien des Reichs und Preußens einer Nachprüfung unterzogen werden.“

Nach § 1 des Gesetzes vom 13.10.1933 sollte mit dem Tode bestraft werden, oder, soweit nicht bisher eine schwerere Strafe angedroht war, „mit lebenslangem Zuchthaus oder mit Zuchthaus bis zu fünfzehn Jahren“ bestraft werden, „wer es unternimmt, einen Schöffen oder Geschworenen wegen seiner Tätigkeit als Schöffe oder Geschworener oder einen Zeugen oder Sachverständigen wegen einer von ihm in Erfüllung seiner Zeugen- oder Sachverständigenpflicht gemachten Bekundung zu töten oder wer zu einer solchen Tötung auffordert, sich erbietet, ein solches Erbieten annimmt oder eine solche Tötung mit einem anderen verabredet …“.

Die letzte bekanntgewordene Tagung des RJMIn. mit den Länderjustizverwaltungen fand am 12.02.1934 in Dresden statt, nachdem das Gesetz vom 30.01.1934 über den Neuaufbau des Reichs ergangen war (RGBl. I 1934, 75). Gürtner kündigte auf der Tagung das (1.) Gesetz zur Überleitung der Rechtspflege auf das Reich, das am 16.02.1934 im RGBl.I 1934, 91 veröffentlicht wurde. Im Einzelnen erläuterte Gürtner, wie die Verreichlichung der Justiz vonstattengehen sollte. Anschließend sprach Kerrl, der am 31.01.1934 Gürtner angerufen hatte, um von ihm eine Aussprache über das zu erbitten, was werden solle. Gürtner war nach Kerrl „in liebenswürdiger Weise sofort bereit, und schon nach einer halben Stunde waren wir völlig über den Weg einig, der zu dem durch das Gesetz vom 30.01. gesteckte Ziel führen muss“. Die vom RJMin. vorgeschlagene Methode (Bildung von Ländergruppen) werde „uns am schnellsten dem ersehnten Ziele näher führen. Sie lässt uns in den Länderverwaltungen auch jede Selbständigkeit, die gerade für uns Nationalsozialisten notwendig ist, wenn wir innerhalb eines Gebietes die volle Verantwortung für unsere Maßnahmen tragen sollen. Verantwortung und Freiheit bedingen sich gegenseitig …“. Auch er sei der Überzeugung, dass „nicht immer alles für das gesamte Reichsgebiet einheitlich geregelt zu werden braucht, haben wir doch selbst in Preußen in den verschiedenen Provinzen nicht alles einheitlich gestaltet“. Für Meukel (MinRat im bayr. StM der Justiz) hatte Gürtner die „Besorgnisse von Grund aus zerstreut“. Diese waren dahin gegangen, „es möchte gewisse Systeme etwa – wenn auch bewährte – Verwaltungs- und Rechtssysteme des größten deutschen Landes, ohne weiteres in größerem oder geringerem Umfange auf unser Land übertragen werden“. Gürtner stellte abschließend fest, es dürfe „nicht der Eindruck entstehen, dass etwas kaputt regiert werden soll, damit in Zukunft die Karte des Deutschen Reiches anders aussieht.“ Ein Pressebericht sollte ausschließlich vom RJM veröffentlicht werden. Hier heißt es, dass „Unterschiede, wie sie sich aus der Eigenart der deutschen Stämme oder aus betrieblichen Gesichtspunkten ergäben“, sollten nach wie vor beachtet werden. Lebenswerte Eigenart solle nicht vernichtet werden.

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Biografische Hinweise

1. Bayern

Appelmann, Hans (geb. 1867 in Ebern; gest. 1930). 1898 Eintritt in den bayr. Justizdienst. 1929 GStA OLG München.

Aschenbrenner, Karl (geb. 1964 in München; gest. 1945). 1891 Eintritt in den Justizdienst. 1919 OStA beim OLG Nürnberg, 1924–1930 GStA beim OberstLG.

Aull, Hans (geb. 1869 in Ainring; gest. 1948). 1929–1932 OLG-Präs. in Augsburg; 1932/1933 OLG-Präs. in Bamberg.

