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Datenschutz und Datenzugriff im Internetbereich

Eine vergleichende Untersuchung zum chinesischen und deutschen Recht

by Lei Yi (Author)
©2022 Thesis 290 Pages

Summary

Das am 1. Januar 2021 in Kraft getretene chinesische Zivilgesetzbuch (ZGB) bestimmt enthält zwei datenschutzrechtlich wichtige Vorschriften: Gemäß § 111 Abs. 1 ZGB wird die persönliche Information vom Zivilrecht geschützt und § 127 ZGB bietet einen Auslegungsraum für den Datenschutz. Um die personenbezogenen Daten weiter zu schützen, erließ China am 1. November 2021 das erste chinesische Datenschutzgesetz. Diese Publikation konzentriert sich im Rahmen von Zivilrecht- und Datenschutzgesetz auf eine rechtsvergleichende Untersuchung über ein Auslegungsmodell zum Datenschutz und -zugriff im Internetbereich.

Table Of Contents

  • Cover
  • Titel
  • Copyright
  • Autorenangaben
  • Über das Buch
  • Zitierfähigkeit des eBooks
  • Inhaltsverzeichnis
  • Vorwort
  • Abkürzungsverzeichnis
  • Einleitung
  • A. Einführung in die Problemstellung
  • B. Forschungsgegenstand und -methoden
  • C. Gang der Untersuchung
  • 1. Kapitel: Grundzüge des ZGB und relevante Begriffe
  • § 1 Die Entwicklungsgeschichte des ZGB
  • I. Der Vorabend des ZGB (1840–1976)
  • II. Die Kodifikationsbemühungen zum Zivilgesetzbuch (1978–1982)
  • III. Die jüngste Kodifikationsbemühung zum Zivilgesetzbuch (2002–2014)
  • § 2 Die leitenden Grundgedanken der Kodifikation
  • I. Ein menschenorientiertes Zivilgesetzbuch
  • II. Ein „grünes“ Zivilgesetzbuch
  • III. Ein zum Internetzeitalter passendes Zivilgesetzbuch
  • § 3 Das Rechtsobjekt und die zivilrechtlichen Interessen
  • I. Bedeutung des Rechtsobjekts
  • 1. Im chinesischen Zivilrecht
  • 2. Im deutschen Zivilrecht
  • 3. Bedeutungsbestimmung
  • II. Verhältnis zwischen dem Rechtsobjekt und dem zivilrechtlichen Interesse
  • III. Verhältnis zwischen dem Schutzgegenstand und dem zivilrechtlichen Interesse
  • IV. Gesetzliche Position des Datenschutzes im ZGB
  • § 4 Legaldefinition und Rechtsnatur der Daten
  • I. Legaldefinition der Daten
  • 1. In China
  • 2. In Deutschland
  • A. Personenbezogene Daten im BDSG a. F.
  • B. Bestandsdaten, Verkehrsdaten, Standortdaten usw.
  • C. Datendefinition im Verfahrensrecht
  • D. Datendefinition aus europäischer Sicht
  • E. Kritik des Begriffes „Personenbezug“
  • 3. Vergleichende Beobachtung zur Legaldefinition der Daten
  • A. Begriffliche Verflochtenheit von Daten und Information
  • B. Unerreichbare Bestimmung eines einheitlichen Datenbegriffs
  • C. Personenbezug als Ausgangspunkt für Bestimmung des Geltungsbereichs von § 127 ZGB
  • II. Erneute Erkenntnisse zu Daten
  • 1. Sprachliche Herkunft
  • 2. In der Informationswissenschaft
  • 3. In der Semiotik
  • III. Auslegungsergebnis
