Die Sprache und Kommunikation im Arbeitsverhältnis
Zusammenfassung
Leseprobe
Inhaltsverzeichnis
- Cover
- Titel
- Copyright
- Autorenangaben
- Über das Buch
- Zitierfähigkeit des eBooks
- Inhaltsverzeichnis
- Literaturverzeichnis
- Abkürzungsverzeichnis
- Einleitung
- A. Ausgangslage und Problemstellung
- B. Zielsetzung der Arbeit und aktueller Forschungsstand
- C. Aufbau der Arbeit
- D. Methodik der Untersuchung
- 1. Prozedurale Entwicklung der Nebenpflichten des Arbeitgebers
- 2. Das Gebot des fairen Verhandelns bei Begründung, Änderung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses
- 3. Das Gebot der Rechtsnormenklarheit
- 4. Zusammenfassung
- 1. Teil: Sprachrechtliche Besonderheiten im Individualarbeitsrecht
- A. Die Sprache und Kommunikation bei Anbahnung eines Arbeitsverhältnisses
- I. Einleitung
- II. Die unternehmerische Freiheit des Arbeitgebers bei der Stellenbesetzung
- III. Die Grenzen der unternehmerischen Freiheit des Arbeitgebers bei der Stellenbesetzung
- 1. Das Benachteiligungsverbot des Art. 45 Abs. 2 AEUV
- a. Schutzbereich
- aa. Persönlicher Schutzbereich
- bb. Sachlicher Schutzbereich
- b. Eingriff in den Schutzbereich
- aa. Arbeitgeber als Verpflichtungsadressat
- bb. Diskriminierung eines ausländischen Bewerbers aus einem anderen EU-Mitgliedsstaat i.S.d. Art. 45 Abs. 2 AEUV wegen seiner Staatsangehörigkeit
- c. Rechtfertigung einer Diskriminierung
- d. Rechtsfolgen einer Diskriminierung
- aa. Schadensersatzanspruch des Bewerbers gem. § 15 Abs. 1 AGG
- bb. Entschädigungsanspruch des Bewerbers gem. § 15 Abs. 2 AGG
- cc. Zwischenergebnis
- d. Ergebnis
- 2. Das Benachteiligungsverbot des Art. 3 Abs. 3 S. 1 GG
- a. Schutzbereich
- b. Eingriff in den Schutzbereich
- c. Rechtfertigung
- d. Rechtsfolgen eines Verstoßes
- e. Ergebnis
- 3. Das Benachteiligungsverbot des § 7 Abs. 1 AGG
- a. Anwendungsbereich des § 7 Abs. 1 AGG
- aa. Persönlicher Anwendungsbereich
- bb. Sachlicher Anwendungsbereich
- cc. Zwischenergebnis
- b. Verbotene Benachteiligungen eines ausländischen Bewerbers wegen seiner ethnischen Herkunft i.S.d. § 7 Abs. 1 AGG i.V.m. § 1 AGG
- aa. Der Begriff „ethnische Herkunft“ i.S.d. § 1 AGG
- bb. Die Benachteiligung eines ausländischen Bewerbers wegen seiner ethnischen Herkunft i.S.d. § 3 Abs. 1 und § 3 Abs. 2 AGG i.V.m. § 1 AGG
- (1) Unmittelbare Benachteiligung eines ausländischen Bewerbers wegen seiner ethnischen Herkunft gemäß § 3 Abs. 1 AGG
- (2) Mittelbare Benachteiligung eines ausländischen Bewerbers wegen seiner ethnischen Herkunft gemäß § 3 Abs. 2 AGG
- (3) Zwischenergebnis
- c. Sachliche Rechtfertigung einer unmittelbaren oder mittelbaren Benachteiligung eines Bewerbers wegen seiner ethnischen Herkunft
- aa. Sachliche Rechtfertigung einer unmittelbaren Benachteiligung i.S.d. § 3 Abs. 1 AGG
- bb. Sachliche Rechtfertigung einer mittelbaren Benachteiligung i.S.d. § 3 Abs. 2 AGG
- cc. Zwischenergebnis
- d. Rechtsfolgen bei einem Verstoß gegen § 7 Abs. 1 AGG
- aa. Schadensersatzanspruch des Bewerbers gem. § 15 Abs. 1 AGG