Becker, Friedrich (geb. 1866 in Rhodt/Landau; gest. 1938). 1894 Amtsanwalt in Frankenthal; 1897 StA in Kaiserslautern; 1927–1933 OLG-Präs. in Zweibrücken. 1943 Selbstmord seiner jüdischen Witwe aus Angst vor der Deportation.

Bertram, Otto (geb. 1871 in Krummenab; gest. 1949). 1899 Eintritt in den bayr. Justizdienst, 1933–1937 OLG-Präs. in Nürnberg (Mitglied der NSDAP seit 01.12.1933).

Bilaber, Alexander (geb. 1856 in Heinfeld bei Landau/Pf.; gest. 1935). 1910–1919 OStA beim OLG Zweibrücken, 1919–1926 Präs. ebd.

Burkhardt, Friedrich (geb. 1869 in Cadolzburg; gest. 1934). 1897 Amtsrichter in München, 1930 GStA beim OberstLG; 1933 OLG-Präs. in Nürnberg (seit Nov. 1933 auf Ansuchen im Ruhestand).

Degen, Richard (geb. 1872 in Bayreuth; gest. 1945). 1900 Eintritt in den bayr. Justizdienst; 1904 im StaatsMin. der Justiz, 1920 MinRat (1928 MinDir.), 1934–1939 SenPräs. am OLG München.

Döll, Nikolaus (geb. 1869 in Hammelburg; gest. 1941). 1896 StA in Augsburg. 1924–1934 OStA/GStA in Bamberg.

Dürbig, Alfred (geb. 1861 in Schweinfurt; gest. 1930). 1907 Eintritt in den bayr. Justizdienst. 1919–1929 OLG-Präs. in Augsburg.

Frank, Hans (geb. 1900 in Karlsruhe; 1946 in Nürnberg hingerichtet). 1924 Dr. iur., 1926 Ass.Prüfung; 1927 Rechtsanwalt; ab Okt. 1930 Mitglied des Reichstags. April 1933 bayr. StMin. der Justiz (März 1933 kommissarischer des StMin.); April 1933–1934 Reichskommissar für die Gleichschaltung der Justiz in den Ländern und die Erneuerung der Rechtsordnung (Reichsjustizkommissar). 1933 Gründer der Akademie für Deutsches Recht (bis 1942 deren Präsident), 1939–1945 Generalgouverneur für die besetzten polnischen Gebiete (Krakau). – Werke: Im Angesicht des Galgens. Deutung Hitlers und seiner Zeit auf Grund eigener Erlebnisse und Erkenntnisse, München-Gräfelfing 1953; W. Präg/Wolfgang Jacob Meyer (Hrsg.), Das Diensttagebuch des deutschen Generalgouverneurs in Polen 1939–1945, Stuttgart 1975. – Lit.: Christian Schudnagis, Hans Frank. Aufstieg und Fall des NS-Juristen und Generalgouverneurs, Frankfurt a.M. 1989; Dieter Schenk, Hans Frank – Hitlers Kronjurist und Generalgouverneur, Frankfurt a.M. 2006.

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Gerber, Alexander (geb. 1874 in Würzburg; gest. 1971). 1901 III. StA in München, 1906 im StMin. der Justiz (1918 ORR; 1920 MinRat). 1931–Aug. 1933 OLG-Präs. in München.

Gürtner, Franz (geb. 1881 in Regensburg; gest. 1941). 1908 Ass.-Prüfung, 01.10.1909 Eintritt in den bayr. Justizdienst. 1914–1919 Teilnahme am 1. Weltkrieg. 1922–1932 bayr. StM der Justiz, 1932–1941 Reichsjustizminister. – Lit. L. Gruchmann, Justiz im Dritten Reich (1933–1940), 3. Aufl., Berlin 2001.

Hahn, Matthias (geb. 1868 in München; gest. 1932). 1897 bei der StA; 1928–1932 OLG-Präs. in Nürnberg.

