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Nachfolge in Familienunternehmen – Rechtliche Rahmenbedingungen bei Kapitalgesellschaften in Deutschland und in der Türkei

Aile Şirketlerinde Halefiyet – Türkiye ve Almanya’daki Sermaye Şirketlerindeki Hukuksal Çerçeve

von Aysegül Altinbas (Autor:in)
©2022 Dissertation 288 Seiten

Zusammenfassung

Familienunternehmen spielen sowohl in der deutschen als auch in der türkischen Wirtschaft eine sehr große Rolle. Die Arbeit zeigt national sowie rechtsvergleichend die Möglichkeiten der generationenübergreifenden Perpetuierung von unternehmerischem Vermögen anhand von Instrumenten, die die Rechtsordnungen zur Vermögensplanung zur Verfügung stellen, im Gesamtzusammenhang auf. Das Augenmerk richtet sich dabei auf das Pflichtteilsrecht als die zentrale rechtliche Rahmenbedingung für eine Familienvermögensplanung. Die Autorin untersucht auf dieser Grundlage die Frage, ob und inwieweit das Individuum frei ist und frei sein sollte, über seine Lebensspanne hinaus sein Vermögen zu perpetuieren und umgekehrt, welche Grenzen ihm dabei gesetzt sind bzw. gesetzt werden sollen.