- bb. Entschädigungsanspruch des Bewerbers gem. § 15 Abs. 2 AGG
- cc. Zwischenergebnis
- 4. Verstoß gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz bei Benachteiligung von ausländischen Bewerbern aufgrund ihrer Ethnie
- 5. Konkurrenzverhältnis zwischen Art. 45 Abs. 2 AEUV, Art. 3 Abs. 3 GG und § 7 Abs. 1 AGG
- IV. Zusammenfassung
- B. Die Sprache und die Kommunikation bei und unmittelbar nach Begründung eines Arbeitsverhältnisses
- I. Einleitung
- II. Die Sprache eines Arbeitsvertrages
- III. Die Kommunikation beim Abschluss eines mündlichen oder schriftlichen Arbeitsvertrages mit einem sprachunkundigen Arbeitnehmer
- 1. Problemstellung
- 2. Allgemeines zu den Voraussetzungen für einen Arbeitsvertragsschluss
- 3. Die Kommunikation beim Abschluss eines mündlichen Arbeitsvertrages
- a. Angebot des Arbeitgebers auf Abschluss eines mündlichen Arbeitsvertrages
- aa. Abgabe eines Angebots des Arbeitgebers zum Abschluss eines mündlichen Arbeitsvertrages
- bb. Zugang eines mündlichen Angebots des Arbeitgebers zum Abschluss eines Arbeitsvertrages
- (1) Zugang nach der sog. strengen Vernehmungstheorie
- (2) Zugang nach der sog. abgeschwächten Vernehmungstheorie
- (3) Streitentscheid
- cc. Zwischenergebnis
- b. Annahme eines Angebots auf Abschluss eines mündlichen Arbeitsvertrages durch einen ausländischen Arbeitnehmer
- aa. Voraussetzungen für das Vorliegen eines objektiven Erklärungstatbestands hinsichtlich der Annahme eines Angebots des Arbeitgebers zum Abschluss eines mündlichen Arbeitsvertrages
- bb. Voraussetzungen für das Vorliegen eines subjektiven Tatbestand hinsichtlich der Annahme eines Angebots des Arbeitgebers zum Abschluss eines mündlichen Arbeitsvertrages
- (1) Handlungswille
- (2) Erklärungsbewusstsein
- (a) Nach der sog. Willenstheorie
- (b) Nach der sog. Erklärungstheorie
- (c) Streitentscheid
- (d) Zwischenergebnis
- (3) Geschäftswille
- cc. Zwischenergebnis
- c. Ergebnis
- 4. Die Kommunikation beim Abschluss eines schriftlichen Arbeitsvertrages
- a. Angebot des Arbeitgebers auf Abschluss eines schriftlichen Arbeitsvertrages
- aa. Abgabe eines Angebots des Arbeitgebers zum Abschluss eines Arbeitsvertrages
- bb. Zugang eines schriftlichen Angebots des Arbeitgebers zum Abschluss eines Arbeitsvertrages gegenüber einem sprachunkundigen Arbeitnehmer
- (1) Zugang eines Angebots gegenüber einem abwesenden sprachunkundigen Arbeitnehmer
- (2) Zugang des Angebots gegenüber einem anwesenden sprachunkundigen Arbeitnehmer
- (3) Die Pflicht zur Übersetzung eines schriftlichen Arbeitsvertrages durch den Arbeitgeber aufgrund seiner Rücksichtnahmepflicht bzw. dem Gebot des fairen Verhandelns
- cc. Zwischenergebnis
- b. Annahme eines schriftlichen Angebots des Arbeitgebers zum Abschluss eines Arbeitsvertrages durch einen sprachunkundigen Arbeitnehmer
- c. Ergebnis
- 5. Anfechtbarkeit eines mündlich oder schriftlich geschlossenen Arbeitsvertrages durch einen sprachunkundigen Arbeitnehmer
- a. Anfechtung eines mündlich oder schriftlich geschlossenen Arbeitsvertrages durch einen sprachkundigen Arbeitnehmer gem. § 119 Abs. 1 Alt. 2 BGB (analog)
