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Die Anwendung von Art. 102 AEUV auf geistiges Eigentum und Sacheigentum

Die Voraussetzungen des Kontrahierungszwangs nach Art. 102 AEUV und der Essential-Facility-Doktrin unter besonderer Berücksichtigung der Unterschiede zwischen geistigem Eigentum und Sacheigentum

von Leonie Kempel (Autor:in)
©2011 Dissertation XXX, 188 Seiten

Zusammenfassung

Diese Untersuchung der Anwendung von Art. 102 AEUV auf geistiges Eigentum und Sacheigentum gelangt zu dem Ergebnis, dass beide Eigentumsarten aus kartellrechtlicher Sicht grundsätzlich gleich zu behandeln sind. Schwerpunktmäßig werden der spezielle Fall des Marktmachtmissbrauchs durch die Zugangsverweigerung zu einer körperlichen oder immateriellen Einrichtung sowie die erforderliche Abgrenzung von Primär- und Sekundärmarkt dargestellt. Die Missbrauchsvoraussetzungen nach Art. 102 und der Essential-Facility-Doktrin werden auf mögliche Besonderheiten bei der Anwendung auf geistiges Eigentum untersucht. Das Kriterium der Verhinderung eines neuen Produktes wird unter Berücksichtigung seiner Entstehungsgeschichte neu definiert und seine besondere Bedeutung in diesem Kontext herausgearbeitet.

Details

Seiten
XXX, 188
Erscheinungsjahr
2011
ISBN (PDF)
9783653010749
ISBN (Hardcover)
9783631630181
DOI
10.3726/978-3-653-01074-9
Sprache
Deutsch
Erscheinungsdatum
2011 (September)
Schlagworte
Kartellrecht Primärmarkt Sekundärmarkt Missbrauch von Marktmacht
Erschienen
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2011. XXX, 188 S.

Biographische Angaben

Leonie Kempel (Autor:in)

Leonie Kempel, geborene Bock; Studium der Rechtswissenschaften in Frankfurt am Main und Leicester (UK); Zweites Staatsexamen 2005; ab 2006 Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Wirtschafts-, Unternehmens- und Technikrecht an der Technischen Universität Berlin; Promotion zur Dr. iur. an der Freien Universität Berlin 2011.

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Titel: Die Anwendung von Art. 102 AEUV auf geistiges Eigentum und Sacheigentum