Inhaltsverzeichnis

  • Cover
  • Titel
  • Copyright
  • Autorenangaben
  • Über das Buch
  • Zitierfähigkeit des eBooks
  • Vorwort
  • Inhaltsübersicht
  • 1. Kapitel: Einführung / Giriş
  • I. Bedeutung der Nachhaltigkeit von Familienunternehmen / Aile Şirketlerinin Devamlılığının Önemi
  • II. Problemstellung / Sorunun Ortaya Konulması
  • III. Gang der Untersuchung / Araştırma Metodu
  • 2. Kapitel: Familienunternehmen und Nachhaltigkeit / Aile Şirketleri ve Sürdürebilirlik
  • I. Definition und Abgrenzung / Tanımlaması ve Ayrımı
  • II. Nachhaltigkeit durch erfolgreiche Unternehmensnachfolge / Şirketin Devamlılığının Başarılı Halefiyet Vasıtasıyla Sağlanması
  • 1. Definition der Unternehmensnachfolge / Şirket Halefiyetinin Tanımı
  • 2. Formen der Unternehmensnachfolge / Şirket Halefiyetinin Şekilleri
  • a) Familieninterne Nachfolge / Aile İçi Halefiyet
  • b) Familienexterne Nachfolge / Aile Dışı Halefiyet
  • 3. Kapitel: Rechtslage ohne Verfügungen des Erblassers: Die gesetzliche Erbfolge / Murisin Ölüme Bağlı Tasarrufunun Bulunmaması Halinde Hukuki Durum: Yasal Mirasçılık
  • I. Die gesetzliche Erbfolge nach deutschem Recht / Alman Hukukuna Göre Yasal Mirasçılık
  • 1. Die Gründe des Familienerbrechts und die dahinterstehende Philosophie / Aile Miras Hukukunun Nedenleri ve Arka Plandaki Temel Felsefe
  • 2. Erbrechtliche Grundzüge / Miras Hukukunun Temel İlkeleri
  • 3. Erbrecht der Verwandten / Hısımların Miras Hakkı
  • a) Erbfolge nach Ordnungen (Parentelsystem) / Zümrelere Göre Mirasçılık (Parantel Sistem)
  • b) Erbfolge nach Stämmen / Soylara Göre Mirasçılık
  • 4. Erbrecht des Ehegatten / Eşin Miras Hakkı
  • a) Zugewinngemeinschaft / Kazanç Ortaklığı Rejimi
  • b) Gütertrennung / Mal Ayrılığı Rejimi
  • c) Gütergemeinschaft / Mal Ortaklığı Rejimi
  • d) Der Voraus / Sağ Kalan Eş Lehine Ön Vasiyet
  • 5. Erbengemeinschaft und deren Nachteile / Miras Ortaklığı ve Dezavantajları
  • 6. Unternehmen im Erbrecht / Şirketlerin Miras Hukukundaki Durumu
  • II. Die gesetzliche Erbfolge nach türkischem Recht / Türk Hukukunda Yasal Mirasçılık
  • 1. Die Gründe des Familienerbrechts und die dahinterstehende Philosophie / Aile Miras Hukukunun Nedenleri ve Arka Plandaki Temel Felsefe
  • 2. Erbrechtliche Grundzüge / Miras Hukukunun Temel İlkeleri
  • 3. Erbrecht der Blutsverwandten / Kan Hısımlığı Miras Hakkı
  • a) Erbfolge nach Ordnungen (Parentelsystem) / Zümre Mirasçılığı (Parantel Sistem)
  • b) Erbfolge nach Stämmen / Kök Mirasçılık Prensibi
  • 4. Erbrecht des Ehegatten und die Bedeutung des Güterstandes / Eşin Miras Hakkı ve Mal Rejiminin Önemi
  • a) Errungenschaftsbeteiligung / Edinilmiş Mallara Katılma Rejimi
  • aa) Die Besonderheiten der Errungenschaftsbeteiligung / Edinilmiş Mallara Katılma Rejiminin Özellikleri
  • bb) Die Auswirkungen des Todes auf die Errungenschaftsbeteiligung / Bir Eşin Ölümünün Edinilmiş Mallara Katılma Rejimine Etkileri
  • b) Gütertrennung / Mal Ayrılığı Rejimi
  • c) Gütertrennung mit Aufteilgut / Paylaşmalı Mal Ayrılığı Rejimi
  • d) Gütergemeinschaft / Mal Ortaklığı Rejimi
  • e) Das Ehegattenvorrecht / Sağ Kalan Eşin Öncelikli Miras Hakkı
  • 5. Erbengemeinschaft und deren Nachteile / Miras Ortaklığı Rejimi ve Olumsuz Yönleri
  • 6. Unternehmen im Erbrecht / Şirketlerin Miras Hukukundaki Durumu
  • III. Vergleichender Teil: Unterschiede und Gemeinsamkeiten / Alman ve Türk Hukukundaki Farklı ve Ortak Niteliklerin Karşılaştırılması
  • 4. Kapitel: Rechtslage mit Verfügungen des Erblassers: Gewillkürte Erbfolge / Murisin Ölüme Bağlı Tasarrufuna Dayanan Hukuki Durum: İradi Mirasçılık
  • I. Die gewillkürte Erbfolge nach deutschem Recht / Alman Hukukuna Göre İradi Mirasçılık
  • 1. Grundsatz der Testierfreiheit / Ölüme Bağlı Tasarruf Serbestisi İlkesi
  • 2. Formen und allgemeine Wirksamkeitsvoraussetzungen letztwilliger Verfügungen / Ölüme Bağlı Tasarrufların Şekilleri ve Genel Geçerlilik Şartları
  • a) Testament / Vasiyetname
  • b) Erbvertrag / Miras Sözleşmesi
  • c) Gemeinschaftliches Testament / Ortak Vasiyetname
  • 3. Erbrechtliches Instrumentarium (Anordnungen des Erblassers) / Miras Hukukuna İlişkin Araçlar (Miras Bırakanın Ölüme Bağlı Tasarrufları)
  • a) Erbeinsetzung / Mirasçı Atanması
  • b) Vor- und Nacherbschaft / Ön ve Artmirasçılık
  • c) Vermächtnis / Muayyen Mal Vasiyeti
  • d) Auflagen / Koşullar
  • e) Teilungsanordnung / Mirasın Taksimine ilişkin Düzenleme
  • f) Testamentsvollstreckung / Vasiyetin Yerine Getirilmesi
  • II. Die gewillkürte Erbfolge nach türkischem Recht / Türk Hukukuna Göre İradi Mirasçılık
  • 1. Grundsatz der Testierfreiheit / Ölüme Bağlı Tasarruf Serbestisi İlkesi
  • 2. Formen letztwilliger Verfügungen / Ölüme Bağlı Tasarruf Şekilleri
  • a) Testament / Vasiyetname
  • b) Erbvertrag / Miras Sözleşmesi
  • c) Gemeinschaftliches Testament / Ortak Vasiyetname
  • 3. Erbrechtliches Instrumentarium (Anordnungen des Erblassers) / Miras Hukukuna İlişkin Araçlar (Miras Bırakanın Ölüme Bağlı Tasarrufları)
  • a) Erbeinsetzung und Ersatzerben / Mirasçı Atanması ve Yedek Mirasçı Atama
  • b) Vor- und Nacherbschaft / Ön ve Art Mirasçılık
  • c) Vermächtnis / Muayyen Mal Vasiyeti