- b. Anfechtung eines mündlich oder schriftlich geschlossenen Arbeitsvertrages durch einen sprachunkundigen Arbeitnehmer wegen eines Inhaltsirrtums i.S.d. § 119 Abs. 1 Alt. 1 BGB
- c. Anfechtungsfrist gem. § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB und Anfechtungserklärung gem. § 143 BGB
- d. Rechtsfolgen einer Anfechtung
- e. Schadensersatzpflicht dessprachunkundigen Arbeitnehmers bei Anfechtung eines Arbeitsvertrages nach § 119 Abs. 1 BGB
- f. Zwischenergebnis
- 6. Ergebnis
- IV. Die Verwendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen in einem Arbeitsvertrag gegenüber einem sprachunkundigen Arbeitnehmer
- 1. Voraussetzungen für das Vorliegen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen i.S.d. § 305 Abs. 1 BGB
- 2. Einbeziehung von deutschsprachigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegenüber einem sprachunkundigen Arbeitnehmer
- a. Erhöhte Anforderungen für die Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen in einen Arbeitsvertrag trotz Unanwendbarkeit des § 305 Abs. 2 und Abs. 3 BGB auf Arbeitsverträge gemäß § 310 Abs. 4 Satz 2 Halbsatz 2 BGB
- b. Allgemeine Geschäftsbedingungen als überraschende Klauseln i.S.d. § 305c Abs. 1 BGB
- c. Zwischenergebnis
- 3. Auslegung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegenüber einem sprachunkundigen Arbeitnehmer – Vorliegen von Zweifeln i.S.d. § 305c Abs. 2 BGB
- 4. Eröffnung Inhaltskontrolle bei der Verwendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegenüber einem sprachunkundigen Arbeitnehmer
- 5. Ergebnis
- V. Die Sprache des Nachweises i.S.d. § 2 Abs. 1 NachwG bei Abschluss eines mündlichen Arbeitsvertrages gegenüber einem sprachunkundigen Arbeitnehmer
- 1. Allgemeines
- 2. Keine Festlegung der Sprache des Nachweises in § 2 Abs. 1 NachwG
- 3. Die Auslegung des § 2 Abs. 1 NachwG zur Bestimmung der Sprache des Nachweises
- a. Sprachlich-grammatikalische Auslegung
- b. Historische Auslegung
- c. Teleologische Auslegung
- d. Systematische Auslegung
- e. Zwischenergebnis
- 4. Ergebnis
- VI. Die Sprache eines Tarifvertrages und einer Betriebsvereinbarung und die Kommunikation beim Abschluss eines Tarifvertrages oder einer Betriebsvereinbarung
- 1. Keine gesetzliche Festlegung der Sprache eines Tarifvertrages oder einer Betriebsvereinbarung
- 2. Die Pflicht zur Übersetzung eines Tarifvertrages oder einer Betriebsvereinbarung durch den Arbeitgeber gegenüber einem sprachunkundigen Arbeitnehmer
- a. Pflicht zur Übersetzung eines Tarifvertrages durch den Arbeitgeber gemäß § 8 TVG
- b. Übersetzungspflicht des Arbeitgebers gemäß NachwG
- c. Übersetzungspflicht des Arbeitgebers aufgrund seiner Rücksichtnahmepflicht
- d. Übersetzungspflicht des Arbeitgebers aufgrund des Gebots der Rechtsquellenklarheit
- 3. Ergebnis
- VII. Zusammenfassung
- C. Die Sprache und die Kommunikation bei der Durchführung eines Arbeitsverhältnisses
- I. Einleitung
- II. Möglichkeiten zur Bestimmung einer Sprache
- 1. Arbeitsvertragliche Vereinbarung einer Sprache
