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Der strafrechtliche Schutz des Rechts am eigenen Bild (§ 201a StGB)

von Florian Hengst (Autor:in)
©2012 Dissertation XX, 237 Seiten

Zusammenfassung

Wer einen Blick in einschlägige Boulevard-Medien wirft, wird erschlagen von Bildern bekannter und unbekannter Personen in ihrem Privatbereich. Unabhängig von einer moralischen oder rechtlichen Bewertung wird hieran eines deutlich: Es scheint ein besonderes Interesse daran zu bestehen, Einblicke in das Privatleben Dritter zu erhalten. Einleitend mit einer Erörterung der historischen Entwicklung des Bildnisschutzes in Deutschland stellt diese Abhandlung den Schutz des Rechts am eigenen Bild vor dem Hintergrund der Einführung des § 201a StGB dar. Ziel der Untersuchung ist zu ergründen, ob hinsichtlich der Ausweitung des Bildnisschutzes – neben dem bereits bestehenden zivil- und strafrechtlichen Schutz außerhalb des Kernstrafrechts – ein zusätzliches Pönalisierungserfordernis vorliegt und ob die Ausgestaltung des § 201a StGB zu überzeugen vermag.

Details

Seiten
XX, 237
Jahr
2012
ISBN (PDF)
9783653013863
ISBN (Paperback)
9783631623848
DOI
10.3726/978-3-653-01386-3
Sprache
Deutsch
Erscheinungsdatum
2012 (Juni)
Schlagworte
Bildnisschutz Privatleben Dritter Medien
Erschienen
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2012. XX, 237 S.

Biographische Angaben

Florian Hengst (Autor:in)

Florian Hengst, geboren 1976, studierte von 1997 bis 2002 Rechtswissenschaft an der Freien Universität Berlin und absolvierte von 2002 bis 2004 den juristischen Vorbereitungsdienst im Bezirk des Kammergerichts Berlin. Gegenwärtig ist er Sachgebietsleiter in der Berliner Finanzverwaltung.

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Titel: Der strafrechtliche Schutz des Rechts am eigenen Bild (§ 201a StGB)