  • d) Bedingungen und Auflagen / Murisin Koşulları ve Yüklemeleri
  • e) Teilungsanordnung / Mirasın Paylaşılması
  • f) Testamentsvollstreckung / Vasiyetin Yerine Getirilmesi
  • g) Stiftung / Vakıf
  • III. Vergleichender Teil: Unterschiede und Gemeinsamkeiten / Alman ve Türk Hukukundaki Farklı ve Ortak Niteliklerin Karşılaştırılması
  • 5. Kapitel: Ausschluss von der Erbschaft: Pflichtteilsrecht / Miras Hakkının İhlali: Saklı Pay Hakkı
  • I. Pflichtteilsrecht nach deutschem Recht / Alman Hukukuna Göre Saklı Pay
  • 1. Warum Pflichtteilsrecht? / Saklı Payın Kanunen Korunmasının Gerekçesi
  • 2. Pflichtteilsberechtigter Personenkreis / Saklı Pay Hakkı Kişiler Çevresi
  • 3. Voraussetzungen des Pflichtteilanspruchs / Saklı Pay Hakkının Şartları
  • 4. Inhalt und Berechnung (Pflichtteilsquote) / Saklı Payın İçeriği ve Hesaplanması (Oranı)
  • a) Geldanspruch / Para İstemi
  • b) Hinzu- und Anrechnung / Ekleme ve Mahsup
  • 5. Pflichtteilsstundung / Saklı Payın Muacceliyetinin Ertelenmesi
  • 6. Verjährung / Zamanaşımı
  • 7. Vermeidung von Pflichtteilsansprüchen / Saklı Pay İstemlerinden Kaçınma
  • a) Pflichtteilsverzicht und Sittenwidrigkeit / Saklı Pay Hakkından Feragat ve Ahlaka Aykırılık
  • b) Pflichtteilsentziehung / Mirasçılıktan Çıkarma (Iskat)
  • c) Pflichtteilsvermeidungsstrategie durch vorweggenommene Erbfolge / Beklenen Mirasçılık Vasıtasıyla Saklı Paydan Kaçınma Stratejisi
  • d) Güterstandsvereinbarung / Mal Rejimi Sözleşmesi
  • e) Pflichtteilsvermeidungsstrategie durch Anordnung der Vor- und Nacherbschaft / Ön ve Artmirasçı Tasarrufu Aracılığıyla Saklı Paydan Kaçınma Stratejisi
  • f) Pflichtteilsvermeidungsstrategie durch gesellschaftsrechtliche Regelungen / Şirketler Hukuku Alanında Düzenlemeler ile Saklı Paydan Kaçınma Stratejisi
  • II. Pflichtteilsrecht nach türkischem Recht / Türk Hukukuna Göre Saklı Pay
  • 1. Warum Pflichtteilsrecht? / Saklı Payın Kanunen Korunmasının Gerekçesi
  • 2. Pflichtteilsberechtigter Personenkreis und Pflichtteilsquote / Saklı Pay İsteme Hakkına Sahip Kişiler ve Saklı Pay Oranları
  • 3. Voraussetzungen und Geltendmachung des Pflichtteilanspruchs / Saklı Pay Talebinin Şartları ve İleri Sürülmesi
  • 4. Inhalt und Berechnung des Pflichtteils / Saklı Payın İçeriği ve Hesaplanması
  • 5. Hinzu- und Anrechnung / Eklenme ve Mahsup
  • 6. Formale Durchsetzung des Pflichtteilsanspruchs mit der Herabsetzungsklage / Saklı Pay İsteminin Tenkis Davası ile Şekli Gerçekleştirilmesi
  • 7. Pflichtteilsstundung / Saklı Payın Muacceliyetinin Ertelenmesi
  • 8. Ausschlussfrist / Hak Düşürücü Süre
  • 9. Vermeidung von Pflichtteilsansprüchen / Saklı Pay İstemlerinden Kaçınma
  • a) Pflichtteilsverzicht und Sittenwidrigkeit / Saklı Pay Hakkından Vazgeçme ve Ahlaka Aykırılık
  • b) Pflichtteilsentziehung / Mirasçılıktan Çıkarma (Iskat)
  • c) Pflichtteilsvermeidungsstrategie durch vorweggenommene Erbfolge / ‚Öne Alınmış Mirasçılık’ (Sağlararası Kazandırmalar) ile Saklı Paydan Kaçınma Stratejisi
  • d) Güterstandsvereinbarung / Mal Rejimi Sözleşmesi
  • e) Pflichtteilsvermeidungsstrategie durch Anordnung der Vor- und Nacherbschaft / Ön ve Artmiras Tasarrufu ile Saklı Paydan Kaçınma Stratejisi
  • f) Pflichtteilsvermeidungsstrategie durch gesellschaftsrechtliche Regelungen / Şirketler Hukuku Alanında Düzenlemeler ile Saklı Paydan Kaçınma Stratejisi
  • g) Gründung gemeinnütziger Stiftungen / Kamuya Yararlı Vakıf Kurulması
  • III. Vergleichender Teil: Unterschiede und Gemeinsamkeiten / Mukayeseli Bölüm: Farklılıklar ve Benzerlikler
  • 6. Kapitel: Gesellschaftsrechtliche Rahmenbedingungen der Unternehmensnachfolge / Şirketler Hukuku Açısından Şirket Halefiyetinin Koşulları
  • I. Ineinandergreifen von Erbrecht und Gesellschaftsrecht / Miras Hukuku ile Şirketler Hukukunun İç İçe Geçmiş Olması
  • II. Vererblichkeit von Kapitalgesellschaftsanteilen und Nachfolgeregelungen nach deutschem Recht / Alman Hukukuna Göre Sermaye Şirketi Hisselerinin Miras Yoluyla Geçişi ve Halefiyet Düzenlemeleri
  • 1. Rechtsformen von Unternehmen und Vermögenszuordnung / Hukuki Şirket Şekilleri ve Malvarlığın Tahsisi
  • 2. Volkswirtschaftliche Bedeutung der Kapitalgesellschaften / Sermaye Şirketlerinin İktisadi Önemi
  • 3. Gesetzliche Ausgangslage: Vererblichkeit von Kapitalgesellschaftsanteilen und Unterschiede zwischen den Rechtsformen / Yasal Durum: Sermaye Şirket Hisselerinin Miras Yoluyla Geçmesi ve Hukuki Şirket Şekilleri Açısından Farklar
  • a) GmbH-Anteile / Limited Şirket Hisseleri
  • b) Aktien / Anonim Şirket Hisseleri
  • 4. Gestaltungsmöglichkeiten durch Nachfolgeregelungen im Gesellschaftsvertrag / Şirket Sözleşmesiyle Halefiyet Düzenlemeleri
  • a) Einziehungsklauseln / İtfa Klozu
  • b) Abtretungsklausel / ‘Devir Klozu’
  • c) Vinkulierungsklauseln / Bağlam Klozları
  • d) Kaduzierungsverfahren / Iskat Yöntemi
  • e) Die Abfindung und das Pflichtteilsrecht als Gestaltungsgrenze / Tazminat ve Düzenleme Sınırı olarak Saklı Pay
  • 5. Schuldrechtliche Vereinbarungen / Borçlar Hukukuna İlişkin Anlaşmalar
  • III. Vererblichkeit von Kapitalgesellschaftsanteilen und Nachfolgeregelungen nach türkischem Recht / Türk Hukukuna Göre Sermaye Şirket Hisselerinin Miras Yoluyla Geçmesi ve Halefiyet Düzenlemeleri
