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Die Funktion der Erfüllungs- und Mängelbürgschaft im BGB-Bauvertrag

von Andrea Jaretzke (Autor:in)
©2014 Dissertation 140 Seiten

Zusammenfassung

Aufgrund des allgegenwärtigen Insolvenzrisikos hängt der Erfolg eines Bauvertrags nicht selten vom Maß der gegenseitigen Sicherung ab. Vor diesem Hintergrund beschäftigt sich das Werk mit Bürgschaften für die Hauptleistungsseite. Einen Schwerpunkt bildet hierbei die in Rechtsprechung und Literatur umstrittene Frage, ob von einer Erfüllungsbürgschaft auch Mängelansprüche erfasst werden sowie, ob eine Erfüllungsbürgschaft auch nach erfolgter Abnahme des Werks haftet. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der nicht weniger strittigen Frage, ob eine Mängelbürgschaft auch wegen solcher Mängel in Anspruch genommen werden kann, die bereits bei Abnahme bestanden.

Inhaltsverzeichnis

  • Cover
  • Titel
  • Copyright
  • Autorenangaben
  • Über das Buch
  • Zitierfähigkeit des eBooks
  • Inhalt
  • Einleitung
  • 1. Kapitel: Einführung
  • § 1 Wirtschaftliche Verhältnisse
  • I. Ausgangspunkt
  • 1. Der Grundsatz der Vertragsverbindlichkeit
  • 2. Wirtschaftliche Vertragsrealität
  • a. Mangelnde Fähigkeit zur Erfüllung
  • b. Fehlender Erfüllungswillen
  • II. Interessenlage der Beteiligten
  • 1. Bedürfnis nach Sicherheiten
  • 2. Liquiditätsbedarf und Kostenersparnis
  • III. Andere Sicherungsmöglichkeiten
  • 1. Sicherungseinbehalt
  • 2. Realsicherheiten
  • 3. Personalsicherheiten
  • a. Garantie
  • b. Schuldbeitritt
  • IV. Vorteile der Bürgschaft
  • § 2 Gesetzliche Vorgaben
  • I. Vorschriften über die Sicherheitsleistung
  • II. Vorschriften über die Bürgschaft
  • III. Gesetzliche Sicherungsabrede in § 632 a BGB
  • § 3 Vertragliche Vorgaben
  • I. VOB/B
  • II. Sicherungsvereinbarung
  • § 4 Die Bürgschaft nach §§ 765 ff. BGB
  • I. Rechtsnatur der Bürgschaft
  • II. Rechtsverhältnisse im bürgschaftsrechtlichen Dreieck
  • 1. Hauptschuldner und Gläubiger
  • 2. Hauptschuldner und Bürge
  • 3. Bürge und Gläubiger
  • § 5 Sicherungsbedürftige Ansprüche des Auftraggebers
  • I. Gesetzliche Risikoverteilung
  • 1. Herstellungsphase
  • 2. Gewährleistungsphase
  • II. Vertragliche Modifikationen
  • III. Berücksichtigung der Besonderheiten in der Person des Bürgen
  • 2. Kapitel: Die Erfüllungsbürgschaft
  • § 6 Begriffsklärung und Abgrenzung
  • I. Begriffsklärung
  • II. Abgrenzung
  • 1. Bürgschaft gemäß § 632a Abs. 3 BGB
  • 2. Vertragserfüllungsbürgschaft auf erstes Anfordern
  • 3. Abschlagszahlungs- und Vorauszahlungsbürgschaft
  • a. Abschlagszahlungsbürgschaft
  • b. Vorauszahlungsbürgschaft
  • 4. Bürgschaft nach MaBV
  • III. Erfüllungsbürgschaft als Bürgschaft auf Zeit i.S.v. § 777 BGB
  • § 7 Streitpunkte über den Haftungsumfang
  • § 8 Ansichten in der Rechtsprechung
  • I. Weite Auslegung
  • II. Enge Auslegung
  • III. Vermittelnde Ansicht
  • IV. Kritik
  • 1. Weite Auslegung
  • 2. Enge Auslegung
  • 3. Vermittelnde Auffassung
  • § 9 Ansichten in der Literatur und Kritik
  • I. Weite Auslegung
  • II. Enge Auslegung
  • III. Vermittelnde Ansicht
