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Grenzüberschreitende Telemedizin-Anwendungen: Ärztliche Berufserlaubnis und Internationales Arzthaftungsrecht

Eine vergleichende Darstellung des deutschen und US-amerikanischen Rechts

by Hartmut Schädlich (Author)
©2003 Thesis LXVIII, 212 Pages
Series: Recht und Medizin, Volume 60

Summary

Behindert antiquiertes, nationales Recht die Einführung grenzüberschreitender Telemedizin-Anwendungen zum Nachteil der Patienten? Zwei praxisrelevanten Themenkomplexen widmet sich diese Arbeit: Ärztliche Berufserlaubnis und anwendbares Haftungsrecht. Bedarf der international tätige Telemediziner in jedem Staat, in welchem er Patienten seine Dienstleistungen anbietet, einer zusätzlichen Berufszulassung? Hemmt damit die dem Schutze des Patienten dienende Erlaubnispflicht ärztlicher Tätigkeit den vereinfachten Zugriff auf weltweit verfügbares Expertenwissen? Darf ein Telemediziner, welcher in die Behandlung eines ausländischen Patienten involviert ist, auf die Geltung des ihm vertrauten Niederlassungsrechtes und Sorgfaltsmaßstabes bauen? Zeichnen damit im Falle der grenzüberschreitenden horizontalen Arbeitsteilung die beteiligten Ärzte nach unterschiedlichen Rechtsordnungen verantwortlich? Und wo muß der international behandelnde Arzt befürchten, gerichtspflichtig zu sein? Antworten gibt das vorliegende Buch mit einer Fokussierung auf US-amerikanisches, deutsches und europäisches Kollisionsrecht.

Details

Pages
LXVIII, 212
Publication Year
2003
ISBN (Softcover)
9783631357903
Language
German
Keywords
USA Telemedizin Arzt Haftung Kollisionsrecht Deutschland
Published
Frankfurt/M., Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2003. LXVIII, 212 S.
Product Safety
Peter Lang Group AG

Biographical notes

Hartmut Schädlich (Author)

Der Autor: Hartmut Schädlich, geboren 1974 in Dresden. Studium der Rechtswissenschaften an der TU Dresden und der Université de Genève. Erstes Juristisches Staatsexamen im Januar 1998. Anschließend Mitarbeit an Prof. Hays Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Ausländisches sowie Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung an der TU Dresden. Es folgten Tätigkeiten beim Außenwirtschaftsverband Afrika-Verein e.V. und der Afrika-Verein Business Development GmbH in Hamburg sowie bei der Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ) in Tunis. Durch Sächsisches Landesstipendium geförderte Promotion im November 2002. Seither Rechtsreferendar am Landgericht Dresden.

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