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Die Sprache und Kommunikation im Arbeitsverhältnis

von Ali Machdi-Ghazvini (Autor:in)
©2023 Dissertation 192 Seiten

Zusammenfassung

Durch einen methodischen Ansatz wurde untersucht, wie die Sprache und Kommunikation im Arbeitsverhältnis verläuft und welche Lösungsansätze bestehen, um sprachlich bedingte Missverständnisse zu klären.

Inhaltsverzeichnis

  • Cover
  • Titel
  • Copyright
  • Autorenangaben
  • Über das Buch
  • Zitierfähigkeit des eBooks
  • Inhaltsverzeichnis
  • Literaturverzeichnis
  • Abkürzungsverzeichnis
  • Einleitung
  • A. Ausgangslage und Problemstellung
  • B. Zielsetzung der Arbeit und aktueller Forschungsstand
  • C. Aufbau der Arbeit
  • D. Methodik der Untersuchung
  • 1. Prozedurale Entwicklung der Nebenpflichten des Arbeitgebers
  • 2. Das Gebot des fairen Verhandelns bei Begründung, Änderung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses
  • 3. Das Gebot der Rechtsnormenklarheit
  • 4. Zusammenfassung
  • 1. Teil: Sprachrechtliche Besonderheiten im Individualarbeitsrecht
  • A. Die Sprache und Kommunikation bei Anbahnung eines Arbeitsverhältnisses
  • I. Einleitung
  • II. Die unternehmerische Freiheit des Arbeitgebers bei der Stellenbesetzung
  • III. Die Grenzen der unternehmerischen Freiheit des Arbeitgebers bei der Stellenbesetzung
  • 1. Das Benachteiligungsverbot des Art. 45 Abs. 2 AEUV
  • a. Schutzbereich
  • aa. Persönlicher Schutzbereich
  • bb. Sachlicher Schutzbereich
  • b. Eingriff in den Schutzbereich
  • aa. Arbeitgeber als Verpflichtungsadressat
  • bb. Diskriminierung eines ausländischen Bewerbers aus einem anderen EU-Mitgliedsstaat i.S.d. Art. 45 Abs. 2 AEUV wegen seiner Staatsangehörigkeit
  • c. Rechtfertigung einer Diskriminierung
  • d. Rechtsfolgen einer Diskriminierung
  • aa. Schadensersatzanspruch des Bewerbers gem. § 15 Abs. 1 AGG
  • bb. Entschädigungsanspruch des Bewerbers gem. § 15 Abs. 2 AGG
  • cc. Zwischenergebnis
  • d. Ergebnis
  • 2. Das Benachteiligungsverbot des Art. 3 Abs. 3 S. 1 GG
  • a. Schutzbereich
  • b. Eingriff in den Schutzbereich
  • c. Rechtfertigung
  • d. Rechtsfolgen eines Verstoßes
  • e. Ergebnis
  • 3. Das Benachteiligungsverbot des § 7 Abs. 1 AGG
  • a. Anwendungsbereich des § 7 Abs. 1 AGG
  • aa. Persönlicher Anwendungsbereich
  • bb. Sachlicher Anwendungsbereich
  • cc. Zwischenergebnis
  • b. Verbotene Benachteiligungen eines ausländischen Bewerbers wegen seiner ethnischen Herkunft i.S.d. § 7 Abs. 1 AGG i.V.m. § 1 AGG
  • aa. Der Begriff „ethnische Herkunft“ i.S.d. § 1 AGG
  • bb. Die Benachteiligung eines ausländischen Bewerbers wegen seiner ethnischen Herkunft i.S.d. § 3 Abs. 1 und § 3 Abs. 2 AGG i.V.m. § 1 AGG
  • (1) Unmittelbare Benachteiligung eines ausländischen Bewerbers wegen seiner ethnischen Herkunft gemäß § 3 Abs. 1 AGG
  • (2) Mittelbare Benachteiligung eines ausländischen Bewerbers wegen seiner ethnischen Herkunft gemäß § 3 Abs. 2 AGG
  • (3) Zwischenergebnis
  • c. Sachliche Rechtfertigung einer unmittelbaren oder mittelbaren Benachteiligung eines Bewerbers wegen seiner ethnischen Herkunft
  • aa. Sachliche Rechtfertigung einer unmittelbaren Benachteiligung i.S.d. § 3 Abs. 1 AGG
  • bb. Sachliche Rechtfertigung einer mittelbaren Benachteiligung i.S.d. § 3 Abs. 2 AGG