  • IV. Kritik
  • 1. Weite Auslegung
  • 2. Enge Auslegung
  • 3. Vermittelnde Auffassung
  • 3. Kapitel: Mängelbürgschaft
  • § 10 Begriffsklärung
  • § 11 Streitpunkte über den Haftungsumfang
  • § 12 Ansichten in der Rechtsprechung und Kritik
  • I. Enge Auslegung
  • 1. Begründung
  • 2. Kritik
  • II. Weite Auslegung
  • 1. Begründung
  • 2. Kritik
  • § 13 Ansichten in der Literatur
  • I. Enge Auslegung
  • II. Weiter Sicherungsumfang
  • III. Kritik
  • § 14 Fazit zum 2. und 3. Kapitel
  • 4. Kapitel: Eigener Lösungsansatz
  • § 15 Ermittlung der Verpflichtung des Bürgen
  • I. Auslegung des Begriffs Verbindlichkeit in § 765 BGB:
  • 1. Wortlautinterpretation
  • 2. Logisch-systematische Interpretation
  • a. § 774 Abs. 1 BGB
  • b. § 766 S. 3 BGB
  • c. § 767 Abs. 1 BGB
  • d. § 770 BGB
  • 3. Historische Interpretation
  • 4. Teleologischer Gesichtspunkt
  • II. Zusammenfassung
  • § 16 Auslegung des Bürgschaftsvertrags
  • I. Historische Entwicklung der Auslegung
  • II. Grundlagen der Vertragsauslegung
  • 1. Aufgabe und Ziel der Auslegung
  • a. Aufgabe der Auslegung
  • b. Ziel der Auslegung
  • c. Auslegungsfähigkeit und Auslegungsbedürftigkeit
  • 2. Anknüpfungszeitpunkt
  • 3. Auslegungsgegenstand und Auslegungsmittel
  • a. Auslegungsgegenstand
  • b. Auslegungsmittel
  • 4. Auslegungsmaßstab
  • a. Subjektive Auslegung
  • b. Objektiv normative Auslegung
  • 5. Auslegungsregeln
  • a. Auslegung nach dem Wortlaut
  • b. Systematische Auslegung
  • c. Berücksichtigung von Begleitumständen
  • d. Interessengerechte Auslegung
  • 6. Formbedürftigkeit
  • III. Auslegung der Bürgschaftsvereinbarung
  • 1. Beispiele/Musterformulierungen
  • a. Erfüllungsbürgschaft
  • b. Bürgschaft für Mängelansprüche
  • 2. Wortlautauslegung
  • a. Bezeichnung der Bürgschaft
  • b. Sicherungszweckerklärung in der Bürgschaft
  • c. Zwischenergebnis
  • 3. Systematische Auslegung
  • 4. Berücksichtigung der Begleitumstände
  • 5. Interessengerechte Auslegung
  • § 17 Bedeutung der Abnahme
  • I. Historischer Ursprung des heutigen Abnahmebegriffs
  • 1. Dresdner Entwurf
  • 2. Motive zum BGB
  • 3. Erste Kommission
  • 4. Zweite Kommission
  • 5. BGB
  • II. Rechtsnatur der Abnahme
  • III. Voraussetzungen der Abnahme
  • IV. Rechtsfolgen der Abnahme
  • 1. Auswirkung der Abnahme
  • a. Reichweite des Anspruchs auf Herstellung
  • b. Reichweite der Ansprüche wegen Mängeln
  • c. Fazit
  • 2. Übertragung des Ergebnisses auf die Bürgschaft
  • a. Erfüllungsbürgschaft
  • b. Bürgschaft für Mängelansprüche
  • § 18 Rechtsfolgen einer Doppelsicherung der Ansprüche
  • I. Unwirksamkeit
  • 1. Übersicherung wegen nebeneinander bestehender Bürgschaften
  • 2. Avalkosten
  • 3. Verstoß gegen den Bestimmtheitsgrundsatz
  • II. Folge mehrerer Bürgschaften für die gleiche (Teil-) Forderung
  • 1. Mitbürgschaft oder Nebenbürgschaft
  • a. Nebenbürgschaft
  • b. Mitbürgschaft
  • 2. Haftungsverteilung
  • a. Grundsatz: Haftung zu gleichen Teilen
  • b. Ausnahme
  • § 19 Zusammenfassung der Ergebnisse
  • I. Bürgschaft
  • II. Abnahme
  • III. Rechtsfolgen
  • Literaturverzeichnis

