Formvorschriften beim Unternehmenskauf
Zur Frage der Notwendigkeit der notariellen Beurkundung gemäß § 311b Abs. 3 BGB beim «asset deal»
©2008
Dissertation
XXXIV,
174 Seiten
Reihe:
Europäische Hochschulschriften Recht, Band 4786
Zusammenfassung
Die Frage der Formbedürftigkeit von Unternehmenskaufverträgen stellt sich aus Sicht der Praxis in vielerlei Fällen. Eine nicht zu vernachlässigende Rolle spielt § 311b Abs. 3 BGB, der immer dann besonders zu beachten ist, wenn der Unternehmenskaufvertrag nicht schon aufgrund anderweitiger Formvorschriften notariell zu beurkunden ist. Aufgrund der in § 125 BGB konstatierten Nichtigkeitsfolge bei Nichtbeachtung von Formvorschriften ist es unverständlich, dass eine grundlegende Klärung des Anwendungsbereiches bisher ausgeblieben ist. In praxi geht man über diese Unsicherheit mit der gut gemeinten Empfehlung hinweg, Unternehmenskaufverträge in jedem Fall vorsorglich beurkunden zu lassen. Der Autor hat sich mit dieser Arbeit das Ziel gesetzt, den Tatbestand und die Rechtsfolge des § 311b Abs. 3 BGB einer grundlegenden Klärung zuzuführen und die gewonnenen Ergebnisse auf die Beurkundungspflicht von Unternehmenskaufverträgen zu übertragen.
Details
- Seiten
- XXXIV, 174
- Erscheinungsjahr
- 2008
- ISBN (Paperback)
- 9783631585290
- Sprache
- Deutsch
- Schlagworte
- Deutschland Unternehmenskauf Kaufvertrag Notar Beurkundung Personengesellschaft Natürliche Person Juristische Person Catch-all-Klausel Formvorschrift Vermögensbegriff
- Erschienen
- Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2008. XXXIV, 174 S.