Der Hamburger Sonderweg im System der öffentlich-rechtlichen Ethik-Kommissionen Deutschlands
©2000
Dissertation
258 Seiten
Reihe:
Recht und Medizin, Band 44
Zusammenfassung
Nachdem in der 5. Novelle des Arzneimittelgesetzes von 1995 den Landesgesetzgebern die Bildung einer Ethik-Kommission aufgegeben worden war, haben die Bundesländer die Bildung dieser Kommissionen zur Kontrolle biomedizinischer Forschung am Menschen gesetzlich eingeführt. Über die landesrechtliche Gestaltung der Ethik-Kommission in der Hansestadt Hamburg wurde vergleichsweise lange beraten und schließlich ein Sonderweg eingeschlagen. In der Arbeit werden die Entwicklung und die Besonderheiten der Ethik-Kommission in Hamburg im Bundesvergleich herausgearbeitet und bewertet. Die Grundlage für die Darstellung der tatsächlichen Strukturen und Verfahrensweisen der Ethik-Kommissionen bildet dabei insbesondere eine umfassende empirische Untersuchung zur Praxis der Ethik-Kommissionen in Deutschland.
Details
- Seiten
- 258
- Erscheinungsjahr
- 2000
- ISBN (Paperback)
- 9783631364130
- Sprache
- Deutsch
- Erschienen
- Frankfurt/M., Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2000. 257 S., zahlr. Tab. und Graf.