← 10 | 11 → Einleitung

Die Bürgschaft im privaten Baurecht ist als Sicherungsmittel sowohl für Ansprüche des Auftraggebers als auch für solche des Auftragnehmers aus der Praxis nicht hinweg zu denken. Insbesondere für die Ansprüche auf Vertragserfüllung und Mangelbeseitigung des Bestellers stellt die Bürgschaft in der Form der Bürgschaft für Erfüllungs- und Mängelansprüche ein sehr wichtiges Sicherungsmittel dar. Demensprechend häufig kommt es in der Praxis zu Streitigkeiten im Rahmen der Inanspruchnahme des Bürgen durch den Besteller als Gläubiger.

Dem gegenüber steht eine lediglich allgemeine Regelung der Bürgschaft in §§ 765 ff. BGB, die gerade nicht auf die Erfordernisse des privaten Baurechts zugeschnitten ist. Zwar existieren in den §§ 631 ff. BGB speziellere Regelungen zur Bürgschaft für private Bauverträge, diese sind aber ebenfalls häufig nicht in der Lage, die Probleme der Praxis zu lösen. Auch die Regelungen der VOB/B bieten keine zufriedenstellende Alternative: Zum einen müssen diese Regelungen zwischen den Parteien gesondert vereinbart werden und zum anderen treten die hier gegenständlichen Probleme oftmals auch dann auf, wenn die VOB/B als Ganzes oder in Teilen vereinbart war.

Diese Arbeit beschränkt sich auf die Darstellung an Hand des BGB-Bauvertrags, obwohl im Regelfall bei größeren Bauvorhaben die VOB/B oder Teile hiervon vereinbart werden. Diese Einschränkung beruht darauf, dass es sich bei der VOB/B lediglich um vertragliche Vereinbarungen handelt, die die gesetzliche Grundlage der §§ 631 ff. BGB modifizieren und hier lediglich eine dogmatische Betrachtung des Gesetzeslage erfolgen soll.

Im Einführungskapitel wird zunächst auf die Ursachen der Streitigkeiten in der Praxis eingegangen werden, insbesondere auf die zu Grunde liegende wirtschaftliche Lage sowie die gesetzlichen Regelungen. Dabei wird das Hauptaugenmerk auf den Ursachen im BGB-Bauvertrag liegen, auf die Regelungen der VOB/B wird nur am Rande eingegangen.

Daran anschließend wird in den beiden folgenden Kapiteln näher auf die Erfüllungsbürgschaft und die Bürgschaft für Mängelansprüche eingegangen. Neben einführenden Erläuterungen zum Charakter der Bürgschaften werden die Streitpunkte sowie die diesbezüglich in Rechtsprechung und Literatur vertretenen Ansichten zu den jeweils von der Haftung umfassten Ansprüchen dargestellt.