- 2. Vertragsauslegung zur Bestimmung einer Sprache bei fehlender arbeitsvertraglicher Vereinbarung
- 3. Die Bestimmung einer Sprache kraft Direktionsrecht des Arbeitgebers
- a. Grenzen des Direktionsrechts des Arbeitgebers bei der Festlegung einer Sprache
- b. Schranken der Arbeitnehmerrechte bei der Festlegung einer Sprache durch den Arbeitgeber
- aa. Schranke des Art. 45 Abs. 2 AEUV
- bb. Schranke des Art. 3 Abs. 3 GG
- cc. Schranke des § 3 Abs. 2 AGG
- dd. Zwischenergebnis
- c. Rechtfertigung eines Eingriffes in die Arbeitnehmerrechte bei Festlegung der deutschen Sprache als Sprache durch den Arbeitgeber
- d. Zwischenergebnis
- 4. Die Bestimmung einer Sprache kraft betrieblicher Übung
- a. Dogmatische Herleitung einer betrieblichen Übung
- aa. Vertragstheorie
- bb. Vertrauenstheorie
- b. Voraussetzungen für die Bestimmung einer Sprache kraft betrieblicher Übung
- aa. Eröffnung des Anwendungsbereichs einer betrieblichen Übung zur Bestimmung einer Sprache
- (1) Nach der Vertragstheorie
- (2) Nach der Vertrauenstheorie
- (3) Ergebnis
- bb. Voraussetzungen für die Festlegung einer Sprache kraft betrieblicher Übung
- (1) Nach der Vertragstheorie
- (2) Nach der Vertrauenstheorie
- (3) Zeitraum für das Entstehen einer betrieblichen Übung zur Festlegung einer Sprache
- (4) Zwischenergebnis
- c. Grenzen bei der Festlegung einer Sprache kraft betrieblicher Übung
- d. Einschränkungen des Direktionsrechts des Arbeitgebers durch eine betriebliche Übung
- 5. Ergebnis
- III. Die Sprache und die Kommunikation bei der Unterrichtung des Arbeitgebers über einen Betriebsübergang i.S.d. § 613a Abs. 5 BGB gegenüber seinen sprachunkundigen Arbeitnehmern
- 1. Keine Festlegung der Sprache der Unterrichtung über einen Betriebsübergang in § 613a Abs. 5 BGB
- 2. Auslegung des § 613a Abs. 5 BGB zur Bestimmung der Sprache der Unterrichtung über einen Betriebsübergang
- a. Sprachlich-grammatikalische Auslegung
- b. Systematische Auslegung
- c. Historische Auslegung
- d. Teleologische Auslegung
- e. Zwischenergebnis
- 3. Die Pflicht zur Übersetzung der Unterrichtung über einen Betriebsübergang i.S.d. § 613a Abs. 5 BGB durch den Arbeitgeber aufgrund seiner Rücksichtnahmepflicht gegenüber seinen sprachunkundigen Arbeitnehmern
- 4. Ergebnis
- IV. Zusammenfassung
- D. Die Sprache und die Kommunikation vor, bei und nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses
- I. Einleitung
- 1. Die Sprache einer Abmahnung und die Kommunikation beim Ausspruch einer Abmahnung gegenüber einem sprachunkundigen Arbeitnehmer/Abmahnung wegen fehlenden oder mangelnden Sprachkenntnissen
- a. Allgemeines
- b. Keine gesetzliche Festlegung der Sprache einer Abmahnung
- c. Der Zugang einer Abmahnung gegenüber einem sprachunkundigen Arbeitnehmer, insbesondere seine Verständnismöglichkeiten
- d. Abmahnung wegen fehlenden oder mangelnden Sprachkenntnissen
- e. Ergebnis
- 2. Die Sprache einer Kündigungserklärung und die Kommunikation bei Ausspruch einer Kündigung gegenüber einem sprachunkundigen Arbeitnehmer
- a. Keine Festlegung der Sprache einer Kündigungserklärung in § 623 BGB
