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Vom nachlassgerichtlichen Vermittlungsverfahren zum Konsiliarverfahren bei der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften

von Karl Ehler (Autor:in)
©2014 Monographie 249 Seiten

Zusammenfassung

Das nachlassgerichtliche Vermittlungsverfahren zur Auflösung von Erbengemeinschaften (§§ 363 ff. FamFG) gewinnt durch den Zuständigkeitswechsel auf die Notare sowie durch die Integration des Mediationsgedankens zunehmend an Bedeutung. Deswegen wird hier das Vermittlungsverfahren in ein erarbeitetes Gesamtkonzept der ADR-Verfahren (Alternative Dispute Resolution) zur außergerichtlichen Streitschlichtung eingebunden und methodisch erläutert. Darauf aufbauend folgt eine Analyse zur Verbesserung des Vermittlungsverfahrens mit konkreten Änderungsvorschlägen auch für die Praxis: Das sogenannte Konsiliarverfahren wird vorgeschlagen. Der Erkenntnisgewinn lässt sich auch auf andere Gemeinschaften und Konflikte übertragen und ist für die Konfliktbeilegung insgesamt von Nutzen.

Details

Seiten
249
Erscheinungsjahr
2014
ISBN (PDF)
9783653038989
ISBN (Hardcover)
9783631648681
DOI
10.3726/978-3-653-03898-9
Sprache
Deutsch
Erscheinungsdatum
2013 (Dezember)
Schlagworte
Mediation außergerichtliche Streitschlichtung Alternative Dispute Resolution (ADR) Erbrecht notarielles Vermittlungsverfahren Auflösung von Erbengemeinschaften
Erschienen
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2013. 249 S., 5 s/w Abb., 68 Graf.

Biographische Angaben

Karl Ehler (Autor:in)

Karl Ehler ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Mediator und Lehrbeauftragter für Mediation, Streitschlichtung und Verhandlungsmanagement an der Universität Siegen und der FH Schmalkalden. Nach dem Studium an der Universität Heidelberg und Referendarszeit hat er einige Jahre für einen Arbeitgeberverband gearbeitet. Der Autor beschäftigt sich bereits seit 1998 mit dem gesamten Bereich der außergerichtlichen Konfliktlösung und dem Verhandlungsmanagement.

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Titel: Vom nachlassgerichtlichen Vermittlungsverfahren zum Konsiliarverfahren bei der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften