Das Übergangsmandat der Arbeitnehmervertretungen
Zusammenfassung
Leseprobe
Inhaltsverzeichnis
- Cover
- Titel
- Copyright
- Autorenangaben
- Über das Buch
- Zitierfähigkeit des eBooks
- Inhaltsverzeichnis
- Abkürzungsverzeichnis
- Einleitung
- Kapitel 1: Historische Entwicklung des Übergangsmandates
- I. Legislatorische Entwicklung in Deutschland
- 1. Entwicklung im Beitrittsgebiet
- a) Regelungen im Einigungsvertrag
- b) Gesetz über die Spaltung der von der Treuhandanstalt verwalteten Unternehmen
- aa) Zweck des Gesetzes
- bb) Voraussetzungen des Übergangsmandates
- cc) Dauer des Übergangsmandates
- dd) Umfang des Übergangsmandates
- ee) Wettbewerbsrechtliche Einschränkung
- c) Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen
- aa) Zweck des Gesetzes
- bb) Voraussetzungen des Übergangsmandates
- cc) Dauer des Übergangsmandates
- dd) Umfang des Übergangsmandates
- ee) Wettbewerbsrechtliche Einschränkungen
- d) Zwischenergebnis
- 2. Privatisierung von Staatsbetrieben
- a) Vorbemerkung
- b) Deutsche Bahn – Gründungsgesetz
- aa) Zweck des Gesetzes
- bb) Fortbestand der Personalräte
- cc) Inhalt des Übergangsmandates
- dd) Dauer des Übergangsmandates
- c) Postpersonalrechtsgesetz
- aa) Zweck des Gesetzes
- bb) Wahrnehmung des Übergangsmandates
- cc) Dauer des Übergangsmandates
- d) Deutsche Genossenschaftsbank – Umwandlungsgesetz
- e) Zwischenergebnis
- 3. Umwandlungsgesetz
- a) Zweck des Gesetzes
- b) Voraussetzungen des Übergangsmandates
- c) Dauer des Übergangsmandates
- d) Inhalt des Übergangsmandates
- II. Europarechtliche Entwicklung
- 1. Richtlinie 77/187/EWG – Betriebsübergangsrichtlinie
- 2. Richtlinie 98/50/EG
- 3. Ergebnis
- III. Die Diskussion über ein allgemeines Übergangsmandat
- 1. Ablehnung eines Übergangsmandates
- 2. Forderungen nach Anerkennung eines Übergangsmandates
- a) Analogie zu § 22 BetrVG
- b) Analogie zu den gesetzlichen Übergangsmandaten
- aa) Analogie zu § 13 SpTrUG und § 6b Abs. 9 VermG
- bb) Analogie zu § 321 Abs. 1 UmwG
- c) Gesamtanalogie
- d) Richtlinienkonforme Auslegung
- e) Auffassung von Kreutz
- IV. Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes vom 31.05.2000
- V. Zusammenfassung
- Kapitel 2: Anforderungen an das Übergangsmandat nach der Richtlinie 2001/23/EG
- I. Vorbemerkung
- II. Anwendungsbereich
- III. Wirtschaftliche Einheit
- IV. Arbeitnehmervertretung im Sinne der Richtlinie
- 1. Betriebliche Mitbestimmung
- 2. Unternehmensmitbestimmung
- 3. Ergebnis
- V. Voraussetzungen Übergangsmandat
- 1. Verlust der Selbstständigkeit
- 2. Wechsel der gesetzlichen Grundlage der Interessenvertretung
- 3. Wegfall der gesetzlichen Grundlage der Interessenvertretung
- 4. Ergebnis
- VI. Inhalt des Übergangsmandates
- 1. Angemessene Vertretung
- 2. Personelle Reichweite
- 3. Ergebnis
- VII. Dauer des Übergangsmandates
- VIII. Zusammenfassung
- Kapitel 3: Betrieb und Verlust der Betriebsidentität
- I. Betriebsbegriff in § 21a BetrVG
- 1. Betrieb
- 2. Gemeinsamer Betrieb, § 1 Abs. 2 BetrVG
- 3. Selbstständiger Betrieb nach § 4 Abs. 1 Satz 1 BetrVG