  • 1. Daten als Träger
  • 2. Daten als Rechtsobjekt
  • § 5 Ergebnis
  • 2. Kapitel: Datenschutz durch Eigentumsrecht: Eigentum an Daten?
  • § 1 Grundlage
  • I. Die Terminologie „Eigentum“, „Vermögen“ und „Cai Chan“ im Chinesischen
  • II. Rahmen des Zivilrechts im chinesischen Zivilrechtsgesetz
  • § 2 Daten als Schutzobjekt im Eigentumsrecht
  • I. Qualität des Schutzobjekts in China
  • 1. Eigentum vs. Sache
  • 2. Bewegliche und unbewegliche vs. körperliche und unkörperliche Sachen
  • II. Qualität des Schutzobjekts in Deutschland
  • III. Zuordnung von Daten mit Eigentum an Sachen
  • IV. Zwischenergebnis
  • § 3 Daten als Schutzobjekt im Immaterialgüterrecht
  • I. Abstrahierung der Gemeinsamkeit der immaterialgüterrechtlichen Objekte
  • 1. Stellungnahme in China
  • A. Überdenken des immaterialgüterrechtlichen Wesens
  • a. Diskussion um die Persönlichkeitsinteressen im Urheberrecht
  • b. Ablösbarkeit des Urheberrechts
  • c. Kritik an der personenrechtlichen Komponente
  • B. Diskussion um das Wesen des immaterialgüterrechtlichen Objekts
  • a. Signal als immaterialgüterrechtliches Objekt
  • b. Geistiges Produkt als immaterialgüterrechtliches Objekt
  • c. Das (kombinierte) Zeichen als immaterialgüterrechtliches Objekt
  • 2. Stellungnahme in Deutschland
  • A. Abstrahierung der Gemeinsamkeiten des Immaterialgüterrechts
  • B. Kritik an den Gemeinsamkeiten
  • 3. Zwischenergebnis aus rechtsvergleichender Beobachtung
  • II. Zuordnung des Datenschutzes im Immaterialgüterrecht
  • 1. Begründung des Berührungspunktes mit Immaterialgüterrecht
  • A. Zeichnen als Berührungspunkt
  • B. Schutzvoraussetzung der Leistungsschutzrechte als Berührungspunkt
  • a. Individualität als Schutzvoraussetzung
  • b. Investition als Schutzvoraussetzung
  • 2. Leistungsschutzrecht an Daten
  • A. Daten als Schutzobjekt des Sendeunternehmensrechts?
  • B. Daten als Schutzobjekt des Datenbankrechts
  • a. Kein Datenbankrecht im chinesischen Leistungsschutzrecht
  • b. Deutsche Sicht
  • c. Indirekte Schutzform für Daten
  • d. Eine ungewisse Referenz für China
  • C. Softwarerecht an Daten
  • 3. Durch Geschäftsgeheimnis
  • A. Geheimnisbegriff und -qualität nach chinesischem Gesetz
  • B. Ein Vergleich mit dem deutschen Verständnis
  • C. Ein quasiproprietäres Recht an Daten
  • D. Ein auf Geheimnisschutz basiertes Umdenken
  • § 4 Rechtsvergleichendes Ergebnis
  • 3. Kapitel: Datenschutz und -zugriff im Rahmen des Persönlichkeitsrechts
  • § 1 In China
  • I. Persönlichkeitsrecht als ein Buch im ZGB
  • 1. Externalisierung ethischer Werte
  • 2. Grund der persönlichkeitsrechtlichen Nutzbarkeit
  • II. Persönliches Informationsrecht als ein neues Persönlichkeitsrecht
  • 1. Notwendigkeit als ein selbständiges Recht
  • 2. Inhalt des persönlichen Informationsrechts
