Die arzneimittelgesetzliche Regelung der Mitwirkung von Ethik-Kommissionen im Licht der Berufsfreiheit der freien Ethik-Kommissionen und der Forschungsfreiheit des Arztes
©2005
Dissertation
XVIII,
210 Seiten
Reihe:
Europäische Hochschulschriften Recht, Band 4281
Zusammenfassung
Das Arzneimittelgesetz (AMG) verlangt in § 40 Absatz 1 Satz 2 für die klinische Prüfung von Arzneimitteln am Menschen die zustimmende Bewertung einer nach Landesrecht gebildeten Ethik-Kommission. Das Votum einer freien Ethik-Kommission entspricht den Anforderungen des AMG demgegenüber nicht. Die Arbeit wendet sich der Frage zu, ob die durch § 40 Absatz 1 Satz 2 AMG mittelbar geschaffene Monopolstellung der nach Landesrecht gebildeten Ethik-Kommissionen in das Grundrecht der freien Ethik-Kommissionen aus Artikel 12 Absatz 1 GG und in das Grundrecht des forschenden Arztes aus Artikel 5 Absatz 3 GG eingreift. Im Rahmen dieser verfassungsrechtlichen Frage wird die Rechtsnatur der Kommissionsvoten eingehend untersucht.
Details
- Seiten
- XVIII, 210
- Erscheinungsjahr
- 2005
- ISBN (Paperback)
- 9783631546659
- Sprache
- Deutsch
- Schlagworte
- Ethik-Kommission Arzneimittelgesetz Klinische Prüfung Zustimmung Medizinproduktegesetz Berufsfreiheit Deutschland Forschungsfreiheit
- Erschienen
- Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2005. XVIII, 210 S., 1 Graf.