Die Zulässigkeit von Anwesenheitspflichten in Lehrveranstaltungen
Zusammenfassung
Ein gesetzliches Verbot von Anwesenheitspflichten greift in nicht gerechtfertigter Weise in das Selbstverwaltungsrecht von Universität, Fakultäten und die Lehrfreiheit der Hochschullehrer ein.
Im Innenverhältnis der Universitäten führt das Verbot von Anwesenheitspflichten zu Grundrechtseingriffen, denn die Wahrnehmung der akademischen Aufgabe muss den Fakultäten und Hochschullehrern überlassen bleiben.
Leseprobe
Inhaltsverzeichnis
- Cover
- Titel
- Copyright
- Autorenangaben
- Über das Buch
- Zitierfähigkeit des eBooks
- Inhaltsverzeichnis
- Literaturverzeichnis
- Abkürzungsverzeichnis
- Teil 1: Einführung und Gang der Untersuchung
- A. Einführung in die Diskussion
- B. Gang und Ziel der Untersuchung
- Teil 2: Historische Sicht und tatsächliche Bestandsaufnahme
- A. Die historische Entwicklung einer Anwesenheitsverpflichtung
- I. Zeitalter des Absolutismus
- II. Der Umbruch im Zeitalter des Liberalismus
- 1. Erste Wurzeln der modernen Lern- und Studierfreiheit
- 2. Die Lern- und Studierfreiheit im werdenden Verfassungsstaat des 19. Jahrhunderts
- III. Der Wandel des Verständnisses von Lern- und Studierfreiheit im 20. Jahrhundert
- 1. Das Festhalten an der Anerkennung der Lern- und Studierfreiheit
- 2. Die langsame Abkehr vom Verständnis der Lernfreiheit als einem zur Lehrfreiheit gleichrangigen Rechts
- 3. Die Entstehung des Art. 5 Abs. 3 GG
- IV. Schlussfolgerung aus der historischen Analyse
- B. Die Ausgestaltung von „Anwesenheitspflichten“
- I. Die Anordnung von Anwesenheitspflichten
- II. Anwesenheit als Anforderung: Eine Darstellung möglicher Formen der Ausgestaltung
- III. Die derzeitige einfachgesetzliche Ausgestaltung und deren Bedeutung für die Festsetzung von Anwesenheitspflichten
- Teil 3: Die Lern- und Studierfreiheit als ein verfassungsrechtlich garantiertes Recht
- A. Die Lern- und Studierfreiheit – Ein Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit oder der Berufsfreiheit? Über die möglichen Anknüpfungspunkte einer Gewährleistung im Grundgesetz
- I. Lern- und Studierfreiheit: Zwei Bezeichnungen derselben Freiheit
- II. Zum Verhältnis der Grundrechte und der vorrangigen Anwendbarkeit des Art. 5 Abs. 3 GG
- B. Die Lern- und Studierfreiheit als ein Bestandteil der Wissenschaftsfreiheit
- I. Die Anerkennung der Lern- und Studierfreiheit als ein von Art. 5 Abs. 3 GG umfasstes Grundrecht aus Sicht der Rechtsprechung
- II. Die Anerkennung der Lern- und Studierfreiheit als ein von Art. 5 Abs. 3 GG umfasstes Grundrecht aus Sicht der Literatur
- 1. Der Wortlaut des Art. 5 Abs. 3 GG als erster Anknüpfungspunkt der Auslegung
- 2. Wissenschaftliches Lernen als Bestandteil der Wisssenschaft
- a) Die Lern- und Studierfreiheit als eigenständiges Schutzgut der Wissenschaftsfreiheit
- b) Das Studium als ein Bestandteil von Forschung
- c) Das Studium als Teilhabe an der Lehre
- aa) Korrelat oder bloßer Rechtsreflex?
- aaa) Die Lern- und Studierfreiheit als ein Korrelat der Lehrfreiheit
- bbb) Die Lern- und Studierfreiheit als bloßer Rechtsreflex
- bb) Die Lern- und Studierfreiheit als ein „ergänzungsbedürftiges Entsprechungsrecht“?