  • 1. Rechtsformen von Unternehmen und Vermögenszuordnung / Şirket Nevileri ve Malvarlığın Özgülenmesi
  • 2. Volkswirtschaftliche Bedeutung der Kapitalgesellschaften / Sermaye Şirketlerinin İktisadi Önemi
  • 3. Gesetzliche Ausgangslage: Vererblichkeit von Kapitalgesellschaftsanteilen / Yasal Durum: Sermaye Şirket Hisselerinin Miras Yoluyla Geçişi
  • a) GmbH-Anteile / Limited Şirket Hisseleri
  • b) Aktien / Anonim Şirket Hisseleri
  • 4. Gesellschaftsvertragliche Nachfolgeregelungen bei Aktiengesellschaften: Vinkulierungsklauseln / Şirket Sözleşmesiyle Halefiyet Düzenlemeleri: Bağlam Klozları
  • 5. „Ankaufsklausel“ / Satım Alma Klozu
  • IV. Vergleichender Teil: Unterschiede und Gemeinsamkeiten / Mukayeseli Bölüm: Farklılıklar ve Benzerlikler
  • 7. Kapitel: Rechtsrahmen für die Unternehmensnachfolge im Wege der „vorweggenommenen Erbfolge“ / „Öne Alınmış Mirasçılık“ Yoluyla Sağlararasında Şirket Halefiyeti ve Hukuki Çerçevesi
  • I. Vorteile lebzeitiger Vermögensübertragungen / Sağlararası Devretmenin Avantajları
  • II. Vorweggenommene Erbfolge nach deutschem Recht / Alman Hukukuna göre Beklenen Miras Hakkının Devri
  • 1. Anteilsübertragung von Gesellschaftsanteilen unter Lebenden / Sağlararasında Şirket Katılım Paylarının Devri
  • 2. Zustimmung des Ehegatten / Eşin Rızası
  • 3. Arten von Anteilsübertragungen / Hisse Devrinin Nevileri
  • a) Schenkung ohne Gegenleistung / İvazsız (Karşılıksız) Bağış
  • b) Schenkung unter Auflage / Yüklemeli Bağış
  • c) Bedingte Schenkung / Koşullu Bağışlama
  • d) Gemischte Schenkung / Karma Bağış
  • e) Schenkung von Todes wegen / Ölüme Bağlı Bağış
  • 4. Absicherung durch Rückforderungs- und Widerrufsrechte / Geri İsteme ve Cayma Hakları ile Sağlama Alma
  • 5. Versorgung des Übergebers / Bağışlayanın Geçiminin Sağlanması
  • a) Der Nießbrauchsvorbehalt / İntifa Hakkını Saklı Tutarak Bağışlama
  • b) Übertragung gegen wiederkehrende Leistungen / Yinelenen Edimlere Karşı Devir
  • c) Die „Verkaufslösung“ / Satış Çözümü
  • 6. Absicherung weichender Erben / Muhtemel Mirasçıların Haklarının Korunması
  • 7. Pflichtteilsergänzungsanspruch gemäß § 2325 BGB / Saklı Payın Tamamlanması İstemi
  • III. Vorweggenommene Erbfolge nach türkischem Recht / Türk Hukukuna göre Beklenen Miras Hakkının Devri
  • 1. Anteilsübertragung von Gesellschaftsanteilen unter Lebenden / Sağlar Arasında Şirket Katılım Paylarının Devri
  • 2. Zustimmung des Ehegatten / Eşin Rızası
  • 3. Arten von Anteilsübertragungen / Şirket Hisselerinin Devir Türleri
  • a) Schenkung ohne Gegenleistung / İvazsız (Karşılıksız) Bağış
  • b) Bedingte Schenkung / Koşullu Bağışlama
  • c) Schenkung unter Auflage / Yüklemeli Bağışlama
  • d) Gemischte Schenkung / Karma Bağışlama
  • e) Schenkung auf den Todesfall / Ölüme Bağlı Bağış
  • 4. Absicherung durch Rückforderungs- und Widerrufsrechte / Geri Alma Hakkını Saklı tutarak Güvenceye Alma
  • 5. Versorgung des Übergebers / Bağışlayanın Geçiminin Sağlanması
  • 6. Absicherung weichender Erben / Muhtemel Mirasçıların Haklarının Korunması
  • 7. Herabsetzung bei Pflichtteilsverletzung / Saklı Pay İhlali ve Tenkis
  • IV. Vergleichender Teil: Unterschiede und Gemeinsamkeiten / Mukayeseli Bölüm: Farklılıklar ve Benzerlikler
  • 8. Kapitel: Rechtsrahmen für die Unternehmensnachfolge mittels Stiftung und anderer Instrumente / Vakıf ve Diğer Araçlar Aracılığıyla Şirket Halefiyetinin Hukuki Çerçevesi
  • I. Motive für die Errichtung von Stiftungen / Vakıf Kurma Sebepleri
  • II. Die Stiftung nach deutschem Recht / Alman Hukukuna göre Vakıf
  • 1. Stiftungsbegriff / Vakıf Kavramı
  • 2. Stiftungserrichtung und Stiftungsstruktur / Vakfın Kuruluşu ve Yapısı
  • 3. Vermögensübertragung auf die Stiftung / Malvarlığının Vakfa Devredilmesi
  • 4. Erscheinungsformen von Stiftungen / Vakıf Nevileri
  • a) Unternehmensverbunde Stiftungen / Aile Şirketine Bağlı Vakıflar
  • b) Gemeinnützige Stiftungen / Kamuya Yararlı Vakıflar
  • c) Familienstiftung / Aile Vakfı
  • d) „Doppelstiftung“ / Çifte (İkili) Vakıf
  • 5. Stiftungsaufsicht / Vakfın Denetimi
  • 6. Einflussmöglichkeiten des Stifters und der Begünstigten / Kurucunun ve Yararlananların Etki Olanakları
  • 7. Stiftung als Instrument der Pflichtteilsreduzierung / Saklı Paydan Kaçınma Aracı Olarak Vakıf
  • III. Die Stiftung nach türkischem Recht / Türk Hukukuna Göre Vakıf
  • 1. Stiftungsbegriff / Vakıf Kavramı
  • 2. Stiftungserrichtung und Stiftungsstruktur / Vakfın Kuruluşu ve Yapısı
  • 3. Stiftungsarten / Vakfın Nevileri
  • a) Fortführung des Familienunternehmens als zulässiger Stiftungszweck? / Vakfın Amacı ve Aile Şirketinin Devamlılığı
  • b) Familienstiftung / Aile Vakfı
  • c) Gemeinnützige Stiftung / Kamuya Yararlı Vakıflar
  • 4. Stiftungsaufsicht / Vakfın Denetimi
  • 5. Stiftung als Instrument der Pflichtteilsreduzierung / Saklı Paydan Kaçınma Aracı Olarak Vakıf
  • IV. Familienvermögensgemeinschaft / Aile Malları Ortaklığı
  • V. Trust / Trust
  • VI. Vergleichender Teil: Unterschiede und Gemeinsamkeiten / Mukayeseli Bölüm: Farklılıklar ve Benzerlikler
  • 9. Kapitel: Schlussbetrachtung / Sonuç
  • Literaturverzeichnis
  • Reihenübersicht