- 4. Betriebe auf Grund Vereinbarung, § 3 Abs. 5 BetrVG
- 5. Abgrenzung zum Begriff des Unternehmens
- 6. Ergebis
- II. Änderung der betrieblichen Organisation
- 1. Änderung der betrieblichen Identität
- a) Spaltung von Betrieben
- aa) Begriff der Spaltung
- bb) Abspaltung
- cc) Aufspaltung
- dd) Gemeinsamer Betrieb
- b) Zusammenfassung von Betrieben und Betriebsteilen
- aa) Eingliederung in Betriebe
- bb) Zusammenfassung von Betrieben und Betriebsteilen
- c) Auffassung von Kreutz
- d) Zwischenergebnis
- 2. Wegfall der vertraglichen Grundlagen
- 3. Abgrenzung zum Betriebsübergang
- 4. Abgrenzung zur Unternehmensänderung
- III. Zusammenfassung
- Kapitel 4: Voraussetzungen des Übergangsmandates im nationalen Recht
- I. Schutzzweck und Anwendungsbereich
- 1. Schutzzweck des Übergangsmandates
- 2. Anwendungsbereich
- II. Wegfall des bisherigen Betriebsrates
- III. Spaltung eines Betriebes, § 21a Abs. 1 BetrVG
- 1. Entstehung eines betriebsratsfähigen Betriebes
- 2. Abspaltung
- a) Gemeinschaftsbetrieb, § 1 Abs. 2 Nr. 2 BetrVG
- b) Abspaltung, alle entstehenden Teile betriebsratsfähig
- c) Abspaltung, abgespaltener Teil nicht betriebsratsfähig
- d) Abspaltung, BetrVG nicht mehr anwendbar
- e) Zwischenergebnis
- 3. Aufspaltung
- 4. Keine Eingliederung in Betrieb mit Betriebsrat
- 5. Ergebnis
- IV. Zusammenfassung von Betrieben und Betriebsteilen, § 21a Abs. 2 BetrVG
- 1. Entstehung eines betriebsratsfähigen Betriebes
- 2. Eingliederung in einen Betrieb
- a) In dem ein Betriebsrat besteht
- b) In dem kein Betriebsrat besteht
- aa) Entstehung eines Übergangsmandates
- bb) Keine Entstehung eines Übergangsmandates
- cc) Stellungnahme
- (1) Europarechtliche Auslegung
- (2) Logisch-grammatikalische Auslegung
- (3) Historische Auslegung
- (4) Systematische Auslegung
- (5) Ratio legis
- dd) Zwischenergebnis
- c) In Betrieb außerhalb des BetrVG
- d) Zwischenergebnis
- 3. Zusammenfassung von Betrieben und Betriebsteilen
- a) In allen Betrieben ist ein Betriebsrat gebildet
- aa) Träger des Übergangsmandates
- bb) Bestimmung des Trägers
- (1) Zeitpunkt letzte Wahl
- (2) Zeitpunkt der Zusammenfassung
- (3) Stellungnahme
- cc) Zwischenergebnis
- b) Nicht in allen Betrieben besteht ein Betriebsrat
- aa) Existenz eines Übergangsmandates
- (1) Ablehnung eines Übergangsmandates
- (2) Anerkennung eines Übergangsmandates
- (3) Einschränkung des Übergangsmandates
- (4) Stellungnahme
- (aa) Europarechtliche Auslegung
- (bb) Logisch-grammatikalische Auslegung
- (cc) Historische Auslegung
- (dd) Systematische Auslegung
- (ee) Ratio legis
- bb) Zwischenergebnis
- c) Mit Betrieben außerhalb des BetrVG
- 4. Ergebnis
- V. Unternehmensübergreifende Betriebsänderung, § 21a Abs. 3 BetrVG
- 1. Unternehmensübergreifende Betriebsumstrukturierung
- 2. Entstehung des Übergangsmandates
- 3. Ergebnis
- VI. Subsidiarität
- VII. Abgrenzung zu anderen irregulären Mandaten
- 1. Restmandat § 21b BetrVG
- 2. Geschäftsführungsbefugnis § 22 BetrVG
- 3. Ergebnis
- VIII. Zusammenfassung
- Kapitel 5: Inhalt und Dauer des Übergangsmandates
- I. Zusammensetzung des BR