- aaa) Erweiterung des Schutzbereichs durch Grundrechtsinterpretation
- bbb) Die strukturellen Unterschiede der Schutzgüter als Versagungsgrund
- cc) Unterschiedliche Verantwortlichkeiten als Ausschlusskriterium des Grundrechtschutzes durch Art. 5 Abs. 3 GG
- dd) Die Versagung des Schutzes der Lern- und Studierfreiheit durch Art. 5 Abs. 3 GG aufgrund eines strukturellen Vergleichs mit dem einfachen Recht
- ee) Die Lern- und Studierfreiheit als Schutzgut der Lehrfreiheit – Eine Stellungnahme
- III. Zusammenfassung der Ergebnisse
- C. Die Lern- und Studierfreiheit als ein Bestandteil der Berufsfreiheit
- I. Die Gewährleistungsinhalte der Lern- und Studierfreiheit – Eröffnung des sachlichen Schutzbereichs
- 1. Die Lern- und Studierfreiheit als Schutzgut des Art. 12 Abs. 1 GG
- 2. Die geschützten Inhalte der Lern- und Studierfreiheit
- 3. Studieren ohne den Hintergrund der Berufsausbildung – Begrenzung des sachlichen Schutzbereichs
- a) Maßstäbe zur Bestimmung des sachlichen Schutzbereichs
- aa) Die Bestimmung des sachlichen Schutzbereichs nach subjektiven Kriterien
- bb) Die Bestimmung des sachlichen Schutzbereichs nach objektiven Kriterien
- b) Schlussfolgerung
- 4. Die freiwillige Zugehörigkeit des Studenten zur Hochschule
- a) Das besondere Gewaltverhältnis als Ausgangspunkt
- b) Wandel über das Verständnis des Grundrechtschutzes im Sonderstatusverhältnis
- c) Folgen für das besondere Näheverhältnis in Universitäten
- 5. Zwischenergebnis
- II. Die Eröffnung des persönlichen Schutzbereichs von Art. 12 Abs. 1 GG
- 1. Art. 12 Abs. 1 GG als „Deutschengrundrecht“
- 2. Schutz der nichtdeutschen Unionsbürger und Bürger ausländischer Staaten
- a) Der Schutz ausländischer Studenten
- b) Die Eröffnung des persönlichen Schutzbereichs für nichtdeutsche Unionsbürger
- 3. Zwischenergebnis
- Teil 4: Die Anordnung von Anwesenheitspflichten als Eingriff in die Lern- und Studierfreiheit
- A. Die Anwesenheitspflicht als ein rechtfertigungsbedürftiger Eingriff
- I. Der Eingriff als schutzbereichsverkürzende Maßnahme
- II. Der Eingriff in Art. 12 Abs. 1 GG unter Berücksichtigung der berufsregelnden Tendenz
- III. Die Anwesenheitspflicht als Eingriff in die Lern- und Studierfreiheit
- B. Die Rechtfertigung eines Eingriffs in die Lern- und Studierfreiheit aus Art. 12 Abs. 1 GG
- I. Die verfassungsrechtliche Rechtfertigung
- 1. Der Regelungsvorbehalt des Art. 12 Abs. 1 S. 2 GG
- a) „Regelung durch oder aufgrund eines Gesetzes“
- b) Die Grundrechtskollision als Schranke des Art. 12 Abs. 1 GG
- 2. Die Verfassungen der Länder als Anknüpfungspunkt für Anwesenheitspflichten
- a) Die Vereinbarkeit von Art. 39 Abs. 3 LVerfRPf mit Art. 12 Abs. 1 GG
- aa) Die Rechtsnatur des Art. 39 Abs. 3 LVerfRPf
- bb) Art. 39 Abs. 3 LVerfRPf als Eingriff in Art. 12 Abs. 1 GG
- aaa) Der Appell als Warnung
- bbb) Die Qualifikation eines Appells als Hinweis
- ccc) Der Appell als Empfehlung
- b) Zwischenergebnis
- 3. Die Systematik der Rechtsgrundlagen unterhalb der Ebene von Verfassungsrang
- a) Die Hochschulgesetze der Länder
- aa) Ausdrückliche Ermächtigungen zum Erlass von Anwesenheitspflichten in den Hochschulgesetzen der Länder
- aaa) Direkte Erlaubnisnormen – Fehlanzeige
- bbb) Die Verbotsnorm in Nordrhein-Westfalen
- ccc) Der Umgang mit der Anwesenheitspflicht im sächsischen Hochschulgesetz
- ddd) Keine Normierung der Anwesenheitspflicht in Hamburg