← 11 | 12 → Im letzten Kapitel wird unter Berücksichtigung der dogmatischen Grundlagen ein Lösungsweg vorgestellt, der dazu führen soll, die Streitigkeiten in der Praxis zu lösen bzw. derartige Streitigkeiten für die Zukunft zu vermeiden. Dabei wird in einem ersten Schritt der Begriff der „Verbindlichkeit“ in § 765 Abs. 1 BGB näher erläutert. In einem zweiten Schritt werden die typischerweise vereinbarten Bürgschaftserklärungen i. S. d. Vertragsauslegung nach §§ 133, 157 BGB näher beleuchtet. Abschließend wird noch zur Bedeutung der Abnahme und den Rechtsfolgen der gefundenen Ergebnisse Stellung genommen.

← 12 | 13 → 1. Kapitel: Einführung

Die Bürgschaft ist eine der am häufigsten vereinbarten Sicherheiten, wenn es um die Sicherung der Ansprüche des Bauherrn geht. In diesem Kapitel wird herausgearbeitet, welche wirtschaftlichen Gründe für den Bauunternehmer und den Bauherrn dazu führen, dass eine Bürgschaft als Sicherungsmittel vereinbart wird und worin die Ursachen zu sehen sind, dass es immer wieder zu Streitigkeiten bei der Inanspruchnahme des Bürgen kommt.

§ 1 Wirtschaftliche Verhältnisse

Die wirtschaftlichen Verhältnisse der Bauvertragsparteien sind die Hauptursache dafür, dass Bauunternehmer und Bauherr sich wechselseitig die Sicherung ihrer Ansprüche versprechen lassen.

I. Ausgangspunkt

Im Ausgangspunkt stehen sich der Grundsatz der Vertragsverbindlichkeit und die wirtschaftliche Vertragsrealität gegenüber, die regelmäßig dazu führt, dass der Grundsatz der Vertragsverbindlichkeit nicht eingehalten wird.

1. Der Grundsatz der Vertragsverbindlichkeit

Die Einigung über einen Schuldvertrag ist nach § 311 Abs. 1 BGB bindend und kann daher nicht einseitig von einer Partei gelöst werden.1 Sobald sich also die Parteien des Bauvertrages über die Vertragsdetails geeinigt haben und es zum Abschluss des Vertrags gekommen ist, entstehen für beide Parteien die entsprechenden Pflichten zur Vertragserfüllung nach §§ 631 ff. BGB.

Das BGB verpflichtet den Schuldner in § 241 Abs. 1 BGB (§ 241 S. 1 BGB a.F.), die ihm kraft des Schuldverhältnisses obliegenden Leistungen zu erbringen. Einen ungerechtfertigten Verstoß hiergegen wertet es nicht nur als Verstoß gegen die vertraglich ← 13 | 14 → vereinbarte Pflicht, sondern gleichzeitig als einen Verstoß gegen die gesetzliche Verpflichtung zur Leistungserbringung und damit gegen die Rechtsordnung.2

In einer idealen Welt müsste dies allein bereits genügen, um die Parteien zur Einhaltung ihrer Verpflichtung anzuhalten. Allerdings gäbe es in einer derartigen idealen Welt auch keine Störungen im Vertrag, z.B. Störungen in der Leistungsfähigkeit oder aber Streitigkeiten über den Vertragsinhalt und die Vertragsdurchführung, die Einfluss auf die Durchführung des Vertrags hätten.

2. Wirtschaftliche Vertragsrealität

Nachdem eine derartige ideale Vertragswelt reine Fiktion ist, besteht auf Seiten beider Vertragsparteien ein nachvollziehbares Bedürfnis nach Sicherung ihrer Ansprüche. Denn insbesondere die Folgen der Baukrise in Deutschland fordern Jahr für Jahr ihre Opfer.3

Die vorliegende Arbeit soll sich auf die Sicherung der Ansprüche des Bestellers auf vertragsgemäße Erfüllung im Sinne der ursprünglichen vertragsgemäßen Herstellung sowie der nachträglichen Beseitigung eventuell vorhandener Mängel beschränken, daher wird auch nur in diesem Rahmen auf die Problematik des Sicherungsumfangs der Bürgschaften eingegangen.

