Die Haftung eintretender Gesellschafter für die Altverbindlichkeiten der Gesellschaft bürgerlichen Rechts
©2005
Dissertation
XVI,
296 Seiten
Reihe:
Europäische Hochschulschriften Recht, Band 4115
Zusammenfassung
Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat in seinem Urteil vom 7.4.2003 (BGHZ 154, 370) festgestellt, daß der in eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts eintretende Gesellschafter – entsprechend der für die Offene Handelsgesellschaft in § 130 HGB getroffenen Regelung – grundsätzlich auch persönlich und als Gesamtschuldner mit den Altgesellschaftern für die vor seinem Eintritt begründeten Verbindlichkeiten der Gesellschaft einzustehen hat. Damit ist der Senat von seiner bisherigen Rechtsprechung (BGHZ 74, 240) abgewichen. Die vom II. Senat und vom Schrifttum für die analoge Anwendung von § 130 HGB auf die Gesellschaft bürgerlichen Rechts angeführten Argumente und die dazu vorgetragenen Gegenargumente werden in der Arbeit kritisch überprüft.
Details
- Seiten
- XVI, 296
- Erscheinungsjahr
- 2005
- ISBN (Paperback)
- 9783631535356
- Sprache
- Deutsch
- Schlagworte
- Deutschland Gesellschaft des bürgerlichen Rechts Gesellschafter Haftung Gesellschaft bürgerlichen Rechts Altverbindlichkeiten Gäubiger Gesellschaftsschulden Personengesellschaft
- Erschienen
- Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2005. XVI, 296 S.
- Produktsicherheit
- Peter Lang Group AG