Heinzelmann, Friedrich Ritter v. (geb. 1853 in München; gest. 1945). 1882 Amtsrichter in München I (ab 1885 im StMin. der Justiz; 1886 wieder StA). 1896 im StMin. der Justiz (1902 MinRat; 1907 Generalsekretär des Ministeriums). 1910–1923 OLG-Präs. in München. – 1911–1918 Mitglied der Kammer der Reichsräte.

Heuwieser, Albert (geb. 1872 in Eggenfelden; gest. 1947 in München). 1902 Amtsrichter in Kissingen; Teilnahme am 1. Weltkrieg. 1933–1938 OLG-Präs. in Bamberg.

Kahl, Otto (geb. 1875 in Erlangen; gest. 1957 in Bamberg). 1900 Ass.; 1934–1944 GStA in Bamberg.

König, Ludwig (geb. 1863 in Frankenthal; Todesdatum unbekannt). 1889 Gerichtsass.; 1919 OStA (GStA) in Zweibrücken.

Kraus, Hermann (geb. 1869 in Dettelbach; Todesdatum nicht bekannt). 1921–1928 OStA/GStA beim OLG Augsburg.

Leuchs, Edwin (geb. 1870; Todesdatum nicht bekannt). 1898 III. StA; 1924–1935 OStA (GStA) am OLG Nürnberg.

Manglkammer, Friedrich (geb. 1878 in Regensburg; gest. 1957). 1904 Ass.-Prüfung; 1919 Rat im StMin. der Justiz (1920 ORR; 1923 MinRat). 1933–1935 GStA bei dem OberstLG, 1935 SenatsPräs. am OLG München.

Marth, Georg Ritter v. (geb. 1859 in Kronach; gest. 1941/42). 1883 Gerichtsass.; 1885 Amtsrichter; 1897 im StMin. der Justiz (1901 ORR; 1903 MinRat; 1910 GenSekretär des StMin. der Justiz). 1910–1926 OLG-Präs. in Bamberg.

Menzel, Artur (geb. 1858 in Weiden; Todesdatum nicht bekannt). 1914 OStA beim OLG Augsburg.

Meyer, Karl (geb. 1862 in Ansbach; gest. 1937). 1909 Einberufung in das StMin. der Justiz (1919 MinDir.), 1923–1933 Präs. des OLG München. Gründungsmitglied der Akademie für Deutsches Recht.

Müller, Gustav, Dr. iur. (geb. 1871 in München; gest. 1943). 1896 Gerichtsass., 1908 im StMin. der Justiz (1917 MinRat, 1923 MinDir.). 1929–1935 Präs. des Bayr. OberstLG.

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Müller(-Meiningen), Ernst (geb. 1866 in Mühlhof b. Nürnberg; gest. 1944). 1892 Dr. iur. Erlangen. 1893 Gerichtsass., 1911 OLG-Rat. 1919–1920 bayr. JMin. Ab August 1920 beim OberstLG (1928 Senatspräs.), 1918–1924 Mitglied der DDP.

Roth, Christian (geb. 1873 in Forchheim; gest. 1934), Dr. iur. 1899 Gerichtsass. Mitglied der DNVP, Juli 1920–Sept. 1921 StMin. der Justiz. 1923 Mitglied der NSDAP (erneut ab 01.04.1933 in der NSDAP). 1928 GStA am bayr. Verwaltungsgerichtshof.

Sartor auf Gansheim, Eugen Frhr. v. (geb. 1857 in Eichstätt; gest. 1922). 1913 OStA beim OLG Augsburg; anschl. OStA beim OLG München.

Siegel, Karl (Lebensdaten nicht bekannt). Dienstlaufbahn im OLG-Bezirk Zweibrücken nicht rekonstruierbar.

Sotier, Adolf (geb. 1873; Todesdatum nicht bekannt). 1899 Gerichtsass. 1918 im StMin. der Justiz (1921 MinRat), 1931–1938 GStA am OLG München.

Seidenschwarz, Philipp (Lebensdaten nicht bekannt). 1918–1925 OStA am OLG Bamberg.