  • cc. Zwischenergebnis
  • d. Rechtsfolgen bei einem Verstoß gegen § 7 Abs. 1 AGG
  • aa. Schadensersatzanspruch des Bewerbers gem. § 15 Abs. 1 AGG
  • bb. Entschädigungsanspruch des Bewerbers gem. § 15 Abs. 2 AGG
  • cc. Zwischenergebnis
  • 4. Verstoß gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz bei Benachteiligung von ausländischen Bewerbern aufgrund ihrer Ethnie
  • 5. Konkurrenzverhältnis zwischen Art. 45 Abs. 2 AEUV, Art. 3 Abs. 3 GG und § 7 Abs. 1 AGG
  • IV. Zusammenfassung
  • B. Die Sprache und die Kommunikation bei und unmittelbar nach Begründung eines Arbeitsverhältnisses
  • I. Einleitung
  • II. Die Sprache eines Arbeitsvertrages
  • III. Die Kommunikation beim Abschluss eines mündlichen oder schriftlichen Arbeitsvertrages mit einem sprachunkundigen Arbeitnehmer
  • 1. Problemstellung
  • 2. Allgemeines zu den Voraussetzungen für einen Arbeitsvertragsschluss
  • 3. Die Kommunikation beim Abschluss eines mündlichen Arbeitsvertrages
  • a. Angebot des Arbeitgebers auf Abschluss eines mündlichen Arbeitsvertrages
  • aa. Abgabe eines Angebots des Arbeitgebers zum Abschluss eines mündlichen Arbeitsvertrages
  • bb. Zugang eines mündlichen Angebots des Arbeitgebers zum Abschluss eines Arbeitsvertrages
  • (1) Zugang nach der sog. strengen Vernehmungstheorie
  • (2) Zugang nach der sog. abgeschwächten Vernehmungstheorie
  • (3) Streitentscheid
  • cc. Zwischenergebnis
  • b. Annahme eines Angebots auf Abschluss eines mündlichen Arbeitsvertrages durch einen ausländischen Arbeitnehmer
  • aa. Voraussetzungen für das Vorliegen eines objektiven Erklärungstatbestands hinsichtlich der Annahme eines Angebots des Arbeitgebers zum Abschluss eines mündlichen Arbeitsvertrages
  • bb. Voraussetzungen für das Vorliegen eines subjektiven Tatbestand hinsichtlich der Annahme eines Angebots des Arbeitgebers zum Abschluss eines mündlichen Arbeitsvertrages
  • (1) Handlungswille
  • (2) Erklärungsbewusstsein
  • (a) Nach der sog. Willenstheorie
  • (b) Nach der sog. Erklärungstheorie
  • (c) Streitentscheid
  • (d) Zwischenergebnis
  • (3) Geschäftswille
  • cc. Zwischenergebnis
  • c. Ergebnis
  • 4. Die Kommunikation beim Abschluss eines schriftlichen Arbeitsvertrages
  • a. Angebot des Arbeitgebers auf Abschluss eines schriftlichen Arbeitsvertrages
  • aa. Abgabe eines Angebots des Arbeitgebers zum Abschluss eines Arbeitsvertrages
  • bb. Zugang eines schriftlichen Angebots des Arbeitgebers zum Abschluss eines Arbeitsvertrages gegenüber einem sprachunkundigen Arbeitnehmer
  • (1) Zugang eines Angebots gegenüber einem abwesenden sprachunkundigen Arbeitnehmer
  • (2) Zugang des Angebots gegenüber einem anwesenden sprachunkundigen Arbeitnehmer
  • (3) Die Pflicht zur Übersetzung eines schriftlichen Arbeitsvertrages durch den Arbeitgeber aufgrund seiner Rücksichtnahmepflicht bzw. dem Gebot des fairen Verhandelns
  • cc. Zwischenergebnis
  • b. Annahme eines schriftlichen Angebots des Arbeitgebers zum Abschluss eines Arbeitsvertrages durch einen sprachunkundigen Arbeitnehmer
  • c. Ergebnis
  • 5. Anfechtbarkeit eines mündlich oder schriftlich geschlossenen Arbeitsvertrages durch einen sprachunkundigen Arbeitnehmer
