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Zur Notwendigkeit eines Vater-Kind-Erwachsenenstrafvollzuges

Eine kritische Betrachtung der §§ 80 Abs. 1, 142 StVollzG und der bestehenden Vollzugspraxis in Deutschland

von Jana Kudlacek (Autor:in)
©2014 Dissertation XII, 169 Seiten

Zusammenfassung

In Deutschland können straffällige Mütter ihre nicht-schulpflichtigen Kinder im Falle einer Inhaftierung unter bestimmten Umständen während ihres Gefängnisaufenthaltes bei sich behalten. Es hat sich gezeigt, dass diese Kinder seltener von Entwicklungsbeeinträchtigungen betroffen sind und bei der Verinnerlichung von sozialen Normen und Werten weniger Probleme haben, als Kinder, die durch Inhaftierung von ihren Müttern getrennt wurden. Darüber hinaus stellte sich heraus, dass Mütter, die ihre Kinder während der Haft bei sich hatten, seltener rückfällig wurden, als Mütter, die durch eine Inhaftierung von ihren Kindern getrennt wurden. Aufgrund dieser positiven kriminologischen Aspekte des Mutter-Kind-Vollzuges ist dieser ein fester Bestandteil des deutschen Strafvollzuges. Dennoch gibt es kein dementsprechendes Vollzugsmodell für Väter und ihre Kinder. Mit der Frage, ob dieser Zustand kriminologisch sinnvoll ist und juristischen Anforderungen gerecht wird, beschäftigt sich die Untersuchung.
In Kürze finden Sie hier eine Leseprobe.

Details

Seiten
XII, 169
Erscheinungsjahr
2014
ISBN (PDF)
9783653044386
ISBN (MOBI)
9783653984019
ISBN (ePUB)
9783653984026
ISBN (Paperback)
9783631652961
DOI
10.3726/978-3-653-04438-6
Sprache
Deutsch
Erscheinungsdatum
2014 (März)
Schlagworte
Vater-Kind-Strafvollzug Mutter-Kind-Strafvollzug Inhaftierung nicht-schulpflichtige Kinder Vollzugsprojekte
Erschienen
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2014. XII, 169 S., 1 Tab., 1 Graf.
Produktsicherheit
Peter Lang Group AG

Biographische Angaben

Jana Kudlacek (Autor:in)

Jana Kudlacek studierte Rechtswissenschaften an der Ruhr-Universität Bochum mit Schwerpunkt im Bereich Strafverteidigung, Strafprozess und Kriminologie. Sie arbeitet als Wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Juristischen Fakultät der Ruhr-Universität Bochum.

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Titel: Zur Notwendigkeit eines Vater-Kind-Erwachsenenstrafvollzuges