Spangenberger, Heinrich (geb. 1870 in Karlstadt; gest. 1942 in München). 1895 Ass.-Prüfung, 1902 im StMin. der Justiz (1914 ORR, 1919 MinRat). 1923 GenSekretär des StMin. der Justiz. 1926–1932 OLG-Präs. in Bamberg. 1932–1934 StRat im JMin., zugleich beauftragter Leiter des Ministeriums, mit dessen Abwicklung er beauftragt war.

Troeltsch, Rudolf (geb. 1870 in Augsburg, gest. 1950). Bis 1899 Rechtsanwalt, danach als StA tätig. 1928–1932 OStA (GStA) am OLG Augsburg, 1932–1935 GStA am OLG Zweibrücken.

Unzner, Karl Ritter v. (geb. 1865 in Donauwörth; gest. 1929). Dr. iur. 1891 Ass.-Prüfung, Schriftführer bei der 2. BGB-Kommission. Erneut Einberufung in das StMin. der Justiz 1898 (1899 MinRat). 1915 MinDir. im JMin., 1919 Präs. des OberstLG.

Ziegler, Otto (geb. 1863 in Höchstadt a.d. Aisch; gest. 1927). 1888 bei der StA. 1919–1927 Präs. des OLG Nürnberg.

2. Preußen

Anz (geb. 1870). Dr. iur. 1906 Gerichtsass., 1909 MinRat. 1925 OLG-Präs. in Kassel.

Becker, Ludwig (geb. 1871 in Lorsch; gest. 1950 in Naumburg/Saale). Dr. iur. 1899 Gerichtsass., 1927–1936 GStA in Naumburg.

Berndt. Gerichtsass. 1890; 1909 im JMin. (1920 MinRat).

Bluhme, Fritz (geb. 1869 in Bonn; gest. 1932). Dr. iur.; 1920 GStA in Frankfurt/Main.

Buß, Georg (Lebensdaten nicht bekannt). 1890 Gerichtsass., 1914 Präs. des OLG Celle, 1921 des OLG Marienwerder und 1923 des OLG Kiel.

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Cormann, Paul (geb. 1868 in Koblenz; gest. 1952). 1985 Gerichtsass.; 1907 MinRat. 1912–1914 in der Strafrechtskommission. 1919–1933 OLG-Präs. in Stettin.

Crusen, Georg (geb. 1867 in Gifhorn; gest. 1949). Dr. iur.; 1895 Gerichtsass. (anschl. im Reichsjustizamt). 1899 nach Tokio beurlaubt, 1902 in Kiautschou. 1920 Oberjustizrat im preuß. JM. 1925–1932 Präs. des Danziger Obergerichts. – Zahlreiche Veröffentlichungen seit der Promotion 1890.

Danckwortt. 1903 Gerichtsass. 1921 OStA in Naumburg; 1923 MinRat.

Dörffler. Oberjustizrat.

Dronke, Ernst (geb. 1865 in Koblenz; gest. 1933 in Frankfurt/Main). 1913 MinRat. 1920–1930 OLG-Präs. in Frankfurt/M. Vors. des Deutschen Sprachvereins. 1930 Honorarprof. der Frankfurter Jur. Fakultät.

Eichner, Karl. 1886 Gerichtsass., 1921–1925 OLG-Präs. in Königsberg.

Frenken, Josef (geb. 1824 in Löcken; gest. 1943). Dr. iur.; 1883 Ass.-Prüfung. 1900 Vortr. Rat im preuß. JMin. (1904 Oberjustizrat; 1913 MinDir.). 1916–1922 OLG-Präs. in Köln; Jan.–Nov. 1925 Reichsjustizminister.

Fritsch, Hans (geb. 1860 in Glogau; gest. 1945). 1917–1925 OLG-Präs. in Kassel.

Geissler. 1888 Gerichtsass. 1911 LG-Dir. in Oppeln. 1916 GehJR.

Goldschmidt. MinDir.

Greiff, Max (geb. 1862 in Berlin; gest. 1932). 1887 Gerichtsass., zunächst im Reichsjustizamt tätig. 1899 Vortr. Rat im preuß. JMin., 1903 Oberjustizrat. 1913–1917 Präs. des OLG Kassel, 1918–1927 des OLG Breslau.

