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Die Kompetenzen des UN-Menschenrechtsausschusses im Staatenberichtsverfahren

(Art. 40 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte)

von Michael Empell (Autor:in)
©1988 Dissertation XII, 294 Seiten

Zusammenfassung

Auf Grund des Spannungsverhältnisses zwischen internationalem Menschenrechtsschutz und Staatssouveränität sind in der Arbeit des UN-Menschenrechtsausschusses (der die Einhaltung des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte durch die Vertragsstaaten überwacht) praktisch wichtige Kompetenzprobleme aufgetreten. In Bezug auf das Staatenberichtsverfahren geht es dabei insbesonders um die Frage der Untersuchungskompetenzen des Ausschusses und seiner Kompetenzen beim Abschluss des Verfahrens. Die vorliegende Arbeit unternimmt eine Klärung dieser Fragen insbesondere auf Grund grammatischer Interpretation und unter besonderer Berücksichtigung der Entstehung des UN-Paktes. Sie gelangt u.a. zu dem Ergebnis, dass der Ausschuss zum Abschluss des Verfahrens einzelne Vertragsstaaten kritisieren darf.

Details

Seiten
XII, 294
Erscheinungsjahr
1988
ISBN (Paperback)
9783820498998
Sprache
Deutsch
Erschienen
Frankfurt/M., Bern, New York, 1987. XII, 294 S., m. Anhang

Biographische Angaben

Michael Empell (Autor:in)

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Titel: Die Kompetenzen des UN-Menschenrechtsausschusses im Staatenberichtsverfahren