- eee) Die gesetzliche Ausgestaltung der Anwesenheitspflicht in Niedersachsen
- fff) Die Verbotsnorm in Schleswig-Holstein
- ggg) Die gesetzliche Festsetzung von Anwesenheitspflichten im Hochshulgesetz von Thüringen
- bb) Ermächtigungen zum Erlass von Studien- und Prüfungsordnungen als Anknüpfungspunkt für Anwesenheitspflichten
- aaa) Die Notwendigkeit einer gesetzlichen Grundlage für den Erlass von Studien- und Prüfungsordnungen
- bbb) § 4 Abs. 4 HRG als Auslegungshilfe
- ccc) Die Normierung von Studien- und Prüfungsordnungen in den Hochschulgesetzen
- ddd) Anwesenheitspflichten in der Struktur von Bachelor-und Masterstudiengängen
- cc) Zwischenergebnis
- b) Gesetze im materiellen Sinn als Grundlage für die Festsetzung von Anwesenheitspflichten
- aa) Die Satzung als Teil des Selbstverwaltungsrechts der Universitäten
- bb) Satzungen und der Vorbehalt des Gesetzes
- cc) Satzungen im Bereich der Lehre
- aaa) Prüfungsordnungen
- bbb) Studienordnungen
- ccc) Die rechtliche Verknüpfung von Studien- und Prüfungsordnung
- dd) Zusammenfassung
- 4. Exkurs: Akkreditierung und Anwesenheitspflicht
- a) Ziel und Zweck der Akkreditierung
- b) Rechtliche Grundlagen der Akkreditierung
- c) Studieren ohne Akkreditierung und ihre möglichen Folgen
- aa) Die Aufnahme des Lehrbetriebs ohne Genehmigung
- bb) Die Aufnahme des Lehrbetriebs trotz fehlender oder verweigerter Akkreditierung
- aaa) Akkreditierung als hochschulgesetzlich vorgesehene Pflicht
- bbb) Akkreditierung zum Zweck der Qualitätssicherung
- d) Zusammenfassende Betrachtung
- II. Die Verfassungsmäßigkeit des einschränkenden Gesetzes. Die Prüfung der Schranken-Schranken
- 1. Die formelle Verfassungsmäßigkeit des einschränkenden Gesetzes
- a) Der Gesetzesvorbehalt und seine Ausgestaltung im Hochschulrecht
- b) Die Ermöglichung der Grundrechtsbegrenzung: Grundlegendes zum einfachen Gesetzesvorbehalt
- c) Die Verteilung der Gesetzgebungskompetenz zwischen Bund und Ländern im Hochschulrecht
- d) Die Regelung eines Eingriffs durch oder aufgrund eines Gesetzes
- aa) Das Ende des besonderen Gewaltverhältnisses
- bb) Beschränkungen durch Gesetz im Sinne der Wesentlichkeitstheorie
- cc) Bedeutung des Gesetzesvorbehaltes für Selbstverwaltungskörperschaften – Beschränkung auf Grund eines Gesetzes
- dd) Die Beschränkung des Gesetzvorbehalts auf verhältnismäßige Gesetze
- 2. Die materielle Verfassungsmäßigkeit des einschränkenden Gesetzes
- a) Die Verhältnismäßigkeitsprüfung unter besonderer Berücksichtigung der Dreistufen-Theorie
- aa) Die Auswirkungen der Dreistufen-Theorie auf die Prüfung der Verhältnismäßigkeit
- bb) Die Dreistufen-Theorie im Rahmen der Berufsausbildungsfreiheit
- cc) Die Anwesenheitspflicht als subjektive Berufswahlregelung
- b) Der legitime Zweck der Anordnung von Anwesenheitspflichten
- aa) Der legitime Zweck unter besonderer Berücksichtigung der Dreistufen-Theorie
- bb) Die Festsetzung der Anwesenheitspflicht zum Schutz wichtiger Gemeinschaftsgüter
- cc) Die Schulpflicht als Vergleichsmaßstab der Verhältnismäßigkeitsprüfung
- c) Die Geeignetheit von Anwesenheitspflichten
- aa) Das Erfordernis der Zweckerreichung
- bb) Die Anwesenheitspflicht als eine geeignete Maßnahme zur Erreichung des legitimen Zwecks
- d) Die Erforderlichkeit von Anwesenheitspflichten
- aa) Die Anwesenheitspflicht als ein milderes Mittel gleicher Wirkung
- bb) Das Erreichen der Lernziele trotz Abwesenheit
- aaa) Das Eigenstudium – Privileg oder Hindernis?
