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Missbräuchliche Ausnutzung von FRAND-unterworfenen SEPs im US-Kartellrecht

Eine rechtsvergleichende Untersuchung unter Berücksichtigung vertragsrechtlicher Haftungsfragen

by Simon Schmauder (Author)
©2022 Thesis 430 Pages

Summary

Standardessentielle Patente (SEP) verleihen ihrem Inhaber vielfach eine nicht unerhebliche Machtposition, weil ein SEP-Inhaber für all jene Unternehmen zum unumgänglichen Handelspartner wird, die standardkonforme Produkte herstellen möchten und dafür Lizenzen benötigen. Missbraucht ein SEP-Inhaber diese Machtstellung, insbesondere indem er seinem Versprechen zuwider SEP-Lizenzen nicht zu FRAND-Bedingungen (Fair, Reasonable and Non-Discriminatory) vergibt, stellt sich die Frage, ob und wie missbräuchliche Lizenzpraktiken mit Mittel des Vertrags- und Kartellrechts geahndet werden können. Der Autor untersucht dies anhand einer rechtsvergleichenden Betrachtung des US-amerikanischen, deutschen und europäischen Rechts.

Table Of Contents

  • Cover
  • Titel
  • Copyright
  • Autorenangaben
  • Über das Buch
  • Zitierfähigkeit des eBooks
  • Vorwort
  • Inhaltsübersicht
  • Inhaltsverzeichnis
  • Abkürzungsverzeichnis
  • Erster Teil – Einleitung
  • Zweiter Teil – Einführung in die Grundlagen der Standardisierung
  • I. Begrifflichkeiten und Definitionen
  • 1. Zum Begriff des Standards im allgemeinen und technischen Sinn
  • 2. Entstehungsweisen technischer Standards
  • a) Faktische Standards
  • b) Formelle Standards
  • aa) Formelle Standardisierung in SSOs
  • bb) Grundzüge über den Ablauf eines formellen Standardisierungsverfahrens
  • cc) Offenlegungs- und FRAND-Lizenzpflicht
  • 3. Zum Begriff des standardessentiellen Patents
  • II. Formelle Standardisierung und ökonomische Effekte
  • 1. Positive ökonomische Effekte
  • 2. Mögliche negative ökonomische Effekte
  • III. Opportunistische Verhaltensweisen im formellen Standardisierungskontext
  • 1. Opportunistisches Verhalten und Begriffsverständnis
  • 2. Missbrauchsanfälligkeit des Lizenzierungsverfahrens
  • a) „Patent hold-up“ und „royalty stacking“
  • aa) Ökonomische Konzeption
  • bb) Überblick über die Kritik an der „patent hold-up“ Theorie im SEP-Kontext – Ein bloß theoretisches Konstrukt oder tatsächliches Problem?
  • b) „Reverse hold-up“ und „patent hold-out“
  • 3. Präventivmaßnahmen zur Verhinderung opportunistischer Verhaltensweisen
  • 4. Einzelne opportunistisches Verhaltensweisen
  • a) Missbräuchliches Verhalten während des Standardisierungsverfahren
  • b) Missbräuchliche Lizenzpraktiken nach Festsetzung des Standards
  • Dritter Teil – Rechtsverbindlichkeit und Durchsetzbarkeit der Offenlegungs- und FRAND-Lizenzpflicht
  • I. IPRPs als organisationsinterne Selbstverwaltungsregeln
  • II. IPRPs und US-vertragsrechtliche Grundlagen
  • III. Offenlegungspflicht – disclosure obligation
  • 1. Inhalt, Umfang und maßgeblicher Zeitpunkt
  • 2. Organisationsinterne Sanktionen bei einem Verstoß gegen die Offenlegungspflicht
  • 3. Rechtliche Einordnung der Offenlegungspflicht
  • a) Bindungswirkung, Durchsetzbarkeit und Haftungsfolgen nach US-amerikanischem Vertrags- und Deliktsrecht
  • aa) Vertragsrechtliche Einordnung und Haftungsfolgen
  • bb) Unterlassene Offenlegung und deliktsrechtliche Haftung wegen „fraud“
  • b) Bindungswirkung, Durchsetzbarkeit und Haftungsfolgen nach deutschem Zivilrecht
  • c) Rechtsvergleichende Würdigung und Zusammenfassung der Ergebnisse
  • IV. FRAND-Lizenzpflicht – FRAND-licensing obligation
  • 1. Inhalt und Umfang
  • a) Faire und angemessene Lizenzgebühr
  • aa) Bestimmungsansätze aus der US-Rechtspraxis: Hypothetischer Lizenzverhandlungstest
  • (1) Grundsätze bei der Ermittlung angemessener Patentlizenzgebühren
  • (2) Besonderheiten im Zusammenhang mit FRAND-unterworfenen SEPs
  • bb) Bestimmungsansätze aus der deutschen Rechtspraxis
  • (1) Relevante Bezugsgröße
  • (a) Ansätze aus der Literatur und Rechtsprechung
  • (b) Stellungnahme
  • (2) Methoden zur Bestimmung angemessener Lizenzgebühren
  • (a) Kosten- und Erfindungsnutzen-basierende Ansätze
  • (b) Vergleichsmarktkonzepte
  • (c) „Top-Down“ Ansatz
  • cc) Stellungnahme
  • b) Diskriminierungsfreie Lizenzierung