Hansen, Heinrich (geb. 1871); Dr. iur.; 1899 Gerichtsass., 1921 GStA in Kiel, 1923 zugl. Präs. des Strafvollzugsamts.

Hartung, Fritz (1884–1973). 1912 Gerichtsass.; 1920 im preuß. JMin. (1923 MinRat). 1929 RG-Rat (ab 1934 im 3. Strafsenat). Im Spruchkammerverfahren verurteilt (ab 1951 reguläre Pension). Seit 1949 Strafrechts- u. Strafprozesskommentator. Mitglied StGB-Kommission des BMJ.

Hartwig, Otto (geb. 1874). Dr. iur. Gerichtsass. 1900. 1919 MinRat (1926 MinDir.)

Hesse, William (geb. 1883). Ass. 1909. 1928 MinRat im JMin., 1935 im RJmin.

Hohmann (geb. 1868). Ass. 1895. 1923 GStA in Hamm.

Hölscher (geb. 1875). 1903 Gerichtsass. 1923 MinRat im preuß. Finanzmin. 1927 Staatssekretär im preuß. JMin.

Huber (geb. 1867). Gerichtsass. 1893. 1911 MinDirig.(1921 MinDir.; 1923 MinDir.).

Jockwer. Dr. iur.; 1896 Gerichtsass. 1916 im JMin.; 1923 OLG-Präs. in Hamm.

Krinke (geb. 1873). 1900 Gerichtsass. 1928 Senatspräs. am OLG-Breslau.

Kuhnt, Gottfried (geb. 1884 in Jena; gest. 1967). Dr. iur. 1910 Gerichtsass., 1921 MinRat. 1927–1933 OLG-Präs. in Kiel. 1945 erneut Präs. des OLG Kiel, 1946/1947 JMin. von Schleswig-Holstein, danach bis 1952 erneut Präs. des OLG ←18 | 19→Kiel. – Lit.: Klaus-Detlef Godau-Schüttke, Ich habe nur dem Recht gedient. Die „Renazifizierung“ der schleswig-holsteinischen Justiz nach 1945, Baden-Baden 1993, S. 29 ff.

Meyer, Otto (geb. 1867 in Göttingen; gest. 1951). 1893 Gerichtsass. 1921 LG-Dir. in Kiel, 1923–1931 Präs. des OLG Celle; anschl. Rechtsanwalt ebd. (Verlust der Zulassung 1933 wegen der jüdischen Abstammung seines Vaters).

Mosler, Willy (geb. 1873). Dr. iur. 1900 Gerichtsass., 1925 GStA in Stettin.

Mügel, Oskar (geb. in Saarbrücken-St. Johann; gest. 1947). 1883 Gerichtsass. 1895 Vortr. Rat im JMin. (1910 MinDir.), 1917 StS. ebd.

Rasch, Georg (1854–1931). 1883 Gerichtsass., 1907 LG-Präs. in Altona; 1916 OLG-Präs. in Marienwerder, 1921–1923 in Celle.

Reichartz (geb. 1867). Gerichtsass. 1894. OLG-Präs. in Köln 1922.

Reich, Franz Ludwig (geb. 1856 in Beckum; gest. nach 1929). 1909 Rat am RG. 1919–1924 Präs. des OLG Hamm.

Reuter, Georg (geb. 1855 in Höxter; gest. 1930). 1917–1923 Präs. des OLG Naumburg.

Schäfer, Ernst (geb. 1882 in Marburg; gest. 1945). 1909 Gerichtsass. 1921 MinRat (1927 MinDir.; an der Strafrechtsreform beteiligt), 1929 MinDir. im RJMin. (Leiter der Strafrechtsabteilung). Mitglied der Akademie für Deutsches Recht (Jugendstrafrecht). 1942 Antrag auf Versetzung in den Ruhestand (Ausscheiden aus dem Ministerium im März 1943).

Schmidt, Hermann (geb. 1880–1945). Dr. iur.; 1920 KG-Rat; 1927 Senatspräs. ebd.; 1925–1933 MdL (Preußen); 1927–1932 (1933) Justizminister.

