Die Produkthaftung im Europäischen Kollisionsrecht
©2015
Thesis
XXXIV,
170 Pages
Series:
Europäische Hochschulschriften Recht, Volume 5693
Summary
Welche Auswirkungen haben Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft auf kollisionsrechtlichem Gebiet? Wie stellen sich der Begriff des «Inverkehrbringens» und die Vorhersehbarkeitsklausel nach EU-Recht dar? Im Focus dieser Studie steht eine neue Spezialregelung zur Anknüpfung von Produkthaftungssachverhalten. Sie findet sich im Art. 5 der Verordnung (EG) Nr. 864/2007 über das auf außervertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht («Rom II-VO»). Der Rechtsakt geht zurück auf den Amsterdamer Vertrag von 1999, mit dem der Europäischen Gemeinschaft die Zuständigkeit für die Vereinheitlichung des Internationalen Privat- und Verfahrensrechts übertragen worden war.
Excerpt
Table Of Contents
- Cover
- Titel
- Copyright
- Autorenangaben
- Über das Buch
- Zitierfähigkeit des eBooks
- Vorwort
- Inhaltsverzeichnis
- Abkürzungsverzeichnis
- Literaturverzeichnis
- Kapitel 1. Einleitung
- Kapitel 2. Das europäische IPR der Produkthaftung
- § 1 Die Entwicklung eines vereinheitlichten Kollisionsrechts für außervertragliche Schuldverhältnisse
- A. „Projet d’un Code Européen de droit international privé“
- B. Haager Produkthaftungsübereinkommen (HPÜ)
- C. Entwurf der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft
- D. Vorentwurf des Rates und der Groupe Européen de droit international privé (GEDIP)
- E. Erster Vorentwurf der Kommission
- F. Formelles Gesetzgebungsverfahren
- I. Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses
- II. Position des Parlaments
- III. Arbeiten im Rat
- IV. Geänderter Vorschlag
- V. Gemeinsamer Standpunkt des Rates
- VI. Zweite Lesung im Parlament
- VII. Vermittlungsausschuss
- VIII. Verabschiedung der Rom II-Verordnung
- G. Ergebnis
- § 2 Der Anwendungsbereich von Art. 5 Rom II-VO
- A. Sachlicher Anwendungsbereich
- I. Außervertragliche Haftung
- II. „Produkt“
- 1. Software als Produkt
- 2. Arzneimittel als Produkt
- III. Fehlerhaftigkeit des Produkts
- IV. „Schaden“
- B. Persönlicher Anwendungsbereich
- I. „Geschädigte Person“
- II. „Person, deren Haftung geltend gemacht wird“
- C. Räumlicher Anwendungsbereich und das Verhältnis zum HPÜ
- I. Anwendbarkeit des HPÜ
- II. Das Verhältnis des Geltungsbereichs von HPÜ und Art. 5 Rom II-VO
- 1. Schäden am Produkt selbst
- 2. Rechtswahl
- III. Forum shopping
- D. Zeitlicher Anwendungsbereich
- Kapitel 3. Ort des Inverkehrbringens eines Produkts als Anknüpfungskriterium
- § 1 Begriff des Inverkehrbringens in der Rom II-VO
- A. Funktion des Merkmals
- B. Der Begriff des Inverkehrbringens im materiellen Recht und seine Übertragbarkeit auf das Kollisionsrecht
- I. Produkthaftungsrichtlinie
- II. Produktsicherheitsrichtlinie bzw. Produktsicherheitsgesetz
- C. Definition des Merkmals in der Rom II-VO
- I. Maßgeblicher Gegenstand des Inverkehrbringens
- 1. „Das Produkt“ oder ein gleichartiges Produkt
- a. Meinungsstand in der Literatur
- b. Produkte von Zulieferern
- 2. Stellungnahme
- II. Maßgebliche Person für das Inverkehrbringen
- III. Maßgebliche Handlung des Inverkehrbringens
