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Die Staatlichkeit von Beihilfen

Mittel- und Transferzurechnung nach Art. 87 Abs. 1 EG-Vertrag

by Rüdiger Schmid-Kühnhöfer (Author)
©2004 Thesis 248 Pages

Summary

Die Entscheidung Stardust Marine des EuGH vom 16. Mai 2002 verdeutlicht, dass auch beinahe fünfzig Jahre nach Inkrafttreten der Römischen Verträge noch keine dogmatisch gefestigten Strukturen zur Handhabung des Beihilfetatbestandes gemäß Art. 87 Abs. 1 EGV, insbesondere in der Frage der staatlichen Zurechnung, bestehen. Der Verfasser untersucht die Rechtsprechung zur staatlichen Zurechnung von Beihilfen unter besonderer Berücksichtigung des erwähnten EuGH Urteils und unterbreitet zugleich einen Vorschlag zur Systematisierung des beihilferechtlichen Zurechnungstatbestandes. Außerdem werden anhand einer konsequenten Unterscheidung zwischen der Zurechnung von Mitteln zu einem Mitgliedstaat (Mittelzurechnung) einerseits und der Gewährungsmaßnahme zu den mitgliedstaatlichen Entscheidungsträgern (Transferzurechnung) andererseits einzelne Zurechnungskriterien herausgearbeitet. Diese Kriterien werden systematisiert, an Beispielen aus der Praxis illustriert und darüber hinaus auf ausgesuchte Fallvarianten angewendet.

Details

Pages
248
Year
2004
ISBN (Softcover)
9783631530993
Language
German
Keywords
staatliche Zurechenbarkeit Transferzurechnung Vertrag Europäische Gemeinschaft Subvention Begriff Art. 87 EG-Vertrag Staatlichkeit /Beihilfe Preussen Elektra Mittelzurechnung Stardust-Marine
Published
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2004. 248 S.

Biographical notes

Rüdiger Schmid-Kühnhöfer (Author)

Der Autor: Rüdiger Schmid-Kühnhöfer, 1974 in Esslingen geboren, studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Bayreuth, Genf, Lausanne und Tübingen. Während dieser Zeit absolvierte er zudem die wirtschaftswissenschaftliche Zusatzausbildung der Universität Bayreuth. Im Anschluss an die Zweite juristische Staatsprüfung war er Mitarbeiter und Doktorand am Institut für Völkerrecht und ausländisches öffentliches Recht der Universität zu Köln. Seit Juli 2004 geht der Autor einer anwaltlichen Tätigkeit im New Yorker Büro einer internationalen Wirtschaftssozietät nach.

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