- bbb) Differenzierung nach Form und Art der Lehrveranstaltung
- ccc) Praxisbeispiel Nordrhein-Westfalen unter Zugrundelegung einer eigenen Stellungnahme
- cc) Die unterschiedlichen Möglichkeiten zur Ausgestaltung einer Anwesenheitspflicht unter dem Gesichtspunkt der Erforderlichkeit
- aaa) Die Anwesenheit in Lehrveranstaltungen als Pflicht ohne Ausnahme
- bbb) Das Zugeständnis von Fehlzeiten als milderes Mittel gleicher Wirkung
- ccc) Der Krankheitsfall als Ausnahmeregelung
- dd) Die Entlastung der Universitäten im Hinblick auf das Prüfungswesen
- aaa) Der Stellenwert des Studiums als Anreiz zur Vorbereitung auf die Prüfung
- bbb) Wiederholungsprüfungen als besondere Belastung für den Staat und Universitäten
- ccc) Die Anwesenheit als ein Indiz für einen hinreichenden Kenntnisstand der Studenten
- ddd) Zusammenfassung
- ee) Zwischenergebnis
- e) Die Angemessenheit von Anwesenheitspflichten
- aa) Die Lern- und Studierfreiheit im Verhältnis zur Pflicht, Lernziele zu erreichen
- aaa) Der Verlust von Selbstständigkeit als Einschnitt in die Lern- und Studierfreiheit
- bbb) Negative Folgen ihrer Verantwortungslosigkeit erfolgen nur für die Studenten
- ccc) Die Eigenarten der Wissenschaft als Grenzen studentischer Freiheiten
- ddd) Schlussgedanke zum geprüften Verhältnis
- bb) Die Anwesenheitspflicht als angemessenes Maß zur Entlastung der Universität
- cc) Differenzierung zwischen aktiver und passiver Teilnahme
- dd) Die Flexibilität des Studiums als Argument gegen die Angemessenheit von Anwesenheitspflichten
- aaa) Folgen der Pflicht zur Anwesenheit für einkommensschwache Studenten
- bbb) Anwesenheitspflichten und Kinderbetreuung
- ee) Kapazitätsrecht
- ff) Das Zeitalter der neuen Medien
- gg) Zusammenfassung der Angemessenheitsprüfung
- f) Die Entlastung der Universität und erreichte Lernziele als die Verhältnismäßigkeit wahrende legitime Mittel
- C. Gesamtergebnis
- Teil 5: Die Zulässigkeit eines Verbots von Anwesenheitspflichten
- A. Das Verbot von Anwesenheitspflichten durch ein förmliches Gesetz
- I. Die derzeitige gesetzliche Lage
- II. Das Verbot von Anwesenheitspflichten als rechtfertigungsbedürftiger Eingriff in die grundrechtlich geschützten Rechte der Universitäten und Fachbereiche
- 1. Die grundrechtliche Stellung der Universitäten
- a) Die Universitäten als Grundrechtsträger
- b) Das autonome Rechtsetzungsrecht der Hochschule aufgrund der Selbstverwaltungsgarantie
- aa) Die dogmatische Herleitung des Selbstverwaltungsrechts der Hochschulen
- aaa) Die akademische Selbstverwaltung als institutionelle Garantie
- bbb) Die Herleitung der akademischen Selbstverwaltung aus der objektiven Wertordnung
- ccc) Stellungnahme
- bb) Der Bedeutungsgehalt der Selbstverwaltungsgarantien der Länderverfassungen im Verhältnis zu Art. 5 Abs. 3 GG
- cc) Der Umfang des Selbstverwaltungsrechts der Hochschulen
- aaa) Keine Gewährleistung einer Universalkompetenz
