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Der Ausgleich unfallbedingter Personenschäden in Neuseeland und Deutschland

Eine rechtsvergleichende Untersuchung

von Michél Vollmerhaus (Autor:in)
©2006 Dissertation XVIII, 153 Seiten

Zusammenfassung

Im heutigen «Zeitalter der Unfälle» wird jeder Rechtsordnung bezüglich des Ausgleichs unfallbedingter Personenschäden eine Regelungsaufgabe von großer sozialer Tragweite auferlegt. Nach einer weltweit beachteten Konstruktion des neuseeländischen Rechts sind unfallbedingte Personenschäden durch eine Volksversicherung auszugleichen. Die Volksversicherung wird nach sozialversicherungsrechtlichen Grundsätzen begründet und löst damit das private Haftpflichtrecht, aber auch das Recht der privaten Haftpflichtversicherung, weitgehend durch ein sozialversicherungsrechtliches Modell ab. In der Diskussion um eine mögliche Reform des Haftungsrechts wird weltweit immer wieder auf das neuseeländische Modell Bezug genommen. Nur selten ist dieses Modell aber bisher eingehend ausgearbeitet und vergleichend gewürdigt worden. Vor diesem Hintergrund stellt die Arbeit die Vor- und Nachteile der rivalisierenden Haftungssysteme einander gegenüber, arbeitet Vorteile und Schwächen der einzelnen Systeme heraus und liefert so einen weitreichenden theoretischen und anwendungsorientierten Erkenntnisgewinn.

Details

Seiten
XVIII, 153
Erscheinungsjahr
2006
ISBN (Paperback)
9783631545713
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Neuseeland Personenschaden Schadensersatz Rechtsvergleich Deutschland Accident Compensation Behandlungsfall Unfallversicherung Haftungsersetzung Volksunfallversicherung
Erschienen
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2005. XVIII, 153 S.
Produktsicherheit
Peter Lang Group AG

Biographische Angaben

Michél Vollmerhaus (Autor:in)

Der Autor: Michèl Vollmerhaus wurde 1971 in Gummersbach geboren. Er studierte Rechtswissenschaften an der Universität Osnabrück und Wirtschaftswissenschaften an der Humboldt-Universität Berlin. Er war Referendar am Kammergericht Berlin. Seit 2001 ist der Autor als Rechtsanwalt zugelassen und seit 2003 als Syndikusanwalt in der Konzernrechtsabteilung eines deutschen Luftverkehrsunternehmens tätig.

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Titel: Der Ausgleich unfallbedingter Personenschäden in Neuseeland und Deutschland