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Die Lehre vom Indizienbeweis im 19. Jahrhundert

by René Pöltl (Author)
©1999 Thesis XXVI, 550 Pages

Summary

Der Indizienbeweis ist fester Bestandteil des geltenden Strafverfahrens. Ihm kommt eine vollständige Beweiskraft zu, und der Richter entscheidet in freier Würdigung über die Beweiskraft der Indizien. Die Arbeit zeigt auf, daß ein vollständiger Indizienbeweis dem deutschen Strafverfahren bis Mitte des 19. Jahrhunderts fremd war. Die Entwicklung des Indizienbeweises vom römischen über das italienisch-kanonische Recht und die Constitutio Criminalis Carolina bis zum Ende des 18. Jahrhunderts wird im Überblick dargestellt. Den Schwerpunkt der Arbeit bildet die Betrachtung der mit der Abschaffung der Folter in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts geführten intensiven Diskussion über die weitere Bedeutung des Indizienbeweises. Am Ende der Arbeit wird vorgeschlagen, dem Richter im Gesetz genauere Vorgaben für den Umgang mit dem Indizienbeweis zu machen.

Details

Pages
XXVI, 550
Year
1999
ISBN (Softcover)
9783631353615
Language
German
Published
Frankfurt/M., Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Wien, 1999. XXVI, 550 S.

Biographical notes

René Pöltl (Author)

Der Autor: René Pöltl wurde 1967 in Heidelberg geboren. 1987 begann er das Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Heidelberg, das er 1992 mit der ersten juristischen Staatsprüfung abschloß. 1995 legte er die zweite juristische Staatsprüfung in Stuttgart ab. 1999 Abschluß der Promotion an der Universität Heidelberg. Seit 1992 ist er Mitarbeiter von Prof. Dr. Karl Lackner und seit 1995 hauptberuflich juristischer Mitarbeiter beim Rechtsamt der Stadt Heidelberg.

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