Relative Tariffähigkeit
©2008
Thesis
XXVI,
198 Pages
Series:
Schriften zum Deutschen und Europäischen Arbeits- und Sozialrecht, Volume 12
Summary
Nach dem Bundesarbeitsgericht ist eine Gewerkschaft für den von ihr beanspruchten Zuständigkeitsbereich entweder insgesamt oder überhaupt nicht tariffähig. Es gebe keine relative Tariffähigkeit. Um tariffähig zu sein, müsse eine Gewerkschaft über genügend Durchsetzungskraft verfügen, damit sie der soziale Gegenspieler als Tarifpartner ernst nehme. Dieses Kriterium sei zudem gesetzesübergreifend zur Bestimmung des Gewerkschaftsbegriffs heranzuziehen. Diese Studie untersucht die Aussagen des Bundesarbeitsgerichts anhand der juristischen Auslegungsmethoden und kommt zu dem Ergebnis, dass dem Bundesarbeitsgericht in vielen Punkten zuzustimmen ist. Allerdings kann im Sinne der relativen Tariffähigkeit abweichend vom «Alles-oder-Nichts-Prinzip» einem Verband die Tariffähigkeit nur dort zugesprochen werden, wo sie tatsächlich gegeben ist. Dabei wird herausgearbeitet, welches die Bezugspunkte der Relativität sein, welche Kriterien sich zur Feststellung relativer Tariffähigkeit eignen und welche Konsequenzen sich aus ihrer Anwendung ergeben könnten.
Details
- Pages
- XXVI, 198
- Publication Year
- 2008
- ISBN (Softcover)
- 9783631574652
- Language
- German
- Keywords
- Deutschland Bundesarbeitsgericht Tariffähigkeit Gewerkschaft Macht Deutscher Gewerkschaftsbund Marburger Bund Gewerkschaftsbegriff Verband Soziale Mächtigkeit Rechtsprechung Christliche Gewerkschaft Metall
- Published
- Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2008. XXVI, 198 S.
- Product Safety
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