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Föderale Vielfalt in Deutschland im Widerstreit zum Bürgerinteresse

Eine verfassungsrechtliche Betrachtung

von Gerhard Kappius (Autor:in)
©2012 Dissertation XVI, 314 Seiten

Zusammenfassung

Die föderale Struktur Deutschlands gestattet den Ländern, gleiche Sachverhalte unterschiedlich zu regeln. Abweichende Landesregelungen schaffen dabei Barrieren für die Bürger, wie etwa beim Wechsel in das Bildungssystem eines anderen Landes. Der Autor prüft aus verfassungsrechtlicher Sicht, ob sich Rechte der Bürger auf Angleichung von Landesrecht oder andererseits staatliche Pflichten zur Rücksichtnahme auf Bürgerinteressen begründen lassen. Einen Ansatzpunkt bietet Art. 33 Abs.1 GG, der eine Diskriminierung bei der Erfüllung von Rechtsvoraussetzungen mit Landesbezug untersagt. De constitutione ferenda legt der Autor nahe, die Länder durch eine Vorgabe im GG zur Harmonisierung ihrer Gesetze mit Blick auf Bürgerbelange zu verpflichten oder dem Bundesgesetzgeber eine Koordinierungskompetenz gegenüber den Ländern einzuräumen. Zudem zeigt er Instrumente der föderalen Selbstkoordination im amerikanischen Recht und EU-Recht auf.

Details

Seiten
XVI, 314
Erscheinungsjahr
2012
ISBN (PDF)
9783653016666
ISBN (Hardcover)
9783631622827
DOI
10.3726/978-3-653-01666-6
Sprache
Deutsch
Erscheinungsdatum
2012 (Juli)
Schlagworte
Föderalismus Diskriminierungsverbot Harmonisierungsstrategien der Europäischen Union Recht auf Freizügigkeit Prinzip der Bundestreue föderale Selbstkoordination
Erschienen
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2012. XVI, 314 S.

Biographische Angaben

Gerhard Kappius (Autor:in)

Gerhard Kappius, geboren 1941, erwarb in 1966 und 1970 die juristischen Staatsexamina und in 1971 in den USA den Master of Public Administration (M.P.A.). Ab 1972 in kommunalen Diensten, wählte ihn 1988 der Rat der Stadt Köln zum Beigeordneten für Personal, Organisation und öffentliche Ordnung. 2000 wurde er zum Hauptgeschäftsführer der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände bestellt. 2007 erhielt er die Zulassung als Rechtsanwalt. Die Promotion zum Dr. jur. erfolgte in 2011.

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Titel: Föderale Vielfalt in Deutschland im Widerstreit zum Bürgerinteresse