- b. Die Kommunikation bei Ausspruch einer Kündigung
- aa. Problemstellung
- bb. Kenntniserlangung des ausländischen Arbeitnehmers über den Inhalt der Kündigungserklärung als weitere Zugangsvoraussetzung i.S.d. § 130 Abs. 1 BGB
- c. Ergebnis
- 3. Die Sprache einer Aufhebungsvereinbarung und die Kommunikation beim Abschluss einer Aufhebungsvereinbarung mit einem sprachunkundigen Arbeitnehmer
- a. Keine Festlegung der Sprache einer Aufhebungsvereinbarung in § 623 BGB
- b. Die Übersetzungspflicht des Arbeitgebers beim Abschluss einer Aufhebungsvereinbarung
- c. Ergebnis
- 4. Die Sprache eines Abwicklungsvertrages und die Kommunikation beim Abschluss eines Abwicklungsvertrages mit einem sprachunkundigen Arbeitnehmer
- a. Allgemeines
- b. Keine gesetzliche Festlegung der Sprache eines Abwicklungsvertrages
- c. Die Übersetzungspflicht des Arbeitgebers beim Abschluss eines Abwicklungsvertrages
- 5. Die Sprache einer Ausgleichsquittung und die Kommunikation beim Abschluss einer Ausgleichsquittung mit einem sprachunkundigen Arbeitnehmer
- a. Allgemeines
- b. Rechtsnatur einer Ausgleichsquittung
- c. Formerfordernisse beim Abschluss einer Ausgleichsquittung
- d. Keine gesetzliche Festlegung der Sprache einer Ausgleichsquittung
- e. Die Übersetzungspflicht des Arbeitgebers beim Abschluss einer Ausgleichsquittung
- f. Ergebnis
- 6. Zwischenergebnis
- 7. Die Sprache eines Arbeitszeugnisses i.S.d. § 109 Abs. 1 GewO
- a. Zeugnisarten
- b. Keine gesetzliche Festlegung der Sprache eines Arbeitszeugnisses in § 109 GewO
- c. Die Pflicht des Arbeitgebers zur Übersetzung eines Arbeitszeugnisses gegenüber einem sprachunkundigen Arbeitnehmer aufgrund seiner Rücksichtnahmepflicht
- d. Ergebnis
- II. Zusammenfassung
- E. Zusammenfassung zu den gefundenen Ergebnissen des 1. Teils
- 2. Teil: Sprachrechtliche Besonderheiten im Kollektivarbeitsrecht
- A. Einleitung
- B. Die Sprache im Kollektivarbeitsrecht
- I. Die Betriebssprache
- 1. Keine gesetzliche Festlegung der Betriebssprache
- 2. Rechtliche Möglichkeiten zur Festlegung der Betriebssprache
- a. Allgemeines
- b. Festlegung einer Betriebssprache kraft Direktionsrecht des Arbeitgebers
- c. Festlegung einer Betriebssprache kraft einer betrieblichen Übung
- aa. Voraussetzungen für die Festlegung einer Betriebssprache kraft betrieblicher Übung
- (1) Nach der Vertragstheorie
- (2) Nach der Vertrauenstheorie
- (3) Zwischenergebnis
- (4) Zeitraum für das Entstehen einer betrieblichen Übung zur Festlegung einer Betriebssprache
- bb. Einschränkungen des Direktionsrechts des Arbeitgebers durch eine betriebliche Übung
- e. Ergebnis
- 3. Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei der Festlegung einer Betriebssprache durch den Arbeitgeber
- a. Mitbestimmungsrecht gem. § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG
- b. Mitbestimmungsrecht gem. § 97 Abs. 2 BetrVG
- c. Mitbestimmungsrecht gem. § 111 S. 3 Nr. 4 BetrVG
- d. Zwischenergebnis
- 4. Rechtliche Grenzen bei der Festlegung einer Betriebssprache
