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Tatsächliche Unterhaltsleistungen faktischer Lebensgefährten im Todesfall

Ein Vorschlag für eine Reform des § 844 Abs. 2 BGB und zugleich eine Definition der faktischen Lebensgemeinschaft

von Birthe Schekahn (Autor:in)
©2014 Dissertation XXI, 284 Seiten

Zusammenfassung

Faktischen Lebensgefährten steht bei deliktischer Tötung ihres Partners kein Anspruch aus § 844 Abs. 2 BGB zu. Nach einer Definition der faktischen Lebensgemeinschaft arbeitet die Autorin heraus, dass die Norm gegenwärtig zu eng ist und auf den hinterbliebenen Lebensgefährten erweitert werden sollte, wenn dieser vom Getöteten auf tatsächlicher Grundlage unterstützt worden war. Kernkonflikte sind dabei der Widerstreit von Rechtssicherheit und Einzelfallgerechtigkeit sowie das Verhältnis von Ehe und faktischer Lebensgemeinschaft. Die Arbeit weist einen starken Bezug zur gesellschaftlichen Entwicklung auf und enthält neben rechtsdogmatischen auch rechtspolitische Erörterungen. An ihrem Ende steht ein umfassender Reformvorschlag, der dem Gesetzgeber als Anhaltspunkt dienen soll.

Details

Seiten
XXI, 284
Erscheinungsjahr
2014
ISBN (PDF)
9783653037296
ISBN (Hardcover)
9783631642283
DOI
10.3726/978-3-653-03729-6
Sprache
Deutsch
Erscheinungsdatum
2013 (November)
Schlagworte
Ansprüche naher Angehöriger Unfallopfer zivilrechtliche Rechtsstellung
Erschienen
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2013. XXII, 284 S., 2 Graf.

Biographische Angaben

Birthe Schekahn (Autor:in)

Birthe Schekahn studierte Jura in Hamburg und Genf und war anschließend Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht mit Schwerpunkt Familien- und Erbrecht sowie Europäisches Privatrecht der Universität Hamburg. Derzeit ist sie Referendarin am Hanseatischen OLG in Hamburg.

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Titel: Tatsächliche Unterhaltsleistungen faktischer Lebensgefährten im Todesfall