Die Versäumung im Berufungsverfahren
Das strafprozessuale Anwesenheitsprinzip im Spannungsfeld von autonomer Subjektstellung und öffentlichen Interessen am Beispiel des § 329 Abs. 1,2 StPO
©2003
Thesis
242 Pages
Series:
Schriften zum Strafrecht und Strafprozeßrecht, Volume 65
Summary
Obwohl im Strafverfahren gegen den ausgebliebenen Angeklagten grundsätzlich keine Hauptverhandlung stattfindet, erlaubt § 329 StPO die Verwerfung der Berufung des Angeklagten und die Verhandlung in dessen Abwesenheit. Nach überwiegender Auffassung verwirkt der Angeklagte insoweit seine Mitwirkungsrechte, weil in seinem unentschuldigten Ausbleiben ein unzulässiger Verzicht auf seinen Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) liegen soll. Dieses Grundrecht garantiert aber die Subjektstellung des Angeklagten schlechthin. Es gibt ihm daher auch das Recht, auf seinen Anspruch auf rechtliches Gehör zu verzichten. Die Untersuchung zeigt, daß die mit § 329 StPO einhergehende Beschränkung dieses Grundrechtsgebrauchs weder auf grundrechtsimmanente Begrenzungen noch höherrangige Rechtsgüter gestützt werden kann. Gegen die Vorschrift sind somit verfassungsrechtliche Bedenken zu erheben.
Details
- Pages
- 242
- Publication Year
- 2003
- ISBN (Softcover)
- 9783631509951
- Language
- German
- Keywords
- Rechtliches Gehör Berufung im Strafverfahren Deutschland Berufung (Prozessrecht) Angeklagter Säumnis Strafprozessuales Anwesenheitsprinzip Versäumnisurteil im Strafverfahren Rechtsmittelverzicht im Strafverfahren Gr Historische Entwicklung
- Published
- Frankfurt/M., Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2003. 242 S.
- Product Safety
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