  • 3. Verhältnis zu anderen Persönlichkeitsrechten
  • III. „Kommerzialisierung des Persönlichkeitsrechts“
  • 1. Die ideelle Schutzrichtung der Persönlichkeitsrechte
  • 2. Kommerzialisierung des persönlichkeitsrechtlichen Objekts
  • 3. Lizenzierung anstelle von Übertragung
  • IV. Art der Selbstregulierung zu personenbezogenen Daten
  • 1. Aufgrund datenschutzrechtlicher Vorschriften und Ordnung
  • 2. Standardvertragsklauseln
  • A. Definitionsklausel
  • B. Verfahrenskontrolle
  • C. Inhaltskontrolle
  • D. Widerrufsrecht
  • 3. Verwertungsgesellschaft als Interessenvertreter des Betroffenen?
  • § 2 In Deutschland
  • I. Von der Begründung des Persönlichkeitsrechtsschutzes zum Datenschutz
  • 1. Begründung des Persönlichkeitsrechtsschutzes
  • 2. Schutzumrisse
  • 3. Vom Privatsphärenschutz zum Schutz der personenbezogenen Daten
  • II. „Kommerzialisierung des Persönlichkeitsrechts“
  • 1. Person
  • 2. Bedeutung der Persönlichkeit
  • 3. Anerkennung der vermögenswerten Bestandteile in der Gerichtspraxis
  • A. Paul Dahlke
  • B. Mephisto
  • C. Marlene Dietrich
  • 4. Rechtsdogmatische Erklärung
  • III. Nutzungsmodell der personenbezogenen Daten
  • 1. Zulässigkeit der Nutzung
  • 2. Lizenzierung anstelle von Übertragung
  • A. Monistisches Modell
  • B. Dualistisches Modell
  • C. Stellungnahme
  • 3. Anforderung an Nutzung der personenbezogenen Daten
  • A. Einwilligung zur Nutzung und die datenschutzrechtliche Einwilligung
  • B. Nutzung durch allgemeine Geschäftsbedingungen
  • a. Einbeziehungsanforderungen
  • b. Inhaltskontrolle
  • c. Widerruf
  • C. Verwertungsgesellschaft
  • § 3 Rechtsvergleichendes Ergebnis
  • 4. Kapitel: Zugriff auf die personenbezogenen Daten im Rahmen des Datenschutzgesetzes
  • § 1 In China
  • I. Überblick über das GSPI
  • 1. Struktur und Inhalte des GSPI
  • 2. Verhältnis mit ZGB und cCyG
  • II. Datenzugriff durch Einwilligung
  • 1. Gegenwärtige Bestimmung zur Einwilligung
  • 2. Meinungsverschiedenheit zum Einwilligungsmodell
  • A. Gemeine Standpunkte der unterschiedlichen Vorschläge
  • B. Einwilligung als Ausnahmeregelung?
  • C. Negatives Einwilligungsmodell: Einwilligung als Willenserklärung
  • a. Kritik an der Auffassung „Einwilligung als Ausnahme“
  • b. Inhalt des negativen Einigungsmodelles
  • 3. Zwischenergebnis: Datenverarbeitung ohne deutliche Einwilligung zulässig
  • A. Willensfähigkeit als Kern
  • B. Einschränkung der jederzeitigen Widerruflichkeit der datenschutzrechtlichen Einwilligung
  • C. Geltungsumfang: „Personenbezug“ als Kriterium
  • D. Ausnahme
  • III. Datenzugriffsregeln durch andere Erlaubnistatbestände
  • 1. Leitungsgedenken und Überblick über die gegenwärtigen Bestimmungen
  • 2. Datenaustausch zwischen den datenverarbeitenden Stellen
  • 3. Widerspruchsart des Betroffenen