- bbb) Die Verteilung der Zuständigkeiten im Rahmen der Hochschulaufgaben
- c) Zusammenfassung der Ergebnisse
- 2. Das gesetzliche Verbot von Anwesenheitspflichten als Eingriff in die Rechte der Fakultäten
- a) Die Fakultät als organisatorische Grundeinheit der Hochschule
- aa) Die (Teil-) Rechtsfähigkeit der Fakultät als Voraussetzung für ihre Grundrechtsträgerschaft
- aaa) Die Organisation der Fakultät
- bbb) Funktion und Aufgabe der Fakultät
- ccc) Das Satzungsrecht der Fakultät
- bb) Wesensmäßige Anwendbarkeit des Art. 5 Abs. 3 GG
- b) Zur rechtlichen Selbstständigkeit der Fakultäten „nur“ im Rahmen der Universität
- c) Zwischenergebnis
- 3. Die Satzungsautonomie
- a) Die Zuständigkeit für den Erlass von Studien- und Prüfungsordnungen im Innenverhältnis der Universität
- aa) Verfassungsrechtliche Vorgaben
- aaa) Die individuelle Wissenschaftsfreiheit als Ausgangspunkt
- bbb) Subsidiarität zum Schutz der Wissenschaftsfreiheit
- ccc) Folgen für die hochschulinterne Verteilung der Kompetenzen auf der Grundlage der verfassungsrechtlichen Vorgaben
- bb) Die Regelungen im Landesrecht
- aaa) Baden-Württemberg
- bbb) Bayern
- ccc) Berlin
- ddd) Brandenburg
- eee) Bremen
- fff) Hamburg
- ggg) Hessen
- hhh) Mecklenburg-Vorpommern
- iii) Niedersachsen
- jjj) Nordrhein-Westfalen
- kkk) Rheinland-Pfalz
- lll) Saarland
- mmm) Sachsen
- nnn) Sachsen-Anhalt
- ooo) Schleswig-Holstein
- ppp) Thüringen
- qqq) Zusammenfassung
- b) Das Erfordernis der Genehmigung durch die nach Landesrecht zuständige Stelle
- c) Zwischenergebnis
- 4. Das Verbot von Anwesenheitspflichten als Eingriff in die Rechte der Universitäten und Fakultäten
- 5. Die Rechtfertigung eines Eingriffs in das Selbstverwaltungsrecht von Universitäten und Fakultäten
- a) Die vorbehaltlose Gewährleistung des Rechts auf akademische Selbstverwaltung
- b) Der Ausbildungsauftrag des Staates und die Lern- und Studierfreiheit als verfassungsimmanente Schranken
- c) Das Verbot von Anwesenheitspflichten als eine verhältnismäßige Maßnahme
- aa) Die Erforderlichkeit eines gesetzlichen Verbots von Anwesenheitspflichten im Hinblick auf den Eingriff in die Satzungsautonomie
- aaa) Ermessen statt Verbot
- bbb) Genehmigungsvorbehalt und Rahmenprüfungsordnungen
- ccc) Die Möglichkeit zur staatlichen Einflussnahme auf Angelegenheiten im Bereich des Selbstverwaltungsrechts
- ddd) Zwischenergebnis
- bb) Angemessenheit
- cc) Zusammenfassende Betrachtung der Verhältnismäßigkeitsprüfung
- d) Grundsatz des universitätsfreundlichen Verhaltens
- e) Ergebnis
- III. Das Verbot von Anwesenheitspflichten als Eingriff in die Lehrfreiheit
- 1. Die Lehrfreiheit der Hochschullehrer
- a) Der Schutzbereich der Lehrfreiheit
- aa) Der persönliche Schutzbereich
- bb) Der sachliche Schutzbereich
- aaa) Gewährleistungsinhalte der Lehrfreiheit
- bbb) Die Anordnung von Anwesenheitspflichten als ein von der Lehrfreiheit umfasstes Schutzgut
- b) Das Verbot der Festsetzung von Anwesenheitspflichten als Eingriff in die Lehrfreiheit
