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Der deutsche und europäische öffentliche Dienst zwischen rechtlicher und faktischer Gleichberechtigung der Geschlechter

Ein rechtssystematischer Vergleich zur Frauenförderung in beiden öffentlichen Diensten unter besonderer Berücksichtigung des Gemeinschaftsgrundrechts der Gleichberechtigung von Männern und Frauen

von Bettina Graue (Autor:in)
©2004 Dissertation 780 Seiten

Zusammenfassung

Die Arbeit widmet sich dem Rechtsvergleich der Frauenförderung im deutschen und europäischen öffentlichen Dienst. Die Fortschritte des deutschen und europäischen Gesetzgebers bei der Herstellung faktischer Gleichberechtigung der Geschlechter sind durch den Verfassungsauftrag aus Art. 3 Abs. 2 GG und der Art. 2, 3 Abs. 2, 13, 137 Abs. 1 und 141 EGV gekennzeichnet. Die beiden grundsätzlich getrennt voneinander funktionierenden öffentlichen Dienste übernehmen dabei eine Vorreiterrolle. Hier konnten nicht nur Gemeinsamkeiten, sondern auch deutliche Unterschiede festgestellt werden, denn im EÖD steht das Konzept des gender mainstreaming im Vordergrund, während der öffentliche Dienst Deutschlands in so gut wie allen Frauenförder- und Gleichstellungsgesetzen durch die klassischen Formen der Frauenförderung wie Zielvorgaben in Frauenförderplänen, leistungsabhängige Vorrangregelungen, Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie die Einrichtung der Frauenbeauftragten geprägt ist. Jedoch verspricht nur das Nebeneinander von klassischer Frauenförderung und gender mainstreaming Motor der tatsächlichen Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu sein.

Details

Seiten
780
Erscheinungsjahr
2004
ISBN (Paperback)
9783631387467
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Deutschland Rechtsvergleich Europäische Union Gleichstellung Öffentlicher Dienst Gleichberechtigung der Geschlechter Gleichberechtigung
Erschienen
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2004. 780 S., 3 Tab.

Biographische Angaben

Bettina Graue (Autor:in)

Die Autorin: Bettina Graue, Jahrgang 1966, studierte Jura in Bremen und war von 1993 bis 1995 wissenschaftliche Mitarbeiterin für öffentliches Recht der Universität Bremen. In dieser Zeit begann die Autorin mit Veröffentlichungen zur Frauenförderung und arbeitsrechtlichen Themen, nahm Lehraufträge und Seminarleitungen bei Gewerkschaften, Volkshochschulen, Universitäten und Fachhochschulen wahr. Sie arbeitete als Justizinspektorin am Amtsgericht und seit 2003 als wissenschaftliche Mitarbeiterin für Arbeitsrecht an der Universität Oldenburg.

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Titel: Der deutsche und europäische öffentliche Dienst zwischen rechtlicher und faktischer Gleichberechtigung der Geschlechter