  • 4. Verhältnis zur Einwilligung
  • § 2 In Deutschland
  • I. Grundlage
  • 1. Zulässigkeitstatbestände als öffentliche Regulierungsregel
  • 2. Schutzkreise der personenbezogenen Daten
  • II. Datenzugriff durch Einwilligung
  • 1. Einwilligungserfordernis in der DS-GVO
  • A. Überblick über die Anforderungen an die wirksame Einwilligung
  • B. Besonderes Einwilligungserfordernis
  • a. Sensible Daten
  • b. Abgabe der Minderjährigen
  • c. Forschung
  • d. Werbung
  • 2. Eine einheitliche Rechtsform der datenschutzrechtlichen Einwilligung
  • A. Einseitige Einwilligung
  • B. Schuldvertragliche Einwilligung
  • C. Auslegungsergebnis
  • 3. Rechtsnatur der datenschutzrechtlichen Einwilligung
  • A. Als Realhandlung
  • B. Als rechtsgeschäftliche Erklärung
  • C. Als rechtsgeschäftsähnliche Handlung
  • D. Auslegungsergebnis
  • III. Datenzugriff durch andere Erlaubnistatbestände
  • 1. Abwägungsinstrument
  • 2. Verhältnis des Erlaubnistatbestände
  • A. Gleichrangiges Verhältnis
  • B. Durchbrechung des Gleichrangigkeitsverhältnisses
  • § 3 Rechtsvergleichendes Ergebnis und Hinweis für China
  • I. Ähnlichkeiten
  • II. Differenzen
  • III. Hinweise über Gestaltung der Einwilligung in China
  • 1. Reflexion über die Ziele des chinesischen Datenschutzrechts
  • 2. Reflexion über das negativen Einwilligungsmodell
  • A. Unzureichende Berücksichtigung von datenschutzrechtlichen Zielen
  • B. Eine einheitliche Rechtsform der Einwilligung
  • C. Unordentliches Binnenverhältnis der Erlaubnistatbestände
  • 5. Kapitel: Lauterkeitsrechtlicher Datenschutz: Zugriff durch Web-Crawler
  • § 1 Technische Grundlage: der unfokussierte/fokussierte Web-Crawler
  • § 2 In China
  • I. Kernproblem bei Nutzung des Web-Crawlers
  • II. Repositionierung des cUWG und dessen Reaktion auf das Internet
  • 1. Verhältnis zum Immaterialgüterrecht
  • 2. Die Verwandlung des gerichtlichen Beurteilungsparadigmas
  • A. Verhalten statt legalen Interesses
  • B. Anwendungsvoraussetzung des cUWG
  • C. Übertragung auf Internetbereich
  • 3. Web-Crawler fällt nicht unter Internetklauseln
  • III. § 2 cUWG als Generalklausel im neuen cUWG
  • 1. Sinnverwandlung des § 2 cUWG
  • 2. Inhaltsverwandlung und Tatbestand des § 2 cUWG
  • 3. Konkretisierung des § 2 Abs. 1 cUWG im Internetbereich
  • A. Umsetzung des § 2 Abs. 1 cUWG durch Rechtsprechung
  • B. Kritik
  • C. Stellungnahme
  • IV. Lauterkeitsbewertung des Web-Crawlers
  • 1. Grundlegender Analyserahmen
  • 2. Die robots.txt-Datei als eine allgemein anerkannte Verkehrssitte?
  • 3. Interessenabwägung
  • A. Interessen des Verbrauchers und sonstigen Unternehmers
  • B. Einschränkung der Nutzung des unfokussierten Web-Crawlers
  • C. Strenge Einschränkung der Nutzung des fokussierten Web-Crawlers
  • § 3 In Deutschland
  • I. Überblick zum UWG
