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Die schwedische Familiengesetzgebung von 1734 bis zu den Reformgesetzen von 1915 bis 1920 und deren Einfluss auf die Gesetzgebungsprojekte der Weimarer Republik

Unter besonderer Berücksichtigung der Rechtsstellung der Frau und des unehelichen Kindes

von Urte Nesemann (Autor:in)
©2003 Dissertation 568 Seiten
Reihe: Rechtshistorische Reihe, Band 275

Zusammenfassung

Die in ganz Europa beachteten schwedischen Ehegesetze von 1915 und 1920 sowie die schwedischen Kindschaftsgesetze von 1917 und 1920 brachten die familienrechtliche Gleichstellung der Frau mit dem Mann in der Ehe und verbesserten die Rechtsstellung des nichtehelichen Kindes erheblich. Das Werk behandelt die Entwicklung des schwedischen Familienrechts von 1734 bis 1920 unter Berücksichtigung des norwegischen Nichtehelichenrechts von 1915 und die Einflüsse des schwedischen Ehe- und Kindschaftsrechts auf die rechtspolitische Diskussion der Weimarer Zeit und deren Reformprojekte. In einem umfangreichen Anhang bringt die Arbeit die schwedischen Ehe- und Kindschaftsgesetze von 1734, 1915 und 1920 sowie die Gesetzgebungsprojekte von 1826 und 1847 im Original und in deutscher Übersetzung.

Details

Seiten
568
Erscheinungsjahr
2003
ISBN (Paperback)
9783631511848
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Geschichte 1734-1920 Schweden Familienrecht Eherecht Kindschaftsrecht Nichteheliches Kind Weimarer Republik Frau
Erschienen
Frankfurt/M., Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2003. 568 S.

Biographische Angaben

Urte Nesemann (Autor:in)

Die Autorin: Urte Nesemann, geboren 1974 in Hamburg, studierte Rechtswissenschaften in Marburg, Göttingen, Santiago/Chile und Kiel. Nach dem Ersten Juristischen Staatsexamen 1999 begann sie die Arbeit an der Dissertation bei Professor Schubert in Kiel. Seit April 2000 ist sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Universität Hamburg tätig. Im August 2001 begann sie den Referendardienst am Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg.

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Titel: Die schwedische Familiengesetzgebung von 1734 bis zu den Reformgesetzen von 1915 bis 1920 und deren Einfluss auf die Gesetzgebungsprojekte der Weimarer Republik