Schneider-Neuenburg (geb. 1867; Todesdatum nicht bekannt), Dr. iur. 1895 Gerichtsass., 1923 GStA in Düsseldorf.

Schneller (geb. 1885). 1921 MinRat (1927 MinDirig.)

Schollen (geb. 1874; Todesdatum nicht bekannt). Dr. iur.; 1900 Gerichtsass., 1918 MinRat, 1921 OLG-Präs. in Düsseldorf.

Schönfeld (geb. 1873; Todesdatum nicht bekannt). Gerichtsass. 1900, OStA in Allenstein 1917, in Stettin 1921 und 1924 in Berlin (KG).

Steuber. 1887 Gerichtsass. 1904 Vortr. Rat im JMin. (1908 Oberjustizrat); 1921 Präs. des Justizprüfungsamts.

Storp (geb. 1866). 1892 Gerichtsass.; 1921 GStA in Celle.

Tigges, Eduard (geb. 1874 bei Schwerin; gest. 1945). Dr. iur.; 1911 Vortr. Rat, 1921 OLG-Präs. in Düsseldorf, 1922 KG-Präs., 1933 Rücktritt vom Amt.

Versen (Lebensdaten nicht bekannt). Gerichtsass. 1887, 1906 Rat im JMin. (1910 Oberjustizrat, 1920 MinDirig., MinDir. 1921).

Werner, Georg (geb. 1868 in Luckau; gest. 1947 in Naumburg). 1895 Gerichtsass., 1907 im JMin., 1921 OLG-Präs. in Kiel, 1922–1933 in Naumburg.

Wichmann, Bernhard (geb. 1875). 1902 Gerichtsass. 1927 GStA in Marienwerder.

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Wirth (geb. 1886; Todesdatum nicht bekannt). Dr. iur. Gerichtsass. 1913, 1925 Justizrat im JMin. (1925 Oberjustizrat, 1927 MinRat).

Witte, Max (geb. 1871). 1898 Gerichtsass., 1925 Präs. des OLG Königsberg, 1927 des OLG Breslau.

Zehnhoff, Hugo am (geb. 1855 in Walldorf; gest. 1930). 1882 Gerichtsass., Rechtsanwalt am OLG Köln (1901 Justizrat), 1906 Geh. Justizrat, ab 1906 Rechtsanwalt beim OLG Düsseldorf, Mitglied des preuß. Abgeordnetenhauses von 1899–1908 und des Reichstags von 1899–1918. 1919–1928 Mitglied des preuß. Landtages. 1919–1927 preuß. JMin. – Lit.: B. Müllenbach, in: Jahrbuch des öffentlichen Rechts der Gegenwart, Bd. 67 (2019), S. 509 ff.

Details

Seiten
572
Erscheinungsjahr
2023
ISBN (PDF)
9783631893296
ISBN (ePUB)
9783631893302
ISBN (Hardcover)
9783631893227
DOI
10.3726/b20375
Sprache
Deutsch
Erscheinungsdatum
2023 (April)
Schlagworte
Adalbert Rückerl Justizministerkonferenz Bundesrepublik Deutschland Erich Nellmann Erwin Schüle Israel Nationalsozialistische Gewaltverbrechen Polen Sonderkommissionen der Kriminalpolizei der Bundesländer Tschechoslowakei Verjährung von NS-Straftaten Wolfgang Haußmann Zentrale Stelle Ludwigsburg
Erschienen
Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Warszawa, Wien, 2023. 572 S.

Biographische Angaben

Werner Schubert (Band-Herausgeber:in)

Werner Schubert, geboren 1936, war bis 2001 Inhaber eines Lehrstuhls für Römisches Recht, Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht und Rechtsgeschichte der Neuzeit an der Universität zu Kiel. Er ist Herausgeber der Quellen zum BGB, zur preußischen Gesetzrevision, zur Strafrechtsreform des 20. Jahrhunderts, des Nachschlagewerks des Reichsgerichts zum Zivil- und Strafrecht und der Protokolle der Ausschüsse der Akademie für Deutsches Recht.

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Titel: Quellen zur Geschichte der Justizverwaltung (1917-1934)