  • 1. Entstehung und Einwicklung des UWG
  • 2. Wandel der Schutzsubjekte des UWG
  • 3. Schutzgut des UWG
  • A. Ausschließlichkeitsrecht als ursprünglicher Ausgangspunkt
  • B. Kritik und Stellungnahme
  • C. Wettbewerbsfunktionale Schutzrichtung
  • II. Anwendbarkeit des UWG im Fall von Nutzung des Web-Crawlers
  • 1. Anwendungsvoraussetzung des UWG
  • A. Entwertung des Wettbewerbsverhältnisses bei Anwendung des UWG
  • B. Die geschäftliche Handlung als Anwendungsvoraussetzung des UWG
  • 2. Übertragung auf Benutzung des Web-Crawlers
  • A. Benutzung des Web-Crawlers als geschäftliche Handlung
  • B. Betreiber des Web-Crawlers als Mitbewerber
  • a. Betreiber des Web-Crawlers als Unternehmer
  • C. Vorliegen des Wettbewerbsverhältnisses
  • III. Unlauterkeitswertung des Web-Crawlers im Rahmen des UWG
  • 1. Unlauterkeit als ein objektives Tatbestandsmerkmal
  • 2. Nutzung des Web-Crawlers fällt unter § 4 Nr. 3 UWG?
  • A. Anwendungsvoraussetzungen des § 4 Nr. 3 UWG
  • B. Schlechte Passung auf § 4 Nr. 3 lit. a und b UWG
  • C. Als unredliche Unterlagenschaffung i. S. d. § 4 Nr. 3 lit. c UWG
  • a. Anwendungsvoraussetzung
  • b. Übertragung auf den Web-Crawler
  • 3. Web-Crawler als gezielte Behinderung nach § 4 Nr. 4 UWG?
  • A. Anwendungsbereich des § 4 Nr. 4 UWG
  • B. Tatbestand des § 4 Nr. 4 UWG
  • a. „Gezielt“
  • b. Behinderung
  • C. Übertragung auf den unfokussierten Web-Crawler
  • D. Übertragung auf den fokussierten Web-Crawler
  • 4. Rückgriff auf § 3 Abs. 1 UWG
  • 5. Ergänzender zivilrechtlicher Schutz
  • A. Eingriff in das Recht am Gewerbebetrieb gem. § 823 Abs. 1 BGB?
  • B. Eingriff in das virtuelle Hausrecht?
  • a. Begriff und Inhalte des virtuellen Hausrechts
  • b. Kritik am virtuellen Hausrecht an der Website
  • § 4 Rechtsvergleichendes Ergebnis und Hinweis für China
  • 1. Ähnlichkeiten und Differenzen
  • A. Rechtssystematische Stellung des Wettbewerbsrechts
  • B. Schutzzweck des Wettbewerbsrechts
  • C. Anwendungsvoraussetzungen des Wettbewerbsrechts
  • D. Einstellung zum Web-Crawler
  • 2. Übertragung des deutschen lauterkeitsrechtlichen Verständnisses auf das cUWG?
  • A. Wandlung des deutschen lauterkeitsrechtlichen Verständnisses
  • a. Individualrechtliches Verständnis
  • b. Sozialrechtliches und institutionelles Verständnis
  • c. Funktionsfähiges Verständnis
  • B. Wandel der chinesischen Wirtschaftspolitik
  • a. Periode der feudalen Gesellschaftsordnung
  • b. Planwirtschaft
  • c. Gemischte Eigentumswirtschaft und Gesetzgebungstätigkeit
  • C. Stellungnahme
  • a. Grundton
  • b. Historische Erfahrung
  • c. Erfordernis der Marktwirtschaft
  • d. Rechtsdogmatische Ebene
  • e. Geringe Gewichtung des Wettbewerbsverhältnisses im Internetbereich
  • f. Sonstige Bemerkung
  • Zusammenfassung und Ausblick
  • Literaturverzeichnis