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1. Kapitel: Einführung / Giriş

Weltweit werden erhebliche Vermögenswerte vererbt bzw. übertragen.1 In den Jahren 2015 bis 2024 wird in der Bundesrepublik Deutschland ein Gesamtvermögen von ca. 3,1 Billionen Euro vererbt. Das sind knapp drei von zehn Vermögenseuro. Die generationsübergreifenden Übertragungen belaufen sich auf ca. 2,1 Billionen2. Auch in der Türkei bilden die großen privaten Vermögen, die aufgrund des wirtschaftlichen Wachstums erwirtschaftet wurden, bedeutende Nachlässe3. Die Vermögensübertragungen vollziehen sich demnach in kaum vorstellbarem Ausmaß von der einen auf die andere Generation. Die steigende Anzahl wohlhabender Personen und das steigende private Finanzvermögen zeigen die Bedeutung der privaten Vermögensnachfolge im Allgemeinen. Dies betrifft insbesondere Unternehmensnachfolgen, da sich sehr große Vermögen in erster Linie durch unternehmerisches Engagement bilden.

I. Bedeutung der Nachhaltigkeit von Familienunternehmen / Aile Şirketlerinin Devamlılığının Önemi

Familienunternehmen bilden von jeher das Rückgrat einer Volkswirtschaft. Studien gehen davon aus, dass 90 % aller deutschen Unternehmen familienkontrollierte Unternehmen sind4. Sie erzielen 52 % der Umsätze und stellen ca. 58 % ←21 | 22→aller sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse in Deutschland5. Auch in der Türkei repräsentieren Familienunternehmen die Mehrzahl aller Unternehmen. Einer Studie zufolge sind 90% der Unternehmen Familienunternehmen; sie erwirtschaften 90% des Nationaleinkommens (milli gelir)6. Neben diesen quantitativen Faktoren ist die Innovationskraft der Familienunternehmen hervorzuheben. Daher stammt die große Mehrzahl der wichtigsten Erfindungen der vergangenen Jahre aus Familienunternehmen7. So verwundert es nicht, dass mehr als Dreiviertel der unbekannten Weltmarktführer, die sog. „Hidden Champions“, Familienunternehmen sind8. Diese hervorragende Stellung erlangen Familienunternehmen dadurch, dass sie sich auf ihren Märkten durch eine hohe Flexibilität und kurze Entscheidungswege behaupten können. Die Familie denkt in Generationen und versucht dabei, das Unternehmen über mehrere Generationen hinweg krisensicher zu erhalten9.

Umso wichtiger ist es, nachhaltige und tragfähige Nachfolgeregelungen zu finden, damit der Fortbestand dieser Unternehmen über Generationen gesichert werden kann. Schätzungen zufolge vermag es weltweit aber nur ein Drittel der Familienunternehmen, den Übergang von einer Generation auf die nächste erfolgreich zu meistern. So gelingt in Deutschland der Generationswechsel von der ersten (der Gründer-)Generation in die zweite noch in 30 % der Fälle. Der Übergang von der zweiten in die dritte Generation ist nur noch bei ca. 10 % der Unternehmen erfolgreich10. Die Nachfolgefrage in der Türkei ist ebenso problematisch. Denn der Übergang von der Gründergeneration in die nächste Generation gelingt in nur 38% der Fälle und Nachfolgen in die dritte Generation sind nur noch zu 13% erfolgreich11. Im Volksmund heißt es daher nicht ganz zu ←22 | 23→Unrecht „dass die erste Generation erwirbt, die zweite bewahrt und die dritte verliert“12.

Die Bedeutung und die Herausforderungen der Unternehmensnachfolge verdeutlicht eine Berechnung des Instituts für Mittelstandsforschung (IFM)13. Der zufolge steht im Zeitraum von 2018 bis 2022 bei etwa 150.000 Unternehmen in Deutschland die Nachfolge an. Davon betreffen gut 44 % Übertragungen an Familienangehörige. Die übrigen Unternehmen werden entweder an Mitarbeiter oder Dritte verkauft oder mangels Nachfolgeregelung stillgelegt. Von dem Nachfolgeprozess sind mindestens 2,4 Millionen Beschäftigte betroffen.