- 1. Zusammenfassung von Betrieben und Betriebsteilen
- 2. Abspaltung von Betriebsteilen
- a) Personelle Kontinuität
- b) Eingeschränkte personelle Kontinuität
- c) Ablehnung der personellen Kontinuität
- d) Stellungnahme
- aa) Europarechtliche Auslegung
- bb) Logisch-grammatikalische Auslegung
- cc) Historische Auslegung
- dd) Systematische Auslegung
- ee) Ratio legis
- e) Zwischenergebnis
- 3. Bei der Aufspaltung von Betrieben
- 4. Ergebnis
- II. Vollmandat
- 1. Geschäftsführung des Betriebsrates
- a) Betriebsausschuss, Ausschüsse und Arbeitsgruppen
- aa) Betriebsausschuss, § 27 BetrVG
- bb) Ausschüsse und Arbeitsgruppen
- cc) Wirtschaftsausschuss
- b) Betriebsversammlungen
- c) Kosten des Übergangsmandates
- aa) Freistellung, § 37 BetrVG
- bb) Freistellung, § 38 BetrVG
- cc) Schulungen, § 37 Abs. 6 BetrVG
- dd) Kostentragung, § 40 BetrVG
- d) Führen von Beschlussverfahren
- e) Schutzvorschriften
- aa) Kündigungsschutz
- bb) Versetzung
- f) Entsendung von Mitgliedern in den Gesamtbetriebsrat
- 2. Allgemeine Aufgaben
- a) Wahrnehmung der Informations- und Beteiligungsrechte
- b) Zutrittsrecht
- c) Geheimhaltungspflicht
- 3. Abschluss und Weitergeltung von Betriebsvereinbarungen
- a) Abschluss von Betriebsvereinbarungen
- b) Weitergeltung von Betriebsvereinbarungen
- aa) Unternehmensinterne Umstrukturierung
- (1) Spaltung
- (2) Eingliederung
- (3) Zusammenfassung von Betrieben oder Betriebsteilen
- (4) Zwischenergebnis
- bb) Unternehmensexterne Umstrukturierung
- cc) Umstrukturierung außerhalb des Betriebsverfassungsgesetzes
- dd) Zwischenergebnis
- c) Kündigung von Betriebsvereinbarungen
- 4. Ergebnis
- III. Dauer des Übergangsmandates
- 1. Beginn des Übergangsmandates
- 2. Ende des Übergangsmandates
- a) Einleitung der Neuwahl
- aa) Bildung des Wahlvorstandes
- bb) Mitglieder im Wahlvorstand
- cc) Bekanntgabe des Wahlergebnisses
- b) Beendigung des Übergangsmandates nach § 21 Satz 2 BetrVG
- c) Fristablauf des Übergangsmandates
- d) Untergang des neuen Betriebes
- 3. Verlängerung des Übergangsmandates
- IV. Zusammenfassung
- Kapitel 6: Analoge Anwendung auf andere Gremien der betrieblichen Mitbestimmung
- I. Kollektive Gremien der Betriebsverfassung
- 1. Gesamtbetriebsrat
- 2. Konzernbetriebsrat
- 3. Jugend- und Auszubildendenvertretung
- 4. Wirtschaftsausschuss
- 5. Ergebnis
- II. Sprecherausschuss
- 1. Meinungsstand
- 2. Stellungnahme
- 3. Ergebnis
- III. Vertretung schwerbehinderter Menschen
- IV. Zusammenfassung
- Kapitel 7: Übergangsmandat im Personalvertretungsrecht
- I. Verwaltungsinterne Umstrukturierung
- 1. Bundesgesetzliche Regelung
- 2. Landesgesetzliche Regelungen
- a) Landesvertretungsgesetz Baden-Württemberg
- b) Bayerisches Personalvertretungsgesetz
- c) Personalvertretungsgesetz Berlin
- d) Landespersonalvertretungsgesetz Brandenburg
- e) Hessisches Personalvertretungsgesetz
- f) Personalvertretungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern
- g) Niedersächsisches Personalvertretungsgesetz
- h) Landespersonalvertretungsgesetz Nordrhein-Westfalen