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Vorwort

Die vorliegende Arbeit wurde im Wintersemester 2021 von der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität des Saarlandes als Dissertation angenommen. Rechtsprechung und Literatur konnten bis Mitte April 2021 berücksichtigt werden.

Dank gebührt zuallererst meinem Doktorvater, Herrn Prof. Dr. Dr. Dr. h. c. mult. Michael Martinek, für die Betreuung meiner Arbeit, die Erstellung des Erstgutachtens sowie die stetige Unterstützung, die er mir während und nach der Erstellung dieser Arbeit zuteilwerden ließ. Außerdem hat er in vielen Gesprächen, vor allem auf den regelmäßigen Doktorandenseminaren, meine Arbeit durch wertvolle Ratschläge befördert. Für den erfolgreichen Abschluss dieses Promotionsstudiums bin ich in großer Dankbarkeit verpflichtet.

Herrn Prof. Dr. Michael Anton danke ich sehr herzlich für die Unterstützung und die zügige Erstellung des Zweitgutachtens.

Mein Interesse an diesem Bereich wurde in vielen fruchtbaren Gesprächen mit Frau Prof. Dr. XIAO Dongmei geboren und gestärkt. Ihr danke ich für den Vorschlag und die wertvollen Denkanstöße. Für die Idee für das Promotionsstudium im Ausland und die wissenschaftliche Unterstützung gebührt Frau Prof. Dr. HUANG Yuye mein besonderer Dank. Herrn Prof. Dr. WANG Taiping und Herrn Prof. Dr. LIU Tieguang möchte ich dafür danken, dass sie mich nicht nur bei diesem Thema, sondern auch in allen anderen Dingen unterstützt haben. Die Ideen und die immerwährende Inspiration, die ich von Prof. Dr. WANG Taiping erhalten haben, haben meine juristische Ausbildung nachhaltig geprägt.

Von den zahlreichen Freunden, die mich durch das Leben im Ausland und die Promotion begleitet und mir in schwierigen Phasen geholfen haben, möchte ich mich stellvertretend bei Dr. LI Tao, Dr. ZHANG Dongyang, Dr. WANG Xiao, Dr. HE Rong, Dr. Christian Schmitt, HU Jia, ZHAO Yi, SUN Wenjing, WU Yanjia, ZENG Kui, LI Hongjing, XU Sixuan, WAN Bohan und TEN Zhenjie bedanken.

Abschließend und von ganzem Herzen danke ich meinen Eltern. Sie haben mir vorbehaltlose Unterstützung zukommen lassen und somit maßgeblich zum Gelingen der Promotion beigetragen.

Lei YI
Xiang Tan

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Abkürzungsverzeichnis

Abs.

Absatz

AcP

Archiv für die civilistische Praxis

a. F.

Alte Fassung

AGB

allgemeine Geschäftsbedingungen

Art.

Artikel

AT

Allgemeiner Teil

Aufl.

Auflage

Aufl.

Auflage

BB

Betriebs-Berater

Bd.

Band

BDSG

Bundesdatenschutzgesetz

BGB

Bürgerliches Gesetzbuch

BGH

Bundesgerichtshof

BT-Drs.

Bundestagsdrucksache

BVerfG

Bundesverfassungsgericht

Bzw.

beziehungsweise

cCyG

Gesetz zur Cybersicherheit der VR China

Ch-

Chinesische

CNV

Chinesische Volkskongress

CR

Computer und Recht

d. h.

das heißt

ders., dies.

derselbe, dieselbe

Diss.

Dissertation

DS-GVO

Datenschutz-Grundverordnung

DSRL

Europäischen Datenschutzrichtlinie 95/56/EG

DuD

Datenschutz und Datensicherheit

←19 | 20→Einl.

Einleitung

E.I.P.R.

European Intellectual Property Review

etc.

et cetera

EU

Europäische Union

f.; ff.

folgende Seite; folgende Seiten

Fn.

Fußnote

FS

Festschrift

gem.

gemäß

GeschGehG

Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen

GG

Grundgesetz

GRUR

Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht

GRUR-Int.

Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht International

GSPI

Gesetz zum Schutz persönlicher Information der VR China

i. V. m.

in Verbindung mit

i. S. d.

im Sinne der/des

IIC

International Review of Intellectual Property and Competition Law

insb.

insbesondere

JA

Juristische Arbeitsblätter

Jura

Juristische Ausbildung

JuS

Juristische Schulung

JZ

JuristenZeitung

LG

Landesgericht

lit.

littera

MarG

Markengesetz

MMR

Multimedia und Recht

n. F.

neue Fassung

Nr.

Nummer

NZKart

Neue Zeitschrift für Kartellrecht

←20 | 21→NZWiSt

Neue Zeitschrift für Wirtschafts-, Steuer- und Unternehmensstrafrecht

OECD

Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

OLG

Oberlandesgericht

RGZ

Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen

Rn.

Randnummer

SachG

Sachenrechtgesetzt

S.