  • a. Anfechtung eines mündlich oder schriftlich geschlossenen Arbeitsvertrages durch einen sprachkundigen Arbeitnehmer gem. § 119 Abs. 1 Alt. 2 BGB (analog)
  • b. Anfechtung eines mündlich oder schriftlich geschlossenen Arbeitsvertrages durch einen sprachunkundigen Arbeitnehmer wegen eines Inhaltsirrtums i.S.d. § 119 Abs. 1 Alt. 1 BGB
  • c. Anfechtungsfrist gem. § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB und Anfechtungserklärung gem. § 143 BGB
  • d. Rechtsfolgen einer Anfechtung
  • e. Schadensersatzpflicht dessprachunkundigen Arbeitnehmers bei Anfechtung eines Arbeitsvertrages nach § 119 Abs. 1 BGB
  • f. Zwischenergebnis
  • 6. Ergebnis
  • IV. Die Verwendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen in einem Arbeitsvertrag gegenüber einem sprachunkundigen Arbeitnehmer
  • 1. Voraussetzungen für das Vorliegen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen i.S.d. § 305 Abs. 1 BGB
  • 2. Einbeziehung von deutschsprachigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegenüber einem sprachunkundigen Arbeitnehmer
  • a. Erhöhte Anforderungen für die Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen in einen Arbeitsvertrag trotz Unanwendbarkeit des § 305 Abs. 2 und Abs. 3 BGB auf Arbeitsverträge gemäß § 310 Abs. 4 Satz 2 Halbsatz 2 BGB
  • b. Allgemeine Geschäftsbedingungen als überraschende Klauseln i.S.d. § 305c Abs. 1 BGB
  • c. Zwischenergebnis
  • 3. Auslegung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegenüber einem sprachunkundigen Arbeitnehmer – Vorliegen von Zweifeln i.S.d. § 305c Abs. 2 BGB
  • 4. Eröffnung Inhaltskontrolle bei der Verwendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegenüber einem sprachunkundigen Arbeitnehmer
  • 5. Ergebnis
  • V. Die Sprache des Nachweises i.S.d. § 2 Abs. 1 NachwG bei Abschluss eines mündlichen Arbeitsvertrages gegenüber einem sprachunkundigen Arbeitnehmer
  • 1. Allgemeines
  • 2. Keine Festlegung der Sprache des Nachweises in § 2 Abs. 1 NachwG
  • 3. Die Auslegung des § 2 Abs. 1 NachwG zur Bestimmung der Sprache des Nachweises
  • a. Sprachlich-grammatikalische Auslegung
  • b. Historische Auslegung
  • c. Teleologische Auslegung
  • d. Systematische Auslegung
  • e. Zwischenergebnis
  • 4. Ergebnis
  • VI. Die Sprache eines Tarifvertrages und einer Betriebsvereinbarung und die Kommunikation beim Abschluss eines Tarifvertrages oder einer Betriebsvereinbarung
  • 1. Keine gesetzliche Festlegung der Sprache eines Tarifvertrages oder einer Betriebsvereinbarung
  • 2. Die Pflicht zur Übersetzung eines Tarifvertrages oder einer Betriebsvereinbarung durch den Arbeitgeber gegenüber einem sprachunkundigen Arbeitnehmer
  • a. Pflicht zur Übersetzung eines Tarifvertrages durch den Arbeitgeber gemäß § 8 TVG
  • b. Übersetzungspflicht des Arbeitgebers gemäß NachwG
  • c. Übersetzungspflicht des Arbeitgebers aufgrund seiner Rücksichtnahmepflicht
  • d. Übersetzungspflicht des Arbeitgebers aufgrund des Gebots der Rechtsquellenklarheit
  • 3. Ergebnis
  • VII. Zusammenfassung
  • C. Die Sprache und die Kommunikation bei der Durchführung eines Arbeitsverhältnisses
  • I. Einleitung
  • II. Möglichkeiten zur Bestimmung einer Sprache
  • 1. Arbeitsvertragliche Vereinbarung einer Sprache
  • 2. Vertragsauslegung zur Bestimmung einer Sprache bei fehlender arbeitsvertraglicher Vereinbarung