  • 2. Organisationsinterne Folgen einer verweigerten FRAND-Lizenzerklärung
  • 3. Rechtliche Einordnung der FRAND-Lizenzerklärung
  • a) Bindungswirkung und Durchsetzbarkeit nach US-Vertragsrecht
  • aa) Vertragsrechtliche Einordnung und Haftungsfolgen
  • bb) Vertragshaftung nach der „doctrine of promissory estoppel“
  • b) Bindungswirkung und Durchsetzbarkeit nach deutschem Vertragsrecht
  • aa) Meinungsstand in der Literatur
  • bb) Rechtsprechung deutscher Gerichte
  • cc) Stellungnahme
  • c) Rechtsvergleichende Würdigung und Zusammenfassung der Ergebnisse
  • V. Zusammenfassung der Ergebnisse des Dritten Teils
  • Vierter Teil – Grundlagen des US-kartellrechtlichen Monopolisierungsverbots
  • I. Einführung in die Grundlagen des US-Patentrechts
  • 1. US-verfassungsrechtliche Legitimation und Rechtsgrundlagen des Patentrechts
  • 2. Ausgestaltung des US-Patentschutzes und rechtsvergleichende Analyse
  • a) Voraussetzungen für die Erteilung eines Patentrecht
  • b) Patentrechtlicher Schutzumfang und Ansprüche bei Patentverletzung
  • II. Komplementärfunktion und Spannungsverhältnis zwischen dem Patent- und Kartellrecht
  • III. US-kartellrechtliche Normen zur Erfassung einseitiger und missbräuchlicher Verhaltensweisen
  • 1. Quellen des US-kartellrechtlichen Missbrauchsrechts
  • a) Gesetzliche Grundlagen
  • b) Grundlagen wettbewerbstheoretischer Konzepte im US-Kartellrecht
  • 2. Abgrenzung zur lauterkeitsrechtlichen Regelung des Sec. 5 FTC Act
  • IV. Anwendungsbereich und Voraussetzungen der US-kartellrechtlichen Missbrauchstatbestände
  • 1. Marktmonopolisierungstatbestände in Sec. 2 Sherman Act
  • a) Vollendete Marktmonopolisierung – actual monopolization
  • aa) Monopolmacht auf dem relevanten Markt
  • bb) Wettbewerbswidrige Verhaltensweise
  • cc) Kausalverhältnis
  • b) Versuchte Marktmonopolisierung – attempted monopolization
  • aa) Spezifische Monopolisierungsabsicht
  • bb) Dringliche Erfolgswahrscheinlichkeit einer Marktmonopolisierung
  • 2. Missbrauchstatbestände in Sec. 2 (a) und Sec. 3 Clayton Act
  • 3. Tatbestandlicher Rechtsvergleich mit Art. 102 AEUV und § 19 GWB
  • V. Durchsetzung von Sec. 2 Sherman Act und mögliche Haftungsfolgen
  • 1. Kartellbehördliche Durchsetzung – public enforcement
  • a) Zuständigkeit des U.S. Department of Justice
  • aa) Durchsetzung von Sec. 2 Sherman Act und Haftungsfolgen
  • bb) „Patent hold-up“ bei FRAND-unterworfenen SEPs und kartellbehördliche Verfolgungspraxis
  • (1) Das alte „2013 Policy Statement“ unter der Administration von Präsident Obama
  • (2) Das neue „2019 Policy Statement“ und der „New Madison Approach“ unter der Administration von Präsident Trump
  • (3) Einordnung des Richtungswechsels durch das „2019 Policy Statement“
  • b) Zuständigkeit der U.S. Federal Trade Commission
  • aa) Durchsetzung von Sec. 5 (a) (1) FTC Act i.V.m. Sec. 2 Sherman Act und Haftungsfolgen
  • bb) „Patent hold-up“ bei FRAND-unterworfenen SEP und Verfolgungspraxis der FTC
  • 2. Private Kartellrechtsdurchsetzung – private enforcement
  • 3. Dreifacher Schadensersatz („treble damages“) bei missbräuchlichen Lizenzpraktiken im Zusammenhang mit FRAND-unterworfenen SEPs
  • a) Voraussetzungen und Rechtsfolge
  • b) Sinn und Zweck von „treble damages“
  • c) Anwendung auf Fälle des „patent hold-up“
  • aa) Kritiker der „treble damages“ Haftungsfolge im SEP-Lizenzkontext
  • bb) Stellungnahme
  • VI. Zusammenfassung des Vierten Teils
  • Fünfter Teil – Kartellrechtliche Bewertung missbräuchlicher Verhaltensweisen eines SEP-Inhabers
  • I. Marktbeherrschende Stellung des SEP-Inhabers
  • 1. Marktabgrenzung
  • a) Sachlich relevanter Markt
  • aa) Abgrenzungsmethoden zur Bestimmung des sachlich relevanten Markt
  • bb) Abgrenzung von Innovationsforschungs-, Technologie- und Produktmärkten
  • cc) Sachliche Marktabgrenzung bei SEP-Lizenzmärkten
  • b) Räumlich relevanter Markt
  • c) Zwischenergebnis
  • 2. Marktbeherrschende Stellung
  • a) Grundsätze zur Beurteilung der marktbeherrschenden Stellung
  • aa) „Marktbeherrschung“ in den verschiedenen Rechtsordnungen
  • bb) Marktstrukturkriterien für die Bewertung einer marktbeherrschenden Stellung
  • (1) Marktanteil
  • (2) Marktzutrittsschranken und potenzieller Wettbewerb
  • (3) Weitere Faktoren