Seite

SCCR

Standing Committee on Copyright and Related Rights

sog.

sogenannt

StPO

Strafprozessordnung

TKG

Telekommunikationsgesetz

TRIPS

The Agreement on Trade-Related Aspects of Intellectual Property Rights

UrhG

Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte

usw.

und so weiter

UWG

Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb

VersR

Versicherungsrecht

vgl.

vergleiche

WIPO

World Intellectual Property Organisation

WRP

Wettbewerb in Recht und Praxis

ZChinR

Zeitschrift für chinesisches Recht

ZGB

Zivilgesetzbuch der VR China

ZD

Zeitschrift für Datenschutz

ZNR

Zeitschrift für neuere Rechtsgeschichte

z. B.

zum Beispiel

ZUM

Zeitschrift für Urheber- und Medienrecht

ZUM-RD

Zeitschrift für Urheber- und Medienrecht – Rechtsbergungsdienst

←22 | 23→

Einleitung

A. Einführung in die Problemstellung

Im Einklang mit der technischen Entwicklung und dem starken Wachstum der Internetnutzung bilden die personenbezogenen Daten im Internet einen großen Teil der digitalen Gesamtdaten der Welt.1 Die Gewinnung personenbezogener Daten ist im Rahmen der Datenökonomie von zentraler Bedeutung. Im heutigen verbraucherorientierten Internet liegt die Hauptaufgabe der Internetunternehmen in einem Dienst am Verbraucher, der sich auf Kosten der Benutzerdaten als Tauschgegenstand durchführen lässt.2 Gegenüber der prosperierenden Datenwirtschaft ist jedoch ihr zunehmend negativer Einfluss auf das Individuum zu vergegenwärtigen.3 Angesichtsdessen sind der Schutz von personenbezogenen Daten und der unternehmerische Datennutzungswunsch im Rahmen von Datenschutzrecht und Zivilrecht parallel zu beachten. Mit Rücksicht darauf wurde im Jahr 2015 mit den chinesischen „Recommendations for the 13th Five-Year Plan for Economic and Social Development“ erstmals die „Nationale Datenstrategie“ zur Verbesserung der Verwendung und des Schutzes der Daten vorgeschlagen. Im Juni 2017 trat das erste Gesetz zur Cyber-Sicherheit in China (cCyG) in Kraft. Danach bestimmt das am 01. Januar 2021 in Kraft getretene Zivilgesetzbuch der VR China (ZGB) die Schützbarkeit der Daten. Am 20. August 2021 erließ China das Gesetz zum Schutz persönlicher Information der VR China (GSPI).

§ 111 Abs. 1 Persönliche Informationen natürlicher Personen werden vom Gesetz geschützt.

§ 127 Enthalten Gesetze Bestimmungen zum Schutz von Daten oder virtuellem Vermögen im Internet, so gelten diese Bestimmungen.4

Wie sich am Inhalt dieser Vorschriften erkennen lässt, beantworten sie nicht die Schutzformen der Daten, sondern weisen allein auf die Schützbarkeit der Daten ←23 | 24→hin, sodass die angemessenen Schutz- und Zugriffsregeln zu Daten unklar sind. Die rasche Gesetzgebungstätigkeit stellt Anforderung an Rechtsanwender in China, im Rahmen von Zivil und Datenschutzgesetzen ein Auslegungsmodell über den Datenschutz und -zugriff zu entwickeln.

Details

Pages
290
Year
2022
ISBN (PDF)
9783631879412
ISBN (ePUB)
9783631879429
ISBN (Hardcover)
9783631878385
DOI
10.3726/b19812
Language
German
Publication date
2022 (June)
Keywords
Wettbewerbsrecht Einwilligung Personenbezogene Daten Web-Crawler Chinesisches Zivilgesetzbuch
Published
Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Warszawa, Wien, 2022. 290 S.

Biographical notes

Lei Yi (Author)

YI Lei, Jurastudium an der Xiangtan University und Magister des Rechts des Geistigen Eigentums an der Zhongnan University of Economics and Law (China); LL.M. und Promotion an der Universität des Saarlandes. Die Doktorarbeit wurde von Professor Dr. Dr. Dr. h.c. mult. Michael Martinek betreut. Seit 2022 ist er als rechtswissenschaftlicher Lehrer an der Xiangtan University tätig.

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