  • 3. Die Bestimmung einer Sprache kraft Direktionsrecht des Arbeitgebers
  • a. Grenzen des Direktionsrechts des Arbeitgebers bei der Festlegung einer Sprache
  • b. Schranken der Arbeitnehmerrechte bei der Festlegung einer Sprache durch den Arbeitgeber
  • aa. Schranke des Art. 45 Abs. 2 AEUV
  • bb. Schranke des Art. 3 Abs. 3 GG
  • cc. Schranke des § 3 Abs. 2 AGG
  • dd. Zwischenergebnis
  • c. Rechtfertigung eines Eingriffes in die Arbeitnehmerrechte bei Festlegung der deutschen Sprache als Sprache durch den Arbeitgeber
  • d. Zwischenergebnis
  • 4. Die Bestimmung einer Sprache kraft betrieblicher Übung
  • a. Dogmatische Herleitung einer betrieblichen Übung
  • aa. Vertragstheorie
  • bb. Vertrauenstheorie
  • b. Voraussetzungen für die Bestimmung einer Sprache kraft betrieblicher Übung
  • aa. Eröffnung des Anwendungsbereichs einer betrieblichen Übung zur Bestimmung einer Sprache
  • (1) Nach der Vertragstheorie
  • (2) Nach der Vertrauenstheorie
  • (3) Ergebnis
  • bb. Voraussetzungen für die Festlegung einer Sprache kraft betrieblicher Übung
  • (1) Nach der Vertragstheorie
  • (2) Nach der Vertrauenstheorie
  • (3) Zeitraum für das Entstehen einer betrieblichen Übung zur Festlegung einer Sprache
  • (4) Zwischenergebnis
  • c. Grenzen bei der Festlegung einer Sprache kraft betrieblicher Übung
  • d. Einschränkungen des Direktionsrechts des Arbeitgebers durch eine betriebliche Übung
  • 5. Ergebnis
  • III. Die Sprache und die Kommunikation bei der Unterrichtung des Arbeitgebers über einen Betriebsübergang i.S.d. § 613a Abs. 5 BGB gegenüber seinen sprachunkundigen Arbeitnehmern
  • 1. Keine Festlegung der Sprache der Unterrichtung über einen Betriebsübergang in § 613a Abs. 5 BGB
  • 2. Auslegung des § 613a Abs. 5 BGB zur Bestimmung der Sprache der Unterrichtung über einen Betriebsübergang
  • a. Sprachlich-grammatikalische Auslegung
  • b. Systematische Auslegung
  • c. Historische Auslegung
  • d. Teleologische Auslegung
  • e. Zwischenergebnis
  • 3. Die Pflicht zur Übersetzung der Unterrichtung über einen Betriebsübergang i.S.d. § 613a Abs. 5 BGB durch den Arbeitgeber aufgrund seiner Rücksichtnahmepflicht gegenüber seinen sprachunkundigen Arbeitnehmern
  • 4. Ergebnis
  • IV. Zusammenfassung
  • D. Die Sprache und die Kommunikation vor, bei und nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses
  • I. Einleitung
  • 1. Die Sprache einer Abmahnung und die Kommunikation beim Ausspruch einer Abmahnung gegenüber einem sprachunkundigen Arbeitnehmer/Abmahnung wegen fehlenden oder mangelnden Sprachkenntnissen
  • a. Allgemeines
  • b. Keine gesetzliche Festlegung der Sprache einer Abmahnung
  • c. Der Zugang einer Abmahnung gegenüber einem sprachunkundigen Arbeitnehmer, insbesondere seine Verständnismöglichkeiten
  • d. Abmahnung wegen fehlenden oder mangelnden Sprachkenntnissen
  • e. Ergebnis
  • 2. Die Sprache einer Kündigungserklärung und die Kommunikation bei Ausspruch einer Kündigung gegenüber einem sprachunkundigen Arbeitnehmer
  • a. Keine Festlegung der Sprache einer Kündigungserklärung in § 623 BGB
  • b. Die Kommunikation bei Ausspruch einer Kündigung
  • aa. Problemstellung
  • bb. Kenntniserlangung des ausländischen Arbeitnehmers über den Inhalt der Kündigungserklärung als weitere Zugangsvoraussetzung i.S.d. § 130 Abs. 1 BGB