- i) Landespersonalvertretungsgesetz Rheinland-Pfalz
- j) Saarländisches Personalvertretungsgesetz
- k) Sächsisches Personalvertretungsgesetz
- l) Landespersonalvertretungsgesetz Sachsen-Anhalt
- m) Mitbestimmungsgesetz Schleswig-Holstein
- n) Thüringer Personalvertretungsgesetz
- 3. Allgemeines Übergangsmandat bei verwaltungsinterner Umstrukturierung
- 4. Ergebnis
- II. Privatisierung
- 1. Ansatz der Rechtsprechung
- 2. Ansätze der Literatur
- a) Anerkennung eines allgemeinen Übergangsmandates
- b) Ablehnung eines allgemeinen Übergangsmandates
- c) Stellungnahme
- 3. Ergebnis
- III. Zusammenfassung
- Kapitel 8: Übergangsmandat im kirchlichen Arbeitsrecht
- I. Selbstbestimmungsrecht der Kirchen
- 1. Unionsrechtliche Gewährleistung der kirchlichen Selbstbestimmung
- 2. Verfassungsgarantie Art. 140 GG i.V.m. Art. 137 Abs. 3 WRV
- 3. Schranken für die kirchliche Selbstbestimmung
- a) Das für alle geltende Gesetz
- b) Unionsrecht als Schranke des Selbstbestimmungsrechtes
- aa) Umsetzung von Richtlinien im kirchlichem Arbeitsrecht
- bb) Vorgaben der Richtlinie 2001/23/EG
- c) Zwischenergebnis
- 4. Ergebnis
- II. Übergangsmandat von kirchlichen Arbeitnehmer-Vertretungen
- 1. Betriebliche Mitbestimmung als eigene Angelegenheit der Kirchen
- 2. Arbeitnehmervertretung im kirchlichen Arbeitsrecht
- a) Katholische Kirche
- aa) Übergang innerhalb der MAVO
- bb) Übergang vom weltlichen in den kirchlichen Rechtskreis
- cc) Übergang vom kirchlichen in den weltlichen Rechtskreis
- dd) Wechsel zwischen MAVO und MVG.EKD
- ee) Zwischenergebnis
- b) Evangelische Kirche
- aa) Übergang innerhalb des MVG.EKD
- bb) Übergang vom weltlichen in den kirchlichen Rechtskreis
- cc) Übergang vom kirchlichen in den weltlichen Rechtskreis
- dd) Zwischenergebnis
- 3. Ergebnis
- III. Zusammenfassung
- Zusammenfassung der Ergebnisse
- Literaturverzeichnis
| XVII →
a.A. | andere Auffassung |
a.E. | am Ende |
a.F. | alte Fassung |
ABl. EG | Amtsblatt der europäischen Gemeinschaften |
Abs. | Absatz |
Abschn. | Abschnitt |
AEUV | Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union |
AG | Die Aktiengesellschaft (Zeitschrift) |
AG | Die Aktiengesellschaft (Zeitschrift) |
AiB | Arbeitsrecht im Betrieb (Zeitschrift) |
Amtsbl. | Amtsblatt |
Änd. | Änderung |
Anh. | Anhang |
Anm. | Anmerkung |
ArbG | Arbeitsgericht |
ArbR | Arbeitsrecht |
ArbRAktuell | Arbeitsrecht-Aktuell (Zeitschrift) |
ArbRB | Der Arbeits-Rechts-Berater (Zeitschrift) |
ArbuR | Arbeit und Recht (Zeitschrift) |
ARGE | Arbeitsgemeinschaft |
ARS | Arbeitsrechts-Sammlung, Entscheidungen des Reichsarbeitsgerichtes |
Art. | Artikel |
AuA | Arbeit und Arbeitsrecht (Zeitschrift) |
Aufl. | Auflage |
Az. | Aktenzeichen |
BAG | Bundesarbeitsgericht |
BAGE | Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichtes |
BayVGH | Bayrischer Verwaltungsgerichtshof |
BB | Der Betriebsberater (Zeitschrift) |
BetrR | Der Betriebsrat (Zeitschrift) |
BetrVG | Betriebsverfassungsgesetz |
BGBl. | Bundesgesetzblatt ← XVII | XVIII → |
BGH | Bundesgerichtshof |
BGHZ | Entscheidungssammlung des Bundesgerichtshofes in Zivilsachen |