Die Abwicklung eines Bauvertrags verläuft in der Regel völlig unproblematisch, solange beide Parteien ihren Verpflichtungen ordnungsgemäß nachkommen. Probleme im Vertragsverhältnis ergeben sich allerdings, wenn etwas „schiefgelaufen“ ist und daher der Auftragnehmer entweder nicht in der Lage oder aber nicht willens ist, seinen vertraglichen Verpflichtungen nachzukommen.4 Diese Gefahr der Nicht- oder Schlechterfüllung sollte der Bauherr bereits bei Vertragsschluss erkennen und entsprechende Vorsorge im Bauvertrag treffen.5

a. Mangelnde Fähigkeit zur Erfüllung

Abzusichern ist insbesondere das Risiko, dass der Auftragnehmer nicht in der Lage ist, seinen vertraglichen Verpflichtungen nach zu kommen. Dieses Risiko ← 14 | 15 → besteht sowohl in Form der mangelnden Fähigkeit zur ursprünglichen Herstellung und Verschaffung eines mangelfreien Bauwerks, als auch anschließend in Form der Unfähigkeit des Bauunternehmers, am Bauwerk vorhandene Mängel zu beseitigen.

Die mangelnde Fähigkeit des Bauunternehmers zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen kann verschiedene Ursachen haben, die oftmals an der wirtschaftlichen Situation liegen. So sorgen insbesondere geringe Nachfrage und/oder verschärfte Angebotskonkurrenz sowie sinkende Deckungsbeträge für eine angespannte wirtschaftliche Lage im Bereich der Bauunternehmer. Dazu kommt noch die schlechte Zahlungsmoral der Auftraggeber.6

Das Insolvenzrisiko ist gerade in den letzten Jahren in der Baubranche allgegenwärtig7, so dass Bauunternehmer regelmäßig ihre Arbeiten einstellen müssen, weil sie zahlungsunfähig sind oder über ihr Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet wird. Nachdem die Insolvenzen im Baugewerbe zwischen 2006 und 2008 leicht zurückgingen8 und bedingt durch die Folgen der Finanzkrise im Jahr 2007 ab 2008 wieder leicht anstiegen9, ist seit 2011 ein leichter Rückgang, der nach wie vor hohen Insolvenzen zu verzeichnen10.

Hinzu kommen lange Bauzeiten und lange Verjährungsfristen, während denen der Auftraggeber ohne Sicherheit uneingeschränkt das Bonitätsrisiko des Bauunternehmers tragen müsste.11 Die teilweise überlange Prozessdauer stellt daneben ebenfalls häufig ein Risiko für das wirtschaftliche Überleben der beteiligten ← 15 | 16 → Unternehmen dar12, weil erst nach Rechtskraft des Urteils oder gar erst im Rahmen der Zwangsvollstreckung die Zahlungen erbracht werden.

Details

Seiten
140
Erscheinungsjahr
2014
ISBN (PDF)
9783653045802
ISBN (MOBI)
9783653982671
ISBN (ePUB)
9783653982688
ISBN (Paperback)
9783631653715
DOI
10.3726/978-3-653-04580-2
Sprache
Deutsch
Erscheinungsdatum
2014 (Juni)
Schlagworte
Bürgschaft Baurecht Insolvenz Gewährleistung
Erschienen
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2014. 140 S., 1 Graf.

Biographische Angaben

Andrea Jaretzke (Autor:in)

Andrea Jaretzke studierte Rechtswissenschaften an der Universität Erlangen-Nürnberg. Nach Tätigkeiten am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Römisches Recht und Antike Rechtsgeschichte der Universität in Erlangen und als Richterin am Landgericht Nürnberg-Fürth arbeitet die Autorin derzeit als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth.

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Titel: Die Funktion der Erfüllungs- und Mängelbürgschaft im BGB-Bauvertrag