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Rechtsprobleme betrieblicher Personalauswahl

Die Zulässigkeit eignungsdiagnostischer Maßnahmen im arbeitsvertraglichen Anbahnungsverhältnis

by Boris Kaehler (Author)
©2005 Thesis 288 Pages

Summary

Die Zulässigkeit von Personalauswahlverfahren wird üblicherweise unter persönlichkeitsrechtlichen Aspekten diskutiert. Der Verfasser arbeitet das Themengebiet deshalb konsequent von den verfassungsrechtlichen Grundlagen her auf. Dies versetzt ihn in die Lage, die kaum mehr überschaubare Quellenvielfalt in Literatur und Rechtsprechung Stück für Stück zu ordnen und die geltende Rechtslage in sämtlichen Einzelaspekten detailliert herauszuarbeiten. Dabei wird die herrschende Lehre in vielen Punkten kritisch hinterfragt, bleibt jedoch als Orientierungspunkt stets erkennbar. Die Publikation widmet sich ausschließlich und umfassend den Rechtsproblemen der betrieblichen Personalauswahl im Anbahnungsverhältnis und wird jedem, der sich mit dem Arbeitsrecht beschäftigt, von großem Nutzen sein. Daneben werden auch verfassungsrechtlich Interessierte die Ausführungen mit Gewinn zur Kenntnis nehmen. Den betrieblichen Praktiker schließlich versetzt die Abhandlung dank ihrer verständlichen Sprache und zahlreicher prägnanter Zusammenfassungen in die Lage, die Zulässigkeitsgrenzen und rechtlichen Risiken der eigenen Tätigkeit zutreffend einzuschätzen.

Details

Pages
288
Publication Year
2005
ISBN (Softcover)
9783631537312
Language
German
Keywords
Vorstellungsgespräch Praktische Konkordanz Deutschland Personalauswahl Grundrechtsschutz Eignungsdiagnostik Zulässigkeit Anbahnungsverhältnis Grundrecht Arbeitsrecht
Published
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2005. 287 S., zahlr. Tab.
Product Safety
Peter Lang Group AG

Biographical notes

Boris Kaehler (Author)

Der Autor: Boris Kaehler, geboren 1969 in Rehren, ist Diplom-Psychologe und ausgebildeter Verhaltens- und Kommunikationstrainer. Im Hauptberuf Personalreferent, befasst er sich seit 1999 mit der betrieblichen Personalauswahl. Als externer Doktorand promovierte er zwischen 2000 und 2004 berufsbegleitend am Fachbereich Rechtswissenschaft an der Universität Frankfurt am Main.

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