BKR | Zeitschrift für Bank- und Kapitalmarktrecht |
BPersVG | Bundespersonalvertretungsgesetz |
br | Behindertenrecht (Zeitschrift) |
BR-Drucks. | Bundesrat-Drucksache |
BT-Drucks. | Bundestags-Drucksache |
BVerfG | Bundesverfassungsgericht |
BVerfGE | Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes |
BVerwG | Bundesverwaltungsgericht |
BVerwGE | Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichtes |
BwKoopG | Kooperationsgesetz der Bundeswehr |
BWpVerPG | Gesetz über das Personal der Bundeswertpapierverwaltung |
C/R | Callies/Ruffert EUV/AEUV Kommentar |
d.h. | das heißt |
DB | Der Betrieb (Zeitschrift) |
DBGrG | Deutsche Bahn - Gründungsgesetz |
DDR GBl. | Gesetzblatt der DDR |
DGBank-UmwG | DG Bank Umwandlungsgesetz |
Diss. | Dissertation |
DKKW | Däubler/Kittner/Klebe/Wedde, Kommentar zum BetrVG |
DSLBUmwG | Gesetz über die Umwandlung der Deutschen Sieldungs- und Landesrentenbank |
DStR | Deutsches Steuerrecht (Zeitschrift) |
EGMR | Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte |
EMRK | Europäische Menschenrechtskonvention |
ErfK | Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht |
EuGH | Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften |
EuR | Europarecht (Zeitschrift) |
EuroAS | Informationsdienst europäisches Arbeits- und Sozialrecht |
EUV | Vertrag über die Europäische Union |
EuZW | Europäische Zeitschrift für Wirtschaftsrecht |
EWiR | Entscheidungen zum Wirtschaftsrecht (Zeitschrift) ← XVIII | XIX → |
f. | Folgende Randnummer, Seite, Teilziffer |
FA | Fachanwalt Arbeitsrecht (Zeitschrift) |
FD-ArbR | Fachdienst Arbeitsrecht |
ff. | Fortfolgende Randnummer, Seiten, Teilziffern |
FreiburgerKom | Beyer, Kommentar zur Rahmenordnung für eine Mitarbeitervertretungsordnung |
FS | Festschrift |
GG | Grundgesetz |
GmbHR | GmbH-Rundschau (Zeitschrift) |
GKÖD | Fürst, Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht |
GrC | Charta der Grundrechte der Europäischen Union |
GVBl./GVOBl. | Gesetz- und Verordnungsblatt |
HB | Handbuch |
HB EAS | Hanau, Handbuch Europäisches Arbeits- und Sozialrecht |
HSWGNR | Hess, Kommentar zum BetrVG |
HWK | Henssler, Arbeitsrecht Kommentar |
i.d.F. | In der Fassung |
i.V.m. | In Verbindung mit |
jurisPR-ArbR | juris Praxisreport Arbeitsrecht |
Kap. | Kapitel |
KGH.EKD | Kirchengerichtshof der Evangelischen Kirche in Deutschland |
KR | Etzel, Gemeinschaftskommentar zum Kündigungsrecht |
LAG | Landesarbeitsgericht |
LAGE | Entscheidungen der Landesarbeitsgerichte |
lit. | Buchstabe |
LPVG | Landespersonalvertretungsgesetz |
LT-Drucks. | Landtags-Drucksache |
MAV | Mitarbeitervertretung |
MDR | Monatsschrift für Deutsches Recht |
MitbestG | Mitbestimmungsgesetz ← XIX | XX → |
MünchHB ArbR | Richardi, Münchener Handbuch zum Arbeitsrecht |
m.w.N. | mit weiteren Nachweisen |
NJW | Neue Juristische Wochenschrift |
Nr. | Nummer |
NZA | Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht |
NZA-RR | Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht - Rechtsprechungsreport |
O/C/N | Oppermann, Europarecht |