  • b) Marktbeherrschende Stellung eines SEP-Inhabers
  • II. Kartellrechtliche Würdigung einzelner Verhaltensweisen
  • 1. Nichtoffenlegung von SEPs während des Standardisierungsverfahren
  • a) Problemdarstellung
  • b) Kartellrechtliche Beurteilung nach Sec. 2 Sherman Act
  • aa) Grundsätze zu „deceptive conduct“ als wettbewerbsschädigendes Verhalten
  • bb) Nichtoffenlegung von und Täuschung über die Inhaberschaft von standardrelevanten Patenten während des Standardisierungsverfahren
  • (1) FTC-Verfahren gegen Rambus
  • (2) Berufungsentscheidung des U.S. Court of Appeals for the D.C Circuit
  • (3) Auseinandersetzung und Stellungnahme
  • cc) Zwischenergebnis
  • c) Kartellrechtliche Beurteilung nach Art. 102 AEUV und § 19 GWB
  • aa) Simultanität von Marktbeherrschung und Missbrauchshandlung
  • (1) Überblick über die Lösungsansätze aus der Literatur
  • (2) Stellungnahme
  • bb) Zwischenergebnis
  • d) Rechtsvergleichende Würdigung und Zusammenfassung der Ergebnisse
  • 2. Erhebung von unangemessenen und nicht FRAND-konformen Lizenzgebühren
  • a) Kartellrechtliche Beurteilung nach Sec. 2 Sherman Act
  • aa) Grundsatz: Kartellrechtliche Zulässigkeit unangemessener Lizenzgebühren
  • bb) Ausnahme vom Grundsatz: Ex ante Täuschung über FRAND-Lizenzbereitschaft und ex post Forderung unangemessener Lizenzgebühren
  • (1) Leitentscheidung in Sachen Broadcom Inc. v Qualcomm Inc.
  • (a) Zugrundeliegender Sachverhalt
  • (b) Berufungsentscheidung des U.S. Court of Appeals for the Third Circuit
  • (2) Einordnung der Entscheidung und Stellungnahme
  • cc) Weitere Ausnahme vom Grundsatz: Jede ex post Forderung nicht FRAND konformer Lizenzgebühren als Verstoß gegen Sec. 2 Sherman Act?
  • (1) Befürworter einer kartellrechtlichen Haftung
  • (2) Gegenansicht und Stellungnahme
  • (3) Auflösung durch die US-Rechtsprechung
  • dd) Zwischenergebnis
  • b) Preishöhenmissbrauch nach Art. 102 S. 2 lit. a) AEUV und § 19 Abs. 2 Nr. 2 GWB
  • aa) Rechtliche Rahmenbedingungen
  • bb) Ansätze zur Bestimmung einer angemessenen Lizenzgebühr
  • cc) Stellungnahme zu den Folgen für die Anwendungspraxis im SEP-Kontext
  • dd) Zwischenergebnis
  • c) Rechtsvergleichende Würdigung und Zusammenfassung der Ergebnisse
  • 3. Lizenzvergabe zu diskriminierenden Bedingungen
  • a) Kartellrechtliche Beurteilung nach Sec. 2 Sherman Act
  • aa) Grundsätzliches zur Patentlizenzvergabe zu diskriminierenden Bedingungen
  • bb) Diskriminierende Lizenzgebührenpraktiken im SEP-Kontext
  • cc) Zwischenergebnis
  • b) Kartellrechtliche Beurteilung nach Art. 102 S. 2 lit. c) AEUV und § 19 Abs. 2 Nr. 1 Alt. 2 GWB
  • aa) Aktuelle oder potenzielle Handelspartner
  • bb) Gleichartigkeit der Unternehmen
  • cc) Wettbewerbsbenachteiligung
  • dd) Objektive und sachliche Rechtfertigungsgründe
  • ee) Zwischenergebnis
  • c) Rechtsvergleichende Würdigung und Zusammenfassung der Ergebnisse
  • 4. SEP-Lizenzverweigerung
  • a) Kartellrechtliche Beurteilung nach Sec. 2 Sherman Act
  • aa) Grundsatz: Kartellrechtliche Zulässigkeit einer unbedingten Patentlizenzverweigerung
  • bb) Ausnahme: Kartellrechtliche Patentlizenzpflicht
  • (1) Patentlizenzpflicht und „essential facility doctrine“
  • (a) Voraussetzungen
  • (b) Lizenzpflicht nach der „essential facility doctrine“ bei FRAND-unterworfenen SEPs
  • (2) Verhaltensbasierende Patentlizenzpflicht nach der Aspen-Doktrin
  • (a) Leitentscheidung Aspen Skiing v. Aspen Highlands Skiing
  • (aa) Zugrundeliegender Sachverhalt
  • (bb) Rechtliche Würdigung durch den U.S. Supreme Court
  • (cc) Einordnung und Analyse der Aspen-Doktrin
  • (b) SEP-Lizenzpflicht unter Anwendung der Aspen-Doktrin
  • (aa) Zugrundeliegender Sachverhalt
  • (bb) Erstinstanzliche Entscheidung und Aufhebung in der Berufungsinstanz
  • (cc) Einordnung und Analyse der Entscheidung
  • i. Kritische Würdigung
  • ii. Stellungnahme und Auswirkungen der Entscheidung auf das Vertragsrecht
  • (3) Zwischenergebnis
  • b) Kartellrechtliche Beurteilung nach Art. 102 AEUV und § 19 GWB
  • aa) Kartellrechtliche Patentlizenzpflicht nach Art. 102 AEUV
  • (1) Grundsatz: Kartellrechtliche Zulässigkeit einer Patentlizenzverweigerung und ausnahmsweise Missbräuchlichkeit unter „außergewöhnlichen Umständen“
