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Die rechtliche Bewertung von Vanity-Nummern

by Sebastian Meyer (Author)
©2005 Thesis LVIII, 230 Pages

Summary

Vanity-Nummern sind Telefonnummern, die als alphanumerische Bezeichnung dargestellt werden, zum Beispiel 1-800-HOLIDAY. Was in den USA bereits seit Jahrzehnten vor allem als Marketinginstrument genutzt wird, erfährt seit einigen Jahren auch im deutschsprachigen Raum wachsenden Zuspruch. Mit der zunehmenden Nachfrage nach Vanity-Nummern steigt auch das Bedürfnis nach geeigneten Maßstäben zur Lösung von Streitigkeiten im Rahmen der Vergabe oder Nutzung dieser Rufnummern. Nach einer Einführung in die technischen und rechtlichen Grundlagen der Vergabe und Nutzung von Vanity-Nummern wird untersucht, welche typischen Konfliktkonstellationen zu unterscheiden sind. Dabei liegt der Schwerpunkt der juristischen Ausführungen im Bereich des Namens- und Markenrechts sowie des Wettbewerbsrechts.

Details

Pages
LVIII, 230
Publication Year
2005
ISBN (Softcover)
9783631537770
Language
German
Keywords
Deutschland Vanity-Nummer Wettbewerbsrecht Gewerblicher Rechtsschutz Namens-und Markenrecht Rufnummer Bundesrepublik Deutschland Telekommunikationsrecht
Published
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2005. LVIII, 230 S.

Biographical notes

Sebastian Meyer (Author)

Der Autor: Sebastian Meyer, Jahrgang 1976, studierte Rechtswissenschaft und Rechtsinformatik an den Universitäten Bielefeld, Hannover und Wien. Im Jahre 2000 legte er sein Erstes juristisches Staatsexamen vor dem OLG Hamm ab, 2001 verlieh die Universität Hannover ihm nach Abschluss des EULISP-Ergänzungsstudiengangs Rechtsinformatik den akademischen Grad LL.M. (Rechtsinformatik). Von 2001 bis 2003 war er als Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Bielefeld tätig. Seinen juristischen Vorbereitungsdienst leistete der Autor von 2002 bis 2004, unter anderem in der Rechtsabteilung eines Mobilfunkanbieters in Düsseldorf. Seit 2004 ist er als Rechtsanwalt im Bielefelder Büro einer überörtlichen Anwaltssozietät tätig, zurzeit jedoch bei der amerikanischen Partnerkanzlei in Baltimore.

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