OVG | Oberverwaltungsgericht |
PersR | Der Personalrat (Zeitschrift) |
PersV | Die Personalvertretung (Zeitschrift) |
PflR | PflegeRecht (Zeitschrift) |
PostPersG | Postpersonalrechtsgesetz |
PVG | Personalvertretungsgesetz |
RAG | Reichsarbeitsgericht |
RdA | Recht der Arbeit (Zeitschrift) |
RegE | Regierungsentwurf |
RL | Richtlinie |
Rn. | Randnummer |
Rs. | Rechtssache |
RVOrgÜbG | Gesetz zu Übergangsregelungen zur Organisationsreform der gesetzlichen Rentenversicherung |
S. | Satz, Seite |
SAE | Sammlung arbeitsrechtlicher Entscheidungen |
Slg. | Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften, Teil 1: Rechtsprechung des Gerichtshofes |
SprAuG | Sprecherausschussgesetz |
SpTrUG | Gesetz über die Spaltung der von der Treuhand verwalteten Unternehmen |
Tz. | Teilziffer |
UAbs. | Unterabsatz |
UmwG | Umwandlungsgesetz ← XX | XXI → |
VermG | Vermögensgesetz |
Verw.EKD | Verwaltungsgericht in mitarbeitervertretungsrechtlichen Streitigkeiten der Evangelischen Kirche in Deutschland |
Vgl./vgl. | vergleiche |
WPrax | Wirtschaftsrecht und Praxis (Zeitschrift) |
WRV | Weimarer Reichsverfassung |
ZEuS | Zeitschrift für europarechtliche Studien |
ZfA | Zeitschrift für Arbeitsrecht |
ZfPR | Zeitschrift für Personalvertretungsrecht |
Ziff. | Ziffer |
ZIP | Zeitschrift für Wirtschaftsrecht und Insolvenzpraxis |
ZMV | Die Mitarbeitervertretung (Zeitschrift) |
ZTR | Zeitschrift für Tarifrecht |
Im Übrigen wird auf Hildebert Kirchner, Abkürzungsverzeichnis der Rechtssprache, 7. Auflage, de Gruyter Verlag Berlin 2012, verwiesen.
| 1 →
Die Diskussion über ein Übergangsmandat des Betriebsrates wurde bereits frühzeitig geführt. Die Literatur hat ein solches Übergangsmandat gefordert, um eine Schutzlücke in der Vertretung der Arbeitnehmer bei einem Wegfall des Betriebsrates auf Grund von Änderungen der betrieblichen Identität zu vermeiden. Das BAG hat 1988 diese Idee jedoch verworfen.
Infolge der deutschen Wiedervereinigung und der damit zusammenhängenden Privatisierung der Wirtschaft und Rückgabe von zwangsenteigneten Betrieben an die früheren Eigentümer in den neuen Bundesländern hat der Gesetzgeber erstmalig Übergangsmandate für Betriebsräte vorgesehen. Damit sollte die Entflechtung der vormals staatseigenen Betriebe zum Zwecke der Rückgabe oder Privatisierung erleichtert werden. Hinzu kam, dass auch bundeseigene Betriebe privatisiert wurden. Die hierzu ergangenen Privatisierungsgesetze sahen Übergangsregelungen für den Wechsel vom Personalvertretungsrecht zum Betriebsverfassungsrecht vor. Schließlich hat die Richtlinie 98/50/EG die Forderung nach einem Übergangsmandat europarechtlich untermauert. Vor dem Hintergrund dieser gesetzlichen Entwicklungen hat das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 31.05.2000 ein allgemeines Übergangsmandat im Betriebsverfassungsrecht anerkannt. Der Gesetzgeber ist dem gefolgt und hat in Umsetzung der Richtlinie 98/50/EG bzw. 2001/23/EG im Rahmen des Novellierung des Betriebsverfassungsgesetzes ein Übergangsmandat in § 21a BetrVG mit Gesetz vom 28.07.2001 eingeführt.