  • (2) Missbräuchliche Lizenzverweigerung für ein FRAND-unterworfenes SEP
  • (a) Generelle SEP-Lizenzverweigerung
  • (aa) Unerlässlichkeit einer SEP-Lizenz
  • (bb) Verhinderung von neuen standardkonformen Produkten
  • (cc) Verhinderung wirksamen Wettbewerbs
  • (dd) Einrichtungs-, patent- und petentenbezogene Rechtsfertigungsgründe
  • (ee) Stellungnahme
  • (b) Selektive SEP-Lizenzverweigerung innerhalb einer Verwertungskette
  • (aa) Befürworter einer SEP-Lizenzpflicht auf allen Marktstufen
  • (bb) Kritiker einer „multi-level“ SEP-Lizenzpflicht und Auflösung durch die Rechtsprechung
  • (cc) Stellungnahme
  • (3) Zwischenergebnis
  • bb) Kartellrechtliche SEP-Lizenzpflicht auf Grundlage des deutschen GWB
  • (1) § 19 Abs. 2 Nr. 4 GWB
  • (a) Bisheriger Meinungsstand in der Literatur und Rechtsprechung vor der 10. GWB-Novelle
  • (b) Subsumtion unter Einbezug der Neufassung des § 19 Abs. 2 Nr. 4 GWB
  • (2) § 19 Abs. 1 GWB
  • (3) Zwischenergebnis
  • c) Hintergründe für die unterschiedliche Rechtsentwicklung im US-amerikanischen, europäischen und deutschen Kartellrecht
  • d) Rechtsvergleichende Würdigung und Zusammenfassung der Ergebnisse
  • 5. Missbräuchliche Koppelungspraktiken mit SEPs
  • a) Kartellrechtliche Beurteilung nach Sec. 2 Sherman Act
  • aa) Grundsätzliches
  • (1) Wettbewerblichen Effekte von Produktkoppelungen
  • (2) Kartellrechtliche Beurteilung von Koppelungspraktiken
  • bb) Marktmonopolisierende Koppelungspraktiken mit SEPs
  • (1) Paketlizenzierung von SEPs und nicht-SEPs
  • (a) Paketlizenzierung zur Monopolisierung von nicht-SEP-Märkten
  • (b) Paketlizenzierung zur Umgehung der FRAND-Lizenzbeschränkung
  • (c) Zwischenergebnis
  • (2) De facto Koppelung von SEPs und Endproduktkomponenten
  • (a) Berücksichtigung ökonomischer Erkenntnisse
  • (b) Rechtliche Würdigung durch den U.S. Court of Appeals for the Ninth Circuit
  • (c) Zwischenergebnis
  • b) Kartellrechtliche Beurteilung nach Art. 102 S. 2 lit. d) AEUV und § 19 Abs. 2 Nr. 1 Alt. 1 GWB
  • aa) Grundsätzliches
  • bb) Missbräuchliche Koppelungspraktiken mit SEPs
  • (1) Paketlizenzierung von SEPs und nicht-SEPs
  • (a) Paketlizenzierung als behinderungsmissbräuchlicher Marktmachttransfer
  • (b) Paketlizenzierung als ausbeutungsmissbräuchliche Umgehung der FRAND-Lizenzbeschränkung
  • (2) De facto Koppelung von SEPs und Endproduktkomponenten
  • c) Rechtsvergleichende Würdigung und Zusammenfassung der Ergebnisse
  • 6. Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen aus FRAND-unterworfenen SEPs
  • a) Kartellrechtliche Beurteilung nach Sec. 2 Sherman Act
  • aa) Offensichtlich unbegründete – schikanöse – Patentunterlassungsklagen
  • bb) Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen aus einem FRAND-unterworfenen SEP als an sich kartellrechtswidriges Verhalten
  • (1) Fehlende Notwendigkeit einer kartellrechtlichen Sanktionierung
  • (2) Wettbewerbsschädlichkeit einer kartellrechtlichen „über“-Sanktionierung
  • cc) Zwischenergebnis
  • b) Kartellrechtliche Beurteilung nach Art. 102 AEUV und § 19 Abs. 1 GWB
  • aa) SEP-Unterlassungsklage als missbräuchliche Rechtsverfolgung
  • bb) Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen aus einem FRAND-unterworfenen SEP als eigenständiges Missbrauchsverhalten
  • (1) Bisherige Entscheidungspraxis
  • (a) Kartellbehördliche Entscheidungen der Europäischen Kommission
  • (b) Auflösung durch den EuGH in Sachen Huawei/ZTE
  • (c) Erstmalige Auseinandersetzung des BGH mit der Huawei-Entscheidung in Sachen Sisvel/Haier („FRAND-Einwand I“)
  • (d) Konkretisierung der Rechtsprechung in Sachen „FRAND-Einwand I“ durch die jüngste „FRAND-Einwand II“ Entscheidung des BGH
  • (2) Bewertung und Einordnung der Entscheidungen
  • c) Rechtsvergleichende Würdigung und Zusammenfassung der Ergebnisse
  • Sechster Teil – Ergebnisse und Ausblick
  • I. Zusammenfassung der Ergebnisse
  • II. „Take aways“ aus dem US-Kartellrecht und Ausblick
  • Anhang: Relevante US-kartellrechtliche Vorschriften
  • I. Sherman Antitrust Act
  • II. Clayton Antitrust Act
  • Literaturverzeichnis
  • Rechtsprechungsverzeichnis
  • I. US-amerikanische Rechtsprechung
  • II. Europäische Rechtsprechung
  • III. Deutsche Rechtsprechung
  • Kartellbehördliche Mitteilungen, Stellungnahmen und Leitlinien