Angesichts dieser erheblichen Bedeutung und Herausforderung wird der Themenkomplex der Unternehmensnachfolge in Familienunternehmen in jüngster Zeit verstärkt erforscht. In Deutschland wird über das Thema in den einschlägigen Fachdisziplinen der Wissenschaft und der Praxis lebhaft diskutiert14. Für die DACH-Länder ist das Themenfeld inzwischen gut erforscht15. In der Türkei wird dieses Thema bisher hauptsächlich von privaten Vereinen, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, Beratungsunternehmen und Banken untersucht. Während im Bereich der Betriebswirtschaftslehre zu einzelnen Themen Forschung betrieben wird, vernachlässigt die rechtswissenschaftliche Forschung dieses wichtige Thema. Die dogmatisch fundierte Aufbereitung der Thematik ist daher in der Türkei unzureichend. Gesicherte wissenschaftliche insbesondere gebietsübergreifende Erkenntnisse fehlen.

Die vorliegende Arbeit nimmt vor dem Hintergrund der Forschung zu den DACH-Ländern rechtsvergleichend die Themenstellung aus der deutsch-türkischen Perspektive in den Blick.

II. Problemstellung / Sorunun Ortaya Konulması

Die Unternehmensnachfolge ist der Kernbereich einer umfassend als Vermögensnachfolgeplanung verstandenen Materie16. Familienvermögensplanung ist die Umsetzung des Wunsches einer über die eigene Person hinausgehenden ←23 | 24→Vorsorge sowie einer generationenübergreifenden Erhaltung von Vermögensgesamtheiten in der Familie und für die Familie17.

Da oftmals der Unternehmer sein gesamtes Vermögen im Unternehmen gebunden hat, kommt der Absicherung der Familienangehörigen im Rahmen der Unternehmensnachfolgeplanung eine besondere Bedeutung zu. Das Familienvermögen soll auf Wunsch des Unternehmers und nach dessen Vorstellung auch für nachfolgende Generationen als Lebens- und Existenzgrundlage erhalten bleiben. Fehlende Vorsorge für den Fall des Todes des Unternehmers kann zur Enttäuschung der Angehörigen, zu einer ungewollten Vermögensaufteilung, zum Verfall von Unternehmen und Vermögen sowie zu einer Belastung der sozialen Netze führen. Eine große Rolle spielt oft auch der Wunsch des Unternehmers, sein Lebenswerk zu erhalten.

Gegen die Perpetuierung von Vermögenseinheiten gibt es aber auch Einwände. So wird argumentiert, dass die Perpetuierung von Familienunternehmen nur zu Verkrustungen überkommener Strukturen führe; ein derartiges Lebensmodell könne daher keineswegs ein erstrebenswertes Ziel sein, das vom Privatrecht auch noch gefördert werden sollte18. Zudem ist zu beachten, dass Pflichtteils-, Erbersatz- und güterrechtliche Ausgleichsansprüche als Teilhabeformen naher Familienangehöriger oder des Ehegatten des Erblassers an dessen Vermögen bestehen können19.

Der Wunsch des Erblassers, sein Vermögen dauerhaft als „Sondervermögen“20 zu konstituieren, steht daher in einem Spannungsfeld gesetzlicher Ansprüche der Mindestteilhabeberechtigten an der Partizipation am Vermögen des Erblassers. Da es weder in Deutschland noch in der Türkei ein kodifiziertes Recht für Familienvermögensnachfolge gibt, wird das Spannungsverhältnis des Prinzips der Testierfreiheit und des Familienerbrechts besonders deutlich. Das Spannungsverhältnis zeigt sich in der Verteilungswirkung des Erbrechts einerseits und dem Interesse am ungeteilten Erhalt der Eigentümerinteressen am Unternehmen andererseits21. Die zentrale Frage lautet daher, ob und inwieweit das Individuum frei ist und frei sein sollte, über seine Lebensspanne hinaus sein ←24 | 25→Vermögen zu perpetuieren und umgekehrt, welche Grenzen ihm dabei gesetzt sind bzw. gesetzt werden sollen.

In diesem Zusammenhang ist besonders die Schnittstelle zum Pflichtteilsrecht von enormer Bedeutung, da seine Verteilungswirkung einseitig nicht überwindbar ist22. Das Pflichtteilsrecht sichert den nächsten Angehörigen des Erblassers eine Mindestteilhabe an dessen Nachlass in beiden Ländern zu, wenn sie durch Verfügung von Todes wegen von der Erbfolge ausgeschlossen sind. Während das deutsche Pflichtteilsrecht dem Berechtigten einen reinen schuldrechtlichen Zahlungsanspruch gegenüber den Erben in Höhe der Pflichtteilsquote gewährt23, ist im türkischen Recht die Mindestteilhabe als materielles Noterbrecht ausgestaltet24. Das heißt, der Berechtigte hat grundsätzlich einen Anspruch auf Einsetzung als Erbe. In beiden Rechtsordnungen können diese Teilhabeansprüche insbesondere dann zu Problemen führen, wenn neben dem zu perpetuierenden „Familienvermögen“ kein ausreichend weiteres Vermögen vorhanden ist, um nicht gewünschte pflichtteilsberechtigte Familienmitglieder auszuzahlen. Denn unter dem Gesichtspunkt der Wahrung der Unternehmenskontinuität spielt die Erhaltung der Liquidität des Unternehmens im Erbgang eine ausschlaggebende Rolle. Der Abfluss liquider Mittel durch die Erfüllung von Pflichtteilsansprüchen und güterrechtlichen Ausgleichsansprüchen können die Existenz eines Unternehmens angesichts ohnehin meist geringer Eigenkapitalquoten gefährden25.

