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Wettbewerbsrechtlicher Schutz vor Kinderarbeit

by Christian Herrnberger (Author)
©2013 Thesis 306 Pages

Summary

Diese Arbeit thematisiert die wettbewerbsrechtliche Einordnung von Menschenrechtsverletzungen bei der ausländischen Warenproduktion. Der Grundgedanke befasst sich mit der Frage, inwieweit der Vertrieb von Waren, die unter dem Einsatz von menschenverachtenden Formen der Kinderarbeit gefertigt wurden, als ein lauteres geschäftliches Verhalten i.S. des UWG angesehen werden kann. Dazu werden die Corporate Social Responsibility Publikationen als Werbeform einer lauterkeitsrechtlichen Überprüfung unterzogen. Im Vordergrund stehen dabei Siegel und Verhaltenskodices. Unternehmen verbürgen sich dadurch, Menschenrechts- und Sozialstandards während der Produktions- und Handelsprozesse von Waren einzuhalten. Für die sozialen Beteuerungen der Wirtschaft werden aus den lauterkeitsrechtlichen Vorschriften hinsichtlich der Prüf- und Überwachungsmechanismen einzuhaltende Maßstäbe entwickelt. Der Vertrieb von Produkten, die mit inakzeptabler Kinderarbeit gefertigt wurden, ist als unethisches geschäftliches Verhalten zu klassifizieren. Die verfassungsrechtlichen Grenzen des lauteren Wirtschaftens i.S. des UWG werden dadurch konkretisiert. Die grundgesetzliche Festlegung des Wettbewerbsrechts verleiht der Geschäftsethik im deutschen Handelsverkehr ein stärkeres Gewicht.

Details

Pages
306
Year
2013
ISBN (PDF)
9783653026191
ISBN (Softcover)
9783631627488
DOI
10.3726/978-3-653-02619-1
Language
German
Publication date
2013 (November)
Keywords
Corporate Social Responsibility (CSR) Verhaltenskodex Gütesiegel Wettbewerbsethik Internationale Arbeitsorganisation (ILO) Nichtregierungsorganisationen Verbraucherverbände
Published
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2013. 306 S.

Biographical notes

Christian Herrnberger (Author)

Christian Herrnberger, in Bonn geboren, hat Rechtswissenschaft an der Universität Bremen studiert. Promotionsbegleitend hat er Lehrveranstaltungen (Übungen zum Straf- und Zivilrecht) an der Universität abgehalten. Darüber hinaus wurden im Rahmen des Vereins für Rechtshilfe jugendliche Insassen der Jugendvollzugsanstalt des Landes Bremen von ihm beraten.

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