←24 | 25→

Abkürzungsverzeichnis

AAG

Assistant Attorney General

AER

The American Economic Review

AEUV

Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union

aF

alte Fassung

ALJ

Administrativ Law Judge

Antitrust Bull.

The Antitrust Bulletin

Antitrust L.J.

Antitrust Law Journal

ANSI

American National Standards Institute

ATIS

Alliance for Telecommunications Industry Solutions

B.C.L. Rev.

Boston College Law Review

Berkeley Tech. L.J.

Berkeley Technology Law Journal

BGB

Bürgerliches Gesetzbuch

BMWi

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

CEN

Europäisches Komitee für Normung

CENELEC

Europäisches Komitee für elektrotechnische Normung

Colum. Sci. & Tech. L. Rev.

Columbia Science and Technology Law Review

Cornell L. Rev.

Cornell Law Review

Criterion J. on Innovation

The Criterion Journal of Innovation

DIN

Deutsche Institut für Normung e.V.

DoJ

U.S. Department of Justice

E.C.J.

European Competition Journal

EPÜ

Euro päisches Patentübereinkommen

ETSI

Europäisches Institut für Telekommunikationsnormen

FRCP

Federal Rules of Civil Procedure

FRAND

Fair, Reasonable and Non-Discriminatory

FTC

U.S. Federal Trade Commission

Geo. Mason L. Rev.

George Mason Law Review

Geo. Wash. L. Rev.

George Washington Law Review

GRUR

Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht

GRUR Int.

GRUR International Journal of European and International IP Law←25 | 26→

GWB

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen

Harv. L. Rev.

Harvard Law Review

IEC

International Electronical Commission

IEEE

Institute of Electrical and Electronics Engineers

IIC

International Review of Intellectual Property and Competition Law

IJITSR

International Journal of IT Standards and Standardization Research

IP

Intellectual Property

IPRP

Intellectual Property Rights Policy

ISO

International Organization of Standardization

ITC

U.S. International Trade Commission

ITU

International Telecommunication Union

Ital. Antitrust Rev.

Italian Antitrust Review

J. Antitrust Enforc.

Journal of Antitrust Enforcement

J.C.L. & E.

The Journal of Competition Law & Economics

J. Corp. L.

The Journal of Corporation Law

JEDEC

JEDEC Solid State Technology Association

JLA

Journal of Legal Analysis

J.L. & Econ.

The Journal of Law & Economics

J. Intell. Prop. L. & Pract.

Journal of Intellectual Property Law & Practice

J. Political Econ.

Journal of Political Economy

K&R

Kommunikation & Recht

MittdtPatA

Mitteilungen der Deutschen Patentanwälte

Neb. L. Rev.

Nebraska Law Review

NEMA

National Electrical Manufacturers Association

NIST

National Institute of Standards and Technology

NZKart

Neue Zeitschrift für Kartellrecht

Nw. J. Tech. & Intell. Prop.

Northwestern Journal of Technology and Intellectual Property

OASIS

Organization for the Advancement of Structured Information Standards

PTO

U.S. Patent and Trademark Office

Q. J. Econ.

Quarterly Journal of Economics

RAND J. Econ.

RAND Journal of Economics

Res. Policy

Research Policy

RIW

Recht der Internationalen Wirtschaft

S. Cal. L. Rev.

Southern California Law Review

SDO

Standard Determination Organization←26 | 27→

Sec.

Section

SEP

Standardessentielles Patent

SIG

Special Interest Group

SMU L. Rev.

SMU Law Review

SSO

Standardisierungsorganisation

Stan. L. Rev.

Stanford Law Review

Stan. Tech. L. Rev.

Stanford Technology Law Review

Tex. Intell. Prop. L.J.

Texas Intellectual Property Law Journal

Tex. L. Rev.

Texas Law Review

TIA

Telecommunication Industry Association

Univ. Pa. Law. Rev.

University of Pennsylvania Law Review

U.C.C.

Uniform Commercial Code

U.S.C.

United States Code

Utah L. Rev.

Utah Law Review

Va. J. Int’l L.

