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Schiedsgutachtenverträge nach deutschem und New Yorker Recht

Eine rechtsvergleichende Untersuchung der Sach- und Interessengerechtigkeit des deutschen Schiedsgutachtenrechts

by Ramon Sieveking (Author)
©2007 Thesis 460 Pages

Summary

Das Schiedsgutachtenrecht ist ein für die wirtschaftsberatende, aber auch für die gerichtliche Praxis wichtiges Rechtsgebiet. Ausgangspunkt der Arbeit ist die Feststellung, dass eine Analyse der zum deutschen Schiedsgutachtenrecht erschienenen Literatur (auch und gerade von Stimmen aus der wirtschaftsberatenden Praxis) Zweifel an der Sach- und Interessengerechtigkeit der bisherigen Regelungen nahelegt. Ziel der Untersuchung ist es, diesen Zweifeln – rechtsvergleichend – nachzugehen. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Untersuchung der zu Schiedsgutachtenverträgen in beiden Rechtsordnungen ergangenen Rechtsprechung. Ein Vergleich des deutschen und des New Yorker Schiedsgutachtenrechts ergibt, dass die Regelungen des deutschen Rechts in vielerlei Hinsicht nicht sach- und interessengerecht sind. Stichpunkte sind das Fehlen effektiver Rechtsbehelfe, eine nicht hinreichende Verfahrenskontrolle und eine zu weitgehende materielle Kontrolle seitens der Gerichte. Das New Yorker Recht bietet insoweit vielfältige Anregungen für eine deutlich verbesserte Ausgestaltung des deutschen Rechts.

Details

Pages
460
Publication Year
2007
ISBN (Softcover)
9783631547304
Language
German
Keywords
Deutschland Schiedsgutachtervertrag Rechtsvergleich New York (Staat) Schiedsgutachtenrecht Wirtschaftsberatung Verfahrenskontrolle
Published
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2007. 460 S.
Product Safety
Peter Lang Group AG

Biographical notes

Ramon Sieveking (Author)

Der Autor: Ramon Sieveking, geboren in Hamburg, studierte an den Universitäten Göttingen, Lausanne, München, Augsburg und Straßburg. Nach Abschluss des Referendariats in Hamburg war er mehrere Jahre in einer amerikanischen Kanzlei und in einer wirtschaftsprüfungsnahen Kanzlei tätig. Heute arbeitet er als Syndikus in der Konzernrechtsabteilung eines Dax 30-Unternehmens und betreut schwerpunktmäßig Auslandsbeteiligungen (u. a. in Indien und Pakistan).

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