Daher ist es notwendig, die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Familienvermögensplanung und insbesondere das Pflichtteilsrecht als die zentrale rechtliche Rahmenbedingung für eine generationsübergreifende Familienvermögensplanung herauszuarbeiten. Familienvermögensnachfolgeplanung berührt dabei verschiedene Kerngebiete, dazugehören neben dem Erbrecht und Schenkungsrecht das Gesellschaftsrecht, das eheliche Güterrecht und das Steuerrecht. Auch hat das Stiftungsrecht eine besondere Relevanz.

Das Zusammenspiel dieser ganz unterschiedlichen Rechtsgebiete macht die Vermögensnachfolge zu einer komplexen Materie. Hinzu kommt, dass eine Konstituierung und eine Perpetuierung des unternehmerischen Vermögens über die eigene Lebensspanne hinaus – im Sinne des ursprünglichen Vermögensinhabers – als „Sondervermögen“ besonders herausfordernd sind. Denn als dynamische, sich notwendig ständig verändernde Einheit lässt sich unternehmerisches ←25 | 26→Vermögen nicht einfach durch ordnungsgemäße Verwaltung „erhalten“, sondern bedarf der Führung durch geeignete unternehmerische Persönlichkeiten, die möglicherweise zum Zeitpunkt der Planung noch gar nicht vorhersehbar sind26.

An diese Herausforderungen knüpft diese Arbeit an und untersucht zunächst national für Deutschland und die Türkei und dann rechtsvergleichend die rechtlichen Rahmenbedingungen der Familienvermögensplanung im Allgemeinen sowie im pflichtteilsrechtlichen Kontext. Ziel der Arbeit ist es, Möglichkeiten und Grenzen der generationenübergreifenden Perpetuierung von unternehmerischen Vermögen anhand von Instrumenten, die Rechtsordnungen zur Vermögensplanung zur Verfügung stellen, im Gesamtzusammenhang aufzuzeigen.

Ein Rechtsvergleich mit der Türkei bietet sich insbesondere wegen der juristischen Verwandtschaft beider Länder an. Denn die Rechtssysteme beider Länder sind durch gemeinsame geschichtliche Wurzeln eng miteinander verbunden27. Die schweizerische Privatrechtskodifikation wurde 1926 fast vollumfänglich in die türkische Rechtsordnung übernommen – und damit auch die in diesen Gesetzen zum Ausdruck kommenden gesellschaftlichen Wertevorstellungen. Mustafa Kemal Atatürk, Gründer der Republik Türkei, sagte zur Rechtsrezeption wörtlich: „Die Länder sind verschieden, die Zivilisation aber gemeinsam und einzig“28. Auch gibt es zwischen den beiden Rechtsordnungen Divergenzen wie die unterschiedliche Ausgestaltung des Mindestteilhabeanspruchs, die es zu untersuchen gilt.

Des Weiteren ist eine rechtsvergleichende Untersuchung auch praktisch von hohem Interesse, da im Zuge der Globalisierung die deutsch-türkischen Wirtschaftsbeziehungen in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen haben. So agieren in der Türkei über 7.500 Unternehmen mit deutscher Kapitalbeteiligung29, in Deutschland gibt es über 100.000 türkischstämmige Unternehmer. Ein bilaterales Handelsvolumen von ca. 34 Mrd. Euro und 3,1 Millionen türkischstämmige Mitbürger in Deutschland bilden die Grundlage für eine intensive Verbindung zwischen Deutschland und der Türkei30. Rechtsübergreifende Beteiligungen an Gesellschaften wird es daher in beiden Ländern regelmäßig geben.

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III. Gang der Untersuchung / Araştırma Metodu

Die zunehmende Bedeutung der Familienvermögensnachfolgeplanung in der kautelarjuristischen Praxis zeichnet den Gang der Untersuchung vor.

Das Unternehmensvermögen kann an die nächste Generation vielfältig übertragen werden. Dies richtet sich zunächst nach dem Bürgerlichen Recht bzw. nach dem Zivilrecht. Hat der Unternehmer keine Verfügung von Todes wegen über die Erbfolge errichtet, so vollzieht sich die Unternehmensnachfolge im Rahmen der gesetzlichen Erbfolge. Hat der Unternehmer eine Verfügung von Todes wegen errichtet, dann kommt die gewillkürte Erbfolge zum Zuge. Auch kann der Unternehmer bereits zu Lebzeiten sein Unternehmen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge etwa durch Schenkung auf den vorgesehenen Nachfolger übertragen. Schließlich kann als Nachfolgevariante die Stiftungslösung in Betracht kommen.

Die Arbeit gliedert sich in neun Kapitel. Nach der Einführung werden im Kapitel zwei der Arbeit die grundlegenden Begriffe des Familienunternehmens und der Unternehmensnachfolge geklärt. Kapitel drei und vier befassen sich mit der erbrechtlichen Rechtslage, jeweils nach dem deutschen und dem türkischen Recht. Im Einzelnen handelt es sich hierbei um die gesetzliche und gewillkürte Erbfolge. Die zentrale Problematik des Pflichtteilsrechts für die Familienvermögensnachfolgeplanung wird in Kapitel fünf der Arbeit dargestellt. Um diesen Problemkreis vollständig erfassen zu können, werden das Spannungsfeld zwischen der Privatautonomie des Erblassers und der Familienerbfolge erörtert und zur Vermeidung der pflichtteilsrechtlichen Problematik die gesetzlichen und kautelarjuristischen Möglichkeiten aufgezeigt. Sodann werden in Kapitel sechs der Arbeit die gesellschaftsrechtlichen Rahmenbedingungen der Unternehmensnachfolge dargestellt. Untersucht wird die Grundfrage, ob bzw. inwieweit ein Kapitalgesellschaftsanteil vererblich ist. In der weiteren Bearbeitung wird der Frage nachgegangen, ob mit gesellschaftsvertraglichen Nachfolgeregelungen ein unerwünschtes Eindringen Dritter in die Gesellschaft verhindert werden kann. Das Augenmerk richtet sich dabei wieder auf das Pflichtteilsrecht als Gestaltungsgrenze. Kapitel sieben der Arbeit zeigt die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Unternehmensnachfolge im Wege der vorweggenommenen Erbfolge auf. Die Sicherstellung der Versorgung des Übertragenden wird dabei näher betrachtet. Auch werden die Probleme des Pflichtteilsrechts wieder beleuchtet, da im Erbfall Pflichtteilsergänzungsansprüche entstehen können. Hieran anschließend untersucht Kapitel acht der Arbeit, ob Stiftungen sich als geeignetes Instrument erweisen, um Familienvermögen auch nach dem Tod des Unternehmers ewig für nachfolgende Generationen zu erhalten. Das letzte Kapitel der Arbeit, Kapitel 9, widmet sich schließlich der Schlussbetrachtung.