  • c. Ergebnis
  • 3. Die Sprache einer Aufhebungsvereinbarung und die Kommunikation beim Abschluss einer Aufhebungsvereinbarung mit einem sprachunkundigen Arbeitnehmer
  • a. Keine Festlegung der Sprache einer Aufhebungsvereinbarung in § 623 BGB
  • b. Die Übersetzungspflicht des Arbeitgebers beim Abschluss einer Aufhebungsvereinbarung
  • c. Ergebnis
  • 4. Die Sprache eines Abwicklungsvertrages und die Kommunikation beim Abschluss eines Abwicklungsvertrages mit einem sprachunkundigen Arbeitnehmer
  • a. Allgemeines
  • b. Keine gesetzliche Festlegung der Sprache eines Abwicklungsvertrages
  • c. Die Übersetzungspflicht des Arbeitgebers beim Abschluss eines Abwicklungsvertrages
  • 5. Die Sprache einer Ausgleichsquittung und die Kommunikation beim Abschluss einer Ausgleichsquittung mit einem sprachunkundigen Arbeitnehmer
  • a. Allgemeines
  • b. Rechtsnatur einer Ausgleichsquittung
  • c. Formerfordernisse beim Abschluss einer Ausgleichsquittung
  • d. Keine gesetzliche Festlegung der Sprache einer Ausgleichsquittung
  • e. Die Übersetzungspflicht des Arbeitgebers beim Abschluss einer Ausgleichsquittung
  • f. Ergebnis
  • 6. Zwischenergebnis
  • 7. Die Sprache eines Arbeitszeugnisses i.S.d. § 109 Abs. 1 GewO
  • a. Zeugnisarten
  • b. Keine gesetzliche Festlegung der Sprache eines Arbeitszeugnisses in § 109 GewO
  • c. Die Pflicht des Arbeitgebers zur Übersetzung eines Arbeitszeugnisses gegenüber einem sprachunkundigen Arbeitnehmer aufgrund seiner Rücksichtnahmepflicht
  • d. Ergebnis
  • II. Zusammenfassung
  • E. Zusammenfassung zu den gefundenen Ergebnissen des 1. Teils
  • 2. Teil: Sprachrechtliche Besonderheiten im Kollektivarbeitsrecht
  • A. Einleitung
  • B. Die Sprache im Kollektivarbeitsrecht
  • I. Die Betriebssprache
  • 1. Keine gesetzliche Festlegung der Betriebssprache
  • 2. Rechtliche Möglichkeiten zur Festlegung der Betriebssprache
  • a. Allgemeines
  • b. Festlegung einer Betriebssprache kraft Direktionsrecht des Arbeitgebers
  • c. Festlegung einer Betriebssprache kraft einer betrieblichen Übung
  • aa. Voraussetzungen für die Festlegung einer Betriebssprache kraft betrieblicher Übung
  • (1) Nach der Vertragstheorie
  • (2) Nach der Vertrauenstheorie
  • (3) Zwischenergebnis
  • (4) Zeitraum für das Entstehen einer betrieblichen Übung zur Festlegung einer Betriebssprache
  • bb. Einschränkungen des Direktionsrechts des Arbeitgebers durch eine betriebliche Übung
  • e. Ergebnis
  • 3. Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei der Festlegung einer Betriebssprache durch den Arbeitgeber
  • a. Mitbestimmungsrecht gem. § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG
  • b. Mitbestimmungsrecht gem. § 97 Abs. 2 BetrVG
  • c. Mitbestimmungsrecht gem. § 111 S. 3 Nr. 4 BetrVG
  • d. Zwischenergebnis
  • 4. Rechtliche Grenzen bei der Festlegung einer Betriebssprache
  • 5. Zu berücksichtigende Rechte der Arbeitnehmer bei der Festlegung einer Betriebssprache
  • 6. Schranken der Arbeitnehmerrechte bei Festlegung einer Betriebssprache
  • a. Schranke des Art. 45 Abs. 2 AEUV
  • b. Schranke des Art. 3 Abs. 2 GG
  • c. Schranke des § 3 Abs. 2 AGG
  • d. Zwischenergebnis
