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Die Beteiligungsrechte des Betriebsrates bei Bagatellspaltungen gemäß § 111 Satz 3 Nr. 3, 2. Alt. BetrVG

by Annette Aßmuth (Author)
©2013 Thesis XLVIII, 262 Pages

Summary

Bisher wurde höchstrichterlich noch nicht entschieden, ob die Größe und Bedeutung eines auszugründenden Betriebsteils für das Vorliegen einer beteiligungspflichtigen Betriebsspaltung gemäß § 111 Satz 3 Nr. 3, 2. Alt. BetrVG von Belang ist. Die Arbeit befasst sich intensiv mit der Problematik der sogenannten Bagatellspaltung. Dabei wird zunächst untersucht, was eine Betriebsspaltung auszeichnet, welche Fallgestaltungen in der Praxis existieren, wie § 111 BetrVG generell mit Bagatellmaßnahmen umgeht und welche verfassungsrechtlichen Anforderungen an Bagatellgrenzen zu stellen sind. Sodann wird anhand einer umfassenden Betrachtung von Wortlaut, Systematik, Historie, Telos, Verfassungs- und Richtlinienkonformität untersucht, ob Bagatellspaltungen die Beteiligungsrechte des Betriebsrates gemäß §§ 111 ff. BetrVG auslösen sollten.

Details

Pages
XLVIII, 262
Year
2013
ISBN (PDF)
9783653032529
ISBN (Hardcover)
9783631629529
DOI
10.3726/978-3-653-03252-9
Language
German
Publication date
2013 (July)
Keywords
Betriebsänderung gemäß § 111 BetrVG Betriebsspaltung Betriebsaufspaltung Bagatellausgründung Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates
Published
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2013. XLVIII, 262 S.

Biographical notes

Annette Aßmuth (Author)

Annette Aßmuth studierte Rechtswissenschaften an der Universität Münster und promovierte an der Universität zu Köln. Sie schloss das Promotionsverfahren 2012 ab.

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Title: Die Beteiligungsrechte des Betriebsrates bei Bagatellspaltungen gemäß § 111 Satz 3 Nr. 3, 2. Alt. BetrVG