Virginia Journal of International Law

VESA

Video Electronics Standards Association

VITA

VMEbus International Trade Association

WRP

Wettbewerb in Recht und Praxis

WuW

Wirtschaft und Wettbewerb

Yale L.J.

The Yale Law Journal

ZWeR

Zeitschrift für Wettbewerbsrecht

Hervorhebungen und Unterstreichungen in dieser Arbeit sind, sofern nicht anders gekennzeichnet, durch den Verfasser vorgenommen worden.

←28 | 29→

Erster Teil – Einleitung

„Wie einst Hannibal die Römer erschreckte, lehren heute die Inhaber von Mobilfunkpatenten die Autoindustrie das Fürchten. Die (teils schon etwas betagten) Elefanten, auf denen die Patentinhaber zu Felde ziehen sind ihre standardessentiellen Patente (…)“1

In einer zunehmend technologisierten und vernetzten Welt ist entscheidender denn je, dass unterschiedliche Produkte miteinander kompatibel und interaktionsfähig sind. Dies wird nicht nur am Beispiel der „smart cars“ deutlich, die in dem Zitat von Körber angesprochen werden. Der standortunabhängige Datenaustausch über unterschiedliche Endgeräte, sei es ein Laptop, ein Tablet oder ein Smartphone, ist heute selbstverständlich, nicht zuletzt, weil die Interoperabilität zwischen verschiedener Hard- und Software für den Digitalbereich in Europa aufgrund der Digitale-Inhalte-Richtlinie2 (EU) 2019/770 gesetzlich auch weitgehend vorgegeben ist. Die technische Grundlage die es ermöglicht, dass unterschiedliche Geräte kompatibel sind und miteinander kommunizieren können, bilden einheitliche technische Standards. Weltweit profitieren nicht nur Verbraucher von einheitlichen Mobilfunkstandards, mit denen ein zunehmend größerer Datentransfer ermöglicht wird. Auch für die Industrie bilden technische Standards die Grundlage dafür, dass neue Technologien wie die vernetzte Industrie 4.0, das autonome Fahren oder „smart cars“ umgesetzt werden können. Nachdem in Europa nunmehr Autohersteller auf Grundlage der VO 2015/758/EU3 verpflichtet sind, neu zugelassene Fahrzeuge standardmäßig mit einem eCall-Notrufsystem auszurüsten, erhalten Mobilfunkstandards auch für die europäische Automobilindustrie eine zunehmende Bedeutung.

Dass unterschiedliche Endprodukte – sei es ein Smartphone oder eben ein Automobil – herstellerunabhängig kommunizieren können und mobilfunkfähig sind, ist auf eine gemeinsame Grundlage zurückzuführen: Der Festlegung und ←29 | 30→Praktizierung einheitlicher technischer Standards. Unter der Schirmherrschaft von Standardisierungsorganisationen (SSO) beraten sich Unternehmen aus den unterschiedlichsten Branchen darüber, welche technische Lösung am besten geeignet ist, die Grundlage für einen Standard zu bilden. Das Ergebnis dieses Beratungsprozesses ist die Festlegung technischer Spezifikationen in einem Standard, der eingehalten werden muss, wenn ein Produkt standardkonform sein soll. Die ökonomischen Vorteile, die technische Standards für Verbraucher, Unternehmen und eine moderne Volkswirtschaft bewirken, werden als grundsätzlich positiv hervorgehoben4, weil sie zur Entwicklung neuer und innovativer Produkte beitragen, den Wettbewerb beleben und zugleich zu niedrigeren Herstellungs- und Verkaufskosten führen, wovon letztlich auch die Verbraucher profitieren5.

Die weltweite wirtschaftliche Bedeutung von SSOs, in denen Standards festgelegt werden, ist nach wie vor ungebrochen, Tendenz steigend. Allein im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien sind über 1120 SSOs weltweit aktiv.6 Die Festlegung technischer Lösungen und Spezifikationen in einem Standard bringt es mit sich, dass davon auch patentgeschützte Technologien betroffen werden. Wird eine patentgeschützte Technologie Teil eines Standards, die von Herstellern standardkonformer Produkte genutzt werden muss, um die Standardkonformität zu gewährleisten, spricht man bei solchen Patenten von standardessentiellen Patenten (SEP). SEPs verleihen ihrem Inhaber eine nicht unerhebliche Machtposition, weil Standardanwender darauf angewiesen sind, die standardessentielle und patentgeschützte Technologie nutzen zu dürfen. Ein SEP-Inhaber kann geneigt sein, seine Machtposition für eigene wirtschaftliche Vorteile auszunutzen, unter anderem in dem er die Erteilung von Lizenzen zur Nutzung der essentiellen Technologie verweigert oder nur zu überhöhten Lizenzgebühren vergibt. Als Hebel zur Durchsetzung seiner Forderungen kommen insbesondere patentrechtlichen Unterlassungsrechte in Betracht. Um diesem Missbrauchspotenzial vorzubeugen, verpflichten ←30 | 31→sich SSO-Mitgliedsunternehmen vor Festlegung des Standards gegenüber der SSO, vom Standard betroffene und mithin essentielle Patentrechte zu fairen, angemessenen und nicht-diskriminierenden Bedingungen zu lizenzieren (sog. FRAND-Lizenzbedingungen).7