  • 7. Rechtfertigung eines Eingriffes in die Arbeitnehmerrechte bei der Festlegung einer Betriebssprache
  • 8. Rechtsfolgen bei wirksamer Festlegung einer Betriebssprache
  • a. Das Recht des Arbeitgebers zur Verwendung der festgelegten Betriebssprache gegenüber seinen Arbeitnehmern und dem Betriebsrat
  • b. Die Pflicht des Arbeitnehmers zur Verwendung der festgelegten Betriebssprache gegenüber Arbeitnehmern, Arbeitgeber und Betriebsrat
  • c. Die Pflicht des Betriebsrates zur Verwendung der festgelegten Betriebssprache innerhalb des Betriebsrats, gegenüber seinen Arbeitnehmern und dem Arbeitgeber
  • 9. Zusammenfassung der Ergebnisse
  • II. Problemstellung bei fehlender oder nicht zulässiger Festlegung einer Betriebssprache
  • 1. Bei der Kommunikation zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer
  • 2. Bei der Kommunikation zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat
  • 3. Bei der Kommunikation zwischen Arbeitnehmer und Betriebsrat
  • 4. Bei der Kommunikation innerhalb des Betriebsrates
  • III. Die Kostentragungspflicht des Arbeitgebers zur Ermöglichung der Kommunikation im Betrieb bei fehlender oder nicht zulässiger Festlegung einer Betriebssprache
  • 1. Bei der Kommunikation zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer
  • a. Keine gesetzliche Regelung zur Ermöglichung der betriebsinternen Kommunikation zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf Kosten des Arbeitgebers
  • b. Die Kostentragungspflicht des Arbeitgebers zur Ermöglichung der Kommunikation im Betrieb bei fehlender oder nicht zulässiger Festlegung einer Betriebssprache aufgrund der Rücksichtnahmepflicht des Arbeitgebers
  • 2. Bei der Kommunikation zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat
  • 3. Bei der Kommunikation zwischen Arbeitnehmer und Betriebsrat
  • 4. Bei der Kommunikation innerhalb des Betriebsrats
  • a. Kostentragungspflicht des Arbeitgebers für Übersetzungen und die Stellung eines Dolmetschers gem. § 40 Abs. 1 BetrVG
  • b. Kostentragungspflicht des Arbeitgebers für Deutschkurse des Betriebsrates gem. § 37 Abs. 6 Satz 1 BetrVG
  • c. Kostentragungspflicht des Arbeitgebers für Deutschkurse eines Betriebsratsmitglieds gem. § 37 Abs. 7 BetrVG
  • d. Zwischenergebnis
  • C. Zusammenfassung zu den gefundenen Ergebnissen des 2. Teils
  • 3. Teil: Schlussbetrachtung

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Literaturverzeichnis

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Details

Seiten
192
Erscheinungsjahr
2023
ISBN (PDF)
9783631891827
ISBN (ePUB)
9783631891834
ISBN (MOBI)
9783631891841
ISBN (Paperback)
9783631891735
DOI
10.3726/b20285
Sprache
Deutsch
Erscheinungsdatum
2023 (März)
Erschienen
Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Warszawa, Wien, 2023. 192 S.
Produktsicherheit
Peter Lang Group AG

Biographische Angaben

Ali Machdi-Ghazvini (Autor:in)

Ali Machdi-Ghazvini ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht einer mittelständischen Kanzlei (MTJZ) in Frankfurt am Main. Er ist auf die Beratung von mittelständischen Unternehmen im Arbeitsrecht fokussiert und prozessiert regelmäßig auch vor Arbeitsgerichten in Deutschland.

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Titel: Die Sprache und Kommunikation im Arbeitsverhältnis