- 5. Zu berücksichtigende Rechte der Arbeitnehmer bei der Festlegung einer Betriebssprache
- 6. Schranken der Arbeitnehmerrechte bei Festlegung einer Betriebssprache
- a. Schranke des Art. 45 Abs. 2 AEUV
- b. Schranke des Art. 3 Abs. 2 GG
- c. Schranke des § 3 Abs. 2 AGG
- d. Zwischenergebnis
- 7. Rechtfertigung eines Eingriffes in die Arbeitnehmerrechte bei der Festlegung einer Betriebssprache
- 8. Rechtsfolgen bei wirksamer Festlegung einer Betriebssprache
- a. Das Recht des Arbeitgebers zur Verwendung der festgelegten Betriebssprache gegenüber seinen Arbeitnehmern und dem Betriebsrat
- b. Die Pflicht des Arbeitnehmers zur Verwendung der festgelegten Betriebssprache gegenüber Arbeitnehmern, Arbeitgeber und Betriebsrat
- c. Die Pflicht des Betriebsrates zur Verwendung der festgelegten Betriebssprache innerhalb des Betriebsrats, gegenüber seinen Arbeitnehmern und dem Arbeitgeber
- 9. Zusammenfassung der Ergebnisse
- II. Problemstellung bei fehlender oder nicht zulässiger Festlegung einer Betriebssprache
- 1. Bei der Kommunikation zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer
- 2. Bei der Kommunikation zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat
- 3. Bei der Kommunikation zwischen Arbeitnehmer und Betriebsrat
- 4. Bei der Kommunikation innerhalb des Betriebsrates
- III. Die Kostentragungspflicht des Arbeitgebers zur Ermöglichung der Kommunikation im Betrieb bei fehlender oder nicht zulässiger Festlegung einer Betriebssprache
- 1. Bei der Kommunikation zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer
- a. Keine gesetzliche Regelung zur Ermöglichung der betriebsinternen Kommunikation zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf Kosten des Arbeitgebers
- b. Die Kostentragungspflicht des Arbeitgebers zur Ermöglichung der Kommunikation im Betrieb bei fehlender oder nicht zulässiger Festlegung einer Betriebssprache aufgrund der Rücksichtnahmepflicht des Arbeitgebers
- 2. Bei der Kommunikation zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat
- 3. Bei der Kommunikation zwischen Arbeitnehmer und Betriebsrat
- 4. Bei der Kommunikation innerhalb des Betriebsrats
- a. Kostentragungspflicht des Arbeitgebers für Übersetzungen und die Stellung eines Dolmetschers gem. § 40 Abs. 1 BetrVG
- b. Kostentragungspflicht des Arbeitgebers für Deutschkurse des Betriebsrates gem. § 37 Abs. 6 Satz 1 BetrVG
- c. Kostentragungspflicht des Arbeitgebers für Deutschkurse eines Betriebsratsmitglieds gem. § 37 Abs. 7 BetrVG
- d. Zwischenergebnis
- C. Zusammenfassung zu den gefundenen Ergebnissen des 2. Teils
- 3. Teil: Schlussbetrachtung
Literaturverzeichnis
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Details
- Seiten
- 192
- Erscheinungsjahr
- 2023
- ISBN (PDF)
- 9783631891827
- ISBN (ePUB)
- 9783631891834
- ISBN (MOBI)
- 9783631891841
- ISBN (Paperback)
- 9783631891735
- DOI
- 10.3726/b20285
- Sprache
- Deutsch
- Erscheinungsdatum
- 2023 (März)
- Erschienen
- Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Warszawa, Wien, 2023. 192 S.
- Produktsicherheit
- Peter Lang Group AG