Die marktmächtige Stellung des SEP-Inhabers in Verbindung mit denkbaren einseitigen missbräuchlichen Verhaltensweisen, bringt einerseits das kartellrechtliche Missbrauchs- und Monopolisierungsverbot ins Spiel, das im US-Kartellrecht in Sec. 2 des Sherman Act8 enthalten ist und sein europäisches bzw. deutsches Pendant in Art. 102 AEUV und § 19 GWB hat. Auf der anderen Seite ist es einem Patentrecht immanent, dass es seinem Inhaber weitreichende Ausschließungsrechte gegenüber Dritten gewährt, die die geschützte Technologie lizenzlos nutzen. Darin kommt das Spannungsverhältnis zwischen dem Kartell- und Patentrecht zum Ausdruck, weil das kartellrechtliche Missbrauchsverbot einseitige, wettbewerbsschädigende Verhaltensweisen eines Monopolisten verbiet, während das Patentrecht Exklusiv- und Ausschlussbefugnisse verleihen soll.

Dass es sich bei diesem Missbrauchspotenzial nicht um ein nur theoretisches Problem handelt, haben die in den USA unter der Bezeichnung „mobile devices patent wars“ international bekannt gewordenen Patentstreitigkeiten zwischen verschiedenen Smartphone-Herstellern gezeigt.9 Die jüngere Vergangenheit belegt allerdings, dass die Patentkriege nunmehr auch in Deutschland angekommen sind und die Automobilbranche erreicht haben, die unter dem Stichwort ←31 | 32→der „connected cars“ Auseinandersetzungen bekannt geworden sind.10 Die Pflicht zur Ausstattung neuer Kraftfahrzeuge mit einem eCall-Notrufsystem hat sich insofern bislang weniger als geschickter Schachzug der Automobilbranche erwiesen, um im Fall eines Unfalls den eigenen Vertragswerkstätten das Erstzugriffsrecht zu sichern, sondern – wie Körber treffend formuliert – als „Trojanisches Pferd“ erwiesen, das SEP-Inhaber nunmehr an den Tisch gerufen hat.11 Der Großteil der Streitigkeiten um FRAND-unterworfene SEPs hat bislang die Frage betroffen, inwieweit es missbräuchlich ist, wenn ein Patentinhaber Unterlassungsrechte aus seinem SEP gegen Standardanwender geltend macht. Auf beiden Seiten des Atlantiks rücken allerdings immer häufiger andere Lizenzpraktiken von SEP-Inhabern in den kartellrechtlichen Fokus, insbesondere, inwiefern eine ausschließliche Lizenzierung gegenüber Endprodukteherstellern innerhalb einer Vertriebskette zulässig ist.12

Aufgrund der oftmals weltweiten Lizenzierungstätigkeit von SEP-Inhabern ist es möglich, dass dasselbe Lizenzverhalten im US-amerikanischen Kartellrecht nach anderen Maßstäben beurteilt wird, als im europäischen und deutschen Kartellrecht und daher unterschiedliche Haftungsrisiken birgt. Mit der vorliegenden Arbeit soll aufgezeigt werden, ob und wie im US-Kartellrecht – der Mutter aller modernen Kartellrechte13 – mit Sec. 2 Sherman Act einzelne missbräuchliche Verhaltensweisen eines SEP-Inhabers adressiert und sanktioniert werden können, der ein FRAND-Lizenzversprechen abgegeben hat. Dabei wird auch berücksichtigt, welche vertragsrechtlichen Auswirkungen das FRAND-Lizenzversprechen im US-Recht hat.

Das Ziel der Arbeit besteht darin, einzelne missbräuchliche Verhaltensweisen eines SEP-Inhabers, der ein FRAND-Lizenzversprechen abgegeben hat, anhand des US-kartellrechtlichen Monopolisierungsverbots in Sec. 2 Sherman Act und rechtsvergleichend anhand von Art. 102 AEUV bzw. § 19 GWB kartellrechtlich ←32 | 33→zu beurteilen.14 Der Rechtsvergleich soll dazu dienen, die jeweiligen Gemeinsamkeiten und Unterschiede darzustellen, um bewerten zu können, welcher Ansatz welche Vor- oder Nachteile mit sich bringt und möglicherweise in das eigene Recht übernommen werden sollte. Ein zusätzlicher praktischer Nutzen ergibt sich zudem für essentielle Patentrechte haltende Unternehmen, die oftmals weltweite Lizenzierungsstrategien verfolgen und für dasselbe Verhalten in unterschiedlichen Rechtsordnungen verschiedenen Haftungsrisiken ausgesetzt sein können.

Die rechtsvergleichende Arbeit beschränkt sich nicht nur isoliert auf die kartellrechtliche Bewertung einer einzelnen Verhaltensweise15, sondern nimmt eine umfassende Untersuchung vor. Überdies sollen vertragsrechtliche Auswirkungen des FRAND-Lizenzversprechens berücksichtigt werden, die vor allem im US-Recht von Bedeutung sind. Um eine Beschränkung des zu untersuchenden Gegenstands vorzunehmen, liegt der Fokus auf den materiell-rechtlichen ←33 | 34→Aspekten des Kartellrechts16 und berücksichtigt dabei nur missbräuchliche Verhaltensweisen im Zusammenhang mit solchen SEPs, für die ein FRAND-Lizenzversprechen abgegeben wurde und die aus einem formellen Standardisierungsverfahren hervorgegangen sind17. Von der Arbeit nicht umfasst sind zudem Aspekte im Zusammenhang mit der Kartellverbotsnorm des Sec. 1 Sherman Act, respektive den Pendants in Art. 101 AEUV und § 1 GWB. Ferner bleiben lauterkeitsrechtliche Erwägungen außer Betracht.18


1 Körber, NZKart 2020, 493.

2 Richtlinie (EU) 2019/770 des Europäischen Parlaments und des Rates v. 20.05.2019 über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen.

