Leistungsschutzrecht für Presseverleger
Kritik an dessen Notwendigkeit und Entwicklung eines Tatbestandes
©2013
Dissertation
XXXV,
174 Seiten
Reihe:
Europäische Hochschulschriften Recht, Band 5430
Zusammenfassung
Bereits seit 2009 fordern Presseverleger ein eigenes Leistungsschutzrecht. Dieses soll vor allem Anbieter von Nachrichtensuchmaschinen zu Zahlungen für die sogenannten «Snippets» in ihren Ergebnislisten zwingen. Google und Co. vervielfältigen fremde Internetseiten und veröffentlichen Teile daraus. Rechtliche Möglichkeiten, dieses Vorgehen kostenpflichtig zu machen, bestehen nicht. Aus rechtspolitischer sowie ökonomischer Analyse ergibt sich, dass eine absolute Rechtsposition für Presseverleger auch nicht sinnvoll ist. Wird ein Leistungsschutzrecht – wie von der Regierung geplant – eingeführt, sollte der Tatbestand immaterialgüterrechtliche Grundsätze einhalten und insbesondere den Anforderungen des Teilschutzes genügen.
Details
- Seiten
- XXXV, 174
- Erscheinungsjahr
- 2013
- ISBN (PDF)
- 9783653024838
- ISBN (Paperback)
- 9783631640463
- DOI
- 10.3726/978-3-653-02483-8
- Sprache
- Deutsch
- Erscheinungsdatum
- 2013 (Februar)
- Schlagworte
- Urheberrecht Nachrichtensuchmaschinen Teilschutz bei Immaterialgütern digitale Presseprodukte Nachrichtenportale Presseerzeugnis
- Erschienen
- Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2013. XXXVI, 174 S.
- Produktsicherheit
- Peter Lang Group AG