Mit der gesetzlichen Regelung hat sich der grundsätzliche Streit über das Bestehen eines Übergangsmandates des Betriebsrates bei Verlust der betrieblichen Identität auf Grund von Umstrukturierungsmaßnahmen erledigt. Trotzdem ist eine Reihe von Fragen weiterhin ungeklärt und umstritten.
Der Gesetzgeber hat sich auf die Festlegung beschränkt, dass im Falle eines Identitätsverlustes auf Grund einer Umstrukturierung der bisherige Betriebsrat weiterhin zuständig sei bis ein neuer Betriebsrat gewählt worden ist. Für den Fall des Zusammentreffens mehrerer Betriebsräte im Übergangsmandat sieht das Gesetz eine Kollisionsregelung vor. Die darüber hinaus für die Praxis entscheidenden Fragen des Bestehens eines Übergangsmandates in den verschiedenen Fällen der Spaltung, Zusammenfassung oder insbesondere Eingliederung hat der Gesetzgeber nicht geregelt. Umstritten sind ebenso die Fragen der personellen Zusammensetzung im Übergangsmandat als auch die Tragung der Kosten der Betriebsratstätigkeit während des Übergangsmandates. Fraglich ist auch, welche Auswirkungen ← 1 | 2 → das Bestehen eines Übergangsmandates auf die Fortgeltung von Betriebsvereinbarungen hat. Schließlich stellt sich die Frage, inwieweit ein Übergangsmandat nunmehr auch für andere Organe der Betriebsverfassung anzunehmen ist.
Die Einführung des § 21a BetrVG hat darüber hinaus die Diskussion über das Bestehen von Übergangsmandaten für Personalräte gerade für den Fall der Privatisierung gefördert. Schließlich ist der Einfluss dieser Regelung auf das kirchliche Arbeitsrecht zu beachten, nachdem die Religionsgemeinschaften insgesamt einer der größten Arbeitgeber in der Bundesrepublik Deutschland sind.
Im Folgenden wird zuerst die historische Entwicklung des Übergangsmandates in Deutschland als Basis des Verständnisses des Übergangsmandates dargestellt. In einem zweiten Schritt sind die europarechtlichen Anforderungen an das Übergangsmandat zu klären. Daran schließt sich die Klärung der Bedeutung der Betriebsidentität für die Entstehung des Übergangsmandates an. Diese bildet die Grundlage für die Untersuchung der Voraussetzungen des Übergangsmandates. Daran anschließend werden Inhalt und Dauer des Übergangsmandates geklärt. Im Weiteren wird die analoge Anwendung des Übergangsmandates auf andere Gremien der betrieblichen Mitbestimmung untersucht.
Schließlich werden die Auswirkungen des § 21a BetrVG auf die Diskussion des Übergangsmandates im Bereich des Personalvertretungsrechtes als auch im kirchlichen Arbeitsrecht untersucht.
Details
- Seiten
- XXII, 281
- Erscheinungsjahr
- 2014
- ISBN (PDF)
- 9783653045093
- ISBN (MOBI)
- 9783653986037
- ISBN (ePUB)
- 9783653986044
- ISBN (Hardcover)
- 9783631651742
- DOI
- 10.3726/978-3-653-04509-3
- Sprache
- Deutsch
- Erscheinungsdatum
- 2014 (September)
- Schlagworte
- Betriebsrat BetrVG Umsetzungsdefizite Gesetzgeber
- Erschienen
- Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2014. XXII, 281 S.
- Produktsicherheit
- Peter Lang Group AG