- 1. Konkrete Abgabe an den Verbraucher
- 2. Abstrakte Vermarktung eines Produkts
- a. Massenvertrieb eines standardisierten Produkts
- b. Werbung als Inverkehrbringen
- 3. Maßnahmen innerhalb der Vertriebsstruktur als Vermarktung
- 4. Vertrieb auf Sekundärmärkten
- 5. Gesetzmäßigkeit des Vertriebs
- 6. Zusammenfassung
- IV. Maßgeblicher Zeitpunkt des Inverkehrbringens
- § 2 Fehlen des Inverkehrbringens
- A. Fehlen des Inverkehrbringens in einem Staat nach lit. a) – c)
- B. Schädigung vor einem Inverkehrbringen des Produkts bzw. ohne ein Inverkehrbringen des Produkts
- Kapitel 4. Die Vorhersehbarkeitsklausel im Europäischen Kollisionsrecht der Produkthaftung
- § 1 Die Vorhersehbarkeitsklauseln in Art. 7 HPÜ und Art. 5 Rom II-VO im Vergleich
- A. Systematische Stellung der Vorhersehbarkeitsklausel
- I. Art. 7 HPÜ
- II. Art. 5 Rom II-VO
- B. Vernünftigerweise vorhersehbares Inverkehrbringen
- I. Das Verhältnis von Zustimmung und Vorhersehbarkeit
- 1. Das Zustimmungserfordernis im Kommissionsentwurf
- 2. Ersetzung des Zustimmungserfordernisses durch die Vorhersehbarkeitsklausel
- II. Rechtmäßigkeit des Inverkehrbringens
- III. Ergebnis
- C. Bezugspunkt der Vorhersehbarkeitsklausel
- I. Bestimmung der Gleichartigkeit eines Produkts
- 1. Maßgeblichkeit der Produktgattung
- 2. Maßgeblichkeit der Sicherheitsausstattung
- 3. Maßgeblichkeit aller sicherheitsrelevanten Aspekte bzw. des Gefährdungspotentials
- 4. Bestimmung der Gleichartigkeit am Beispiel verschiedener Produktarten
- a. Elektrische Geräte
- b. Arzneimittel
- aa. Generika
- bb. Biosimilars und Biopharmazeutika
- c. Ergebnis
- II. Hersteller des gleichartigen Produkts
- III. Inverkehrbringen des gleichartigen Produkts
- IV. Ergebnis
- D. Berücksichtigung der fehlenden Vorhersehbarkeit im Prozess
- I. Berücksichtigung ex officio oder als Einrede
- II. Betrachtung ex ante oder ex post
- E. Rechtsfolge der Vorhersehbarkeitsklausel
- § 2 Besondere Situationen der Vorhersehbarkeit bzw. Unvorhersehbarkeit
- A. Vorhersehbarkeit bei Inverkehrbringen in Freihandelszonen (EFTA, EC)
- B. Möglichkeiten vertraglicher Vereinbarungen
- C. Produktbezogene Maßnahmen
- D. Fehlende Verhinderungsmöglichkeit des Inverkehrbringens bei Kenntnis
- E. Ergebnis
- § 3 Zentrale Kritikpunkte an der Einführung einer Vorhersehbarkeitsklausel
- A. Vereinbarkeit der Vorhersehbarkeitsklausel mit dem Gemeinschaftsrecht
- B. Der Nutzen einer Vorhersehbarkeitsklausel aus versicherungstechnischer Perspektive
- I. Der Einfluss der Vorhersehbarkeit auf die Versicherbarkeit
- II. Die Relation von Produktpreis, Versicherungskosten und Haftungsrisiko
- III. Vereinfachung von außergerichtlichen Einigungen in Produkthaftungsfällen
- IV. Ergebnis
- C. Vorhersehbarkeit als Problem des Sachrechts
- D. Ergebnis
- Kapitel 5. Die Anknüpfung unvorhergesehener Schädigungen Dritter
- § 1 Schädigung unbeteiligter Dritter
- A. Begriff des bystander
- I. Familienangehörige des Produkterwerbers
- II. Arbeitnehmer des Produkterwerbers
- III. Unentgeltlich zur Nutzung des Produkts berechtigte Personen
- B. Anwendung der Anknüpfungsleiter in Art. 5 Abs. 1 Rom II-VO