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1 Die Arbeit entstand im Kontext des vom österreichischen Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung (FWF) und von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) geförderten Forschungsprojektes „Familiäre Vermögensplanung“, das das Thema aus österreichischer, schweizer und deutscher Sicht beleuchtet; wesentliche, für diese Arbeit zum deutsch-türkischen Recht relevante Ergebnisse bei Kalss/Dauner-Lieb, GesRZ 2018, 261; dies., GesRZ 2019, 374; grundlegend Baddeley/Dauner-Lieb/Deixler-Hübner/Kalss/Schauer/Trigo Trindade, Familiäre Vermögensplanung; zu den gesellschaftspolitischen Vorfragen siehe, Dutta, Warum Erbrecht?

2 Das Deutsche Institut für Altersvorsorge rechnet damit, dass bis zum Jahr 2024 3,1 Billionen des rund 11 Billionen Euro umfassenden Vermögensbestandes der privaten Haushalte der BRD vererbt werden, Einzelheiten siehe unter https://www.empirica-institut.de/fileadmin/Redaktion/Publikationen_Referenzen/PDFs/DIA_Studie_Erben_in_Deutschland_HighRes.pdf, zuletzt abgerufen am 15.07.2021; für die Türkei gibt es keine entsprechenden Untersuchungen.

3 Serozan, Beiträge zum türkischen Recht, S. 9, 10.

4 Einzelheiten zu dem Begriff der familienkontrollierten Unternehmen siehe Kap. 2, I.

5 https://www.familienunternehmen.de/de/daten-fakten-zahlen, zuletzt abgerufen am 15.07.2021.

6 Deloitte Studie zu Familienunternehmen von 2016, https://www2.deloitte.com/tr/tr/pages/risk/articles/the-keys-to-sustainable-success-in-the-family-business.html, zuletzt abgerufen am 15.07.2021.

7 Vgl. Hennerkes, S. 19.

8 Vgl. Klein, FS für Bernd Rödl, S. 1, 3; Hennerkes, S. 19.

9 Deloitte Studie zu Familienunternehmen von 2016, https://www2.deloitte.com/tr/tr/pages/risk/articles/the-keys-to-sustainable-success-in-the-family-business.html, zuletzt abgerufen am 15.07.2021.

10 Riedel/Riedel, § 1 Rn. 23; Baus, Familienstrategie, S. 22.

11 Deloitte Studie zu Familienunternehmen von 2016, https://www2.deloitte.com/tr/tr/pages/risk/articles/the-keys-to-sustainable-success-in-the-family-business.html, zuletzt abgerufen am 15.07.2021.

12 Zitiert von Gesmann-Nuissl, BB 2006, 2, 2.

13 Institut für Mittelstandsforschung, Daten und Fakten 2018, https://www.ifm-bonn.org/fileadmin/data/redaktion/publikationen/daten_und_fakten/dokumente/Daten-und-Fakten-18_2018.pdf, zuletzt abgerufen am 18.07.2021.

14 Siehe nur das Projekt Familienvermögensplanung (Fn. 1).

15 Ausführungen hierzu siehe unter Fn. 1.

16 Mutter, S. 9; umfassend dazu das Projekt Familienvermögensplanung (Fn. 1).

17 Baddeley/Dauner-Lieb/Deixler-Hübner/Kalss/Schauer/Trigo Trindade, Familiäre Vermögensplanung.

Details

Seiten
288
Erscheinungsjahr
2022
ISBN (PDF)
9783631882610
ISBN (ePUB)
9783631882627
ISBN (MOBI)
9783631882634
ISBN (Hardcover)
9783631858745
DOI
10.3726/b20052
Sprache
Deutsch
Erscheinungsdatum
2022 (August)
Erschienen
Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Warszawa, Wien, 2022. 288 S.

Biographische Angaben

Aysegül Altinbas (Autor:in)

Aysegül Altinbas studierte Rechtswissenschaften an der Rheinischen Friedrich- Wilhelms-Universität Bonn. Anschließend absolvierte die Volljuristin das Äquivalenzstudium der Rechtswissenschaften an der Universität Istanbul. Nach Abschluss des LL.M.-Studiums „Deutsches und Türkisches Wirtschaftsrecht“ (Köln/Istanbul Bilgi) war sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Handels- und Gesellschaftsrecht an der Istanbul Altinbas Universität tätig. Ihre Promotion erfolgte an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln.

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Titel: Nachfolge in Familienunternehmen – Rechtliche Rahmenbedingungen bei Kapitalgesellschaften in Deutschland und in der Türkei