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Gerichtsstände im Internationalen Insolvenzrecht zur Eröffnung von Partikularinsolvenzverfahren

Eine Untersuchung über die internationale Zuständigkeit zur Eröffnung von Partikularinsolvenzverfahren sowie deren Beschränkungen und Auswirkungen auf die Anerkennungszuständigkeit

by Timo Torz (Author)
©2005 Thesis LIV, 250 Pages

Summary

Das Internationale Insolvenzrecht (IIR) ist auf europäischer und nationaler Regelungsebene in den Jahren 2000 beziehungsweise 2003 neu kodifiziert worden. Eine der zentralen Problematiken ist die Frage der Eröffnung von Insolvenzverfahren. Vorgesehen ist im autonomen und im europäischen Recht die Eröffnung von Haupt- und Partikularinsolvenzverfahren. Die Eröffnung von Partikularverfahren hängt im europäischen und deutschen IIR von dem Vorhandensein einer Niederlassung ab. Das deutsche Recht sieht darüber hinaus einen Vermögensgerichtsstand vor. Eingeschränkt wird dieser durch das besondere Interesse. Die Arbeit nähert sich der Problematik durch eine auslegende Betrachtung der Begriffe Niederlassung, Vermögen und besonderes Interesse. Eine bedeutende Rolle kommt dabei den Erfahrungen zu, die die Rechtsordnungen mit Vermögensgerichtsständen gemacht haben. Die Arbeit untersucht weiterhin, inwieweit unerwünschten Ergebnissen im Wege einer Rechtsfortbildung begegnet werden kann.

Details

Pages
LIV, 250
Year
2005
ISBN (Softcover)
9783631541500
Language
German
Keywords
Deutschland Gerichtsstand Insolvenzeröffnung Niederlassung Europäische Union Insolvenzverfahren Insolvenzrecht Internationales Insolvenzrecht Europäisches Insolvenzrecht
Published
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2005. LIV, 250S., 2 Abb., 2 Graf.

Biographical notes

Timo Torz (Author)

Der Autor: Timo Torz wurde 1978 in Hagen geboren. Von 1997 bis 2002 studierte er Rechtswissenschaften an der Universität in Bochum. 2002 legte er das Erste juristische Staatsexamen ab. Eine Tätigkeit als Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung an der Universität in Bochum schloss sich an. Die Promotion erfolgte 2005. Seither ist der Verfasser Rechtsreferendar am Landgericht Bochum.

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