- I. Anknüpfung an den gewöhnlichen Aufenthalt
- 1. Anknüpfung an den gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt
- 2. Anknüpfung an den gewöhnlichen Aufenthalt des Geschädigten
- II. Anknüpfung an den Erwerbsort
- 1. Der Erwerbsort
- 2. Anwendung der Erwerbsortanknüpfung auf die Schädigung des bystander
- III. Anwendung der Vorhersehbarkeitsklausel
- IV. Anwendbarkeit der Ausweichklausel des Art. 5 Abs. 2 Rom II-VO
- V. Ergebnis
- § 2 Die Schädigung von Zweitkonsumenten
- § 3 Schädigung von Produktnutzern
- Kapitel 6. Das Verhältnis von Art. 5 und Art. 16 Rom II-VO
- § 1 Eingriffsnormen im Europäischen Deliktsrecht
- A. Eingriffsnormen der lex fori
- I. Schutzzweck der Eingriffsnorm
- II. Inlandsbezug des Sachverhalts
- III. International zwingendes Recht
- B. Ausländische Eingriffsnormen
- C. Eingriffsnormen der lex causae
- § 2 Eingriffsnormen im Bereich der Produkthaftung
- A. Die Produkthaftungsrichtlinie
- I. Die Ziele der Produkthaftungsrichtlinie als Grundlage einer Einordnung als Eingriffsnorm
- II. Übertragbare Erkenntnisse aus der Rechtssache Ingmar v. Eaton Leonard Technologies
- 1. Gemeinschaftsbezug durch Erwerbsort in der EU
- 2. Gemeinschaftsbezug durch Sitz des Herstellers oder Eintritt des Schadens in der EU
- 3. Ergebnis
- III. Ergebnis
- B. Die Produktsicherheitsrichtlinie
- C. Haftung für Arzneimittel (§ 84 AMG)
- D. Ergebnis
- Kapitel 7. Das Verhältnis von Art. 5 und Art. 17 Rom II-VO
- A. Der Zweck der Norm des Art. 17 Rom II-VO
- B. Anwendbarkeit von Art. 17 Rom II-VO im Rahmen von Art. 5 Rom II-VO
- C. Das haftungsbegründende Ereignis in einem Produkthaftungssachverhalt
- I. Die Herstellung als haftungsbegründendes Ereignis
- II. Das Inverkehrbringen als haftungsbegründendes Ereignis
- III. Inverkehrbringen eines gleichartigen Produkts
- IV. Vorhersehbares Inverkehrbringen
- V. Unvorhersehbares Inverkehrbringen
- VI. Kein Inverkehrbringen
- D. Sicherheits- und Verhaltensregeln in der Produkthaftung
- E. Ergebnis
- Kapitel 8. Internationales Prozessrecht
- § 1 Internationale Zuständigkeit
- A. Möglicher Gleichlauf von Art. 5 Nr. 3 EuGVVO und Art. 5 Rom II-VO
- B. Beeinflussung der Internationalen Zuständigkeit durch die Parteien
- § 2 Ergebnis
- Kapitel 9. Zusammenfassung der Ergebnisse und abschließende Bewertung
- § 1 Das Verhältnis von Art. 5 Rom II-VO zum HPÜ
- § 2 Der Begriff des Inverkehrbringens
- § 3 Die Vorhersehbarkeitsklausel
- § 4 Die Schädigung unbeteiligter Dritter
- § 5 Eingriffsnormen
- § 6 Sicherheits- und Verhaltensvorschriften
- § 7 Ergebnis
Ammon, Hermann P. T.; Bihlmayer, Andrea; Hunnius, Curt (Hrsg.): Hunnius – Pharmazeutisches Wörterbuch, 10. Aufl., Berlin 2010 (zit.: Hunnius, Pharmazeutisches Wörterbuch).
Details
- Pages
- XXXIV, 170
- Publication Year
- 2015
- ISBN (PDF)
- 9783653052633
- ISBN (MOBI)
- 9783653969832
- ISBN (ePUB)
- 9783653969849
- ISBN (Softcover)
- 9783631658970
- DOI
- 10.3726/978-3-653-05263-3
- Language
- German
- Publication date
- 2014 (December)
- Keywords
- Internationales Privatrecht Rom II-Verordnung Amsterdamer Vertrag Produkthaftungssachverhalte
- Published
- Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2015. XXXIV, 170 S.