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Die Überwachungsfunktion der Wertpapier-Compliance im Licht der Grundrechte

Eine Analyse unter besonderer Berücksichtigung der Überwachung von Mitarbeitergeschäften nach § 33b WpHG

von Falk Weishaupt (Autor:in)
©2013 Dissertation 285 Seiten

Zusammenfassung

In der Arbeit wird die Überwachungsfunktion der Wertpapier-Compliance hinsichtlich ihrer Auswirkung auf grundrechtlich geschützte Positionen unterschiedlicher Grundrechtsträger untersucht. Der Fokus wird auf die Überwachung der Mitarbeitergeschäfte nach § 33b WpHG gelegt. Dazu wird die Überwachungsfunktion zunächst in das kapitalmarktrechtliche Normengefüge eingeordnet und im Schwerpunkt hinsichtlich ihrer praktischen Umsetzung beschrieben. Auf dieser Basis werden die grundrechtlichen Dimensionen der Überwachungsfunktion sowie die in diesem Zusammenhang auftretenden grundrechtlichen Spannungsverhältnisse analysiert. Die Arbeit kommt zum Ergebnis, dass die in Wertpapierdienstleistungsunternehmen implementierten Überwachungsmechanismen mit Bezug auf die Überwachung der privaten Wertpapiertransaktionen von deren Mitarbeitern grundrechtlich geschützte Positionen nicht verletzen. Die Eingriffe in die durch europäische Grundrechte vermittelten Positionen sind vor dem Hintergrund des Interesses der Allgemeinheit an funktionierenden und effizienten Kapitalmärkten als gerechtfertigt anzusehen.

Details

Seiten
285
Erscheinungsjahr
2013
ISBN (PDF)
9783653021363
ISBN (Paperback)
9783631634851
DOI
10.3726/978-3-653-02136-3
Sprache
Deutsch
Erscheinungsdatum
2012 (Oktober)
Schlagworte
Kapitalmarktrecht Wertpapierhandelsgesetz Aufsichtsrecht Grundrechtskonformität
Erschienen
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2012. 285 S.

Biographische Angaben

Falk Weishaupt (Autor:in)

Falk S. Weishaupt studierte Rechts- und Wirtschaftswissenschaften an der Universität Tübingen und an der FernUniversität Hagen. Er wurde Mitte 2012 an der Bucerius Law School – Hochschule für Rechtswissenschaft, Hamburg promoviert.

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Titel: Die Überwachungsfunktion der Wertpapier-Compliance im Licht der Grundrechte