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Rechtsethische Prinzipien des nachehelichen Unterhalts

Eine Kritik an der nachwirkenden ehelichen Solidarität

by Bernhard Metz (Author)
©2005 Thesis 260 Pages

Summary

Seit der Einführung eines verschuldensunabhängigen Scheidungs- und Scheidungsfolgenrechts durch das Erste Gesetz zur Reform des Ehe- und Familienrechts vom 14. Juni 1976 (1. EheRG) ist das nacheheliche Unterhaltsrecht massiven Angriffen aus dem wissenschaftlichen Schrifttum ausgesetzt. Zentraler Kritikpunkt ist der Vorwurf, dem Gesetz fehle eine rechtsethische Legitimation. Der Gesetzgeber habe durch das 1. EheRG eine sozialpolitisch motivierte «Lebensstandardgarantie» für den Unterhaltsberechtigten geschaffen. Der wirtschaftlich stärkere Ehegatte werde regelmäßig zu lebenslangen Unterhaltsleistungen verpflichtet – ohne Rechtfertigung. Ziel des Autors ist es, den seit drei Jahrzehnten andauernden wissenschaftlichen Streit einer überzeugenden Lösung zuzuführen. Gedanklicher Ausgangspunkt ist die Existenz allgemeingültiger rechtsethischer Prinzipien, die aufgrund ihrer eigenen Überzeugungskraft geeignet sind, rechtliche Entscheidungen zu rechtfertigen. Die Bewertung «richtigen Rechts» ergibt sich indes nur aus dem zeitlichen und gesellschaftlichen Zusammenhang. Vor diesem Hintergrund wird die Unterhaltsproblematik nicht allein in rechtlicher Hinsicht behandelt, sondern auch historisch, sozialwissenschaftlich und rechtsvergleichend untersucht.

Details

Pages
260
Publication Year
2005
ISBN (Softcover)
9783631535127
Language
German
Keywords
Deutschland Geschiedener Ehegatte Unterhaltspflicht Rechtsethik Scheidungsrecht Unterhaltsrecht Reform Frauenerwerbsquote Modernisierung Familienrecht Geschlechterrolle
Published
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2005. 260 S.

Biographical notes

Bernhard Metz (Author)

Der Autor: Bernhard Metz wurde 1974 in Hamburg geboren. Das Studium der Rechtswissenschaften beendete er an der Universität Hamburg mit dem Ersten Staatsexamen 1999. Im Anschluss daran promovierte er an der Universität Hamburg im Jahr 2004. Parallel hierzu absolvierte der Autor den juristischen Vorbereitungsdienst am Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg und beendete diesen mit dem Assessorexamen Mitte 2004. Seit 2001 arbeitet der Verfasser in einer Hamburger Anwaltssozietät und ist dort seit 2004 als Rechtsanwalt mit dem Interessenschwerpunkt Familienrecht tätig.

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