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Die Wirksamkeit von Beratungsverträgen zwischen der Aktiengesellschaft und einer dem Aufsichtsratsmitglied nahe stehenden Person

von Christian Eberlein (Autor:in)
©2013 Dissertation XXVII, 167 Seiten

Zusammenfassung

Beratungsverträge mit dem Aufsichtsrat nahe stehenden Personen, insbesondere Beratungsgesellschaften, sind praktisch überaus bedeutsam, rechtlich indessen heikel. Gegenstand des Vertrages dürfen nur Tätigkeiten sein, die nicht bereits durch die Aufsichtsratsvergütung gem. § 113 AktG abgegolten sind. Zudem kann ein lukrativer Beratungsvertrag vom Vorstand zur Sicherung einer wohlwollenden Überwachung missbraucht werden. Der Bundesgerichtshof und die herrschende Literatur stellen an die Wirksamkeit solcher Verträge daher kaum einzuhaltende Ansprüche. Diese Arbeit kommt indes zu dem Ergebnis, dass nach der Ausgestaltung des Aufsichtsratsamtes im AktG und unter Corporate Governance Aspekten Beratungsverträge mit Beratungsgesellschaften des Aufsichtsrates in weit größerem Maße zulässig sind.

Details

Seiten
XXVII, 167
Erscheinungsjahr
2013
ISBN (PDF)
9783653030990
ISBN (Paperback)
9783631644416
DOI
10.3726/978-3-653-03099-0
Sprache
Deutsch
Erscheinungsdatum
2013 (November)
Schlagworte
Beratungsvertrag Aufsichtsratsmitglied Corporate Governance Beratungsgesellschaften des Aufsichtsrats
Erschienen
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2013. XXVIII, 167 S.

Biographische Angaben

Christian Eberlein (Autor:in)

Christian Eberlein studierte in Erlangen und Cork (Irland) Rechtswissenschaft. 2007 erwarb er das Diploma in Common Law und legte 2008 das Erste juristische Staatsexamen ab. Von 2009 bis 2012 war er Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Wirtschafts- und Arbeitsrecht des Fachbereichs Rechtswissenschaft der Universität Erlangen-Nürnberg.

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Titel: Die Wirksamkeit von Beratungsverträgen zwischen der Aktiengesellschaft und einer dem Aufsichtsratsmitglied nahe stehenden Person