- 2. Die Rechtfertigung eines Eingriffs in die Lehrfreiheit
- a) Die Schranken der Lehrfreiheit
- b) Der verhältnismäßige Ausgleich im Rahmen der Schranken-Schranken
- IV. Zusammenfassung der Ergebnisse
- B. Anordnung eines Verbots von Anwesenheitspflichten von Seiten der Universitäten und Fakultäten
- I. Das Binnensystem der Universitäten
- 1. Die individuelle Freiheit des Hochschullehrers als Ausgangspunkt der Wissenschaftsfreiheit
- 2. Die Fakultät als kleinste organisatorische Einheit
- 3. Das Verhältnis von Fakultät zu Hochschulprofessoren
- 4. Zwischenergebnis
- II. Wissenschaftsfreiheit innerhalb der Universität als Anlass für grundrechtliche Konflikte
- 1. Die Universität als Grundrechtsadressat
- a) Das Verbot von Anwesenheitspflichten als Eingriff
- aa) Die Versagung der Genehmigung von Prüfungsordnungen aufgrund eines Verstoßes gegen das Verbot von Anwesenheitspflichten
- aaa) Anforderungen an die Zusammensetzung des Senats als zuständige Genehmigungsbehörde
- bbb) Notwendigkeit der Genehmigung
- ccc) Die Versagung der Genehmigung
- bb) Vorgaben durch Rahmenordnungen
- b) Das universitäre Verbot von Anwesenheitspflichten als rechtfertigungsfähiger Eingriff in die Rechte von Fakultäten und Hochschullehrern
- aa) Rechtswidriger Eingriff in die Lehrfreiheit trotz kollidierenden Verfassungsrechts
- aaa) Vorrang der Wissenschaftsfreiheit vor kollektiver Koordination
- bbb) Die Funktionsfähigkeit des Ausbildungsbetriebs
- bb) Rechtswidriger Eingriff in das Satzungsrecht der Fakultäten
- c) Zusammenfassung der gewonnenen Erkenntnisse
- 2. Die Anordnung eines Verbots durch die Fakultäten
- a) Die janusköpfige Grundrechtssituation der Fakultäten
- b) Die Verbotsanordnung als Eingriff
- c) Rechtfertigung des Verbots als Einschränkung der Lehrfreiheit
- aa) Die Schutzbedürftigkeit der Hochschullehrer
- bb) Das Recht des Hochschullehrers zur Anordnung von Anwesenheitspflichten
- d) Zwischenergebnis
- III. Zusammenfassung der Ergebnisse
- C. Gesamtergebnis
- Teil 6: Zusammenfassung und Ergebnisse
- A. Die historische Entwicklung von Anwesenheitspflichten
- B. Die verfassungsrechtlich garantierte Lern- und Studierfreiheit
- C. Anwesenheitspflichten als rechtfertigungsfähiger Eingriff in die Lern- und Studierfreiheit
- D. Das Verbot von Anwesenheitspflichten als rechtfertigungsbedürftiger Eingriff in Art. 5 Abs. 3 GG
- E. Ausblick
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Details
- Seiten
- 416
- Erscheinungsjahr
- 2020
- ISBN (PDF)
- 9783631834862
- ISBN (ePUB)
- 9783631834879
- ISBN (MOBI)
- 9783631834886
- ISBN (Hardcover)
- 9783631824597
- DOI
- 10.3726/b17563
- Sprache
- Deutsch
- Erscheinungsdatum
- 2021 (März)
- Schlagworte
- vorleseung selbsverwaltung Lernfreiheit Hochschulgesehe Universität Studiefreiheit Lehrfreiheit
- Erschienen
- Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Warszawa, Wien, 2020. 416 S.