3 Verordnung (EU) 2015/758 des Europäischen Parlaments und des Rates v. 29.04.2015 über Anforderungen für die Typgenehmigung zur Einführung des auf dem 112-Notruf basierenden bordeigenen eCall-Systems in Fahrzeugen und zur Änderung der Richtlinie 2007/46/EG.

4 Siehe dazu Europäische Kommission, Leitlinien zur Anwendung von Art. 101 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf Vereinbarungen über horizontale Zusammenarbeit“, ABl. C 11 v. 14.01.2011, Rn. 263, 308 (im Folgenden: Horizontalleitlinien) und DoJ/FTC, Antitrust Enforcement and Intellectual Property Rights: Promoting Innovation and Competition, 2007, S. 33 (im Folgenden: Antitrust and IP-Report (2007); Geradin, 76 (1) Antitrust L.J. 329, 333 (2009); Dornis, GRUR 2020, 690.

5 Vgl. Europäische Kommission, Horizontalleitlinien, Rn. 263.

6 Siehe dazu https://www.consortiuminfo.org/sso-list/ (abgerufen am: 22.03.2021).

7 Die aus dem englischsprachigen Raum stammenden Begriffe FRAND (fair, reasonable and non-discriminatory) und RAND (reasonable and non-discriminatory) haben dieselbe Bedeutung; Layne-Farrar/Padilla, 9 (2) IJITSR 19, 22 Fn. 14 (2011); Cotter, 22 Tex. Intell. Prop. L.J. 311, 312 (2014).

8 Der Sherman Antitrust Act (Sherman Act) ist in „Title 15 Commerce and Trade – Chapter 1“ des United States Code (U.S.C.) – einem Gesetzessammelwerk, in den §§ 1-7 enthalten. Weitere kartellrechtlich relevante Gesetzeswerke sind der Clayton Antitrust Act (Clayton Act) in der durch den Robinson Patman Act geänderten Fassung, die in 15 U.S.C. §§ 8 ff. enthalten sind. Für die Zitierung US-kartellrechtlicher Normen wird nachfolgend die „Section“ (Sec.) aus dem jeweiligen Gesetz angegeben, die im Anhang dieser Arbeit aufgeführt sind. Normen aus anderen Rechtsgebieten werden mit der gängigen U.S.C.-Bezeichnung zitiert.

9 Vgl. Bericht v. 25.08.2012 in der New York Times zu den patent wars zwischen Apple und Samsung, abrufbar unter: https://www.nytimes.com/2012/08/26/technology/apple-samsung-case-shows-smartphone-as-lawsuit-magnet.html (abgerufen am: 22.03.2021).

10 Vgl. zu connected cars Verfahren aus der jüngeren Vergangenheit, LG Mannheim, Urteil v. 18.08.2020 – 2 O 34/19; LG München I, Urteil v. 10.09.2020 – 7 O 8818/19; LG München I, Urteil v. 30.10.2020 – 21 O 11384/19; LG München I, Urteil v. 30.10.2020 – 21 O 3891/19 (Stand: 22.03.2021, nicht bei juris veröffentlicht).

11 Körber, NZKart 2020, 493.

12 Aus der deutschen Rechtsprechung jüngst LG Mannheim, Urteil v. 18.08.2020 – 2 O 34/19; LG München I, Urteil v. 10.09.2020 – 7 O 8818/19; vgl. Körber, NZKart 2020, 493, 494.; aus der US-Rechtsprechung dazu erstinstanzlich FTC v. Qualcomm Inc., 411 F.Supp.3d 658, 751, 752 (N.D. Cal. 2019), zweitinstanzlich v. 11.08.2020, FTC v. Qualcomm Inc., 969 F.3d 974, 995 (9th Cir. 2020).

13 Fuchs, in: I/M, Bd. 1, AEUV, Art. 102, Rn. 40.

Details

Pages
430
Year
2022
ISBN (PDF)
9783631877555
ISBN (ePUB)
9783631877562
ISBN (MOBI)
9783631877579
ISBN (Softcover)
9783631876824
DOI
10.3726/b19668
Language
German
Publication date
2022 (March)
Published
Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Warszawa, Wien, 2022. 430 S.

Biographical notes

Simon Schmauder (Author)

Simon Schmauder studierte Rechtswissenschaften an der Eberhard Karls Universität Tübingen und legte das Erste Staatsexamen 2015 und das Zweite Staatsexamen 2017 ab. Er absolvierte in 2019 ein LL.M.-Studium an der University of San Diego, School of Law, und ist als Rechtsanwalt im Kartellrecht tätig. Die Promotion erfolgte im Dezember 2021.

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Title: Missbräuchliche Ausnutzung von FRAND-unterworfenen SEPs im US-Kartellrecht